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Teil unseres Teams!
physio dynamics ist eine moderne
und innovative Praxis für
Physiotherapie und Logopädie mit
drei inhabergeführten Standorten
in Mönchengladbach-Zentrum,
Mönchengladbach-Holt und
Niederkrüchten.
Wir setzen auf ganzheitliche
Behandlungsansätze unter
Verwendung hochwertigster
Ausstattung und Therapie-Technik.
Durch unsere breitgefächerten
Therapiemöglichkeiten ist der
Arbeitsalltag äußerst vielfältig
gestaltet.
Für unsere P...
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physio dynamics ist eine moderne
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Physiotherapie und Logopädie mit
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ich habe eine Frage zur Rechtslage folgender Situation und bin sehr dankbar über ernstgemeinte Beiträge und Kommentare ..
Also,meine Rezeptionskraft hat ihrerseits gekündigt, ohne das jemals ein Vertrag unterzeichnet wurde ...
Sie hat über Monate Arbeitsstunden aufgeführt, die sich letztenendes nicht als Arbeitsstunden bestätigt haben ..sondern ihrerseits als 'Vor-und Nachbereitungszeit' deklariert wurde, ... diese aber niemals vereinbart war!
Es wurde darüber gesprochen, man ist aber zu keiner Einigung gekommen... Es beläuft sich auf ingesamt ca. € 1200 in einem Zeitraum von 12 Monaten.
Nun hat Sie sich krank schreiben lassen und erwartet Lohnfortzahlung bis zu ihrer Kündigungsfrist.
Welche Rechte hat Sie, wozu bin ich verpflichtet?
Vielen Dank im voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen ...
ich habe eine Frage zur Rechtslage folgender Situation und bin sehr dankbar über ernstgemeinte Beiträge und Kommentare ..
Also,meine Rezeptionskraft hat ihrerseits gekündigt, ohne das jemals ein Vertrag unterzeichnet wurde ...
Sie hat über Monate Arbeitsstunden aufgeführt, die sich letztenendes nicht als Arbeitsstunden bestätigt haben ..sondern ihrerseits als 'Vor-und Nachbereitungszeit' deklariert wurde, ... diese aber niemals vereinbart war!
Es wurde darüber gesprochen, man ist aber zu keiner Einigung gekommen... Es beläuft sich auf ingesamt ca. € 1200 in einem Zeitraum von 12 Monaten.
Nun hat Sie sich krank schreiben lassen und erwartet Lohnfortzahlung bis zu ihrer Kündigungsfrist.
Welche Rechte hat Sie, wozu bin ich verpflichtet?
Vielen Dank im voraus.
Viel Erfolg und wenig Ärger !!
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kryo schrieb:
Hatte ich auch schon mit einem Kollegen. Lohnfortzahlung ja, sonst nein.
Viel Erfolg und wenig Ärger !!
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Ramona Völlkopf schrieb:
Was ist denn an der Rezeption Vor- und Nachbereitung?
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Leni C. schrieb:
Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag da ist , gelten immer die gesetzlichen Regelungen , d.h.auf jeden Fall erst mal Lohnfotzahlung im Krankheitsfall. Und die richtet sich nach der Summe, die du monatlich als Gehalt überwiesen hast. Wenn sie auf Überstundenbezahlung besteht, sollte sie diese Überstunden auch nachvollziehbar belegen können.Zur Not muß sie vors Arbeitsgericht.
Wenn sie in einzelnen Fällen mal länger geblieben ist um z.B. einem Patienten noch Termine zu geben, läßt sich das ja leicht nachweisen. Das kann aber keinesfalls 1200,- € ausmachen und damit würde ich dies auch nicht bezahlen.
Da zeigt sich wieder einmal mehr, ich würde niemals!!! einen AN ohne schriftlichen Arbeitsvertrag anstellen, in dem alles genau festgelegt ist, auch ob Überstunden ja oder nein und wenn ja, in welcher Form.
So etwas erspart den Ärger hinterher.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Lohnfortzahlung selbstverständlich ja. Hast du denn Überstunden angeordnet? Wenn nein, wieso hat sie dann welche gemacht? Was soll denn eine Vorbereitung sein, PC hochfahren oder Bleisift spitzen? :yum: Ich wüßte nicht, was es da groß vorzubereiten gibt, was Überstunden erfordert.
Wenn sie in einzelnen Fällen mal länger geblieben ist um z.B. einem Patienten noch Termine zu geben, läßt sich das ja leicht nachweisen. Das kann aber keinesfalls 1200,- € ausmachen und damit würde ich dies auch nicht bezahlen.
Da zeigt sich wieder einmal mehr, ich würde niemals!!! einen AN ohne schriftlichen Arbeitsvertrag anstellen, in dem alles genau festgelegt ist, auch ob Überstunden ja oder nein und wenn ja, in welcher Form.
So etwas erspart den Ärger hinterher.
Gruß Britt
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