Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
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Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
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Monatsgehalt analog TVÖD,
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ich habe gegen eine KK ein Mahnbescheid veranlasst.
Die KK hatte eine Verordnung einfach nicht bezahlt, nach mehr fachen Telefonieren und Anschreiben , haben sie dann doch gezahlt.
Zwischenzeitlich habe ich, da die Frist für die KK verstrichen ist das Mahnverfahren eingeleitet, mit 40€ Verzugspauschale + Zinsen.
Nun würden bevor das Mahnverfahren eingereicht wurde, nur die Hauptforderung bezahlt, heiß es sind noch die 40€ + Zinsen über und das Mahnverfahren noch nicht durch.
Ich denke das Inkassounternehmen hat das Verfahren verschleppt.
Lohnt es sich das weiter zu verfolgen oder ruhen zu lassen, da es "nur noch" um die 40€ + Zinsen geht.
Denn es wird bestimmt Streitig und vor gericht landen.
Wie ist eure Meinung dazu?
Danke
GT
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T.duck schrieb:
Moin,
ich habe gegen eine KK ein Mahnbescheid veranlasst.
Die KK hatte eine Verordnung einfach nicht bezahlt, nach mehr fachen Telefonieren und Anschreiben , haben sie dann doch gezahlt.
Zwischenzeitlich habe ich, da die Frist für die KK verstrichen ist das Mahnverfahren eingeleitet, mit 40€ Verzugspauschale + Zinsen.
Nun würden bevor das Mahnverfahren eingereicht wurde, nur die Hauptforderung bezahlt, heiß es sind noch die 40€ + Zinsen über und das Mahnverfahren noch nicht durch.
Ich denke das Inkassounternehmen hat das Verfahren verschleppt.
Lohnt es sich das weiter zu verfolgen oder ruhen zu lassen, da es "nur noch" um die 40€ + Zinsen geht.
Denn es wird bestimmt Streitig und vor gericht landen.
Wie ist eure Meinung dazu?
Danke
GT
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VAUPE schrieb:
Wenn die Sache "streitig" ist - hak es ab.............(Meine Meinung - ohne die Details zu kennen)
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Gert Winsa schrieb:
Die KK hat vollkomnen recht, was ist die Rechtsgrundlage für 40 Euro Mahnkosten? Jeder ist dazu gesetzlich verpflichtet den billligsten weg im Mahnverfahren zu wählen. Du würdest den Rechtsstreit verlieren.
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Gert Winsa schrieb:
Kosten für inkassounternehmen im Mahnverfahren werden regelmässig von Gerichten nicht anerkannt. Da es das gesetzliche Mahnverfahren gibt, und da dieses immer billiger ist wie ein Inkassounternehmen sind deren Kosten nicht rechtswirksam.
Die KK hat vollkomnen recht, was ist die Rechtsgrundlage für 40 Euro Mahnkosten?
BGB 288 Verzugsschaden
siehe diverse Themenfäden, sinnvoll um den Absetzungswahn zu begrenzen.
Allerdings versteh ich nicht, wieso Inkasso. Weg wäre eher Richtung Sozialgericht mit (teurer für Kasse) oder ohne Anwalt.
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ali schrieb:
Gert Winsa schrieb am 14.9.18 13:57:
Die KK hat vollkomnen recht, was ist die Rechtsgrundlage für 40 Euro Mahnkosten?
BGB 288 Verzugsschaden
siehe diverse Themenfäden, sinnvoll um den Absetzungswahn zu begrenzen.
Allerdings versteh ich nicht, wieso Inkasso. Weg wäre eher Richtung Sozialgericht mit (teurer für Kasse) oder ohne Anwalt.
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MikeL schrieb:
Was nützt es Dir, wertvolle Arbeits- und Lebenszeit in diese ANgelegenheit zu versenken. Am Besten einfach die Sache aus dem Kopf verbannen, tief durchatmen und aufs Wochenende freuen! :sunglasses:
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