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ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Ich Kann da seit Anfang des Jahres niemanden erreichen, weder per Mail, noch per Telefon.
Dankeschön
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kennt jemand den Leistungserbringungsschlüssel der bkk landesverbandnordwest?
Ich Kann da seit Anfang des Jahres niemanden erreichen, weder per Mail, noch per Telefon.
Dankeschön
Ein LEGS ist nämlich je Vertrag anders.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Lege....oder steht das irgendwo?
Leistungserbringer im Gesundheitswesen - Wer gehört dazu?
Lege....oder steht das irgendwo?
"Lege" ist nun wieder ganz neu. So gesehen wäre ich dann auch raus.........
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Xela schrieb:
naja. Eine Kasse ist kein Leistungserbringer im Sinne des LEGS. Deshalb die Nachfrage. Eine Kasse kann bestenfalls einen LEGS "haben", der sich aus einem Vertrag mit einem "richtigen" Leistungserbringer ergibt. Kassen haben ein IK - der sieht für manche wie eine LEGS aus .........
Anonymer Teilnehmer schrieb am 15.1.19 17:00:
Leistungserbringer im Gesundheitswesen - Wer gehört dazu?
Lege....oder steht das irgendwo?
"Lege" ist nun wieder ganz neu. So gesehen wäre ich dann auch raus.........
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Xela schrieb:
Wirklich LEGS, oder ist doch das IK gemeint?
Ein LEGS ist nämlich je Vertrag anders.
Jeder Preisvereinbarung im deutschen Gesundheitswesen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern ist ein eindeutiger Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) zugeordnet. Der siebenstellige Schlüssel setzt sich aus dem Abrechnungscode (AC) und dem Tarifkennzeichen (TK) der Preisvereinbarung zusammen.
Das deutsche GKV-Modernisierungsgesetz verpflichtet seit dem Jahr 2004 alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, mit den Krankenkassen elektronisch abzurechnen. Während die Vertragsärzte dies über die Kassenärztlichen Vereinigungen sicherstellen, müssen Anbieter ohne abrechnende Berufsvereinigung selbst für Bereitstellung und Übermittlung der Daten sorgen. Betroffen sind Masseure, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen usw. Konkrete Vorschriften enthalten die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit Sonstigen Leistungserbringern sowie mit Hebammen und Entbindungspflegern (§ 301a SGB V).
In allen Preisvereinbarungen sind für die Leistungen auch entsprechende eindeutige Positionsnummern festgelegt. Wird also im Zuge der Abrechnung ein LEGS übermittelt, zu dem eine abzurechnende Position nicht festgelegt wurde, wird die Leistung nicht bezahlt und die Rechnung zurückgewiesen bzw. der Betrag gekürzt.
Inhaltsverzeichnis
1 Abrechnungscode
2 Tarifkennzeichen
3 Beispiel
4 Weblink
Abrechnungscode
Der Abrechnungscode ist eine zweistellige Ziffer zur Bezeichnung der Berufsgruppe oder Leistungsart. Er wird dem Leistungserbringer mit seiner Zulassung oder Anerkennung durch den Kostenträger oder anerkennenden Verband (z.B. im Behindertensport durch den jeweiligen Landesverband) mitgeteilt. Die für die jeweiligen Berufsgruppen geltenden ACs sind in den Schlüsselverzeichnissen der Sozialgesetzbücher (SGB) festgelegt (z.B. im § 105 SGB XI, Anlage 3).
Tarifkennzeichen
Das Tarifkennzeichen ist eine fünfstellige Ziffer zur Bezeichnung der Preisvereinbarung. Die ersten beiden Stellen geben den Geltungsbereich des Vertrages an, die letzten drei Stellen bezeichnen die laufende Vertragsnummer. Die Art der Vergabe der Tarifkennzeichen ist nicht geregelt und steht im Ermessen der vergebenden Kostenträger.
Beispiel
Im LEGS 2213700 steht
der AC 22 für "Krankengymnasten und Physiotherapeuten"
13 im TK für das Länderkennzeichen aller Preisvereinbarungen in Sachsen
700 im TK für die Vertragsnummer
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idefix- schrieb:
Leistungserbringergruppenschlüssel
Jeder Preisvereinbarung im deutschen Gesundheitswesen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern ist ein eindeutiger Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) zugeordnet. Der siebenstellige Schlüssel setzt sich aus dem Abrechnungscode (AC) und dem Tarifkennzeichen (TK) der Preisvereinbarung zusammen.
Das deutsche GKV-Modernisierungsgesetz verpflichtet seit dem Jahr 2004 alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, mit den Krankenkassen elektronisch abzurechnen. Während die Vertragsärzte dies über die Kassenärztlichen Vereinigungen sicherstellen, müssen Anbieter ohne abrechnende Berufsvereinigung selbst für Bereitstellung und Übermittlung der Daten sorgen. Betroffen sind Masseure, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen usw. Konkrete Vorschriften enthalten die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit Sonstigen Leistungserbringern sowie mit Hebammen und Entbindungspflegern (§ 301a SGB V).
In allen Preisvereinbarungen sind für die Leistungen auch entsprechende eindeutige Positionsnummern festgelegt. Wird also im Zuge der Abrechnung ein LEGS übermittelt, zu dem eine abzurechnende Position nicht festgelegt wurde, wird die Leistung nicht bezahlt und die Rechnung zurückgewiesen bzw. der Betrag gekürzt.
Inhaltsverzeichnis
1 Abrechnungscode
2 Tarifkennzeichen
3 Beispiel
4 Weblink
Abrechnungscode
Der Abrechnungscode ist eine zweistellige Ziffer zur Bezeichnung der Berufsgruppe oder Leistungsart. Er wird dem Leistungserbringer mit seiner Zulassung oder Anerkennung durch den Kostenträger oder anerkennenden Verband (z.B. im Behindertensport durch den jeweiligen Landesverband) mitgeteilt. Die für die jeweiligen Berufsgruppen geltenden ACs sind in den Schlüsselverzeichnissen der Sozialgesetzbücher (SGB) festgelegt (z.B. im § 105 SGB XI, Anlage 3).
Tarifkennzeichen
Das Tarifkennzeichen ist eine fünfstellige Ziffer zur Bezeichnung der Preisvereinbarung. Die ersten beiden Stellen geben den Geltungsbereich des Vertrages an, die letzten drei Stellen bezeichnen die laufende Vertragsnummer. Die Art der Vergabe der Tarifkennzeichen ist nicht geregelt und steht im Ermessen der vergebenden Kostenträger.
Beispiel
Im LEGS 2213700 steht
der AC 22 für "Krankengymnasten und Physiotherapeuten"
13 im TK für das Länderkennzeichen aller Preisvereinbarungen in Sachsen
700 im TK für die Vertragsnummer
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