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kann mir jemand sagen, ob im Streitfall eine Anmeldung für einem Kurs via SMS oder E-Mail rechtskräftig wäre, also ohne Unterschrift?
Oft werden dafür ja auch Kontaktformulare genutzt. Ich danke im Voraus für Auskunft.
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
kann mir jemand sagen, ob im Streitfall eine Anmeldung für einem Kurs via SMS oder E-Mail rechtskräftig wäre, also ohne Unterschrift?
Oft werden dafür ja auch Kontaktformulare genutzt. Ich danke im Voraus für Auskunft.
LG
ich denke das der Vertrag erst zustande kommt wenn die Anmeldung bestätigt wurde.
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Silvio schrieb:
Hi,
ich denke das der Vertrag erst zustande kommt wenn die Anmeldung bestätigt wurde.
Aber es geht doch einfacher. Reserviere den Kursplatz nur verbindlich nach Eingang der Kursgebühr. Das wird so bei jeder Fobi und überall gehandhabt. So hast du keinen Ärger mit kurzfristigen Absagen und mußt nicht deinem Geld hinter laufen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Wenn derjenige sich mit seinen kompletten Daten und verbindlich per E- Mail anmeldet, sehe ich das durchaus als rechtskräftig an. Ob es das tatsächlich ist, kann dir nur ein RA sagen.
Aber es geht doch einfacher. Reserviere den Kursplatz nur verbindlich nach Eingang der Kursgebühr. Das wird so bei jeder Fobi und überall gehandhabt. So hast du keinen Ärger mit kurzfristigen Absagen und mußt nicht deinem Geld hinter laufen.
Gruß Britt
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