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Meldet auch doch mal.
LG Ralf
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Problem beschreiben
Ralf H. schrieb:
Hat einer von euch Infos, ob es für Physios verboten ist, Lasertherapie anzubieten?
Meldet auch doch mal.
LG Ralf
Hattest du in der Ausbildung "Lichttherapie".
Du musst nur alle rechtlichen Voraussetzungen einhalten, wie z.B. Meldung an die BG, Laserschutzbeauftragter, Sicherheitsvorschriften, Patientenrechtegesetz...
Aber sehr gute Ergebnisse, z.B. mit 7 Watt Laser.
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
ist nicht verboten, so mein Anwalt, Gründe siehe Beitrag von Stefan.
Nutze selbst ein 7 Watt Laser sehr erfolgreich. Die Anwältin der IFK sagt, dass dies nicht zur Heilmittelausübung gehört. Ich sollte es von meiner Website löschen.
Bin gerade sehr verwirrt. Versuche schon Rechtskonform zu arbeiten. Ist aber bei dem Dschungel an Gesetzen sehr schwierig.
Für weitere Infos wäre ich sehr dankbar.
LG Ralf
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Ralf H. schrieb:
Die Ausbildung kam von der Firma selber, die auch den Laserschutzbeauftragten stellt. Sicherheitsvorschriften wurde ich eingewiesen. Welche BG Meldung und welches Patientenrechtsgesetz???
Nutze selbst ein 7 Watt Laser sehr erfolgreich. Die Anwältin der IFK sagt, dass dies nicht zur Heilmittelausübung gehört. Ich sollte es von meiner Website löschen.
Bin gerade sehr verwirrt. Versuche schon Rechtskonform zu arbeiten. Ist aber bei dem Dschungel an Gesetzen sehr schwierig.
Für weitere Infos wäre ich sehr dankbar.
LG Ralf
[...] BG Meldung und welches Patientenrechtsgesetz???
[...]
-> "Liebe BGW, ab [Datum in der nahen Zukunft] werde ich ein Lasertherapiegerät einsetzen, [Namentliche Nennung des Schutzbeauftragten] wird die Funktion des fachlichen Schutzes übernehmen."
-> BGB §630a-h
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Papa Alpaka schrieb:
Ralf H. schrieb am 4.2.16 19:14:
[...] BG Meldung und welches Patientenrechtsgesetz???
[...]
-> "Liebe BGW, ab [Datum in der nahen Zukunft] werde ich ein Lasertherapiegerät einsetzen, [Namentliche Nennung des Schutzbeauftragten] wird die Funktion des fachlichen Schutzes übernehmen."
-> BGB §630a-h
[kaputter Link]
Unfallverhütungsvorschriften Laserstrahlung
Beim IFK ist man in der Rechtsabteilung wohl nicht auf dem Laufenden.... :kissing_closed_eyes:
Inhalt der PT-Ausbildung ist die Lasertherapie als Beispiel der Lichttherapie. Wie du sie dann anwendest, ist deinen rechtlichen Voraussetzungen geschuldet (sekt. HP, etc..)
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
siehe hier: [kaputter Link]
[kaputter Link]
Unfallverhütungsvorschriften Laserstrahlung
Beim IFK ist man in der Rechtsabteilung wohl nicht auf dem Laufenden.... :kissing_closed_eyes:
Inhalt der PT-Ausbildung ist die Lasertherapie als Beispiel der Lichttherapie. Wie du sie dann anwendest, ist deinen rechtlichen Voraussetzungen geschuldet (sekt. HP, etc..)
stefan 302
Habe geschaut und gesehen, dass sehr viele Physio´s Laserbehandlungen anbieten. Nicht das sich das wie mit der Osteopathie verhält, wo viele Kollegen noch Cranio oder Osteopathie anbieten ohne Voll HP. Es gibt ja leider eine ganze Branche (Abmahnbüros), die davon Leben un sunser hart verdientes Geld aus der Tasche zu ziehen.
Danke nochmal an alle.
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Ralf H. schrieb:
Danke, werde mal sehen, was die Anwältin des IFKs dazu sagt.
Habe geschaut und gesehen, dass sehr viele Physio´s Laserbehandlungen anbieten. Nicht das sich das wie mit der Osteopathie verhält, wo viele Kollegen noch Cranio oder Osteopathie anbieten ohne Voll HP. Es gibt ja leider eine ganze Branche (Abmahnbüros), die davon Leben un sunser hart verdientes Geld aus der Tasche zu ziehen.
Danke nochmal an alle.
1. Lasertherapie ist Therapie mit Licht. Lichttherapie ist Bestandteil der PhysTh-APrV. Somit ist die Lasertherapie grundsätzlich eine Behandlung welche PTs durchführen dürfen. (Im Gegensatz z.B. zu Akupunktur oder Osteopathie)
2. Die Lasertherapie ist im Rahmen des GKV Systems kein Verordnungsfähiges Heilmittel (s. HMR) . Eine Therapie ist dadurch ausgeschlossen.
3. Im Rahmen eines Privatrezeptes ist es aus meiner Sicht möglich einen Pat. mit Hilfe von Laser zu behandeln, wenn alle anderen von den Anderen o.g. rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
Jegliche Anwendung der Lasertherapie im FC fällt jedoch unter den Erlaubnisvorbehalt des § 1 HeilprG und darf mithin nur von Voll - HP oder sekt. PT-HP ausgeübt werden.
Also kurzum:
GKV Rezept: Nein!
Privat Rezept: Ja! (zumindest nach meiner Auslegung)
Ohne Rezept: Auschließlich auf Rechtsgrundlage des § 1 HeilprG
(Rechtschreibfehler korrigiert)
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Bernie schrieb:
Sorry, dass ich mich jetzt noch einmische, aber da werden - wie so oft - zwei Dinge vermischt.
1. Lasertherapie ist Therapie mit Licht. Lichttherapie ist Bestandteil der PhysTh-APrV. Somit ist die Lasertherapie grundsätzlich eine Behandlung welche PTs durchführen dürfen. (Im Gegensatz z.B. zu Akupunktur oder Osteopathie)
2. Die Lasertherapie ist im Rahmen des GKV Systems kein Verordnungsfähiges Heilmittel (s. HMR) . Eine Therapie ist dadurch ausgeschlossen.
3. Im Rahmen eines Privatrezeptes ist es aus meiner Sicht möglich einen Pat. mit Hilfe von Laser zu behandeln, wenn alle anderen von den Anderen o.g. rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
Jegliche Anwendung der Lasertherapie im FC fällt jedoch unter den Erlaubnisvorbehalt des § 1 HeilprG und darf mithin nur von Voll - HP oder sekt. PT-HP ausgeübt werden.
Also kurzum:
GKV Rezept: Nein!
Privat Rezept: Ja! (zumindest nach meiner Auslegung)
Ohne Rezept: Auschließlich auf Rechtsgrundlage des § 1 HeilprG
(Rechtschreibfehler korrigiert)
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morpheus-06 schrieb:
Bernie du bringst es auf den Punkt :thumbsdown:
Sehr geehrter Herr Hemken,
Sie verstoßen gegen das Heilpraktikergesetz, wenn Sie Heilbehandlungen durchführen, die Sie als Physiotherapeut nicht durchführen dürfen.
Was sagt ihr?
Habe ihr die Antwort von Stefan gemail.
LG Ralf
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Ralf H. schrieb:
Junge, hier die Antwort der Verbandsanwältin:
Sehr geehrter Herr Hemken,
Sie verstoßen gegen das Heilpraktikergesetz, wenn Sie Heilbehandlungen durchführen, die Sie als Physiotherapeut nicht durchführen dürfen.
Was sagt ihr?
Habe ihr die Antwort von Stefan gemail.
LG Ralf
Junge, hier die Antwort der Verbandsanwältin:
Sehr geehrter Herr Hemken,
Sie verstoßen gegen das Heilpraktikergesetz, wenn Sie Heilbehandlungen durchführen, die Sie als Physiotherapeut nicht durchführen dürfen.
Was sagt ihr?
Habe ihr die Antwort von Stefan gemail.
LG Ralf
Die Gute hat keine Ahnung. Bernie hat die Sachlage gut erklärt.
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morpheus-06 schrieb:
Ralf H. schrieb am 5.2.16 10:42:
Junge, hier die Antwort der Verbandsanwältin:
Sehr geehrter Herr Hemken,
Sie verstoßen gegen das Heilpraktikergesetz, wenn Sie Heilbehandlungen durchführen, die Sie als Physiotherapeut nicht durchführen dürfen.
Was sagt ihr?
Habe ihr die Antwort von Stefan gemail.
LG Ralf
Die Gute hat keine Ahnung. Bernie hat die Sachlage gut erklärt.
Sehr geehrter Herr Hemken,
Physiotherapeuten dürfen aufgrund der staatlich anerkannten Ausbildung nur physiotherapeutische Heilbehandlungsmethoden anwenden. Grundsätzlich zunächst nach Verordnung eines Arztes oder Heilpraktiker oder wenn eine sektorale HP-Erlaubnis für Physiotherapie (wie bei Ihnen) vorliegt, auch ohne Verordnung.
Maßgebend ist die Ausbildungsverordnung, die ich Ihnen bereits übersandt habe. Die Lasertherapie ist keine physiotherapeutische Behandlungsmethode, so dass diese unter den Anwendungsbereich des Heilpraktikergesetzes fällt. Sie könnten jedoch um eine schriftliche Stellungnahme des Gesundheitsamtes bitten, ob dieses die Auffassung vertritt, dass Physiotherapeuten die Lasertherapie durchführen dürfen.
Damit habe ich sie jetzt konfrontiert. Danke Bernie für die präzise Infos. Jetzt muß die Anwältin erstmal mit einem Physio dort bei IFK reden.
Jetzt bin ich mal gespannt.
Ich halte euch auf dem laufenden.
LG Ralf
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Ralf H. schrieb:
Hier die zweite Mail:
Sehr geehrter Herr Hemken,
Physiotherapeuten dürfen aufgrund der staatlich anerkannten Ausbildung nur physiotherapeutische Heilbehandlungsmethoden anwenden. Grundsätzlich zunächst nach Verordnung eines Arztes oder Heilpraktiker oder wenn eine sektorale HP-Erlaubnis für Physiotherapie (wie bei Ihnen) vorliegt, auch ohne Verordnung.
Maßgebend ist die Ausbildungsverordnung, die ich Ihnen bereits übersandt habe. Die Lasertherapie ist keine physiotherapeutische Behandlungsmethode, so dass diese unter den Anwendungsbereich des Heilpraktikergesetzes fällt. Sie könnten jedoch um eine schriftliche Stellungnahme des Gesundheitsamtes bitten, ob dieses die Auffassung vertritt, dass Physiotherapeuten die Lasertherapie durchführen dürfen.
Damit habe ich sie jetzt konfrontiert. Danke Bernie für die präzise Infos. Jetzt muß die Anwältin erstmal mit einem Physio dort bei IFK reden.
Jetzt bin ich mal gespannt.
Ich halte euch auf dem laufenden.
LG Ralf
das Ganze wäre wohl kein Problem, wenn der IFK Lasertherapie im Fobi-Programm hätte.
Bei der physiotherapeutischen "Osteopathie" tendiert das Rechtsverständnis des IFK in die andere Richtung.
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mocca schrieb:
hallo,
das Ganze wäre wohl kein Problem, wenn der IFK Lasertherapie im Fobi-Programm hätte.
Bei der physiotherapeutischen "Osteopathie" tendiert das Rechtsverständnis des IFK in die andere Richtung.
Sorry, dass ich mich jetzt noch einmische, aber da werden - wie so oft - zwei Dinge vermischt.
1. Lasertherapie ist Therapie mit Licht. Lichttherapie ist Bestandteil der PhysTh-APrV. Somit ist die Lasertherapie grundsätzlich eine Behandlung welche PTs durchführen dürfen. (Im Gegensatz z.B. zu Akupunktur oder Osteopathie)
2. Die Lasertherapie ist im Rahmen des GKV Systems kein Verordnungsfähiges Heilmittel (s. HMR) . Eine Therapie ist dadurch ausgeschlossen.
3. Im Rahmen eines Privatrezeptes ist es aus meiner Sicht möglich einen Pat. mit Hilfe von Laser zu behandeln, wenn alle anderen von den Anderen o.g. rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
Jegliche Anwendung der Lasertherapie im FC fällt jedoch unter den Erlaubnisvorbehalt des § 1 HeilprG und darf mithin nur von Voll - HP oder sekt. PT-HP ausgeübt werden.
Also kurzum:
GKV Rezept: Nein!
Privat Rezept: Ja! (zumindest nach meiner Auslegung)
Ohne Rezept: Auschließlich auf Rechtsgrundlage des § 1 HeilprG
(Rechtschreibfehler korrigiert)
OK, d´ accord
Jedoch, wo steht in den RV, dass eine Wärmetherapie (Wärmebestrahlungsgerät) nicht ein Infrarotlaser sein darf?
Lichtquelle ist dieselbe, Wellenlänge ist dieselbe, nur die Strahlung läuft etwas anders, jedoch ist die Wirkung über Infrarot beschrieben.
Ich sehe es auch als Anwendungsmöglichkeit imGKV Bereich, ALLERDINGS....nicht für den Vesperpausenpreis, deshalb würde ich es von daher auch niemals über dieses GKV rezept anbieten.
Auch irrt sich hier die IFK Anwältin (in meiner Ausbildung hatten wir den Infrarotlaser als Lichttherapie).
Wir hatten sogar das Sudabad.....noch.... :yum:
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Bernie schrieb am 5.2.16 10:15:
Sorry, dass ich mich jetzt noch einmische, aber da werden - wie so oft - zwei Dinge vermischt.
1. Lasertherapie ist Therapie mit Licht. Lichttherapie ist Bestandteil der PhysTh-APrV. Somit ist die Lasertherapie grundsätzlich eine Behandlung welche PTs durchführen dürfen. (Im Gegensatz z.B. zu Akupunktur oder Osteopathie)
2. Die Lasertherapie ist im Rahmen des GKV Systems kein Verordnungsfähiges Heilmittel (s. HMR) . Eine Therapie ist dadurch ausgeschlossen.
3. Im Rahmen eines Privatrezeptes ist es aus meiner Sicht möglich einen Pat. mit Hilfe von Laser zu behandeln, wenn alle anderen von den Anderen o.g. rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
Jegliche Anwendung der Lasertherapie im FC fällt jedoch unter den Erlaubnisvorbehalt des § 1 HeilprG und darf mithin nur von Voll - HP oder sekt. PT-HP ausgeübt werden.
Also kurzum:
GKV Rezept: Nein!
Privat Rezept: Ja! (zumindest nach meiner Auslegung)
Ohne Rezept: Auschließlich auf Rechtsgrundlage des § 1 HeilprG
(Rechtschreibfehler korrigiert)
OK, d´ accord
Jedoch, wo steht in den RV, dass eine Wärmetherapie (Wärmebestrahlungsgerät) nicht ein Infrarotlaser sein darf?
Lichtquelle ist dieselbe, Wellenlänge ist dieselbe, nur die Strahlung läuft etwas anders, jedoch ist die Wirkung über Infrarot beschrieben.
Ich sehe es auch als Anwendungsmöglichkeit imGKV Bereich, ALLERDINGS....nicht für den Vesperpausenpreis, deshalb würde ich es von daher auch niemals über dieses GKV rezept anbieten.
Auch irrt sich hier die IFK Anwältin (in meiner Ausbildung hatten wir den Infrarotlaser als Lichttherapie).
Wir hatten sogar das Sudabad.....noch.... :yum:
stefan 302
Junge, hier die Antwort der Verbandsanwältin:
Sehr geehrter Herr Hemken,
Sie verstoßen gegen das Heilpraktikergesetz, wenn Sie Heilbehandlungen durchführen, die Sie als Physiotherapeut nicht durchführen dürfen.
Was sagt ihr?
Habe ihr die Antwort von Stefan gemail.
LG Ralf
Die Gute hat keine Ahnung. Bernie hat die Sachlage gut erklärt.
Die Dame antwortet völlig korrekt an der Frage vorbei. Ein PT der Heilbehandlungen durchführt die er nicht durchführen darf verstößt gegen §1 HPG. Über Lichttherapie verliert sie dabei kein Wort...
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Papa Alpaka schrieb:
morpheus-06 schrieb am 5.2.16 10:51:
Ralf H. schrieb am 5.2.16 10:42:
Junge, hier die Antwort der Verbandsanwältin:
Sehr geehrter Herr Hemken,
Sie verstoßen gegen das Heilpraktikergesetz, wenn Sie Heilbehandlungen durchführen, die Sie als Physiotherapeut nicht durchführen dürfen.
Was sagt ihr?
Habe ihr die Antwort von Stefan gemail.
LG Ralf
Die Gute hat keine Ahnung. Bernie hat die Sachlage gut erklärt.
Die Dame antwortet völlig korrekt an der Frage vorbei. Ein PT der Heilbehandlungen durchführt die er nicht durchführen darf verstößt gegen §1 HPG. Über Lichttherapie verliert sie dabei kein Wort...
nächste Mail:
Sehr geehrter Herr H.,
leider kann ich Ihnen nicht rechtssicher bestätigen, dass Physiotherapeuten sämtliche Arten von Lasertherapie durchführen dürfen. Die Begriffe „Licht- und Strahlentherapie“ in der Ausbildungsverordnung allein reichen nicht aus, um annehmen zu können, dass die Lasertherapie umfassend eine physiotherapeutische Behandlungsmethode ist. Insofern wäre eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamts notwendig, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Danke Leute, jetzt weiß ich was ich davon zu halten habe. Ich habe die Erlaubnis vom Gesundheitsamt als sek. HP zu arbeiten. Ich werde nicht anfangen jede Einzelheit zu hinterfragen.
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Ralf H. schrieb:
Hallo Leute,
nächste Mail:
Sehr geehrter Herr H.,
leider kann ich Ihnen nicht rechtssicher bestätigen, dass Physiotherapeuten sämtliche Arten von Lasertherapie durchführen dürfen. Die Begriffe „Licht- und Strahlentherapie“ in der Ausbildungsverordnung allein reichen nicht aus, um annehmen zu können, dass die Lasertherapie umfassend eine physiotherapeutische Behandlungsmethode ist. Insofern wäre eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamts notwendig, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Danke Leute, jetzt weiß ich was ich davon zu halten habe. Ich habe die Erlaubnis vom Gesundheitsamt als sek. HP zu arbeiten. Ich werde nicht anfangen jede Einzelheit zu hinterfragen.
Rotlicht anlegen, klar, aber niemals haben wir einen Laser in die Hand bekommen oder auch nur die Theorie dazu besprochen.
Wo arbeitet ein PT mit Licht ?
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limone schrieb:
Ich hatte in meiner Ausbildung niemals "Lichttherapie" ! Elektrotherapie wohl, Ultraschall war inklusive, aber Licht-???
Rotlicht anlegen, klar, aber niemals haben wir einen Laser in die Hand bekommen oder auch nur die Theorie dazu besprochen.
Wo arbeitet ein PT mit Licht ?
LG Ralf
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Ralf H. schrieb:
Ich hatte auch noch BGM und nicht wie heute überall MLD. Wichtig ist, dass es in der Ausbildungsverordnung drin steht. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit dem Laser.
LG Ralf
Ich hatte in meiner Ausbildung niemals "Lichttherapie" ! Elektrotherapie wohl, Ultraschall war inklusive, aber Licht-???
Rotlicht anlegen, klar, aber niemals haben wir einen Laser in die Hand bekommen oder auch nur die Theorie dazu besprochen.
Wo arbeitet ein PT mit Licht ?
Hatte ich als Masseur, Band drei Steuernagel, Licht und Hochfrequenztherapie.
Wir dürfen auch Mikrowellenbestrahlung und Dezimeterwellenbestrahlung anwenden.
"Licht" ist z.B. Rotlicht (Infrarot), Blaulicht (Kurzwellig- Sinusitis und Otitis), selbst abstrahlende Wärme vom alten Porzellanwärmegerät ist Infrarotstrahlung.
Die Laserlichtstrahlung wurde theoretisch im Unterricht (selbst als Masseur) besprochen, damals gab es noch keinen erschwinglichen Infrarotlaser (Kombi-Diodenlaser) den man als Schüler in die Hand bekommen hat.
ich hatte das Beispiel des Sudabades angesprochen.
War in unserer Ausbildung vorhanden, wir haben auch das Darmbad durchgeführt ( zum Glück war ich nicht das Opfer), aber nicht alle haben dies praktisch durchgezogen.
Trotzdem war es Inhalt des Unterrichtes, also anwendbar.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
limone schrieb am 5.2.16 15:31:
Ich hatte in meiner Ausbildung niemals "Lichttherapie" ! Elektrotherapie wohl, Ultraschall war inklusive, aber Licht-???
Rotlicht anlegen, klar, aber niemals haben wir einen Laser in die Hand bekommen oder auch nur die Theorie dazu besprochen.
Wo arbeitet ein PT mit Licht ?
Hatte ich als Masseur, Band drei Steuernagel, Licht und Hochfrequenztherapie.
Wir dürfen auch Mikrowellenbestrahlung und Dezimeterwellenbestrahlung anwenden.
"Licht" ist z.B. Rotlicht (Infrarot), Blaulicht (Kurzwellig- Sinusitis und Otitis), selbst abstrahlende Wärme vom alten Porzellanwärmegerät ist Infrarotstrahlung.
Die Laserlichtstrahlung wurde theoretisch im Unterricht (selbst als Masseur) besprochen, damals gab es noch keinen erschwinglichen Infrarotlaser (Kombi-Diodenlaser) den man als Schüler in die Hand bekommen hat.
ich hatte das Beispiel des Sudabades angesprochen.
War in unserer Ausbildung vorhanden, wir haben auch das Darmbad durchgeführt ( zum Glück war ich nicht das Opfer), aber nicht alle haben dies praktisch durchgezogen.
Trotzdem war es Inhalt des Unterrichtes, also anwendbar.
stefan 302
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Ralf H. schrieb:
War schön zu erleben, wie die Anwältin zurück gerudert ist :stuck_out_tongue_winking_eye:
Ich hatte in meiner Ausbildung niemals "Lichttherapie" ! Elektrotherapie wohl, Ultraschall war inklusive, aber Licht-???
Rotlicht anlegen, klar, aber niemals haben wir einen Laser in die Hand bekommen oder auch nur die Theorie dazu besprochen.
Wo arbeitet ein PT mit Licht ?
Wir hatten einen Zimmer Laser im Block Wärme-Licht-Elektrotherapie.
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morpheus-06 schrieb:
limone schrieb am 5.2.16 15:31:
Ich hatte in meiner Ausbildung niemals "Lichttherapie" ! Elektrotherapie wohl, Ultraschall war inklusive, aber Licht-???
Rotlicht anlegen, klar, aber niemals haben wir einen Laser in die Hand bekommen oder auch nur die Theorie dazu besprochen.
Wo arbeitet ein PT mit Licht ?
Wir hatten einen Zimmer Laser im Block Wärme-Licht-Elektrotherapie.
ich verstehe deinen Einwand. Aber die Zeit schreitet fort.
Eigentlich dürfte ich, so gesehen, nicht einmal einen Pezziball benutzen.
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mocca schrieb:
hallo limone,
ich verstehe deinen Einwand. Aber die Zeit schreitet fort.
Eigentlich dürfte ich, so gesehen, nicht einmal einen Pezziball benutzen.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
:blush:...na ja mocca, zu meiner Zeit hieß dieser Ball auch Therapieball....und ich darf ihn auch nutzen...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Problem beschreiben
stefan 302 schrieb:
Nicht verboten.
Hattest du in der Ausbildung "Lichttherapie".
Du musst nur alle rechtlichen Voraussetzungen einhalten, wie z.B. Meldung an die BG, Laserschutzbeauftragter, Sicherheitsvorschriften, Patientenrechtegesetz...
Aber sehr gute Ergebnisse, z.B. mit 7 Watt Laser.
stefan 302
2. Die gute Frau bringt ja wohl alles durcheinander. Für sich genommen, also alleinstehend, sind ihre Sätze durchaus richtig. Sie passen aber halt nicht zum Kontext.
RalfH. : Du bist sekt. HP (PT), richtig? Das mach vieles einfacher
@limone: Dass Du keine Lichttherapie hattest, lässt nur einen Schluss zu: Du wurdest nicht gemäß der gültigen PhyTh-APrV ausgebildet. Nicht mehr und nicht weniger. [Spass] :yum:
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LG Ralf
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Ralf H. schrieb:
Jo bin ich, Geht ja heute nicht mehr ohne.
LG Ralf
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Problem beschreiben
Bernie schrieb:
1. Wir reden aber schon über LLLT, oder?
2. Die gute Frau bringt ja wohl alles durcheinander. Für sich genommen, also alleinstehend, sind ihre Sätze durchaus richtig. Sie passen aber halt nicht zum Kontext.
RalfH. : Du bist sekt. HP (PT), richtig? Das mach vieles einfacher
@limone: Dass Du keine Lichttherapie hattest, lässt nur einen Schluss zu: Du wurdest nicht gemäß der gültigen PhyTh-APrV ausgebildet. Nicht mehr und nicht weniger. [Spass] :yum:
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