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Rhein-Erft

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in Manuelle The...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Leistungserbringungsschlüssel

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Neues Thema
Leistungserbringungsschlüssel
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Anonymer Teilnehmer
15.01.2019 14:25
Kennt jemand den Leistungserbringungsschlüssel der bkk landesverbandnordwest?

Ich Kann da seit Anfang des Jahres niemanden erreichen, weder per Mail, noch per Telefon.

Dankeschön
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Kennt jemand den Leistungserbringungsschlüssel der bkk landesverbandnordwest? Ich Kann da seit Anfang des Jahres niemanden erreichen, weder per Mail, noch per Telefon. Dankeschön
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Kennt jemand den Leistungserbringungsschlüssel der bkk landesverbandnordwest?

Ich Kann da seit Anfang des Jahres niemanden erreichen, weder per Mail, noch per Telefon.

Dankeschön

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Xela
15.01.2019 15:13
Wirklich LEGS, oder ist doch das IK gemeint?
Ein LEGS ist nämlich je Vertrag anders.
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Wirklich LEGS, oder ist doch das IK gemeint? Ein LEGS ist nämlich je Vertrag anders.
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Anonymer Teilnehmer
15.01.2019 17:00
Lege....oder steht das irgendwo?
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Lege....oder steht das irgendwo?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Lege....oder steht das irgendwo?

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Xela
15.01.2019 17:19
naja. Eine Kasse ist kein Leistungserbringer im Sinne des LEGS. Deshalb die Nachfrage. Eine Kasse kann bestenfalls einen LEGS "haben", der sich aus einem Vertrag mit einem "richtigen" Leistungserbringer ergibt. Kassen haben ein IK - der sieht für manche wie eine LEGS aus .........

Leistungserbringer im Gesundheitswesen - Wer gehört dazu?

Anonymer Teilnehmer schrieb am 15.1.19 17:00:
Lege....oder steht das irgendwo?


"Lege" ist nun wieder ganz neu. So gesehen wäre ich dann auch raus.........
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naja. Eine Kasse ist kein Leistungserbringer im Sinne des LEGS. Deshalb die Nachfrage. Eine Kasse kann bestenfalls einen LEGS "haben", der sich aus einem Vertrag mit einem "richtigen" Leistungserbringer ergibt. Kassen haben ein IK - der sieht für manche wie eine LEGS aus ......... https://reimbursement.institute/glossar/leistungserbringer/ [zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 15.1.19 17:00: Lege....oder steht das irgendwo? [/zitat] "Lege" ist nun wieder ganz neu. So gesehen wäre ich dann auch raus.........
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Xela schrieb:

naja. Eine Kasse ist kein Leistungserbringer im Sinne des LEGS. Deshalb die Nachfrage. Eine Kasse kann bestenfalls einen LEGS "haben", der sich aus einem Vertrag mit einem "richtigen" Leistungserbringer ergibt. Kassen haben ein IK - der sieht für manche wie eine LEGS aus .........

Leistungserbringer im Gesundheitswesen - Wer gehört dazu?

Anonymer Teilnehmer schrieb am 15.1.19 17:00:
Lege....oder steht das irgendwo?


"Lege" ist nun wieder ganz neu. So gesehen wäre ich dann auch raus.........

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Xela schrieb:

Wirklich LEGS, oder ist doch das IK gemeint?
Ein LEGS ist nämlich je Vertrag anders.

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idefix-
15.01.2019 17:33
Leistungserbringergruppenschlüssel

Jeder Preisvereinbarung im deutschen Gesundheitswesen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern ist ein eindeutiger Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) zugeordnet. Der siebenstellige Schlüssel setzt sich aus dem Abrechnungscode (AC) und dem Tarifkennzeichen (TK) der Preisvereinbarung zusammen.

Das deutsche GKV-Modernisierungsgesetz verpflichtet seit dem Jahr 2004 alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, mit den Krankenkassen elektronisch abzurechnen. Während die Vertragsärzte dies über die Kassenärztlichen Vereinigungen sicherstellen, müssen Anbieter ohne abrechnende Berufsvereinigung selbst für Bereitstellung und Übermittlung der Daten sorgen. Betroffen sind Masseure, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen usw. Konkrete Vorschriften enthalten die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit Sonstigen Leistungserbringern sowie mit Hebammen und Entbindungspflegern (§ 301a SGB V).

In allen Preisvereinbarungen sind für die Leistungen auch entsprechende eindeutige Positionsnummern festgelegt. Wird also im Zuge der Abrechnung ein LEGS übermittelt, zu dem eine abzurechnende Position nicht festgelegt wurde, wird die Leistung nicht bezahlt und die Rechnung zurückgewiesen bzw. der Betrag gekürzt.
Inhaltsverzeichnis

1 Abrechnungscode
2 Tarifkennzeichen
3 Beispiel
4 Weblink

Abrechnungscode

Der Abrechnungscode ist eine zweistellige Ziffer zur Bezeichnung der Berufsgruppe oder Leistungsart. Er wird dem Leistungserbringer mit seiner Zulassung oder Anerkennung durch den Kostenträger oder anerkennenden Verband (z.B. im Behindertensport durch den jeweiligen Landesverband) mitgeteilt. Die für die jeweiligen Berufsgruppen geltenden ACs sind in den Schlüsselverzeichnissen der Sozialgesetzbücher (SGB) festgelegt (z.B. im § 105 SGB XI, Anlage 3).
Tarifkennzeichen

Das Tarifkennzeichen ist eine fünfstellige Ziffer zur Bezeichnung der Preisvereinbarung. Die ersten beiden Stellen geben den Geltungsbereich des Vertrages an, die letzten drei Stellen bezeichnen die laufende Vertragsnummer. Die Art der Vergabe der Tarifkennzeichen ist nicht geregelt und steht im Ermessen der vergebenden Kostenträger.
Beispiel

Im LEGS 2213700 steht

der AC 22 für "Krankengymnasten und Physiotherapeuten"
13 im TK für das Länderkennzeichen aller Preisvereinbarungen in Sachsen
700 im TK für die Vertragsnummer
1

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• Klaus57
Leistungserbringergruppenschlüssel Jeder Preisvereinbarung im deutschen Gesundheitswesen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern ist ein eindeutiger Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) zugeordnet. Der siebenstellige Schlüssel setzt sich aus dem Abrechnungscode (AC) und dem Tarifkennzeichen (TK) der Preisvereinbarung zusammen. Das deutsche GKV-Modernisierungsgesetz verpflichtet seit dem Jahr 2004 alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, mit den Krankenkassen elektronisch abzurechnen. Während die Vertragsärzte dies über die Kassenärztlichen Vereinigungen sicherstellen, müssen Anbieter ohne abrechnende Berufsvereinigung selbst für Bereitstellung und Übermittlung der Daten sorgen. Betroffen sind Masseure, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen usw. Konkrete Vorschriften enthalten die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit Sonstigen Leistungserbringern sowie mit Hebammen und Entbindungspflegern (§ 301a SGB V). In allen Preisvereinbarungen sind für die Leistungen auch entsprechende eindeutige Positionsnummern festgelegt. Wird also im Zuge der Abrechnung ein LEGS übermittelt, zu dem eine abzurechnende Position nicht festgelegt wurde, wird die Leistung nicht bezahlt und die Rechnung zurückgewiesen bzw. der Betrag gekürzt. Inhaltsverzeichnis 1 Abrechnungscode 2 Tarifkennzeichen 3 Beispiel 4 Weblink Abrechnungscode Der Abrechnungscode ist eine zweistellige Ziffer zur Bezeichnung der Berufsgruppe oder Leistungsart. Er wird dem Leistungserbringer mit seiner Zulassung oder Anerkennung durch den Kostenträger oder anerkennenden Verband (z.B. im Behindertensport durch den jeweiligen Landesverband) mitgeteilt. Die für die jeweiligen Berufsgruppen geltenden ACs sind in den Schlüsselverzeichnissen der Sozialgesetzbücher (SGB) festgelegt (z.B. im § 105 SGB XI, Anlage 3). Tarifkennzeichen Das Tarifkennzeichen ist eine fünfstellige Ziffer zur Bezeichnung der Preisvereinbarung. Die ersten beiden Stellen geben den Geltungsbereich des Vertrages an, die letzten drei Stellen bezeichnen die laufende Vertragsnummer. Die Art der Vergabe der Tarifkennzeichen ist nicht geregelt und steht im Ermessen der vergebenden Kostenträger. Beispiel Im LEGS 2213700 steht der AC 22 für "Krankengymnasten und Physiotherapeuten" 13 im TK für das Länderkennzeichen aller Preisvereinbarungen in Sachsen 700 im TK für die Vertragsnummer
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idefix- schrieb:

Leistungserbringergruppenschlüssel

Jeder Preisvereinbarung im deutschen Gesundheitswesen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern ist ein eindeutiger Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) zugeordnet. Der siebenstellige Schlüssel setzt sich aus dem Abrechnungscode (AC) und dem Tarifkennzeichen (TK) der Preisvereinbarung zusammen.

Das deutsche GKV-Modernisierungsgesetz verpflichtet seit dem Jahr 2004 alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, mit den Krankenkassen elektronisch abzurechnen. Während die Vertragsärzte dies über die Kassenärztlichen Vereinigungen sicherstellen, müssen Anbieter ohne abrechnende Berufsvereinigung selbst für Bereitstellung und Übermittlung der Daten sorgen. Betroffen sind Masseure, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen usw. Konkrete Vorschriften enthalten die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit Sonstigen Leistungserbringern sowie mit Hebammen und Entbindungspflegern (§ 301a SGB V).

In allen Preisvereinbarungen sind für die Leistungen auch entsprechende eindeutige Positionsnummern festgelegt. Wird also im Zuge der Abrechnung ein LEGS übermittelt, zu dem eine abzurechnende Position nicht festgelegt wurde, wird die Leistung nicht bezahlt und die Rechnung zurückgewiesen bzw. der Betrag gekürzt.
Inhaltsverzeichnis

1 Abrechnungscode
2 Tarifkennzeichen
3 Beispiel
4 Weblink

Abrechnungscode

Der Abrechnungscode ist eine zweistellige Ziffer zur Bezeichnung der Berufsgruppe oder Leistungsart. Er wird dem Leistungserbringer mit seiner Zulassung oder Anerkennung durch den Kostenträger oder anerkennenden Verband (z.B. im Behindertensport durch den jeweiligen Landesverband) mitgeteilt. Die für die jeweiligen Berufsgruppen geltenden ACs sind in den Schlüsselverzeichnissen der Sozialgesetzbücher (SGB) festgelegt (z.B. im § 105 SGB XI, Anlage 3).
Tarifkennzeichen

Das Tarifkennzeichen ist eine fünfstellige Ziffer zur Bezeichnung der Preisvereinbarung. Die ersten beiden Stellen geben den Geltungsbereich des Vertrages an, die letzten drei Stellen bezeichnen die laufende Vertragsnummer. Die Art der Vergabe der Tarifkennzeichen ist nicht geregelt und steht im Ermessen der vergebenden Kostenträger.
Beispiel

Im LEGS 2213700 steht

der AC 22 für "Krankengymnasten und Physiotherapeuten"
13 im TK für das Länderkennzeichen aller Preisvereinbarungen in Sachsen
700 im TK für die Vertragsnummer



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