Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
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Unser Team besteht aus fünf
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In 8 Behandlungsräume...
ich bin Physio und habe meinen vollen HP gemacht.
Ich möchte mich als HP selbstständig machen. In dem kleinen Raum würde ich gern auch Rezepte für MLD und MT abarbeiten und abrechnen.
Darf ich das als HP machen? Also genauer:
Muss auf meinem Schild auch stehen das ich physio bin oder reicht es das ich es bin? ;)
Ich darf warscheinlich nur Privatpatienten behandeln, da ich in dem kleinen raum keine kassenzulassung für die gesetzliche bekomme, oder?
Kann ich dann einfach eine Rechnung für die MT oder MLD raussenden?
Und wenn ja - wie viel geld kann ich nehmen? zahlen die kassen die höheren Sätze? Ich möchte ja auf einen bestimmten stundensatz kommen.
ich weiß das sind anfänger fragen - aber ich bin ein anfänger.
danke euch!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr lieben,
ich bin Physio und habe meinen vollen HP gemacht.
Ich möchte mich als HP selbstständig machen. In dem kleinen Raum würde ich gern auch Rezepte für MLD und MT abarbeiten und abrechnen.
Darf ich das als HP machen? Also genauer:
Muss auf meinem Schild auch stehen das ich physio bin oder reicht es das ich es bin? ;)
Ich darf warscheinlich nur Privatpatienten behandeln, da ich in dem kleinen raum keine kassenzulassung für die gesetzliche bekomme, oder?
Kann ich dann einfach eine Rechnung für die MT oder MLD raussenden?
Und wenn ja - wie viel geld kann ich nehmen? zahlen die kassen die höheren Sätze? Ich möchte ja auf einen bestimmten stundensatz kommen.
ich weiß das sind anfänger fragen - aber ich bin ein anfänger.
danke euch!
die Position MT gibt es in der HP-Gebührenordnung nicht!
Da Du ja aber Physio bist kannst Du MT als Physio abrechnen.
Es wäre also klug den Physio mit aufs Praxisschild zu nehmen.
Ohne Kassenzulassung kannst Du nur privat abrechnen. Alles bis zum 2,3fachen Vdak-Satz ist rechtlich abgesichert.
Gruß von Monique
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morpheus-06 schrieb:
Für die MT nutzt man eine Analog Position Osteopathie. Die Berufsbezeichnung HP muss geführt werden. Der 2,3-fache Satzt hat nichts mit HP Leistungen zu tun.
gibt es eine HP für Physiotherapie Gebührenordnung? Wenn ja wo kann ich die finden?
Danke!
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Sonam schrieb:
Hallo zusammen,
gibt es eine HP für Physiotherapie Gebührenordnung? Wenn ja wo kann ich die finden?
Danke!
Hallo zusammen,
gibt es eine HP für Physiotherapie Gebührenordnung? Wenn ja wo kann ich die finden?
Danke!
Nein gibt es nicht . Man muss nach der Heilpraktiker gebühren Ordnung anrechnen.
Wie morpheus 06oben schreibt analoge position Osteopathie. Ich hab extra nen abrechnungskurs gemacht lohnt sich da wird alley erklärt.
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a schubart schrieb:
Sonam schrieb am 19.8.17 22:08:
Hallo zusammen,
gibt es eine HP für Physiotherapie Gebührenordnung? Wenn ja wo kann ich die finden?
Danke!
Nein gibt es nicht . Man muss nach der Heilpraktiker gebühren Ordnung anrechnen.
Wie morpheus 06oben schreibt analoge position Osteopathie. Ich hab extra nen abrechnungskurs gemacht lohnt sich da wird alley erklärt.
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morpheus-06 schrieb:
Es gibt eine GOH der AG sHP vom VPT, diese soll auch von Kostenträgern anerkannt werden. Ich pers. nehme die allg GOH und verwende analoge Ziffern. Benutzen muss man keine dieser unverbindlichen Listen, nur wird die Erstattung dadurch für den Kunden einfacher.
Der 2,3-fache Satzt hat nichts mit HP Leistungen zu tun.
Genausowenig hat Osteopathie mit Manueller Therapie zu tun. :confused: In Hessen würde man sich sogar strafbar machen, wenn man den hier geschützten Begriff "Osteopathie" verwendet, ohne über eine entsprechend anerkannte und abgeschlossene Ausbildung zu verfügen. Dies gilt natürlich wegen der Bestandsschutzregelung nicht für die vielen hundert Heilpraktiker, die diesen Begriff schon für sich misbraucht haben, ehe er in Hessen geschützt wurde. :point_up:
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MikeL schrieb:
morpheus-06 schrieb am 19.8.17 21:11:
Der 2,3-fache Satzt hat nichts mit HP Leistungen zu tun.
Genausowenig hat Osteopathie mit Manueller Therapie zu tun. :confused: In Hessen würde man sich sogar strafbar machen, wenn man den hier geschützten Begriff "Osteopathie" verwendet, ohne über eine entsprechend anerkannte und abgeschlossene Ausbildung zu verfügen. Dies gilt natürlich wegen der Bestandsschutzregelung nicht für die vielen hundert Heilpraktiker, die diesen Begriff schon für sich misbraucht haben, ehe er in Hessen geschützt wurde. :point_up:
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morpheus-06 schrieb:
Es wird keine Osteopathie abgegeben, sondern nur die Positionsnummer der Osteopathie als Analog Leistung für die MT angewendet, das es für die MT keine Pos.Nummer in der GOH gibt.
:confused: In Hessen würde man sich sogar strafbar machen, wenn man den hier geschützten Begriff "Osteopathie" verwendet, ohne über eine entsprechend anerkannte und abgeschlossene Ausbildung zu verfügen. :point_up:
Wobei ich mir da nicht sicher bin, ob hier nicht §31 GG "Bundesrecht bricht Landesrecht." zieht und sich im Zweifel eher für das Heilpraktikergesetz §1 Abs. "Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird." entscheidet?
Natürlich nur wenn der Betroffene Voll-HP ist.
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Udo schrieb:
MikeL schrieb am 20.8.17 12:54:
:confused: In Hessen würde man sich sogar strafbar machen, wenn man den hier geschützten Begriff "Osteopathie" verwendet, ohne über eine entsprechend anerkannte und abgeschlossene Ausbildung zu verfügen. :point_up:
Wobei ich mir da nicht sicher bin, ob hier nicht §31 GG "Bundesrecht bricht Landesrecht." zieht und sich im Zweifel eher für das Heilpraktikergesetz §1 Abs. "Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird." entscheidet?
Natürlich nur wenn der Betroffene Voll-HP ist.
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Regina Petry schrieb:
Da du voll HP bist, kannst du eine Verordnung über MT, MDL oder KG ausstellen ( geht auch als HP-Physio) und in deiner Privatpraxis als Physio in Rechnung stellen.
Dann müssten zwei Rechnungen geschrieben werde, einmal als HP für Diagnose/Befund, Aufklärung und das Ausstellen der Vo. und einmal als PT für die PT-Leistungen. Umständlicher geht es nicht mehr.
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morpheus-06 schrieb:
Warum der Umweg über eine Vo.?
Dann müssten zwei Rechnungen geschrieben werde, einmal als HP für Diagnose/Befund, Aufklärung und das Ausstellen der Vo. und einmal als PT für die PT-Leistungen. Umständlicher geht es nicht mehr.
Nur der Titel ist erlaubt:
„berechtigt in Hessen den Titel Osteopathin/ Osteopath zu führen“
Osteopathie Ausbildung (staatlich anerkannt in Hessen) - IFAO
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Auch in Hessen ist der Begriff „Osteopathie“ nicht geschützt!
Nur der Titel ist erlaubt:
„berechtigt in Hessen den Titel Osteopathin/ Osteopath zu führen“
Osteopathie Ausbildung (staatlich anerkannt in Hessen) - IFAO
Gruß redvine
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M0nique schrieb:
Hallo,
die Position MT gibt es in der HP-Gebührenordnung nicht!
Da Du ja aber Physio bist kannst Du MT als Physio abrechnen.
Es wäre also klug den Physio mit aufs Praxisschild zu nehmen.
Ohne Kassenzulassung kannst Du nur privat abrechnen. Alles bis zum 2,3fachen Vdak-Satz ist rechtlich abgesichert.
Gruß von Monique
LG
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limone schrieb:
Nur kleine Randbemerkung: nicht schlimm, aber wenn du mit Privatversicherten zu tun hast, spricht man nicht von "Kassen" ("Privatkassen" gibt es nicht), es gibt nur Private KrankenVERSICHERUNGEN (PKV) :sunglasses:
LG
Also Verordnung ausstellen (als HP oder Physio- HP), Leistung erbringen, adäquate Positionsnummer für MT aus der Gebührenordnung auswählen, HP- Rechnung stellen und gut is. Hat bisher immer problemlos funktioniert - für alle Beteiligten. (In Hessen).
Nele
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Entweder wird man als PT tätig, oder als HP eine zeitgleiche Kombination ist nicht möglich.
Entweder wirst Du als HP tätig. Dann rechnest Du nach GebüH, oder einer anderen Art ab, welche Du mit dem Patient vereinbart hast (GebüH ist ratsam wegen evtl. Erstattungen).
Oder Du wirst als PT tätig, dann brauchst Du ein Rezept über MT, bist dann aber nicht zeitgleich HP und darfst auch keine Techniken anwenden, welche Dir ausschließlich als HP erlaubt sind.
Ein HP kann nie!!! auf (Privat-) Rezept tätig werden. Das dürfte wohl jedem klar sein.Wenn ein HP/PT eine Weisung eines Arztes annimmt (privates Rezept) wird er automatisch zum PT (wenn er einer ist- ansonsten passiert nix).
Wenn Du HP bist: Warum sollten die Patienten dann vorher noch zum Arzt und sich ein Rezept holen? Das konterkariert doch Deinen Status als HP völlig.........
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Bernie schrieb:
Mann oh Mann, das ist ja vielleicht ein Durcheinander!
Entweder wird man als PT tätig, oder als HP eine zeitgleiche Kombination ist nicht möglich.
Entweder wirst Du als HP tätig. Dann rechnest Du nach GebüH, oder einer anderen Art ab, welche Du mit dem Patient vereinbart hast (GebüH ist ratsam wegen evtl. Erstattungen).
Oder Du wirst als PT tätig, dann brauchst Du ein Rezept über MT, bist dann aber nicht zeitgleich HP und darfst auch keine Techniken anwenden, welche Dir ausschließlich als HP erlaubt sind.
Ein HP kann nie!!! auf (Privat-) Rezept tätig werden. Das dürfte wohl jedem klar sein.Wenn ein HP/PT eine Weisung eines Arztes annimmt (privates Rezept) wird er automatisch zum PT (wenn er einer ist- ansonsten passiert nix).
Wenn Du HP bist: Warum sollten die Patienten dann vorher noch zum Arzt und sich ein Rezept holen? Das konterkariert doch Deinen Status als HP völlig.........
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Neli K schrieb:
Es werden für den Kunden nur die Gebühren erstattet, die auf dem Rezept auch verordnet wurden.
Also Verordnung ausstellen (als HP oder Physio- HP), Leistung erbringen, adäquate Positionsnummer für MT aus der Gebührenordnung auswählen, HP- Rechnung stellen und gut is. Hat bisher immer problemlos funktioniert - für alle Beteiligten. (In Hessen).
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