Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
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ich habe eine zugelassene Praxis in BW. Zur Zeit dürfen bei mir nie mehr als 3 Therapeuten gleichzeitig arbeiten. Nun habe ich mich nochmals um 100 qm, mit seperaten Eingang, direkt über der jetzigen Praxis vergrößert. Hier bisher keine Zulassung, da die Behandlungsräume vom 20qm Raum abgehen. Also...behandele ich nur Privatpatienten in der neuen Praxis.
Jetzt möchte ich einen neuen Mitarbeiter einstellen. Da ich schon am genehmigten Einstellungslimit bin, dachte ich, ich melde bei den Kassen nur die Hälfte der Wochenstunden des neuen Mitarbeiters an. Die andere Hälfte behandelt er ja die Privatpatienten in den nicht von den gesetzlichen Kassen zugelassenen Räumen. Ist das korrekt so???
Hat da jemand Erfahrung?? Oder einen Tipp, wo ich nachfragen kann? (AOK meint, es mach kein Unterschied ob ich PP oder gesetzlich Versicherte therapiere). Bisher habe ich auch immer den neuen Mitarbeiter mit der vollen Stundenanzahl gemeldet....obwohl wir gut mit Privatpatienten gesegnet sind! Danke schon mal an alle,
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich habe eine zugelassene Praxis in BW. Zur Zeit dürfen bei mir nie mehr als 3 Therapeuten gleichzeitig arbeiten. Nun habe ich mich nochmals um 100 qm, mit seperaten Eingang, direkt über der jetzigen Praxis vergrößert. Hier bisher keine Zulassung, da die Behandlungsräume vom 20qm Raum abgehen. Also...behandele ich nur Privatpatienten in der neuen Praxis.
Jetzt möchte ich einen neuen Mitarbeiter einstellen. Da ich schon am genehmigten Einstellungslimit bin, dachte ich, ich melde bei den Kassen nur die Hälfte der Wochenstunden des neuen Mitarbeiters an. Die andere Hälfte behandelt er ja die Privatpatienten in den nicht von den gesetzlichen Kassen zugelassenen Räumen. Ist das korrekt so???
Hat da jemand Erfahrung?? Oder einen Tipp, wo ich nachfragen kann? (AOK meint, es mach kein Unterschied ob ich PP oder gesetzlich Versicherte therapiere). Bisher habe ich auch immer den neuen Mitarbeiter mit der vollen Stundenanzahl gemeldet....obwohl wir gut mit Privatpatienten gesegnet sind! Danke schon mal an alle,
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Mich würde trotzdem noch die Frage interessieren ob ich alle Stunden des Mitarbeiters für die gesetzlichen Kassenabrechnung angeben muss, selbst wenn ich zusätzliche Privatpraxisräume habe????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, danke für den Tipp. Allerdings machen die Kassen in BW kein Unterschied, ob der Therapeut in der Praxis arbeitet oder als Hausbesuch beim Patient zu Hause!!
Mich würde trotzdem noch die Frage interessieren ob ich alle Stunden des Mitarbeiters für die gesetzlichen Kassenabrechnung angeben muss, selbst wenn ich zusätzliche Privatpraxisräume habe????
MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Zwei Arbeitsverträge oder einen Arbeitsvertrag mit geteilter Stundenzahl/Arbeitstage/-zeiten (Stundenplan) für die jeweilige Praxis sollte das Problem lösen.
MfG ergonosis
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sorry, dass ich mich so spät melden. Die Idee mit den 2 Arbeitsverträgen ist ne gute Lösung, vielen Dank :)
Ja, danke für den Tipp. Allerdings machen die Kassen in BW kein Unterschied, ob der Therapeut in der Praxis arbeitet oder als Hausbesuch beim Patient zu Hause!!
Ja das machen viele Kasse, entspricht aber nicht der aktuellen Rechtslage: sie hier LSG Baden-Württemberg Urteil vom 13.5.2016, L 4 KR 3332/15,
in dem eine Ergotherapie obsiegte und mit dieser von den Krankenkassen immer wieder verbreiteten Ansicht, hinsichtlich Hausbesuchsmitarbeiter Schluss machte.
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Olaf Seifert schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 4.10.17 22:29:
Ja, danke für den Tipp. Allerdings machen die Kassen in BW kein Unterschied, ob der Therapeut in der Praxis arbeitet oder als Hausbesuch beim Patient zu Hause!!
Ja das machen viele Kasse, entspricht aber nicht der aktuellen Rechtslage: sie hier LSG Baden-Württemberg Urteil vom 13.5.2016, L 4 KR 3332/15,
in dem eine Ergotherapie obsiegte und mit dieser von den Krankenkassen immer wieder verbreiteten Ansicht, hinsichtlich Hausbesuchsmitarbeiter Schluss machte.
Ja, danke für den Tipp. Allerdings machen die Kassen in BW kein Unterschied, ob der Therapeut in der Praxis arbeitet oder als Hausbesuch beim Patient zu Hause!!
Ja das machen viele Kasse, entspricht aber nicht der aktuellen Rechtslage: sie hier LSG Baden-Württemberg Urteil vom 13.5.2016, L 4 KR 3332/15,
in dem eine Ergotherapie obsiegte und mit dieser von den Krankenkassen immer wieder verbreiteten Ansicht, hinsichtlich Hausbesuchsmitarbeiter Schluss machte.
Stimmt so nicht ganz; siehe dazu das anhängige Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht:
B 3 KR 2/17 R
Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 4 KR 3332/15
"Kann die Zulassung einer selbstständigen Ergotherapeutin im Hinblick auf die freie Mitarbeit einer halbtags tätigen zweiten Ergotherapeutin erweitert werden, wenn die Praxis nur über einen ausreichend großen Behandlungsraum verfügt, die Mitarbeiterin aber ausschließlich Hausbesuche durchführen soll?"
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Olaf Seifert schrieb am 31.10.17 21:51:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 4.10.17 22:29:
Ja, danke für den Tipp. Allerdings machen die Kassen in BW kein Unterschied, ob der Therapeut in der Praxis arbeitet oder als Hausbesuch beim Patient zu Hause!!
Ja das machen viele Kasse, entspricht aber nicht der aktuellen Rechtslage: sie hier LSG Baden-Württemberg Urteil vom 13.5.2016, L 4 KR 3332/15,
in dem eine Ergotherapie obsiegte und mit dieser von den Krankenkassen immer wieder verbreiteten Ansicht, hinsichtlich Hausbesuchsmitarbeiter Schluss machte.
Stimmt so nicht ganz; siehe dazu das anhängige Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht:
B 3 KR 2/17 R
Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 4 KR 3332/15
"Kann die Zulassung einer selbstständigen Ergotherapeutin im Hinblick auf die freie Mitarbeit einer halbtags tätigen zweiten Ergotherapeutin erweitert werden, wenn die Praxis nur über einen ausreichend großen Behandlungsraum verfügt, die Mitarbeiterin aber ausschließlich Hausbesuche durchführen soll?"
Walli :hushed:
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Problem beschreiben
dän schrieb:
Oft reicht es aus, dass du einen Schichtplan einreichst oder einen Therapeuten immer auf HB schickst. War bei uns kein Problem.
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