Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
" 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
" 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
hier mal meine E-Mail an den GKV-Spitzenverband zu dem Thema:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir brauchen von Ihnen eine klare Definition zum Thema Heilmittelverordnungen - Regelfall oder nicht?
Wie Sie wohl wissen, verordnen verschiedene Ärzte für denselben Patienten Heilmittelverordnungen mit unterschiedlichen
ICD 10-Codes bei eigentliche gleichbleibendem Krankheitsbild.
Entsprechend ist das Chaos groß bzgl unserer Möglichkeit der Einstufung: Wann liegt ein neuer Regelfall vor und wann nicht.
Aktuelles Beispiel: Patientin bekam Verordnungen für Lymphdrainage mit Indikationsschlüssel LY2a, ICD 10-Code I89.09.
Der neue Arzt stellt nun eine Verordnung als Erstverordnung aus mit Indikationsschlüssel LY2a, ICD 10-Code E88.21.
Ist das nun als Erstverordnung zu werten, oder muss Bezug auf die zuvor ausgestellten Verordnungen vom vorigen Arzt genommen werden?
Es waren keine 3 Monate dazwischen, und sowohl Krankheitsbild als auch Behandlung haben sich für Therapeut und Patientin nicht geändert.
Nur heißt die Diagnose zuvor Lymphödem und nun Lipödem.
Mein Abrechnungszentrum kann dazu nur “gefühlte” Angaben machen. Dort bekam ich die Empfehlung, die aktuelle “Erst”-Verordnung müsse sich auf
die vorigen Verordnungen beziehen und entsprechend geändert werden.
Und von einer Krankenkassenmitarbeiterin bekam ich die Auskunft, der ICD 10 – Code sei maßgeblich, also anderer Code, neuer Regelfall.
Das ist ein unhaltbarer Zustand, für den Sie bitte umgehend Abhilfe schaffen!!!
Ich bitte zeitnah um eindeutige Quellenangaben, nach denen wir uns richten können, ohne stundenlang zuvor Abklärung zu dem Thema betreiben zu müssen!"
Wie handhabt Ihr das?
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Problem beschreiben
WinnieE schrieb:
Hallo ´PI´s
hier mal meine E-Mail an den GKV-Spitzenverband zu dem Thema:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir brauchen von Ihnen eine klare Definition zum Thema Heilmittelverordnungen - Regelfall oder nicht?
Wie Sie wohl wissen, verordnen verschiedene Ärzte für denselben Patienten Heilmittelverordnungen mit unterschiedlichen
ICD 10-Codes bei eigentliche gleichbleibendem Krankheitsbild.
Entsprechend ist das Chaos groß bzgl unserer Möglichkeit der Einstufung: Wann liegt ein neuer Regelfall vor und wann nicht.
Aktuelles Beispiel: Patientin bekam Verordnungen für Lymphdrainage mit Indikationsschlüssel LY2a, ICD 10-Code I89.09.
Der neue Arzt stellt nun eine Verordnung als Erstverordnung aus mit Indikationsschlüssel LY2a, ICD 10-Code E88.21.
Ist das nun als Erstverordnung zu werten, oder muss Bezug auf die zuvor ausgestellten Verordnungen vom vorigen Arzt genommen werden?
Es waren keine 3 Monate dazwischen, und sowohl Krankheitsbild als auch Behandlung haben sich für Therapeut und Patientin nicht geändert.
Nur heißt die Diagnose zuvor Lymphödem und nun Lipödem.
Mein Abrechnungszentrum kann dazu nur “gefühlte” Angaben machen. Dort bekam ich die Empfehlung, die aktuelle “Erst”-Verordnung müsse sich auf
die vorigen Verordnungen beziehen und entsprechend geändert werden.
Und von einer Krankenkassenmitarbeiterin bekam ich die Auskunft, der ICD 10 – Code sei maßgeblich, also anderer Code, neuer Regelfall.
Das ist ein unhaltbarer Zustand, für den Sie bitte umgehend Abhilfe schaffen!!!
Ich bitte zeitnah um eindeutige Quellenangaben, nach denen wir uns richten können, ohne stundenlang zuvor Abklärung zu dem Thema betreiben zu müssen!"
Wie handhabt Ihr das?
Kassenmitarbeiterin bekam ich die Auskunft, der ICD 10 – Code sei maßgeblich, also anderer Code, neuer Regelfall.
Wie handhabt Ihr das?
Genau SO bürokratisch handhaben wir das -> keine Probleme, sehr einfach.
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WinnieE schrieb:
Und wo kann man das verbindlich nachlesen? Der beschriebene Fall ist ja im Praxisalltag nur einer von vielen - unterschiedlich gelagerten - Fällen. Da sind ja der Fantasie quasi keine Grenzen gesetzt, wenn es darum geht, "einfach mal nur" eine Verordnung auszustellen.
-> Stellt ein (anderer) Arzt ein Rezept mit anderer Diagnose aus -> Neuer Regelfall
Da samma ganz formal bürokratisch. Schließlich hat der Doc die Diagnosehoheit. Im Zweifel dürfte die Kasse es schwer haben, mir hier was anzuhängen. SoFa Argumente a la "is ja auch Wirbelsäule" werden erfolgreich widersprochen.
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ali schrieb:
HMR: Regelfall richtet sich grundsätzlich nach der Diagnose
-> Stellt ein (anderer) Arzt ein Rezept mit anderer Diagnose aus -> Neuer Regelfall
Da samma ganz formal bürokratisch. Schließlich hat der Doc die Diagnosehoheit. Im Zweifel dürfte die Kasse es schwer haben, mir hier was anzuhängen. SoFa Argumente a la "is ja auch Wirbelsäule" werden erfolgreich widersprochen.
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ali schrieb:
WinnieE schrieb am 15.3.18 13:13:
Kassenmitarbeiterin bekam ich die Auskunft, der ICD 10 – Code sei maßgeblich, also anderer Code, neuer Regelfall.
Wie handhabt Ihr das?
Genau SO bürokratisch handhaben wir das -> keine Probleme, sehr einfach.
Kaum etwas anderes ist eindeutiger in der HM-R. Genau darüber braucht sich keiner den Kopf zu zerbrechen..
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Sondern um die gelegentlich fantasievolle Auslegung von Abrechnungkriterien seitens der KVen.
Zusammen gefasst ergibt sich : neuer Diagnose = neuer Regelfall - (eigentlich völlig klar, aber wann ist eine Diagnose abrechnungstechnisch eindeutig neu)
1. Indi-Schlüssel neu + 1. ICD10 Code neu + 2. ICD10 Code neu > Diagnose neu
2. Indi-Schlüssel bleibt + 1. ICD10 Code neu + 2. ICD10 Code neu > Diagnose neu
3. Indi-Schlüssel bleibt + 1. ICD10 Code bleibt + 2. ICD10 Code neu > Diagnose neu
4. Indi-Schlüssel bleibt + 1. ICD10 Code neu + 2. ICD10 Code bleibt > Diagnose neu
War zuvor nur 1 ICD10 Code vorgegeben, der gleich bleibt, und es kommt ein 2. hinzu > Diagnose neu
Und bei neuem Indi-Schlüssel sowieso neue Diagnose
Die Beschreibung für einen neuen Regelfall begrenzt sich im Wortlaut der Heilmittelrichtlinien auf:
"Tritt ein Rezidiv oder eine neue Erkrankungsphase nach einem behandlungsfreien Intervall von mindestens 12 Wochen auf, ist die Verordnung als neuer Regelfall zu betrachten. Für diesen neuen Regelfall können wieder Heilmittel bis zur Gesamtverordnungsmenge verordnet werden."
@ ali
"SoFa Argumente a la "is ja auch Wirbelsäule" werden erfolgreich widersprochen"
.....mit welcher Argumentation? Kannst Du Deine erfolgreichen Argumente nennen?
In den Heilmittelrichtlinien finde ich dazu keinen eindeutigen Text.
Eben um diese "SoFa´s" geht es mir. Da gab es dann auch schon Kommentare, wie: "neben den Codes muss auch der Wortlaut der Diagnose berücksichtigt werden"
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WinnieE schrieb:
hier geht es mir nicht um irgendwelche Kritik an Ärzten!
Sondern um die gelegentlich fantasievolle Auslegung von Abrechnungkriterien seitens der KVen.
Zusammen gefasst ergibt sich : neuer Diagnose = neuer Regelfall - (eigentlich völlig klar, aber wann ist eine Diagnose abrechnungstechnisch eindeutig neu)
1. Indi-Schlüssel neu + 1. ICD10 Code neu + 2. ICD10 Code neu > Diagnose neu
2. Indi-Schlüssel bleibt + 1. ICD10 Code neu + 2. ICD10 Code neu > Diagnose neu
3. Indi-Schlüssel bleibt + 1. ICD10 Code bleibt + 2. ICD10 Code neu > Diagnose neu
4. Indi-Schlüssel bleibt + 1. ICD10 Code neu + 2. ICD10 Code bleibt > Diagnose neu
War zuvor nur 1 ICD10 Code vorgegeben, der gleich bleibt, und es kommt ein 2. hinzu > Diagnose neu
Und bei neuem Indi-Schlüssel sowieso neue Diagnose
Die Beschreibung für einen neuen Regelfall begrenzt sich im Wortlaut der Heilmittelrichtlinien auf:
"Tritt ein Rezidiv oder eine neue Erkrankungsphase nach einem behandlungsfreien Intervall von mindestens 12 Wochen auf, ist die Verordnung als neuer Regelfall zu betrachten. Für diesen neuen Regelfall können wieder Heilmittel bis zur Gesamtverordnungsmenge verordnet werden."
@ ali
"SoFa Argumente a la "is ja auch Wirbelsäule" werden erfolgreich widersprochen"
.....mit welcher Argumentation? Kannst Du Deine erfolgreichen Argumente nennen?
In den Heilmittelrichtlinien finde ich dazu keinen eindeutigen Text.
Eben um diese "SoFa´s" geht es mir. Da gab es dann auch schon Kommentare, wie: "neben den Codes muss auch der Wortlaut der Diagnose berücksichtigt werden"
Das wage ich hier mal in Frage zu stellen....
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FFGG schrieb:
War zuvor nur 1 ICD10 Code vorgegeben, der gleich bleibt, und es kommt ein 2. hinzu > Diagnose neu
Das wage ich hier mal in Frage zu stellen....
Wenn der Kassenmitarbeiter morgens zur Arbeit geht, vermutet er, daß sein arbeitstag bezahlt wird, oder weiß er es???
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WinnieE schrieb:
Genau darum geht es. Was der eine vermutet, stellt der nächste in frage. Was hat das mit eindeutigen Richtlinien zu tun?
Wenn der Kassenmitarbeiter morgens zur Arbeit geht, vermutet er, daß sein arbeitstag bezahlt wird, oder weiß er es???
War zuvor nur 1 ICD10 Code vorgegeben, der gleich bleibt, und es kommt ein 2. hinzu > Diagnose neu
Das wage ich hier mal in Frage zu stellen....
DAS hat auch keiner behauptet. Ich hatte bei diesen un der Tat leicht nervigen Haupt und oder Nebendiagnosen noch kein Absetzungsproblem...
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 16.3.18 08:57:
War zuvor nur 1 ICD10 Code vorgegeben, der gleich bleibt, und es kommt ein 2. hinzu > Diagnose neu
Das wage ich hier mal in Frage zu stellen....
DAS hat auch keiner behauptet. Ich hatte bei diesen un der Tat leicht nervigen Haupt und oder Nebendiagnosen noch kein Absetzungsproblem...
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bettina464 schrieb:
Wer sind wir denn, die Diagnosehoheit des Arztes in Frage zu stellen? Andere ICD-10 = neuer Regelfall.
Kaum etwas anderes ist eindeutiger in der HM-R. Genau darüber braucht sich keiner den Kopf zu zerbrechen..
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