Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Ich habe eine unangenehme Frage die mich seit kurzem beschäftigt. Zu dem Gedanken kam ich, als mein Chef vor ca 3 Wochen einen sehr großen Schutzengel hatte, der ihm seinen Herzinfarkt überleben ließ. Nun ist er nach dem Krankenhaus zur Reha und wir schmeißen mit 2 Angestellten den Laden. Wir zwei haben uns aber gefragt, was gewesen wäre, wenn er das nicht überlebt hätte. Wäre die Zulassung direkt erloschen oder gibt es eine Übergangslösung? Wenn er zurück ist, möchte ich das unbedingt mit ihm klären, da er alleinstehend ist und keine Nachkommen hat. Es ist ein sehr seltsames Thema, ich weiß. Aber es ist keinesfalls irgendein „Fake“ oder ähnliches. Wir machen uns da echt Gedanken drüber.
Viele Grüße Marie
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Zusammen.
Ich habe eine unangenehme Frage die mich seit kurzem beschäftigt. Zu dem Gedanken kam ich, als mein Chef vor ca 3 Wochen einen sehr großen Schutzengel hatte, der ihm seinen Herzinfarkt überleben ließ. Nun ist er nach dem Krankenhaus zur Reha und wir schmeißen mit 2 Angestellten den Laden. Wir zwei haben uns aber gefragt, was gewesen wäre, wenn er das nicht überlebt hätte. Wäre die Zulassung direkt erloschen oder gibt es eine Übergangslösung? Wenn er zurück ist, möchte ich das unbedingt mit ihm klären, da er alleinstehend ist und keine Nachkommen hat. Es ist ein sehr seltsames Thema, ich weiß. Aber es ist keinesfalls irgendein „Fake“ oder ähnliches. Wir machen uns da echt Gedanken drüber.
Viele Grüße Marie
Das ist Leben!
Es gibt eine Übergangsfrist (bin nicht mehr up to date, das wird aber sicher noch gelten).
Das mit dem PI zu klären halte ich für sehr wichtig!
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RoFo schrieb:
Weder makaber, noch seltsam.
Das ist Leben!
Es gibt eine Übergangsfrist (bin nicht mehr up to date, das wird aber sicher noch gelten).
Das mit dem PI zu klären halte ich für sehr wichtig!
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Inche schrieb:
Ja es gibt eine Übergangsfrist von ca 6 Monaten in der dann ein Fachlicherleiter bestimmt sein muss.Das könnt ihr aber auch jetzt schon mit eurem Chef klären.Schau mal bei Buchner gibt es dafür einen Vorsorge Ordner.Weitere infos zb auf der Seite von Anwalt Dennis Benjamin Alt auch beim VPT u Youtube zu finden.Bei den Verbänden und auf Facebook in der Gruppe oneteam gibt es Antworten von Fachleuten.
...bei mir hat meine Frau einen kleinen Ordner mit allen wichtigen Informationen und weiß, an welche Kollegen sie herantreten kann um meine Aufgaben zu übernehmen (der Witwenunterstützungsplan wird, leider, gerade einem Praxistest unterzogen nachdem im April ein guter Freund einen Motorradunfall nicht überlebt hat).
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Papa Alpaka schrieb:
Inhaltlich gute Antworten hast du schon bekommen, aber: klasse, das ihr zwei den Laden derweil schmeißt. Unabhängig von einer Nachfolgeregelung gibt es mehr als genug Kollegen bei denen euer Chef zu einer de facto Neueröffnung seiner Praxis zurückkehren würde...
...bei mir hat meine Frau einen kleinen Ordner mit allen wichtigen Informationen und weiß, an welche Kollegen sie herantreten kann um meine Aufgaben zu übernehmen (der Witwenunterstützungsplan wird, leider, gerade einem Praxistest unterzogen nachdem im April ein guter Freund einen Motorradunfall nicht überlebt hat).
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich werde mit ihm das Gespräch suchen, wenn er zurück ist.
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Und genau deshalb sollte jeder an seinem 18. Geburtstag eine Vorsorgevollmacht erteilen, ggfs eine Generalvollmacht, Kontovollmacht und Patientenverfügung!!!
Danach dann erst die Party!
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RoFo schrieb:
Richtig!
Und genau deshalb sollte jeder an seinem 18. Geburtstag eine Vorsorgevollmacht erteilen, ggfs eine Generalvollmacht, Kontovollmacht und Patientenverfügung!!!
Danach dann erst die Party!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es kann leider ganz schnell vorbei sein. Das haben wir vor Augen geführt bekommen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich werde mit ihm das Gespräch suchen, wenn er zurück ist.
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