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wie macht ihr das: Wenn man Mahnungen oder Zahlungserinnerungen schreibt, setzt ihr da eine Mahngebühr oder mindestens das Porto oben drauf?
Hab grad wieder einige und denke mir jedesmal das ich wegen dieser Heuler extra Zeit am PC verbringen und Porto kostet ja auch was. Und selbst wenn ich die Mahnungen per Mail verschicke ist es doch die Zeit die ich wegen sowas vertan habe...
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Wonderwoman schrieb:
Ich nehme 1,50 €
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nele69 schrieb:
Bei bekannten Patienten kurzer Anruf mit Bitte um Prüfung, sonst 3,80€ für Selbstkosten.
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Klonkrieger schrieb:
Hi ihr
wie macht ihr das: Wenn man Mahnungen oder Zahlungserinnerungen schreibt, setzt ihr da eine Mahngebühr oder mindestens das Porto oben drauf?
Hab grad wieder einige und denke mir jedesmal das ich wegen dieser Heuler extra Zeit am PC verbringen und Porto kostet ja auch was. Und selbst wenn ich die Mahnungen per Mail verschicke ist es doch die Zeit die ich wegen sowas vertan habe...
Es gibt keine gesetzliche Grenze für Mahngebühren. Die Rechtssprechung hat dem aber mehrfach Grenzen gesetzt. So hat der BGH in einem Fall gegen ein Stromversorger die Höhe auf 0,76 Euro begrenzt.
Es gilt der Grundsatz, dass du keine höhere Gebühren, als der tatsächlich zu erwartenden Schaden verlangen kannst (§ 309 Nr. 5a BGB). Mehr als Papier und Porto kommt da nicht zusammen. Allgemeine Kosten für Computer, Personal usw. dürfen laut mehrere Gerichte nicht berechnet werden. D. h., dass im Zweifel auch Gebühren von 2 bis 3 Euro schon zu viel sein können.
Wir nehmen für eine Erinnerung keine Gebühren, die 1. Mahnung wird mit 3,50 € berechnet, die 2. Mahnung mit 5,- € plus Kosten für Einschreiben/Rückschein, danach geht es zum Mahngericht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klonkrieger
Es gibt keine gesetzliche Grenze für Mahngebühren. Die Rechtssprechung hat dem aber mehrfach Grenzen gesetzt. So hat der BGH in einem Fall gegen ein Stromversorger die Höhe auf 0,76 Euro begrenzt.
Es gilt der Grundsatz, dass du keine höhere Gebühren, als der tatsächlich zu erwartenden Schaden verlangen kannst (§ 309 Nr. 5a BGB). Mehr als Papier und Porto kommt da nicht zusammen. Allgemeine Kosten für Computer, Personal usw. dürfen laut mehrere Gerichte nicht berechnet werden. D. h., dass im Zweifel auch Gebühren von 2 bis 3 Euro schon zu viel sein können.
Wir nehmen für eine Erinnerung keine Gebühren, die 1. Mahnung wird mit 3,50 € berechnet, die 2. Mahnung mit 5,- € plus Kosten für Einschreiben/Rückschein, danach geht es zum Mahngericht.
Dann geht es zum RA und das wird teuer für den Patient. Ich habe dann keine Arbeit und kein Ärger mehr damit. Bis jetzt haben die Patienten dann alles brav gezahlt.
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massu schrieb:
Bei mir ist die 1. Mahnung gratis mit einer Frist von 7 Tage.
Dann geht es zum RA und das wird teuer für den Patient. Ich habe dann keine Arbeit und kein Ärger mehr damit. Bis jetzt haben die Patienten dann alles brav gezahlt.
Kommt Pat. nicht mehr oder ist fertig und hat immer noch nicht gezahlt, wird der volle VO-betrag eh von der kasse übernommen, Erinnerung geht an VO mit zur Abrechnung und fertig. auch hier bis auf Papier und ein wenig Zeit kostenlos.
bei Privatpat. oder Selbstzahlern auch erste "Erinnerung" kostenlos, danach 5,- € und die dritte 10,- €. Danach geht der Mahnbescheid raus, sämtliche Kosten hierzu werden dann draufgerechnet.
hat sich bewährt, in der Terminserie schon zu erinnern oder zu mahnen und die letzten "Heuler" werden dann eben gerichtlich/KKAsse zu "Kasse" gebeten joy
BTW: Ich hab sogar mal wegen 5,- € nicht gezahlter Mahngebühren (sehr beliebter Trick übrigens)
10,- € Mahngebühren kassiert. Letztlich hat Pat. gezhalt mit dem zusatz "mahngebühren Frechheit"
aber das ist mir egal. Pat. wurde gesperrt und bekommt eben keine Termine mehr bei uns.
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KGSchuller schrieb:
1. MAhung ist bei uns eine kostenlose "Zahlungserinnerung", freundlich formuliert und - da der GKV-Pat. meistens noch mehrere Termine hat, kommt die Erinnerung in die KKarte, damit er sie bei Termin Nr. 3 oder 4 sicher auch bekommt und das auch ohne Portokosten.
Kommt Pat. nicht mehr oder ist fertig und hat immer noch nicht gezahlt, wird der volle VO-betrag eh von der kasse übernommen, Erinnerung geht an VO mit zur Abrechnung und fertig. auch hier bis auf Papier und ein wenig Zeit kostenlos.
bei Privatpat. oder Selbstzahlern auch erste "Erinnerung" kostenlos, danach 5,- € und die dritte 10,- €. Danach geht der Mahnbescheid raus, sämtliche Kosten hierzu werden dann draufgerechnet.
hat sich bewährt, in der Terminserie schon zu erinnern oder zu mahnen und die letzten "Heuler" werden dann eben gerichtlich/KKAsse zu "Kasse" gebeten joy
BTW: Ich hab sogar mal wegen 5,- € nicht gezahlter Mahngebühren (sehr beliebter Trick übrigens)
10,- € Mahngebühren kassiert. Letztlich hat Pat. gezhalt mit dem zusatz "mahngebühren Frechheit"
aber das ist mir egal. Pat. wurde gesperrt und bekommt eben keine Termine mehr bei uns.
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