Wir sind eine sehr moderne und
wunderschöne Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie, die
ein weiteres Teammitglied sucht,
Welches zu und und unseren
Patienten passt.
Bist du Physiotherapeut-in oder
Osteopath-in,mit Humor und Fleiß
dabei,dann melde Dich gerne.
Vollzeit-oder Teilzeit,auch
fachliche Leitung ist möglich und
wird gesucht.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
sehr großen und hellen
Räumlichkeiten.,eigenverantwortlich
am Patienten,von Kopf bis Fuß.
Arbeitszeiten sind fl...
wunderschöne Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie, die
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dabei,dann melde Dich gerne.
Vollzeit-oder Teilzeit,auch
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1. Termin nicht abgesagt, Anruf von uns sie sei krank.ok ein Freischuss
4. Termin nicht abgesagt, habe sie angerufen und ihr gesagt, dass sie den Termin bezahlen muss und wir die Behandlung unsererseits abbrechen. Ein riesiges Theater mit mehreren Telefonaten ihrerseits und ausfälligen Beschimpfungen. Habe vorher eine Anmeldung ausfüllen lassen mit dem Hinweis, wenn Termin nicht einegehalten wird.................. hat sie unterschrieben und einen Durchschlag mitbekommen.
Nun weigert sie sich zu bezahlen, habe eine Mahnung geschickt und nur einen Stempel draufgesetzt ohne Unterschrift. Heute bekam ich einen netten Brief von ihr
Widerruf meine Mahnung sei wegen der fehlenden Unterschrift nicht rechtsgültig und ich soll sie bis zum Bezahldatum zurücknehmen, andernfalls will sie mich wegen böswilliger Strafverfolgung verklagen.
Ist denn meine Mahnung nicht rechtsgültig??
Habe ein Inkassobüro an der Hand, werde nach dem Termin einen Auftrag erteilen. Was meint ihr lieben Kollegen ??
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Kitane schrieb:
Habe im Moment stress mit einer Pat.
1. Termin nicht abgesagt, Anruf von uns sie sei krank.ok ein Freischuss
4. Termin nicht abgesagt, habe sie angerufen und ihr gesagt, dass sie den Termin bezahlen muss und wir die Behandlung unsererseits abbrechen. Ein riesiges Theater mit mehreren Telefonaten ihrerseits und ausfälligen Beschimpfungen. Habe vorher eine Anmeldung ausfüllen lassen mit dem Hinweis, wenn Termin nicht einegehalten wird.................. hat sie unterschrieben und einen Durchschlag mitbekommen.
Nun weigert sie sich zu bezahlen, habe eine Mahnung geschickt und nur einen Stempel draufgesetzt ohne Unterschrift. Heute bekam ich einen netten Brief von ihr
Widerruf meine Mahnung sei wegen der fehlenden Unterschrift nicht rechtsgültig und ich soll sie bis zum Bezahldatum zurücknehmen, andernfalls will sie mich wegen böswilliger Strafverfolgung verklagen.
Ist denn meine Mahnung nicht rechtsgültig??
Habe ein Inkassobüro an der Hand, werde nach dem Termin einen Auftrag erteilen. Was meint ihr lieben Kollegen ??
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kryo schrieb:
ich denke eine unterschrift muß darauf, sonst nicht gültig.
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frank230 schrieb:
Auch ohne Unterschrift gültig. Die Telekom hätte wohl viel zu unterschreiben, wenn's anders wär. Wichtig sind die anderen Merkmale einer Mahnung...
Schenk ihr die zwei Wochen* und bedanke dich in der Folge-Mahnung für den Hinweis das du die Unterschrift vergessen hast (Entschuldigung! Wie konnte das bloß passieren?!?); weil du die Mahnung als eingegangen verbuchen kannst darf das Zahlungsziel gekürzt werden (sie konnte sich ja darauf vorbereiten...).
Lässt du dich von ihrem Widerspruch einschüchtern ("Ich verklag dich weil du dein außergerichtliches Mahnwesen selbst in die Hand nimmst") hast du deinen Ruf weg und alle ihre Bekannten die bei dir zur Behandlung kommen werden darauf herumreiten :)
*gemeint wie in "Ich würd' ihr die zwei Wochen schenken" und in der Sache eine ansonsten harte Kante fahren.
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Nach 30 Tagen tritt automatisch Verzug ein, danach darf man sofort einen Mahnbescheid erlassen.
Wenn mir jemand so blöd kommt, würd ich mich gar nicht drauf einlassen und dann entsprechend den Bescheid anfordern.
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TheStonie schrieb:
Mahnung braucht man überhaupt nicht schreiben. Ist ein nettes Mittel, um nicht sofort mit dem Bescheid zu kommen.
Nach 30 Tagen tritt automatisch Verzug ein, danach darf man sofort einen Mahnbescheid erlassen.
Wenn mir jemand so blöd kommt, würd ich mich gar nicht drauf einlassen und dann entsprechend den Bescheid anfordern.
Hast Du einen Zahlungsverzug auf deinen Rechnungen?
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Bernie schrieb:
Mahnungen und Rechnungen müssen nicht unterschrieben werden.
Hast Du einen Zahlungsverzug auf deinen Rechnungen?
Die 30 Tage sind nur relevant, wenn es sich um eine Leistung handelt.
Hier in diesem Fall handelt es sich jedoch um Schadenersatz (= Terminausfall). Hier muss sehr wohl wirksam angemahnt werden, um Fälligkeit auszulösen.
Rechtssicher funktioniert das nur durch eine Zustellung über einen Gerichtsvollzieher.
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Wonderwoman schrieb:
Leider ist das in diesem Fall Unsinn!!! :point_up:
Die 30 Tage sind nur relevant, wenn es sich um eine Leistung handelt.
Hier in diesem Fall handelt es sich jedoch um Schadenersatz (= Terminausfall). Hier muss sehr wohl wirksam angemahnt werden, um Fälligkeit auszulösen.
Rechtssicher funktioniert das nur durch eine Zustellung über einen Gerichtsvollzieher.
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Eberhard schrieb:
Mein Rechtsanwalt sagte mir einmal, dass Unterschriften auf Mahnungen und Rechnungen sogar als Quittungen ausgelegt werden können. Ich unterschreibe Rechnungen nie.
zunächst zu Deiner Frage: Mahnungen / Rechnungen sind grundsätzlich auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Einfaches Beispiel: meine Telefonrechnung oder Stadtwerke Rechnungen werden ausschließlich maschinell erstellt.
Nur: auf absurde Argumentationen würde ich nicht eingehen! Wer diskutiert, bietet Angriffsfläche.
Mein (mit Sicherheit nicht perfektes) Vorgehen:
-Rechnung mit Zahlungsziel + Kopie der unterschriebenen AGBs
-Mahnung mit Zahlungsziel und Hinweis, dass es danach an Anwalt geht, wodurch weitere Kosten entstehen können...
-Anwalt
Bislang habe ich nur positive Erfahrungen damit. Wenig Stress, keine kraftraubenden Diskussionen. Wichtig ist abzuwägen, ob überhaupt eine Zahlungsfähigkeit vorhanden ist, sonst kann es sein, dass Du auf den Unkosten sitzen bleibst. Bei uns funktioniert es gut.
Also- unabhängig von dieser Sache würde ich mir eine Kanzlei suchen, mit der du grundsätzlich zusammenarbeitest und die dein Ansprechpartner ist.
Viel Erfolg,
m.
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michael933 schrieb:
Hallo Kitane,
zunächst zu Deiner Frage: Mahnungen / Rechnungen sind grundsätzlich auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Einfaches Beispiel: meine Telefonrechnung oder Stadtwerke Rechnungen werden ausschließlich maschinell erstellt.
Nur: auf absurde Argumentationen würde ich nicht eingehen! Wer diskutiert, bietet Angriffsfläche.
Mein (mit Sicherheit nicht perfektes) Vorgehen:
-Rechnung mit Zahlungsziel + Kopie der unterschriebenen AGBs
-Mahnung mit Zahlungsziel und Hinweis, dass es danach an Anwalt geht, wodurch weitere Kosten entstehen können...
-Anwalt
Bislang habe ich nur positive Erfahrungen damit. Wenig Stress, keine kraftraubenden Diskussionen. Wichtig ist abzuwägen, ob überhaupt eine Zahlungsfähigkeit vorhanden ist, sonst kann es sein, dass Du auf den Unkosten sitzen bleibst. Bei uns funktioniert es gut.
Also- unabhängig von dieser Sache würde ich mir eine Kanzlei suchen, mit der du grundsätzlich zusammenarbeitest und die dein Ansprechpartner ist.
Viel Erfolg,
m.
ein kleiner Stempel mit "Betrag dankend erhalten" neben der Unterschrift und schon gibt´s Probleme.
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Fuzziguzzi schrieb:
So ist es Eberhard,
ein kleiner Stempel mit "Betrag dankend erhalten" neben der Unterschrift und schon gibt´s Probleme.
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Andreas216 schrieb:
So ist es...
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Papa Alpaka schrieb:
"böswillige Strafverfolgung" weil du deine Leistungen honoriert haben willst? Eine Mahnung ist allgemein üblich um den Weg der "Straf"verfolgung (nein, ihr bewegt euch im Zivilrecht) zu vermeiden.
Schenk ihr die zwei Wochen* und bedanke dich in der Folge-Mahnung für den Hinweis das du die Unterschrift vergessen hast (Entschuldigung! Wie konnte das bloß passieren?!?); weil du die Mahnung als eingegangen verbuchen kannst darf das Zahlungsziel gekürzt werden (sie konnte sich ja darauf vorbereiten...).
Lässt du dich von ihrem Widerspruch einschüchtern ("Ich verklag dich weil du dein außergerichtliches Mahnwesen selbst in die Hand nimmst") hast du deinen Ruf weg und alle ihre Bekannten die bei dir zur Behandlung kommen werden darauf herumreiten :)
*gemeint wie in "Ich würd' ihr die zwei Wochen schenken" und in der Sache eine ansonsten harte Kante fahren.
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Kitane schrieb:
Danke liebe Kollegen,im übrigen hat die Dame einen . Brief gedruckt und auch nicht unterschrieben .ich kann also auch nicht wissen ob er von ihr ist.ich bad ein inkassobüro an der Hand welches mit meiner Rechtsschutzversicherung gekoppelt ist und mir somit keine kosten entstehen. Allen einen schönen1.Advent.
danke für Deinen Hinweis: "Man könnte neben die Unterschrift des Praxisinhabers auf der Rechnung" noch einen Stempel "Betrag dankend erhalten" setzen. Auf diese Idee wäre ich wirklich nicht gekommen. Ich muß gestehen, daß ich selbst nach 19 Jahren Selbstständigkeit noch so naiv bin, daß ich diese Unverschämtheit nicht von einem meiner Patienten erwarten würde. Ist mir bis jetzt noch nie passiert. Aber manchmal hat man schon merkwürdige Patienten zur Behandlung. Ich werde in Zukunft meine Rechnungen nicht mehr unterschreiben (wollte mit meiner Unterschrift der Rechnung immer noch eine "persönliche" Note geben).
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo idefix,
danke für Deinen Hinweis: "Man könnte neben die Unterschrift des Praxisinhabers auf der Rechnung" noch einen Stempel "Betrag dankend erhalten" setzen. Auf diese Idee wäre ich wirklich nicht gekommen. Ich muß gestehen, daß ich selbst nach 19 Jahren Selbstständigkeit noch so naiv bin, daß ich diese Unverschämtheit nicht von einem meiner Patienten erwarten würde. Ist mir bis jetzt noch nie passiert. Aber manchmal hat man schon merkwürdige Patienten zur Behandlung. Ich werde in Zukunft meine Rechnungen nicht mehr unterschreiben (wollte mit meiner Unterschrift der Rechnung immer noch eine "persönliche" Note geben).
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Ralf H. schrieb:
Gebe diese Sachen nach einer Mahnung an den Anwalt ab. Habe nicht die Kraft, mich mit solchen Patienten zu streiten. Die will ich auch nicht in der Praxis haben. Wir sind einfach viel zu lieb. Zahl ich die Rechnung beim Finazanamt oder bei der Autoreperatur nicht haben die auch keinen Streß mich mit den Anwalt zu beehren. Nur wir denken noch daüber nach. :grin:
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silvia43 schrieb:
Die Mahnung ist auch ohne Unterschrift rechtsgültig! Die versucht nur dich einzuschüchtern. Nimm dein Inkassobüro in Anspruch und lass die das für Dich klären! Nutz diese Zeit für zuverlässige zufriedene Pat. und lass dich mal kruezweise.... Es gibt immer wieder so unverschämte Leute die versuchen ihr eignes Fehlverhalten in ein schlechtes Gewissen anderer umzuändern. Viel Glück
Habe im Moment stress mit einer Pat.
Widerruf meine Mahnung sei wegen der fehlenden Unterschrift nicht rechtsgültig und ich soll sie bis zum Bezahldatum zurücknehmen, andernfalls will sie mich wegen böswilliger Strafverfolgung verklagen.
Sorry, aber die gute frau schreibt totalen Bullsh*t. Die ist gültig, und der vermeintliche Klagegrund läßt eher auf eine etwas irrationale Persönlichkeit schliessen.
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Helmut Fromberger schrieb:
Kitane schrieb am 28.11.14 17:09:
Habe im Moment stress mit einer Pat.
Widerruf meine Mahnung sei wegen der fehlenden Unterschrift nicht rechtsgültig und ich soll sie bis zum Bezahldatum zurücknehmen, andernfalls will sie mich wegen böswilliger Strafverfolgung verklagen.
Sorry, aber die gute frau schreibt totalen Bullsh*t. Die ist gültig, und der vermeintliche Klagegrund läßt eher auf eine etwas irrationale Persönlichkeit schliessen.
Des weiteren haben wir jetzt in alle Mahnung einen Satz aufgenommen, das bei nicht einhalten der Frist eine Meldung an die Schufa erfolgt. Mal schauen ob dann schneller bezahlt wird.
Bei deinem Problem schreibe einfach am Ende unter die Mahnung
"Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig"
steht bei den meisten Versicherungen auch drunter
Ansonsten die Angelegenheit sofort an den Anwalt geben
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idefix- schrieb:
habe jetzt nach 28 Jahren das erste mal eine Patientin wegen nicht bezahlens an den RA übergeben. Heute rief sie mich an und meinte sie habe am Freitag überwiesen und sie denke nicht daran die Kosten des RA zu übernehmen. Teilte ihr mit, das mich das ganze nichts angehe und sie solle mit meinem RA verhandeln.
Des weiteren haben wir jetzt in alle Mahnung einen Satz aufgenommen, das bei nicht einhalten der Frist eine Meldung an die Schufa erfolgt. Mal schauen ob dann schneller bezahlt wird.
Bei deinem Problem schreibe einfach am Ende unter die Mahnung
"Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig"
steht bei den meisten Versicherungen auch drunter
Ansonsten die Angelegenheit sofort an den Anwalt geben
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