Deine Aufgaben
• Durchführung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen und Zielen unserer
Patienten in allen Altersgruppen
• Anwendung verschiedener
physiotherapeutischer Techniken und
Methoden zur Förderung der
Mobilität, zur Schmerzlinderung
und zur Verbesserung der
Lebensqualität
• Enge Zusammenarbeit mit anderen
Fachbereichen, um eine umfassende
und koordinierte
Patientenversorgung zu
gewährleisten
• Aktive Teilnahme an
regelmäßigen Teammeetings und
For...
• Durchführung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen und Zielen unserer
Patienten in allen Altersgruppen
• Anwendung verschiedener
physiotherapeutischer Techniken und
Methoden zur Förderung der
Mobilität, zur Schmerzlinderung
und zur Verbesserung der
Lebensqualität
• Enge Zusammenarbeit mit anderen
Fachbereichen, um eine umfassende
und koordinierte
Patientenversorgung zu
gewährleisten
• Aktive Teilnahme an
regelmäßigen Teammeetings und
For...
[bearbeitet am 24.04.14 14:14]
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Logolo schrieb:
Danke fürs Lesen- Problem ist geklärt!
[bearbeitet am 24.04.14 14:14]
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memo schrieb:
Eine Praxis hat üblicherweise einen Gewerbemietvertrag abgeschlossen. Andere Kündigungsfristen als bei privaten Mietverträgen sind hier zu berücksichtigen, z.B. Link
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die neue schrieb:
Meiner Meinung nach zählt eine Praxis als Geschäftsraum und nicht als Wohnung
Also entweder steht drin gesetzliche Kündigungsfrist oder es ist eine Frist vereinbart.
Gesetzlich ist §580a, danach ist am 3.Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ende des nächsten Kalendervierteljahr. Wenn du also am 3.4 Kündigst, bist du zum 30.09. raus. Kündigst du am 4.4. (zugang der Kündigung!) bist du zum 31.12. raus!
Also lieber RA fragen, welche Möglichkeiten du hast.
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Habe den Vertrag selbstredend vor Abschluss gut gelesen und damals (vor 7 Jahren) auch durch RA prüfen lassen. Im Vertrag steht "... Kündigung laut gesetzlicher Kündigungsfrist..."
Was aber dann noch nicht die Frage beantwortet, welche von beiden nun gemeint ist, sprich 3 oder 6 Monate, da beide im BGB erwähnt sind.
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Logolo schrieb:
Danke für die rasche Antwort!
Habe den Vertrag selbstredend vor Abschluss gut gelesen und damals (vor 7 Jahren) auch durch RA prüfen lassen. Im Vertrag steht "... Kündigung laut gesetzlicher Kündigungsfrist..."
Was aber dann noch nicht die Frage beantwortet, welche von beiden nun gemeint ist, sprich 3 oder 6 Monate, da beide im BGB erwähnt sind.
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Inche schrieb:
6 Monate da das als Wohnung nicht geht aber frag den Ra
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kryo schrieb:
Prtaxis ist Gewerberaum., also entsprechende Frist
Du hast noch großes Glück, wenn du schon nach 6 Monaten raus kannst. Üblicherweise kenne ich Mietverträge für Gewerbe von 5 Jahren aufwärts, zumindest bei gefragten Gegenden.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Praxis ist natürlich Gewerberaum und kann niemals eine Wohnung sein.
Du hast noch großes Glück, wenn du schon nach 6 Monaten raus kannst. Üblicherweise kenne ich Mietverträge für Gewerbe von 5 Jahren aufwärts, zumindest bei gefragten Gegenden.
Gruß Britt
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stephanie54 schrieb:
Ja uns ausmalen musst du auch, da es gewerbliche Räume sind!
Was heißt "uns ausmalen"?
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Eberhard schrieb:
Was heißt "uns ausmalen"?
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TheStonie schrieb:
Wichtige Verträge sollte man immer vorher lesen.
Also entweder steht drin gesetzliche Kündigungsfrist oder es ist eine Frist vereinbart.
Gesetzlich ist §580a, danach ist am 3.Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ende des nächsten Kalendervierteljahr. Wenn du also am 3.4 Kündigst, bist du zum 30.09. raus. Kündigst du am 4.4. (zugang der Kündigung!) bist du zum 31.12. raus!
Also lieber RA fragen, welche Möglichkeiten du hast.
mfg + immer auf Besserung hoffend hgb :hushed:
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Sie haben selbstverständlich noch nie einen Fehler gemacht?! Mir deswegen meine fachliche Qualifikation als PL abzusprechen ist mehr als anmaßend und schlichtweg unverschämt.
Leider verkommt dieses Forum dank Menschen wie Ihnen immer mehr zu einer Plattform, in der man statt ernstgemeinter Hilfe und Rat nur Häme und Beleidungen erfährt. Schade drum!
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Logolo schrieb:
Genau auf solche besserwisserischen Beiträge habe ich noch gewartet!
Sie haben selbstverständlich noch nie einen Fehler gemacht?! Mir deswegen meine fachliche Qualifikation als PL abzusprechen ist mehr als anmaßend und schlichtweg unverschämt.
Leider verkommt dieses Forum dank Menschen wie Ihnen immer mehr zu einer Plattform, in der man statt ernstgemeinter Hilfe und Rat nur Häme und Beleidungen erfährt. Schade drum!
wieso so heftig??
Über die fachliche Qualifikation habe ich mich überhaupt nicht geäußert.
Fehler mache ich täglich, schon die Reaktion hier ist einer!!
Bisher kann ich keine Beleidigung in meinen Gedanken erkennen, die ich hier äußerte.
Es tat sicherlich gut, das posting loszulasse :blush:)
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Hallo Rosa,
wieso so heftig??
Über die fachliche Qualifikation habe ich mich überhaupt nicht geäußert.
Fehler mache ich täglich, schon die Reaktion hier ist einer!!
Bisher kann ich keine Beleidigung in meinen Gedanken erkennen, die ich hier äußerte.
Es tat sicherlich gut, das posting loszulasse :blush:)
mfg hgb :blush:
Da stimme ich dir zu! Manche Leute sollten ihren Frust und die unqualifizierten Anmerkungen anderswo ablassen...
Also, ich kenne eine Kollegin, die hat tatsächlich einen "Wohnraumvertrag", und somit die dazugehörigen Fristen. Wie wäre es, einfach mit dem Vermieter/ Vermietergesellschaft zu sprechen :blush: Vielleicht lässt sich persönlich manches besser oder anders regeln, als gleich mit Anwalt... ?
Alles Gute, auch für deine Praxis an neuer Stelle
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stimmig schrieb:
Da stimme ich dir zu! Manche Leute sollten ihren Frust und die unqualifizierten Anmerkungen anderswo ablassen...
Also, ich kenne eine Kollegin, die hat tatsächlich einen "Wohnraumvertrag", und somit die dazugehörigen Fristen. Wie wäre es, einfach mit dem Vermieter/ Vermietergesellschaft zu sprechen :blush: Vielleicht lässt sich persönlich manches besser oder anders regeln, als gleich mit Anwalt... ?
Alles Gute, auch für deine Praxis an neuer Stelle
das sind basics und diese haben mit Frust nichts zu tun. Frust habe ich mit Ende meiner hauptberuflichen Tätigkeit schon eine Weile nicht mehr.
hand hgb :wink:
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hgb schrieb:
In Wohnräumen ein auch freiberufliches Gewerbe zu betreiben, bringt nicht Ärger mit dem Vermieter, sondern eher mit den Ämtern. Die interesiert nur, was tatsächlich gemacht wird, wenn diePraxis in einem Wohnraum und Wohngebiet ist, ist es unstimmig.
das sind basics und diese haben mit Frust nichts zu tun. Frust habe ich mit Ende meiner hauptberuflichen Tätigkeit schon eine Weile nicht mehr.
hand hgb :wink:
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hgb schrieb:
Verträge sollte man nicht nur bei Abschluss lesen, auch bei vorgesehenen Änderungen. Die Frage nach "Wohnung" und "Gewerbe" beim Freiberufler lässt mich nachdenken, ob Du als AN nicht besser aufgehoben wärest. Denn dann hättest Du diese "Problkeme" nicht! :frowning: :frowning:
mfg + immer auf Besserung hoffend hgb :hushed:
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Wenn ich mir das so ausmale :smile: :smile: :smile:
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stimmig schrieb:
Das hängt vom Vertrag ab, ob etwas "ausgemalt" werden musst.
Wenn ich mir das so ausmale :smile: :smile: :smile:
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stephanie54 schrieb:
sorry, heißt natürlich UND ausmalen! d und s liegen halt so nah zusammen :blush:
Man könnte eine einvernehmliche Lösung finden.
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morpheus-06 schrieb:
was sagt dein Vermieter dazu?
Man könnte eine einvernehmliche Lösung finden.
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stephanie54 schrieb:
gesetzlich gesehen sind Absätze im Mietvertrag nichtig, die das Ausmalen der Wohnung vorschreiben. Dies gilt jedoch nur für private Wohnräume, nicht für gewerbliche.
Du hast die Räume so wie ich es verstanden habe 7 Jahre als Praxisräume genutzt und somit sind sie gewerblich oder wozu hast du damals den Anwalt gebraucht?
Bei Gewerberäumen gibt es andere Kündigungfristen beginnend bei 6 Monaten (gesetzlich vorgegeben) oder nach einem Jahr.
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eim schrieb:
Was hat dass mit dem Freiberufler zu tun ?????
Du hast die Räume so wie ich es verstanden habe 7 Jahre als Praxisräume genutzt und somit sind sie gewerblich oder wozu hast du damals den Anwalt gebraucht?
Bei Gewerberäumen gibt es andere Kündigungfristen beginnend bei 6 Monaten (gesetzlich vorgegeben) oder nach einem Jahr.
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