PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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Für u...
- wo ist der unterschied zwischen
- Langfrist verordnung
- Langfrist genehmigung
- Praxisbesonderheiten
- besonderer behandlungsbedarf ?
1)wo liegen die vorteile für uns als Physio Praxis ?
2)bekommen die Pat dann einfacher verordnungen?
3)können sie bei bestimmten icd10 Codes verordnungen "einfordern" bei dem Arzt?
4) sind die verordnungen aus dem Budget des arztes raus genommen so das er keine Angst vor regersszahlungen hat ?
muss man sonst noch was dazu wissen ?
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Problem beschreiben
Esra Luise schrieb:
Wir hatten in der Praxis bisher nur Normale Verordnungen, mit Langfristverordnungen hatte ich bisher nie zu tun
- wo ist der unterschied zwischen
- Langfrist verordnung
- Langfrist genehmigung
- Praxisbesonderheiten
- besonderer behandlungsbedarf ?
1)wo liegen die vorteile für uns als Physio Praxis ?
2)bekommen die Pat dann einfacher verordnungen?
3)können sie bei bestimmten icd10 Codes verordnungen "einfordern" bei dem Arzt?
4) sind die verordnungen aus dem Budget des arztes raus genommen so das er keine Angst vor regersszahlungen hat ?
muss man sonst noch was dazu wissen ?
2. In vielen Fällen ja, wenn der Arzt darüber informiert ist.
3. Nein, der Arzt entscheidet über Notwendigkeit auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
4. Ja grundsätzlich werden diese Verordnungen aus dem Budget "herausgerechnet".
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Langfristiger Heilmittelbedarf belastet das Budget nicht und kann sofort adR erfolgen.
Besonderer Verordnungsbedarf belastetet das Budget bis ggf. eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt.
Alles in Allem macht das in der täglichen Praxis keinen Unterschied.
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Tempelritter schrieb:
Und es gibt keine Langfristverordnungen, sondern nur Erst- und Folge-Vo. und adR
Langfristiger Heilmittelbedarf belastet das Budget nicht und kann sofort adR erfolgen.
Besonderer Verordnungsbedarf belastetet das Budget bis ggf. eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt.
Alles in Allem macht das in der täglichen Praxis keinen Unterschied.
wer beantragt das wie und wo ?
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Esra Luise schrieb:
wir betreuen ein pflegeheim und haben dor immer wieder probleme verordnungen zu bekommen mit begründung der ärzte das es aufs budget geht - daher wäre es ja sinnvoll ein langfristigen heilmittelbedarf zu beantragen
wer beantragt das wie und wo ?
gugst Du da, informierst den Doc über budgetneutrale Diagnosen....
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ali schrieb:
https://www.physio.de/forum5/read.php?8,175698
gugst Du da, informierst den Doc über budgetneutrale Diagnosen....
wir betreuen ein pflegeheim und haben dor immer wieder probleme verordnungen zu bekommen mit begründung der ärzte das es aufs budget geht - daher wäre es ja sinnvoll ein langfristigen heilmittelbedarf zu beantragen
wer beantragt das wie und wo ?
Erstmal in den Diagnoselisten zum LHMB und BVB schauen, da ist fast immer was dabei.
Wenn nicht kann der Pat. selbst oder über dich oder den Arzt einen Antrag auf LHMB bei seiner Kasse stellen.
In den HMR, und der G-BA Anlage dazu findest du alle Infos.
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Tempelritter schrieb:
Esra Luise schrieb am 15.6.19 17:18:
wir betreuen ein pflegeheim und haben dor immer wieder probleme verordnungen zu bekommen mit begründung der ärzte das es aufs budget geht - daher wäre es ja sinnvoll ein langfristigen heilmittelbedarf zu beantragen
wer beantragt das wie und wo ?
Erstmal in den Diagnoselisten zum LHMB und BVB schauen, da ist fast immer was dabei.
Wenn nicht kann der Pat. selbst oder über dich oder den Arzt einen Antrag auf LHMB bei seiner Kasse stellen.
In den HMR, und der G-BA Anlage dazu findest du alle Infos.
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Andreas Bock schrieb:
Nein, hier wäre es besser du nimmst den BVB (besonderer Verordungsbedarf)
Nein, hier wäre es besser du nimmst den BVB (besonderer Verordungsbedarf)
Warum?
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Tempelritter schrieb:
Andreas Bock schrieb am 17.6.19 06:24:
Nein, hier wäre es besser du nimmst den BVB (besonderer Verordungsbedarf)
Warum?
Nein, hier wäre es besser du nimmst den BVB (besonderer Verordungsbedarf)
Warum?
Relativ einfach erklärt.
Wenn die Ärzte den BVB nehmen, so wird Ihnen das zunächst einmal in Ihrem Budget angerechnet. Daher das 12 der 16 Bundesländer ein Vergleichsbudget der Ärtze haben (gleiche Region wird geguckt, das alle gleich viel Verordnen), wird somit das Budget, wenn die Ärzte alle mitziehen hochgezogen und es kann dann für alle Personenkreise mehr verordnet werden. Denn durch das Rezept (Behandlung) ersteht trotzdem eine Fallzahl und somit eine Budgeterhöhung. Zudem kann bei einem BVB keine KK einflußnehmen. Ja bei einer langfristigen Heilmittelverordnung auch nicht, nur die Diagnose ist auch spezieller. Sofern der PAtient ein Antrag stellen muss, ist es wiederum im Ermessen der KK.
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Andreas Bock schrieb:
Tempelritter schrieb am 17.6.19 07:28:
Andreas Bock schrieb am 17.6.19 06:24:
Nein, hier wäre es besser du nimmst den BVB (besonderer Verordungsbedarf)
Warum?
Relativ einfach erklärt.
Wenn die Ärzte den BVB nehmen, so wird Ihnen das zunächst einmal in Ihrem Budget angerechnet. Daher das 12 der 16 Bundesländer ein Vergleichsbudget der Ärtze haben (gleiche Region wird geguckt, das alle gleich viel Verordnen), wird somit das Budget, wenn die Ärzte alle mitziehen hochgezogen und es kann dann für alle Personenkreise mehr verordnet werden. Denn durch das Rezept (Behandlung) ersteht trotzdem eine Fallzahl und somit eine Budgeterhöhung. Zudem kann bei einem BVB keine KK einflußnehmen. Ja bei einer langfristigen Heilmittelverordnung auch nicht, nur die Diagnose ist auch spezieller. Sofern der PAtient ein Antrag stellen muss, ist es wiederum im Ermessen der KK.
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Andreas Bock schrieb:
Natürlich bin ich aber davon ausgegangen, das a) die Menschen in einem Pflegheim über 70 Jahre sind und b) auch ein Schmerz oder andere Indikation vorliegt.
Wenn die Ärzte den BVB nehmen, so wird Ihnen das zunächst einmal in Ihrem Budget angerechnet. Daher das 12 der 16 Bundesländer ein Vergleichsbudget der Ärtze haben (gleiche Region wird geguckt, das alle gleich viel Verordnen), wird somit das Budget, wenn die Ärzte alle mitziehen hochgezogen und es kann dann für alle Personenkreise mehr verordnet werden. Denn durch das Rezept (Behandlung) ersteht trotzdem eine Fallzahl und somit eine Budgeterhöhung.
Also entweder drückst du dich etwas falsch aus, oder du hast in der Sache einen kleinen aber feinen Denkfehler.
Für die Bildung der Richtgrößen/des Budgets sind die Ausgaben aller Ärzte, verteilt auf die jeweiligen Arztgruppen, des Vorjahres entscheidend. Sprich, verordnen alle Ärzte viel, können im nächsten Jahr alle Ärzte mehr verordnen. Das kommt in etwa dem nahe was du sagst. Der Denkfehler liegt m.E. darin, dass bei der Bildung der Richtgrößen diese bereits um die Kosten des BVB bereinigt sind und das in fast allen Bundesländern zu 100%. Dem zu Folge erhöht sich nicht das Budget nur deshalb, weil Ärzte Verordnungen im Sinne des BVB verordnen, sondern deshalb, weil sie überhaupt verordnen.
Ansonsten hat der Templer in seinem Beitrag alles Wesentliche erwähnt.
LG Dún
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Dúnhan schrieb:
Andreas Bock schrieb am 18.6.19 06:03:
Wenn die Ärzte den BVB nehmen, so wird Ihnen das zunächst einmal in Ihrem Budget angerechnet. Daher das 12 der 16 Bundesländer ein Vergleichsbudget der Ärtze haben (gleiche Region wird geguckt, das alle gleich viel Verordnen), wird somit das Budget, wenn die Ärzte alle mitziehen hochgezogen und es kann dann für alle Personenkreise mehr verordnet werden. Denn durch das Rezept (Behandlung) ersteht trotzdem eine Fallzahl und somit eine Budgeterhöhung.
Also entweder drückst du dich etwas falsch aus, oder du hast in der Sache einen kleinen aber feinen Denkfehler.
Für die Bildung der Richtgrößen/des Budgets sind die Ausgaben aller Ärzte, verteilt auf die jeweiligen Arztgruppen, des Vorjahres entscheidend. Sprich, verordnen alle Ärzte viel, können im nächsten Jahr alle Ärzte mehr verordnen. Das kommt in etwa dem nahe was du sagst. Der Denkfehler liegt m.E. darin, dass bei der Bildung der Richtgrößen diese bereits um die Kosten des BVB bereinigt sind und das in fast allen Bundesländern zu 100%. Dem zu Folge erhöht sich nicht das Budget nur deshalb, weil Ärzte Verordnungen im Sinne des BVB verordnen, sondern deshalb, weil sie überhaupt verordnen.
Ansonsten hat der Templer in seinem Beitrag alles Wesentliche erwähnt.
LG Dún
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
1. Evtl mehr Dauerpatienten, sonst keine Vorteile.
2. In vielen Fällen ja, wenn der Arzt darüber informiert ist.
3. Nein, der Arzt entscheidet über Notwendigkeit auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
4. Ja grundsätzlich werden diese Verordnungen aus dem Budget "herausgerechnet".
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