Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
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nachdem ich Ausfallrechnung, Zahlungserinnerung und Mahnung mit Hinweis auf gerichtliches Mahnverfahren an eine Patientin geschrieben habe und keine Zahlung einging, wartete ich noch fast 2 Wochen. Nun habe ich vor 2 Tagen den Mahnantrag gestellt (online) und heute hat die gute Frau überwiesen, sie hat den Bescheid noch nicht bekommen.
Habt Ihr Erfahrung, ob man das Mahnverfahren stoppen kann?
Beste Grüße!
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sandra54 schrieb:
Hallo,
nachdem ich Ausfallrechnung, Zahlungserinnerung und Mahnung mit Hinweis auf gerichtliches Mahnverfahren an eine Patientin geschrieben habe und keine Zahlung einging, wartete ich noch fast 2 Wochen. Nun habe ich vor 2 Tagen den Mahnantrag gestellt (online) und heute hat die gute Frau überwiesen, sie hat den Bescheid noch nicht bekommen.
Habt Ihr Erfahrung, ob man das Mahnverfahren stoppen kann?
Beste Grüße!
mfg hgb :wink:
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therapeutin schrieb:
hätte sie vorher bezahlen sollen...
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hgb schrieb:
.. wenn Du Deine eingezahlten Gebühren stoppen kannst. Ohne Gebühr läuft nichts.
mfg hgb :wink:
Steht bei uns in der Mahnung drinn: "Zahlunsfrist ist Eingang auf meinem Konto, spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden"
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idefix- schrieb:
Sie hat nicht innerhalb der Frist bezahlt, also muss sie die Kosten übernehmen.
Steht bei uns in der Mahnung drinn: "Zahlunsfrist ist Eingang auf meinem Konto, spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden"
nach meinem Kenntnisstand sind die Gebühren für einen gerichtlichen Mahnantrag mit dem Auftrag fällig und damit nicht zurückzuerlangen. Falls die Kosten gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden sollen, läuft es wie bei der Rechtnungsstellung für Behandlungen. Rechnung schreiben und auf Bezahlung warten, ggf. wieder erneut mahnen. Lässt sich leider nicht ganz vermeiden.
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phys84 schrieb:
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand sind die Gebühren für einen gerichtlichen Mahnantrag mit dem Auftrag fällig und damit nicht zurückzuerlangen. Falls die Kosten gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden sollen, läuft es wie bei der Rechtnungsstellung für Behandlungen. Rechnung schreiben und auf Bezahlung warten, ggf. wieder erneut mahnen. Lässt sich leider nicht ganz vermeiden.
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