Die Physio Company in Tegel sucht
umgehend eine/n neue/n
Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
Vollzeit. Sie finden bei uns ein
junges, freundliches und
hochmotiviertes Team und gute
Möglichkeiten Ihr fachliches
Können bei uns auszuleben. Sie
arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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besonders wenn sie kurzfristig erkrankt sind oder auch "ich dachte heute wäre eas schon wieder besser" sie kommen dann oft mit der begründung wenn der therapeut krank ist, würden sie ja auch kurzfrisatig abgesagt und es gibt dafür natürlich dann ein neuen termin - mir fehlen da oft die argumente warum sie kein neuen termin kriegen wenn sie selbst krank sind
wie argumentiert ihr da ?
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c-physio schrieb:
Wir haben immer wieder diskusionen mit Patienten das termine die kurzfristig abgesagt werden bezahlt werden müssen obwohl sie das am anfang unterschreiben
besonders wenn sie kurzfristig erkrankt sind oder auch "ich dachte heute wäre eas schon wieder besser" sie kommen dann oft mit der begründung wenn der therapeut krank ist, würden sie ja auch kurzfrisatig abgesagt und es gibt dafür natürlich dann ein neuen termin - mir fehlen da oft die argumente warum sie kein neuen termin kriegen wenn sie selbst krank sind
wie argumentiert ihr da ?
wenn man zu spät oder gar nicht zum Konzert kommt, aus welchen Gründen auch immer, wird einem auch nicht die Eintrittskarte erstattet, sondern man muss sich für eine nächste Vorstellung ein neues Ticket lösen. Wird jedoch das Konzert abgesagt, wird i.d.R. ein Ersatztermin geboten.
VlG
Monika
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Jens Knüppel schrieb:
Eine Konzertkarte kann ich aber einem Dritten geben.
Der Annahmeverzug (auch: Gläubigerverzug) liegt vor, wenn der Gläubiger die Leistung des Schuldners, die möglich gewesen wäre und vertragsgemäß angeboten wurde, nicht rechtzeitig zum Leistungszeitpunkt annimmt. (Annahmeverzug – Wikipedia).
Die Fristen für eine Absage liegen üblicherweise bei 24 Stunden und dürften als angemessen gelten, um den frei werdenden Termin anderweitig zu belegen (Das «angemessen» ist vom Wesen des Vertrages abhängig. Ein Auftrag, ein Zimmer neu zu streichen ist sicher weniger zeitkritisch als der Termin für die Lieferung einer Hochzeitstorte. Entsprechend können sich die Fristen unterscheiden.)
Natürlich reicht es in der Praxis nicht aus, sich auf das BGB zu berufen, hier ist etwas Fingerspitzengefühl gefragt. Gängige Vergleiche mit Theaterkarten o.Ä. helfen, den Patienten klar zu machen, dass sie keinen Anspruch auf kostenlosen Ersatz haben. Etwas auf die Tränendrüse zu drücken und von den Patienten, sehnsüchtig in der Warteschleife, zu erzählen, mag da auch helfen.
Grüße,
Lukas
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springlukas schrieb:
Auch hier - wie vor kurzem beim Thema häufigen Zuspätkommens der Patienten - der Verweis auf den Annahmeverzug:
Der Annahmeverzug (auch: Gläubigerverzug) liegt vor, wenn der Gläubiger die Leistung des Schuldners, die möglich gewesen wäre und vertragsgemäß angeboten wurde, nicht rechtzeitig zum Leistungszeitpunkt annimmt. (Annahmeverzug – Wikipedia).
Die Fristen für eine Absage liegen üblicherweise bei 24 Stunden und dürften als angemessen gelten, um den frei werdenden Termin anderweitig zu belegen (Das «angemessen» ist vom Wesen des Vertrages abhängig. Ein Auftrag, ein Zimmer neu zu streichen ist sicher weniger zeitkritisch als der Termin für die Lieferung einer Hochzeitstorte. Entsprechend können sich die Fristen unterscheiden.)
Natürlich reicht es in der Praxis nicht aus, sich auf das BGB zu berufen, hier ist etwas Fingerspitzengefühl gefragt. Gängige Vergleiche mit Theaterkarten o.Ä. helfen, den Patienten klar zu machen, dass sie keinen Anspruch auf kostenlosen Ersatz haben. Etwas auf die Tränendrüse zu drücken und von den Patienten, sehnsüchtig in der Warteschleife, zu erzählen, mag da auch helfen.
Grüße,
Lukas
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mosaik schrieb:
Hi,
wenn man zu spät oder gar nicht zum Konzert kommt, aus welchen Gründen auch immer, wird einem auch nicht die Eintrittskarte erstattet, sondern man muss sich für eine nächste Vorstellung ein neues Ticket lösen. Wird jedoch das Konzert abgesagt, wird i.d.R. ein Ersatztermin geboten.
VlG
Monika
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Wonderwoman schrieb:
Wenn ein Therapeut krank wird, dann kann der Patient gerne einen Schaden nachweisen. Ich wäre gespannt...
Auch halte ich es für wahrscheinlich, daß ihr auf einer freundschaftlichen / kumpelhaften Ebene mit euren Patienten redet.
Bist du PI oder sprichst du für euer Team? Habt ihr untereinander klare Absprachen? Was mich auch wirklich sehr interessiert:
hast du deinen Lehrer bestochen? Oder hat er aufgegeben?
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den Vergleich mit konzertkarten finde ich gut verständlich für pat.
wer mit meiner rehctschreibung nicht klarkommt tut mir leid, es scheinen alle den inhalt verstanden zu haben.
hier gibt es leider keine rechtschreibfunktion das falsche worte unterstrichen wäre wie auf anderen seiten.
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c-physio schrieb:
nein es fehlt nicht an klarheit es ist ganz klar angesagt das termine die nicht mindestens am vortag abgesagt werden müssen bezahlt werden. Es kommen halt immer wieder diskusionsversuche der Patienten.
den Vergleich mit konzertkarten finde ich gut verständlich für pat.
wer mit meiner rehctschreibung nicht klarkommt tut mir leid, es scheinen alle den inhalt verstanden zu haben.
hier gibt es leider keine rechtschreibfunktion das falsche worte unterstrichen wäre wie auf anderen seiten.
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Tempelritter schrieb:
am Vortag, auch 23.45Uhr, wie absagen Tel., Fax, Mail, SMS, per Behandlungsvertrag unterschrieben?
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c-physio schrieb:
im vertrag steht 24 Stunden aber wenn es denn nur 23 sind sind wir kulant :blush: man muss ja nicht päpstlicher als der Papst sein
Wenn es so in meinem Vertrag steht und ein Patient spricht mich darauf an, dann beziehe ich mich kurz darauf und laß mich nicht auf Diskussionen ein. Sonst wird es zur Steilvorlage!
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britta109 schrieb:
Groß- und Kleinschreiben erleichtern enorm das Lesen :wink:
Wenn es so in meinem Vertrag steht und ein Patient spricht mich darauf an, dann beziehe ich mich kurz darauf und laß mich nicht auf Diskussionen ein. Sonst wird es zur Steilvorlage!
welche Summe verlangt Ihr bei zu spät abgesagten / nicht wahrgenommenen Termin?
Lg
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Physio Eichler schrieb:
Hallo,
welche Summe verlangt Ihr bei zu spät abgesagten / nicht wahrgenommenen Termin?
Lg
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Esra Luise schrieb:
wir nehmen das was die Kasse für den Termin gezahlt hätte
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c-physio schrieb:
nehmen wir auch
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britta109 schrieb:
Wenn es bei euch gehäuft Diskussionen gibt, fehlt es euch an Klarheit. Das zeigt mir auch dein Text. Klar und strukturiert ist er nicht!
Auch halte ich es für wahrscheinlich, daß ihr auf einer freundschaftlichen / kumpelhaften Ebene mit euren Patienten redet.
Bist du PI oder sprichst du für euer Team? Habt ihr untereinander klare Absprachen? Was mich auch wirklich sehr interessiert:
hast du deinen Lehrer bestochen? Oder hat er aufgegeben?
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[...] Fazit: Patient schleppt sich nun irgendwie zum vereinbarten Termin mit ziemlicher Garantie, alle anzustecken. Weder er noch die Therapeutin hat etwas davon. [...]
Auch wenn man die "Garantie", angesteckt zu werden, durch Hygienemaßnahmen deutlich in Frage stellen und das Infektionsrisiko minimieren kann, könnte man von Seiten "aller", die angesteckt werden könnten, die Gegenfrage stellen, warum der erkrankte Patient nicht selbst die Konsequenzen seiner Erkrankung tragen möchte (hier: Ausfallgebühr), sondern durch sein Handeln die Gesundheit anderer gefährdet.
Es wird wohl keiner gezwungen, den vereinbarten Termin wahrzunehmen - aber die Praxis trifft sicher auch keine Schuld an der Erkrankung des Patienten. Weshalb sollte also von dieser Seite das finanzielle Risiko (Ausfall) getragen werden?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
kristina57 schrieb am 30.10.19 13:45:
[...] Fazit: Patient schleppt sich nun irgendwie zum vereinbarten Termin mit ziemlicher Garantie, alle anzustecken. Weder er noch die Therapeutin hat etwas davon. [...]
Auch wenn man die "Garantie", angesteckt zu werden, durch Hygienemaßnahmen deutlich in Frage stellen und das Infektionsrisiko minimieren kann, könnte man von Seiten "aller", die angesteckt werden könnten, die Gegenfrage stellen, warum der erkrankte Patient nicht selbst die Konsequenzen seiner Erkrankung tragen möchte (hier: Ausfallgebühr), sondern durch sein Handeln die Gesundheit anderer gefährdet.
Es wird wohl keiner gezwungen, den vereinbarten Termin wahrzunehmen - aber die Praxis trifft sicher auch keine Schuld an der Erkrankung des Patienten. Weshalb sollte also von dieser Seite das finanzielle Risiko (Ausfall) getragen werden?
Gruß
Nora
Im Bekanntenkreis heute passiert: Schwerer grippaler Infekt, über Nacht , Patientin will früh absagen, Nachmittag ist Termin ( im eigenen Interesse, jedoch auch im Interesse des Therapeuten)... man besteht auf „Ausgleich des Ausfalls“ wegen „verspäteter“ Meldung “ (Schade, dass sich die Grippe nicht angemeldet hat.) Es ging ja nicht eher. . Fazit: Patient schleppt sich nun irgendwie zum vereinbarten Termin mit ziemlicher Garantie, alle anzustecken. Weder er noch die Therapeutin hat etwas davon. - ich sage mal so- Recht ist nur eine Seite der Medaille! Ich als Therapeutin würde mich „bedanken“! Am Ende bin ich selber krank. - Die Bekannte hat noch nie kurzfristig abgesagt.
Meine Praxis hätte sie so nicht betreten dürfen. Was ist das denn für ein asoziales Verhalten?!
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RoFo schrieb:
kristina57 schrieb am 30.10.19 13:45:
Im Bekanntenkreis heute passiert: Schwerer grippaler Infekt, über Nacht , Patientin will früh absagen, Nachmittag ist Termin ( im eigenen Interesse, jedoch auch im Interesse des Therapeuten)... man besteht auf „Ausgleich des Ausfalls“ wegen „verspäteter“ Meldung “ (Schade, dass sich die Grippe nicht angemeldet hat.) Es ging ja nicht eher. . Fazit: Patient schleppt sich nun irgendwie zum vereinbarten Termin mit ziemlicher Garantie, alle anzustecken. Weder er noch die Therapeutin hat etwas davon. - ich sage mal so- Recht ist nur eine Seite der Medaille! Ich als Therapeutin würde mich „bedanken“! Am Ende bin ich selber krank. - Die Bekannte hat noch nie kurzfristig abgesagt.
Meine Praxis hätte sie so nicht betreten dürfen. Was ist das denn für ein asoziales Verhalten?!
Das viele Patienten das nicht begreifen wollen, damit muss man wohl Leben. Das aber auch eine Therapeutin damit überfordert zu sein scheint, erschreckt mich. Vielleicht sollte sie mal bei jeder kurzfristigen krankheitsbedingten Absage 20€ von Ihrem Gehalt in die Gemeinschaftskasse legen. Dann könnte das ganze Team davon mal eine Woche in die Sonne fliegen...
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Shakespeare schrieb:
@Nora, Du hast es auf den Punkt gebracht. Vielen Dank!
Das viele Patienten das nicht begreifen wollen, damit muss man wohl Leben. Das aber auch eine Therapeutin damit überfordert zu sein scheint, erschreckt mich. Vielleicht sollte sie mal bei jeder kurzfristigen krankheitsbedingten Absage 20€ von Ihrem Gehalt in die Gemeinschaftskasse legen. Dann könnte das ganze Team davon mal eine Woche in die Sonne fliegen...
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kristina57 schrieb:
Im Bekanntenkreis heute passiert: Schwerer grippaler Infekt, über Nacht , Patientin will früh absagen, Nachmittag ist Termin ( im eigenen Interesse, jedoch auch im Interesse des Therapeuten)... man besteht auf „Ausgleich des Ausfalls“ wegen „verspäteter“ Meldung “ (Schade, dass sich die Grippe nicht angemeldet hat.) Es ging ja nicht eher. . Fazit: Patient schleppt sich nun irgendwie zum vereinbarten Termin mit ziemlicher Garantie, alle anzustecken. Weder er noch die Therapeutin hat etwas davon. - ich sage mal so- Recht ist nur eine Seite der Medaille! Ich als Therapeutin würde mich „bedanken“! Am Ende bin ich selber krank. - Die Bekannte hat noch nie kurzfristig abgesagt.
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