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und NEIN, ich nehme keine Beihilfepreise, nimm aber immer 6€ mehr als Beihilfe erstattet, weil es bei diesem Aufschlag in unserer Region keine Diskussion gibt und mir 35€ für ne Behandlung bei meinen Kosten reichen.
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Andreas Bock schrieb:
Bei euch wurde die Beihilfe angepasst. Ist wohl für mich entweder zu früh am Morgen oder für Google zu aktuell. Ich tippe zwar auf ersteres, könntet ihr dennoch kurz reinschreiben, was die KG und die MT nun erstattet wird. NRW will erst im April beschließen.
und NEIN, ich nehme keine Beihilfepreise, nimm aber immer 6€ mehr als Beihilfe erstattet, weil es bei diesem Aufschlag in unserer Region keine Diskussion gibt und mir 35€ für ne Behandlung bei meinen Kosten reichen.
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das müste den Eltern aber bewust sein, denn die BH ist ja keine "Vollkasko" eben nur eine Beihilfe und sie müsten denn doch noch zusätzlich versichert sein damit alles gedeckt ist ....
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Liebe Turnschwester17,
das müste den Eltern aber bewust sein, denn die BH ist ja keine "Vollkasko" eben nur eine Beihilfe und sie müsten denn doch noch zusätzlich versichert sein damit alles gedeckt ist ....
MfG
JürgenK ;)
Meines Erachtens ist den meisten Eltern nicht unbedingt von Anfang an bewußt/bekannt, dass die Kosten für bestimmte "normale" (Kranken)Behandlungen nicht zu 100 % beihilfefähig sind und zwar solche, für die die GOÄ, GOZ nicht maßgeblich ist wie z. B. für unsere Heilbehandlungen. Da wird bei über den "normalen" Rahmen hinausgehenden und zusätzlich abzusichernden Wahl/Komfort-Leistungen eher an das 1- bzw. 2-Bett-Zimmer und die Chefarztbetreuung im Krankenhaus, an die aufwändigere zahnprothetische Versorgung, hochwertigere Sehhilfen, etc. gedacht. Und wer sich diesbezüglich absichern will, kann das ja jederzeit privat (falls nicht Ausschlußkriterien vorliegen oder erhebliche Risikozuschläge anfallen).
Ob bei den privaten Versicherungen die nicht durch die Beihilfe abgedeckte Heilbehandlungskosten für Kinder (Beihilfesatz beträgt 80 %) separat versichert werden können, weiß ich nicht. Ist mir aus der Zeit, wo meine Frau noch viele, auch privat versicherte Kinder/Jugendliche (nach Bobath) behandelt hat, nicht bekannt. Turnschwester17 offensichtlich auch nicht, da sie von z. T. enormen Zuzahlungen - wohl bei KG-ZNS-Dauertherapie - der Eltern spricht.
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GüSta schrieb:
@JürgenK
Meines Erachtens ist den meisten Eltern nicht unbedingt von Anfang an bewußt/bekannt, dass die Kosten für bestimmte "normale" (Kranken)Behandlungen nicht zu 100 % beihilfefähig sind und zwar solche, für die die GOÄ, GOZ nicht maßgeblich ist wie z. B. für unsere Heilbehandlungen. Da wird bei über den "normalen" Rahmen hinausgehenden und zusätzlich abzusichernden Wahl/Komfort-Leistungen eher an das 1- bzw. 2-Bett-Zimmer und die Chefarztbetreuung im Krankenhaus, an die aufwändigere zahnprothetische Versorgung, hochwertigere Sehhilfen, etc. gedacht. Und wer sich diesbezüglich absichern will, kann das ja jederzeit privat (falls nicht Ausschlußkriterien vorliegen oder erhebliche Risikozuschläge anfallen).
Ob bei den privaten Versicherungen die nicht durch die Beihilfe abgedeckte Heilbehandlungskosten für Kinder (Beihilfesatz beträgt 80 %) separat versichert werden können, weiß ich nicht. Ist mir aus der Zeit, wo meine Frau noch viele, auch privat versicherte Kinder/Jugendliche (nach Bobath) behandelt hat, nicht bekannt. Turnschwester17 offensichtlich auch nicht, da sie von z. T. enormen Zuzahlungen - wohl bei KG-ZNS-Dauertherapie - der Eltern spricht.
es ist sehr freundlich von Dir mich so zu informieren ...aber ich habe vor 55 Jahren in eine Beamtenfamilie geheiratet und selber 57 jahre mit Patienten zu tun gehabt 35 in eigener Praxis und den Rest in einer Praxis wo ich die RZ Kontrollen neben meiner KG Tätigkeit gearbeitet habe und in dieser Praxis war ein sehr hoher Anteil BHPpatienten. Schwerpunkt waren Saüglinge und CF Patienten ich kenne also zur Genüge die Situation der BH Patienten ...und bei vielen das Gejammere obwohl sie es ohne Probleme verkraften konnten
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo GüSta,
es ist sehr freundlich von Dir mich so zu informieren ...aber ich habe vor 55 Jahren in eine Beamtenfamilie geheiratet und selber 57 jahre mit Patienten zu tun gehabt 35 in eigener Praxis und den Rest in einer Praxis wo ich die RZ Kontrollen neben meiner KG Tätigkeit gearbeitet habe und in dieser Praxis war ein sehr hoher Anteil BHPpatienten. Schwerpunkt waren Saüglinge und CF Patienten ich kenne also zur Genüge die Situation der BH Patienten ...und bei vielen das Gejammere obwohl sie es ohne Probleme verkraften konnten
MfG
JürgenK ;)
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Turnschwester17 schrieb:
Mit ist durchaus bewusst, das Beihilfe nur eine Hilfe ist. Sie übernimmt 50 (bei einem Kind) bzw 80% bei zwei Kindern vom Beihilfepreis. Die meisten Eltern haben auch einen Beihilfeausgleichtarif mit versichert und haben, nach allen Zahlungen von Beihilfe, Ausgleichtarif und private Versicherung teilweise immer noch 70€ pro Verordnung zu zahlen. Wie gesagt, es ist eigentlich nicht unser Problem und ich kenne auch deren Finanzen nicht. Bei schwer betroffenen oder chronisch kranken Kindern mit zweimal wöchentlich Physio , Ergo und Logo kommt da aber schon ein Batzen an Zuzahlung drauf
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Turnschwester17 schrieb:
Hallo,der Unterschied im Saarland war schon enorm. Bei mir, hauptsächlich KG ZNS Kinder liegt die Bundesbeihilfe bei 53,10€, die Landesbeihilfe bei 47,60€. Meine verbeamteten Eltern müssen bei ihren Kindern teilweise enorm zu zahlen, obwohl wir noch einen seeeehr humanen Privatsatz haben. Natürlich weiß ich,dass uns das als Therapeut egal sein kann. Es ist für mich aber ein großer Nachteil, das Kind privat versichert zu haben . Und da habe ich in den letzten Jahren eine große Umstellung festgestellt. Wenn möglich, bleiben die Kinder über ein gesetzlich versichertes Elternteil versichert.
"Das Saarland hat zum 1. Januar 2024 ebenfalls die Sätze erhöht. Hier wurden nun die Sätze des Bundes in die Beihilfeverordnung übernommen, bzw. der Verweis auf die Bundebeihilfesätze aufgenommen."
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Andreas Bock schrieb:
Also hat das Saarland nur auf das Niveau angepasst, statt zu erhöhen.
peinlich
Auch die andere BL warten wohl auf der Bundesanpassung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Andreas Bock Yep. Für den Bund ist wohl etwas für das 2. Quartal angedacht. Saarland zieht zukünftig automaisch mit dem Bund mit, was dann zu einer weiteren Anpassung in diesem Jahr führen wird.
Auch die andere BL warten wohl auf der Bundesanpassung.
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Turnschwester17 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij hast du eine Quelle für die Erhöhung im Saarland? Habe nichts gefunden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Turnschwester17 Website IFK
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Andreas Bock Guckst du hier Link für NS. Das Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein | Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) könnte in NS auch noch mal eine Änderung herbeiführen.
"Das Saarland hat zum 1. Januar 2024 ebenfalls die Sätze erhöht. Hier wurden nun die Sätze des Bundes in die Beihilfeverordnung übernommen, bzw. der Verweis auf die Bundebeihilfesätze aufgenommen."
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