für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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Hat einer von euch ein Kursmanual für Babyschwimmen oder Aquagymnastik?
Wir bauen demnächst ein Bewegungsbad und wollte schon im Vorfeld dies bei meinen Freunden der Datenbank anmelden. Weil es total Spaß macht, mit denen zu kommunizieren, frag ich mal nach Hilfe bei euch an!!!
Danke
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Andreas Bock schrieb:
Moin Zusammen,
Hat einer von euch ein Kursmanual für Babyschwimmen oder Aquagymnastik?
Wir bauen demnächst ein Bewegungsbad und wollte schon im Vorfeld dies bei meinen Freunden der Datenbank anmelden. Weil es total Spaß macht, mit denen zu kommunizieren, frag ich mal nach Hilfe bei euch an!!!
Danke
Aquafitnes als Präventionskurs geht bei der Prüfstelle auch nur wenn du zusätzlich einen Aquatrainerschein hast.
Spare dir die Zertifizierung. Aquakurse laufen wie geschnitten Brot auch als Selbstzahlerangebote. Die Leute machens gern, es macht Spaß und nicht jeder bietet es an.
Wir sollten uns diesen Quatsch mit der Zertifizierung wirklich nicht mehr antun.
Viel Spaß.
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Im Normalfall nimmt man 9,50€/Einheit!! Wenn die KK bis zu 80% hinzu tut, Max bei den großen 75€, aber bei den kleinen bis zu 200€!! Warum soll ich dann nicht je nach KK verschiedene Kursgebühren wählen um den Profit zu steigern!! Zum Beispiel 18€/Kurs!!!
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Andreas Bock schrieb:
Das die Kurse voll werden, davon bin ich überzeugt!! Aber warum soll die Krankenkasse nicht was dabei tun!! Meine Rechnung
Im Normalfall nimmt man 9,50€/Einheit!! Wenn die KK bis zu 80% hinzu tut, Max bei den großen 75€, aber bei den kleinen bis zu 200€!! Warum soll ich dann nicht je nach KK verschiedene Kursgebühren wählen um den Profit zu steigern!! Zum Beispiel 18€/Kurs!!!
Ich glaube hier bei Physio.de gibt es irgendwo fertige Skripte, weiß nur gerade nicht wo. Schau mal in der Infothek.
Muss aber nicht heißen dass das heute bei der Prüfstelle noch so durchgeht. Denn das ist schon vor ner ganzen Weile eingestellt worden.
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kroetzi schrieb:
Ja gut, dann viel Spaß beim Skript erstellen.
Ich glaube hier bei Physio.de gibt es irgendwo fertige Skripte, weiß nur gerade nicht wo. Schau mal in der Infothek.
Muss aber nicht heißen dass das heute bei der Prüfstelle noch so durchgeht. Denn das ist schon vor ner ganzen Weile eingestellt worden.
Ich besuche jetzt seit drei Jahren einen Kurs "AquaSport für Lymphödem-Betroffene" in Hamburg. Mein Facharzt für Gefäßerkrankungen hat mir bescheinigt, wie sinnvoll das bei meinem Lymphödem ist. Habe tatsächlich die Kosten für das ganze letzte Jahr von meiner PKV erstattet bekommen - auf freiwilliger Basis.
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USpre schrieb:
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt aber nur bei Teilnahme an über 80 Prozent der Einheiten. Wenn Teilnehmer dann mal krank sind oder beruflich etwas dazwischen kommt, bleibt dieser Teilnehmer auf den hohen Kosten des gesamten Kurses sitzen. Und überlegt sich beim nächsten Kurs dreimal, ob er das Risiko noch mal eingeht.
Ich besuche jetzt seit drei Jahren einen Kurs "AquaSport für Lymphödem-Betroffene" in Hamburg. Mein Facharzt für Gefäßerkrankungen hat mir bescheinigt, wie sinnvoll das bei meinem Lymphödem ist. Habe tatsächlich die Kosten für das ganze letzte Jahr von meiner PKV erstattet bekommen - auf freiwilliger Basis.
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kroetzi schrieb:
Aber nur durch diese 80 % Regelung oder Selbstzshlerbasis ist gewährleistet dass die Leute auch regelmäßig kommen. Ansonsten stellt sich bei manchen schnell der Schlendrian ein.
Hier die Übersicht der Kompetenzfelder und Mindeststundenzahl, wie sie der GKV-Spitzenverband festgelegt hat:
Trainings- und Bewegungswissenschaften (150 Stunden)
Medizin (150 Stunden)
Pädagogik, Psychologie (150 Stunden)
Pathologie, Pathophysiologie (120 Stunden)
Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder (150 Stunden in Präsenz)
Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (30 Stunden)
Frei wählbar aus den o.g. Inhalten (120 Stunden)
Anbieterqualifikation am Ende der Ausbildung bescheinigen lassen
Das lohnt sich doch gar nicht? Bis ich das alles zusammen habe und was das kostet. Da verzichte ich lieber auf Präventionskurse bzw. biete nur noch Selbstzahlerkurse an.
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sunflowergirlie20 schrieb:
Verstehe ich das richtig, dass man die geforderten Stunden in all diesen Sachen haben muss?
Hier die Übersicht der Kompetenzfelder und Mindeststundenzahl, wie sie der GKV-Spitzenverband festgelegt hat:
Trainings- und Bewegungswissenschaften (150 Stunden)
Medizin (150 Stunden)
Pädagogik, Psychologie (150 Stunden)
Pathologie, Pathophysiologie (120 Stunden)
Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder (150 Stunden in Präsenz)
Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (30 Stunden)
Frei wählbar aus den o.g. Inhalten (120 Stunden)
Anbieterqualifikation am Ende der Ausbildung bescheinigen lassen
Das lohnt sich doch gar nicht? Bis ich das alles zusammen habe und was das kostet. Da verzichte ich lieber auf Präventionskurse bzw. biete nur noch Selbstzahlerkurse an.
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kroetzi schrieb:
Babyschwimmen kannst vergessen, das geht nicht als Präventionskurs. Muss auch nicht denn es läuft auch auf Selbstzahlerbasis hervorragend. Bedenke aber dass das Wasser nicht zu kalt ist.
Aquafitnes als Präventionskurs geht bei der Prüfstelle auch nur wenn du zusätzlich einen Aquatrainerschein hast.
Spare dir die Zertifizierung. Aquakurse laufen wie geschnitten Brot auch als Selbstzahlerangebote. Die Leute machens gern, es macht Spaß und nicht jeder bietet es an.
Wir sollten uns diesen Quatsch mit der Zertifizierung wirklich nicht mehr antun.
Viel Spaß.
Bei uns meckern die Patienten egal ob Sie das Geld von der Krankenkasse wieder bekommen. Und wie wollen Sie das anstellen mit unterschiedlichen Preisen je Krankenkasse? Wollen Sie die Kurse dann nur je Kasse anbieten. Ich glaube nicht dass es gut gehen wird, wenn da Leute verschiedener Kassen in der Gruppe sind und die sich unterhalten. Früher hatte die Knappschaft immer separat 2 mal im Jahr Kurse gebucht, da konnte man extra verlangen, aber seit dem es die Zertifizierungsstelle gibt, hatte sich das auch erledigt. Mal davon abgesehen müssen Sie bei der Zertifizierungsstelle auch einen Preis des Kurses angeben, der im Internet einsehbar ist, wenn die Kassen oder Patienten nach Angeboten suchen. Ich denke damit kommen Sie in Teufels Küche.
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Ab Herbst wird doch die ganze Zertifizierung eh komplett anders.
was heißt komplett anders? links pls
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bundy007 schrieb:
physiox100 schrieb am 12.2.20 10:36:
Ab Herbst wird doch die ganze Zertifizierung eh komplett anders.
was heißt komplett anders? links pls
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physiox100 schrieb:
Ab Herbst wird doch die ganze Zertifizierung eh komplett anders. Wenn Ihr jetzt erst anfangt mit bauen, wird vielleicht schon das neue System greifen.
Bei uns meckern die Patienten egal ob Sie das Geld von der Krankenkasse wieder bekommen. Und wie wollen Sie das anstellen mit unterschiedlichen Preisen je Krankenkasse? Wollen Sie die Kurse dann nur je Kasse anbieten. Ich glaube nicht dass es gut gehen wird, wenn da Leute verschiedener Kassen in der Gruppe sind und die sich unterhalten. Früher hatte die Knappschaft immer separat 2 mal im Jahr Kurse gebucht, da konnte man extra verlangen, aber seit dem es die Zertifizierungsstelle gibt, hatte sich das auch erledigt. Mal davon abgesehen müssen Sie bei der Zertifizierungsstelle auch einen Preis des Kurses angeben, der im Internet einsehbar ist, wenn die Kassen oder Patienten nach Angeboten suchen. Ich denke damit kommen Sie in Teufels Küche.
So wie ich das Rundschreiben von der Prüfstelle verstanden habe, bekommt alles was zum Herbst anerkannt ist auch automatisch Bestandsschutz.
Sie sind registrierter Anbieter und ggf. zertifizierte Kursleitung für Präventionskurse in der Zentrale Prüfstelle Prävention. Hiermit informieren wir Sie darüber, dass der Leitfaden Prävention (Fassung1 vom 01.10.2018, S. 53) wichtige Informationen zum Bestandsschutz für Kursleitungen benennt, die ab dem 1. Oktober 2020 in der Zentrale Prüfstelle Prävention zur Anwendung kommen werden.
Was bedeutet das genau?
Kursleitungen, die am 30. September 2020 mit einem oder mehreren Kursen als „zertifiziert“ im System der Zentrale Prüfstelle Prävention geführt werden, erhalten von der Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen einen unbefristeten Bestandsschutz auf die Qualifikation im entsprechenden Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip. Der Bestandsschutz leitet sich unmittelbar aus der Zertifizierung eines Kurses zum Stichtag ab und bedeutet, dass die hier positiv geprüfte Qualifikation dauerhaft anerkannt bleibt.
Eine Kursleitung kann auch Bestandsschutz in mehreren Handlungsfeldern bzw. Präventionsprinzipien erhalten, sofern am 30.09.2020 Präventionskurse in mehreren Präventionsprinzipien mit dem Status „zertifiziert“ in der Datenbank gelistet sind.
Voraussetzung für diesen Bestandsschutz ist, dass die Zertifizierung materiell rechtmäßig erfolgt ist und dass zum Zeitpunkt der Zertifizierung die durch den Leitfaden Prävention in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung gestellten Anforderungen an die Grund- sowie die Zusatzqualifikation objektiv erfüllt waren.
Worauf bezieht sich der Bestandsschutz?
Bitte beachten Sie, dass der Bestandsschutz grundsätzlich auf individueller (konkrete Kursleitung) und nicht auf institutioneller Ebene vergeben wird. Deshalb bezieht er sich stets auf eine konkrete Person und deren Qualifikation. Hingegen erhalten Studien- oder Ausbildungsgänge, Firmen, Einrichtungen, Kurse oder Konzepte keinen Bestandsschutz.
Und so läuft es in der Datenbank ab:
Der Bestandsschutz wird zu einem späteren Zeitpunkt in der Datenbank an jede einzelne Kursleitung vergeben, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Damit dies möglichst einfach und unkompliziert verläuft, ist bereits jetzt Ihre Mithilfe als Anbieter gefragt. Wir bitten Sie daher, die E-Mailadressen der bei Ihnen eingetragenen Kursleitungen zu erfragen und diese im System zu hinterlegen.
Um die E-Mailadressen der Kursleitungen zu hinterlegen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1.Loggen Sie sich, wie gewohnt, mit Ihren Zugangsdaten unter Zentrale Prüfstelle Prävention in das System ein.
2.Auf der Startseite klicken Sie bitte auf „Weiter zur Eingabe und Verwaltung Ihrer Kursleiter“.
3.Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller Ihnen zugehörigen Kursleitungen. Wählen Sie diese einzeln aus, indem Sie den Button „Bearbeiten“ betätigen.
4.In der Bearbeitungsmaske finden Sie nun die Ihnen bekannten Daten zur betreffenden Kursleitung. Auch finden Sie ein zusätzliches Feld „E-Mail“, in dem Sie bitte die E-Mailadresse Ihrer Kursleitung eintragen.
5.Anschließend bestätigen Sie die Eingabe über den Button „Speichern“.
6.Danach schließt sich die Maske und Sie gelangen zur Übersicht Ihrer Kursleitungen zurück.
Wir erfüllen sicherheitshalber bei der Kontaktaufnahme zu den Kursleitungen die Informationspflichten des Art. 14 DSGVO (Informationspflichten bei Erhebung von Daten bei einer anderen als der betroffenen Person). Bitte informieren Sie Ihre Kursleitungen über die Datenweitergabe selbst. Rechtsgrundlage hierfür ist entweder § 26 BDSG bei angestellten Kursleitungen oder Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO, wenn die Kursleitungen als freie Mitarbeitende vertraglich mit Ihnen zusammen arbeiten.
Bitte achten Sie jedoch darauf, dass nur E-Mailadressen eingetragen werden, die tatsächlich der jeweiligen Kursleitung gehören und informieren Sie diese über die Nutzung.
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physiox100 schrieb:
Das hier hatte Tom in einem anderen Thread verlinkt: Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
So wie ich das Rundschreiben von der Prüfstelle verstanden habe, bekommt alles was zum Herbst anerkannt ist auch automatisch Bestandsschutz.
Sie sind registrierter Anbieter und ggf. zertifizierte Kursleitung für Präventionskurse in der Zentrale Prüfstelle Prävention. Hiermit informieren wir Sie darüber, dass der Leitfaden Prävention (Fassung1 vom 01.10.2018, S. 53) wichtige Informationen zum Bestandsschutz für Kursleitungen benennt, die ab dem 1. Oktober 2020 in der Zentrale Prüfstelle Prävention zur Anwendung kommen werden.
Was bedeutet das genau?
Kursleitungen, die am 30. September 2020 mit einem oder mehreren Kursen als „zertifiziert“ im System der Zentrale Prüfstelle Prävention geführt werden, erhalten von der Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen einen unbefristeten Bestandsschutz auf die Qualifikation im entsprechenden Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip. Der Bestandsschutz leitet sich unmittelbar aus der Zertifizierung eines Kurses zum Stichtag ab und bedeutet, dass die hier positiv geprüfte Qualifikation dauerhaft anerkannt bleibt.
Eine Kursleitung kann auch Bestandsschutz in mehreren Handlungsfeldern bzw. Präventionsprinzipien erhalten, sofern am 30.09.2020 Präventionskurse in mehreren Präventionsprinzipien mit dem Status „zertifiziert“ in der Datenbank gelistet sind.
Voraussetzung für diesen Bestandsschutz ist, dass die Zertifizierung materiell rechtmäßig erfolgt ist und dass zum Zeitpunkt der Zertifizierung die durch den Leitfaden Prävention in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung gestellten Anforderungen an die Grund- sowie die Zusatzqualifikation objektiv erfüllt waren.
Worauf bezieht sich der Bestandsschutz?
Bitte beachten Sie, dass der Bestandsschutz grundsätzlich auf individueller (konkrete Kursleitung) und nicht auf institutioneller Ebene vergeben wird. Deshalb bezieht er sich stets auf eine konkrete Person und deren Qualifikation. Hingegen erhalten Studien- oder Ausbildungsgänge, Firmen, Einrichtungen, Kurse oder Konzepte keinen Bestandsschutz.
Und so läuft es in der Datenbank ab:
Der Bestandsschutz wird zu einem späteren Zeitpunkt in der Datenbank an jede einzelne Kursleitung vergeben, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Damit dies möglichst einfach und unkompliziert verläuft, ist bereits jetzt Ihre Mithilfe als Anbieter gefragt. Wir bitten Sie daher, die E-Mailadressen der bei Ihnen eingetragenen Kursleitungen zu erfragen und diese im System zu hinterlegen.
Um die E-Mailadressen der Kursleitungen zu hinterlegen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1.Loggen Sie sich, wie gewohnt, mit Ihren Zugangsdaten unter Zentrale Prüfstelle Prävention in das System ein.
2.Auf der Startseite klicken Sie bitte auf „Weiter zur Eingabe und Verwaltung Ihrer Kursleiter“.
3.Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller Ihnen zugehörigen Kursleitungen. Wählen Sie diese einzeln aus, indem Sie den Button „Bearbeiten“ betätigen.
4.In der Bearbeitungsmaske finden Sie nun die Ihnen bekannten Daten zur betreffenden Kursleitung. Auch finden Sie ein zusätzliches Feld „E-Mail“, in dem Sie bitte die E-Mailadresse Ihrer Kursleitung eintragen.
5.Anschließend bestätigen Sie die Eingabe über den Button „Speichern“.
6.Danach schließt sich die Maske und Sie gelangen zur Übersicht Ihrer Kursleitungen zurück.
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Bitte achten Sie jedoch darauf, dass nur E-Mailadressen eingetragen werden, die tatsächlich der jeweiligen Kursleitung gehören und informieren Sie diese über die Nutzung.
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