Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
Teammitglied sucht.
Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
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Demnächst eröffnet mein Chef eine neue Physiotherapie-Praxis (kleine Zweigstelle "auf dem Land" zu seiner bisherigen Praxis in der Stadt). Die Kassenzulassung läuft; alle Voraussetzungen sind erfüllt.
Ich werde dort als leitende Physiotherapeutin mit der erforderlichen Stundenanzahl arbeiten.
Da ich auch die Prüfung zum "sektoralen Heilpraktiker" Physiotherapie gemacht habe, nun meine Fragen:
1. Muss ich - z.B. an der Tür mit einem eigenen Türschild - darauf hinweisen, dass ich HP Physio bin? Unabhängig davon, ob ich (in dieser Praxis) auch als HP Physio behandeln werde.
2. Darf ich zusätzlich zu meiner Tätigkeit als leitender Physio in dieser "MiniPraxis", die nur für einen behandelnden Therapeuten "gleichzeitig" zugelassen ist, als HP Physio tätig sein, wenn ich dafür eigene Öffnungszeiten ausschreibe?
Ich freue mich auf Eure - hilfreichen... :wink: - Antworten.
Vielen Dank,
LG Nadine
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, liebe Wissenden! :blush:
Demnächst eröffnet mein Chef eine neue Physiotherapie-Praxis (kleine Zweigstelle "auf dem Land" zu seiner bisherigen Praxis in der Stadt). Die Kassenzulassung läuft; alle Voraussetzungen sind erfüllt.
Ich werde dort als leitende Physiotherapeutin mit der erforderlichen Stundenanzahl arbeiten.
Da ich auch die Prüfung zum "sektoralen Heilpraktiker" Physiotherapie gemacht habe, nun meine Fragen:
1. Muss ich - z.B. an der Tür mit einem eigenen Türschild - darauf hinweisen, dass ich HP Physio bin? Unabhängig davon, ob ich (in dieser Praxis) auch als HP Physio behandeln werde.
2. Darf ich zusätzlich zu meiner Tätigkeit als leitender Physio in dieser "MiniPraxis", die nur für einen behandelnden Therapeuten "gleichzeitig" zugelassen ist, als HP Physio tätig sein, wenn ich dafür eigene Öffnungszeiten ausschreibe?
Ich freue mich auf Eure - hilfreichen... :wink: - Antworten.
Vielen Dank,
LG Nadine
Zu 1. ein HP-Physio muss nicht durch ein eigenes Schild gekennzeichnet sein (Nur Voll-HP)
Zu 2. HP-Physio bedarf keine eigene Öffnungszeiten. (Nur Voll-HP)
Eine Minipraxis ist meines Wissens eine Praxis mit den Mindestanforderungen (55m2, 2 Kabinen mit mindestens jeweils 6 m2 und einen Raum mit mindestens 20m2).
Solch eine Praxis ist für 2 Vollzeitkräfte zugelassen.
Sonnige Grüße
Petra
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Erklär mit Punkt 1, das HeilprG macht hier kein Unterschied. Der einzige Unterschied ist das Fachgebiet.
Dann erklär mit bitte auch Punkt 2, wo ist im HeilprG die Öffnungszeit geregelt?
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morpheus-06 schrieb:
2 Antworten und zweimal daneben.
Erklär mit Punkt 1, das HeilprG macht hier kein Unterschied. Der einzige Unterschied ist das Fachgebiet.
Dann erklär mit bitte auch Punkt 2, wo ist im HeilprG die Öffnungszeit geregelt?
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Petra 25 schrieb:
Hallo Nadine,
Zu 1. ein HP-Physio muss nicht durch ein eigenes Schild gekennzeichnet sein (Nur Voll-HP)
Zu 2. HP-Physio bedarf keine eigene Öffnungszeiten. (Nur Voll-HP)
Eine Minipraxis ist meines Wissens eine Praxis mit den Mindestanforderungen (55m2, 2 Kabinen mit mindestens jeweils 6 m2 und einen Raum mit mindestens 20m2).
Solch eine Praxis ist für 2 Vollzeitkräfte zugelassen.
Sonnige Grüße
Petra
1. Muss ich - z.B. an der Tür mit einem eigenen Türschild - darauf hinweisen, dass ich HP Physio bin? Unabhängig davon, ob ich (in dieser Praxis) auch als HP Physio behandeln werde.
2. Darf ich zusätzlich zu meiner Tätigkeit als leitender Physio in dieser "MiniPraxis", die nur für einen behandelnden Therapeuten "gleichzeitig" zugelassen ist, als HP Physio tätig sein, wenn ich dafür eigene Öffnungszeiten ausschreibe?
Ich freue mich auf Eure - hilfreichen... :wink: - Antworten.
Vielen Dank,
LG Nadine
zu 1. wenn du in dieser Praxis Heilpraktik PT ausübst muss das als Niederlassung dem Gesundheitsamt gemeldet sein und du musst die Bezeichnung führen (§1 Abs. 3 HeilprG) wie sie in der Erlaubnisurkunde steht.
zu 2. Du musst keine eigenen Öffnungszeiten als HP PT ausschreiben, du kannst innerhalb der normalen Öffungszeiten als HP PT und in den zugelassenen Räumen tätig sein. Du machts ja nichts anderes wie PT, nur ohne VO.
Die Betriebshaftpflicht muss die Leistungen als HP PT mit abdecken.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 28.5.17 16:05:
1. Muss ich - z.B. an der Tür mit einem eigenen Türschild - darauf hinweisen, dass ich HP Physio bin? Unabhängig davon, ob ich (in dieser Praxis) auch als HP Physio behandeln werde.
2. Darf ich zusätzlich zu meiner Tätigkeit als leitender Physio in dieser "MiniPraxis", die nur für einen behandelnden Therapeuten "gleichzeitig" zugelassen ist, als HP Physio tätig sein, wenn ich dafür eigene Öffnungszeiten ausschreibe?
Ich freue mich auf Eure - hilfreichen... :wink: - Antworten.
Vielen Dank,
LG Nadine
zu 1. wenn du in dieser Praxis Heilpraktik PT ausübst muss das als Niederlassung dem Gesundheitsamt gemeldet sein und du musst die Bezeichnung führen (§1 Abs. 3 HeilprG) wie sie in der Erlaubnisurkunde steht.
zu 2. Du musst keine eigenen Öffnungszeiten als HP PT ausschreiben, du kannst innerhalb der normalen Öffungszeiten als HP PT und in den zugelassenen Räumen tätig sein. Du machts ja nichts anderes wie PT, nur ohne VO.
Die Betriebshaftpflicht muss die Leistungen als HP PT mit abdecken.
Nicht böse sein, liebe Petra 25, aber ich vertraue doch mehr den Aussagen von morpheus-06...
LG Nadine
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Tempelritter schrieb:
Das kannst du auch, bei mir ist die Situation ähnlich und das stützt sich auf das Rechtskundeseminar zum sHP.
Ich bekam die Auskunft vom ZVK. Stellte dort genau diese Fragen.
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Petra 25 schrieb:
Ist doch völlig ok, Nadine, Morpheus hat Ahnung. Das kann man aus den vielen fundierten Auskünften hier im Forum entnehmen.
Ich bekam die Auskunft vom ZVK. Stellte dort genau diese Fragen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für Eure (unterschiedlichen... :wink: ) Antworten.
Nicht böse sein, liebe Petra 25, aber ich vertraue doch mehr den Aussagen von morpheus-06...
LG Nadine
Ich bekomme jetzt ein eigenes Türschild, auf das die Bezeichnung "HP Physio" drauf soll.
Was genau lasse ich nun darauf schreiben?
Ich habe vom Gesundheitsamt Heilbronn eine "Erlaubnisurkunde" auf der steht: ... erhält hiermit nach Paragraph..., die Erlaubnis die Heilkunde ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie berufsmäßig auszuüben.
Heißt es nun korrekt "Heilpraktiker für Physiotherapie" oder "Heilpraktiker (Physiotherapie)" oder was genau steht bei Euch auf dem Schild/Briefkopf etc. ?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten.
LG Nadine
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eim schrieb:
Es heißt dann wie auf der Ernennungsurkunde Heilpraktiker für Physiotherapie und nichts in Klammern
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ingo 22 schrieb:
...Sektoraler Heilpraktiker Fachgebiet Physiotherapie könnte darauf stehen.
deine Urkunde ist deine Infoquelle.
Wurde hier schon einmal diskutiert. Meine Erkenntnis daraus war, dass es verschiedene Formulierungen zu geben scheint.
Bei mir und meinen MAs lautet sie: "Heilpraktiker (Physiotherapie)"
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo AT,
deine Urkunde ist deine Infoquelle.
Wurde hier schon einmal diskutiert. Meine Erkenntnis daraus war, dass es verschiedene Formulierungen zu geben scheint.
Bei mir und meinen MAs lautet sie: "Heilpraktiker (Physiotherapie)"
mfg mocca
Auf meiner Urkunde steht es eben nur so wie oben geschrieben:
Also als "Überschrift": Erlaubnisurkunde
und dann
...die Erlaubnis die Heilkunde ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie berufsmäßig auszuüben.
Das Wort "Heilpraktiker" ist auf der Urkunde nirgends zu finden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten.
Auf meiner Urkunde steht es eben nur so wie oben geschrieben:
Also als "Überschrift": Erlaubnisurkunde
und dann
...die Erlaubnis die Heilkunde ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie berufsmäßig auszuüben.
Das Wort "Heilpraktiker" ist auf der Urkunde nirgends zu finden.
..."Das Wort "Heilpraktiker" ist auf der Urkunde nirgends zu finden"...
dann ist dein Problem ja gelöst.
Du bist gar kein "Heilpraktiker", hast aber trotzdem die
..."Erlaubnis die Heilkunde ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie berufsmäßig auszuüben"...
Ist doch toll, du bist PT und darfst nach § xxx in deinem Beruf die Heilkunde ausüben.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo AT,
..."Das Wort "Heilpraktiker" ist auf der Urkunde nirgends zu finden"...
dann ist dein Problem ja gelöst.
Du bist gar kein "Heilpraktiker", hast aber trotzdem die
..."Erlaubnis die Heilkunde ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie berufsmäßig auszuüben"...
Ist doch toll, du bist PT und darfst nach § xxx in deinem Beruf die Heilkunde ausüben.
mfg mocca
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Noch eine Frage:
Ich bekomme jetzt ein eigenes Türschild, auf das die Bezeichnung "HP Physio" drauf soll.
Was genau lasse ich nun darauf schreiben?
Ich habe vom Gesundheitsamt Heilbronn eine "Erlaubnisurkunde" auf der steht: ... erhält hiermit nach Paragraph..., die Erlaubnis die Heilkunde ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie berufsmäßig auszuüben.
Heißt es nun korrekt "Heilpraktiker für Physiotherapie" oder "Heilpraktiker (Physiotherapie)" oder was genau steht bei Euch auf dem Schild/Briefkopf etc. ?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten.
LG Nadine
vielen Dank für Deinen Beitrag.
Ich weiß noch nicht, ob ich darüber lachen oder weinen oder mich schreiend auf den Boden werfen soll... :smile:
Was soll ich denn nun auf mein Türschild schreiben?
"Physiotherapeut, der berechtigt ist, Heilkunde auszuüben", oder was?! :wink:
Und warum habe ich überhaupt mehrere hundert Euro für die Heilpraktiker-Prüfung (das steht zumindest so auf der Einladung zur Prüfung und auf der Rechnung) bezahlt, wenn ich gar kein Heilpraktiker bin?
Oder ist es einfach völlig wurscht, ich mache mir zu viele Gedanke und schreibe einfach "Heilpraktiker für Physiotherapie" oder "Heilpraktiker (Physiotherapie)" und gut?!
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nach dem hier keiner deine Erlaubnisurkunde in original gesehen hat, muss deine Frage doch zu mehr oder minder ernsthaften Einlassungen führen.
Mensch AT, klär das doch bitte mit deinem zuständigen Gesundheitsamt.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo AT,
nach dem hier keiner deine Erlaubnisurkunde in original gesehen hat, muss deine Frage doch zu mehr oder minder ernsthaften Einlassungen führen.
Mensch AT, klär das doch bitte mit deinem zuständigen Gesundheitsamt.
mfg mocca
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo mocca,
vielen Dank für Deinen Beitrag.
Ich weiß noch nicht, ob ich darüber lachen oder weinen oder mich schreiend auf den Boden werfen soll... :smile:
Was soll ich denn nun auf mein Türschild schreiben?
"Physiotherapeut, der berechtigt ist, Heilkunde auszuüben", oder was?! :wink:
Und warum habe ich überhaupt mehrere hundert Euro für die Heilpraktiker-Prüfung (das steht zumindest so auf der Einladung zur Prüfung und auf der Rechnung) bezahlt, wenn ich gar kein Heilpraktiker bin?
Oder ist es einfach völlig wurscht, ich mache mir zu viele Gedanke und schreibe einfach "Heilpraktiker für Physiotherapie" oder "Heilpraktiker (Physiotherapie)" und gut?!
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