Wir suchen eine/n motivierte/n
Physiotherapeut*in , die/der in
Berlin-Köpenick ab Februar 2025
arbeiten und wohnen möchte.
Neben einer hellen, ruhigen
2-Zimmer Wohnung mit großer
Dachterrasse, erwarten Dich moderne
Praxisräume, ein gestandenes, gut
qualifiziertes und freundliches
Team, sowie eine gute Bezahlung und
flexible Arbeitszeiten.
Auch Berufsanfänger*innen sind
bei uns herzlich willkommen und
werden bei Fortbildungen finanziell
unterstützt.
Schickt Eure Bewerbung gerne an
a...
Physiotherapeut*in , die/der in
Berlin-Köpenick ab Februar 2025
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ich brauche dringend Euren Rat. Bitte nicht übel nehmen, dass ich anonym frage, aber es ist nicht gerade einfach für mich hier zu fragen.
Ich bin seit 5 Jahren PI, eigentlich alles schön, sehr gut ausgelastet, Team alles bestens. Leider ist jedoch etwas eingetreten, wovor ich mich immer gefürchtet habe :anguished: ich bin erkrankt und habe diese Woche auch erfahren, dass ich so schnell nicht mehr arbeiten kann :frowning:
Ich bin nun diese Woche zum Entschluss gekommen, dass ich meine Praxis schliessen werde, da ich so kurzfristig keine Praxisleitung finde (ihr kennt ja alle zu Genüge die momentan Arbeitsmarktsituation :anguished: ) ... meine Angestellten sind alles 20 bzw. 25 Stunden-Kräfte (ihrerseits aus) und möchten auch nicht mehr Stunden arbeiten und auch nicht die Führung übernehmen.....
Nun beschäftige ich mich natürlich mit allen auf mich zukommenden Situationen :tired_face: da ich aber erst Montag die Möglichkeit habe einen Anwalt zu konsultieren, würde ich euch gerne vorab fragen:
Ich weiß, dass ich fristgerecht kündigen muss... da ich aber noch nie mit Kündigung zu tun hatte, tue ich mich etwas schwer....
Ich weiß, dass ich fristgerecht und betriebsbedingt kündigen werde, nun komme ich aber nicht klar mit der Rechtslage:
§ 622 BGB Punkt 1 sagt mir fristgerecht 4 Wochen zum 15. oder 30./31.
und § 622 BGB Punkt 2 1Monat fristgerecht bei 2jähriger Betriebszugehörigkeit....
:unamused: :unamused: :unamused: ist dies nun das Gleiche ??? :tired_face: :scream:
Ich würde fristgerecht zum 30.04.14 kündigen... Nun mein eigentliches Problem...Ich bekomme erst am 01.04.(kein Aprilscherz) Krankenhausbedingt die Möglichkeit die Kündigungen zu übergeben... wäre nach Punkt 1 ja fristgerecht .... aber nach Punkt 2 müsste ich die Kündigungen ja schon am 30.03.14 übergeben.... :unamused: :unamused: :unamused: :tired_face: :tired_face: :tired_face:
Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich ausgedrückt und Ihr könnt mir vielleicht schon weiterhelfen :hushed:
Ich danke Euch im Vor raus und wünsche einen schönen Abend
Liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich brauche dringend Euren Rat. Bitte nicht übel nehmen, dass ich anonym frage, aber es ist nicht gerade einfach für mich hier zu fragen.
Ich bin seit 5 Jahren PI, eigentlich alles schön, sehr gut ausgelastet, Team alles bestens. Leider ist jedoch etwas eingetreten, wovor ich mich immer gefürchtet habe :anguished: ich bin erkrankt und habe diese Woche auch erfahren, dass ich so schnell nicht mehr arbeiten kann :frowning:
Ich bin nun diese Woche zum Entschluss gekommen, dass ich meine Praxis schliessen werde, da ich so kurzfristig keine Praxisleitung finde (ihr kennt ja alle zu Genüge die momentan Arbeitsmarktsituation :anguished: ) ... meine Angestellten sind alles 20 bzw. 25 Stunden-Kräfte (ihrerseits aus) und möchten auch nicht mehr Stunden arbeiten und auch nicht die Führung übernehmen.....
Nun beschäftige ich mich natürlich mit allen auf mich zukommenden Situationen :tired_face: da ich aber erst Montag die Möglichkeit habe einen Anwalt zu konsultieren, würde ich euch gerne vorab fragen:
Ich weiß, dass ich fristgerecht kündigen muss... da ich aber noch nie mit Kündigung zu tun hatte, tue ich mich etwas schwer....
Ich weiß, dass ich fristgerecht und betriebsbedingt kündigen werde, nun komme ich aber nicht klar mit der Rechtslage:
§ 622 BGB Punkt 1 sagt mir fristgerecht 4 Wochen zum 15. oder 30./31.
und § 622 BGB Punkt 2 1Monat fristgerecht bei 2jähriger Betriebszugehörigkeit....
:unamused: :unamused: :unamused: ist dies nun das Gleiche ??? :tired_face: :scream:
Ich würde fristgerecht zum 30.04.14 kündigen... Nun mein eigentliches Problem...Ich bekomme erst am 01.04.(kein Aprilscherz) Krankenhausbedingt die Möglichkeit die Kündigungen zu übergeben... wäre nach Punkt 1 ja fristgerecht .... aber nach Punkt 2 müsste ich die Kündigungen ja schon am 30.03.14 übergeben.... :unamused: :unamused: :unamused: :tired_face: :tired_face: :tired_face:
Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich ausgedrückt und Ihr könnt mir vielleicht schon weiterhelfen :hushed:
Ich danke Euch im Vor raus und wünsche einen schönen Abend
Liebe Grüße
Aber vor allem wünsch ich dir Gute Besserung, das ist erstmal das Wichtigste!!!
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C. DBO schrieb:
Erstmal würde ich 2 Deiner TZ - Kräfte zur fachlichen Leitung angeben - dafür hast Du 6 Monate Zeit und es bleibt die Zulassung erhalten. Jetzt hast Du erst mal Zeit, die Situation längrfristig in Deinem Sinne zu bedenken und zu lösen und evt. die Praxis gewinnbringend zu verkaufen. Wenn Du kündigen musst und möchtest, lass von einem Familienmitglied die Kündigungsschreiben frsitgerecht übergeben oder sprich vorab mit den MA, - im beiderseitigen Einvernehmen geht ne ganze Menge. Alles Gute für Dich,
C.DBO ich habe schon mit meinen Angestellten bzgl. der fachlichen Leitung gesprochen (ich wusste ja, dass man auch 2 bestimmen kann), aber beide Physio´s fühlen sich dem nicht gewachsen :frowning: habe auch mehr Geld geboten :tired_face: die anderen Kräfte sind Masseure und Sporttrainerin (können also nicht die Leitung übernehmen.
Eine Physio ist in der Elternzeit :unamused: :tired_face:
Es fällt mir sehr schwer diesen Schritt zu gehen, aber ich weiß nicht wie ich das alles aus dem Krankenhaus managen soll.
Die Idee mit dem Praxisverkauf hatte ich natürlich auch schon, aber es ist echt schwierig im Osten :anguished: bei uns hatte letztes Jahr auch schon eine Praxis wegen Rente versucht die gutgehende Praxis zu verkaufen...Schlussendlich haben Sie niemanden gefunden....
Ich habe diese Lösung halt in Anbetracht gezogen, weil ich jetzt noch fristgerecht aus so einigen Verträgen rauskommen würde, die sich in einem halben Jahr wieder verlängern :astonished:
Ach alles gar nicht so einfach wenn man physich und körperlich so angeschlagen ist :frowning: :frowning: :frowning:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für Eure ersten Antworten.
C.DBO ich habe schon mit meinen Angestellten bzgl. der fachlichen Leitung gesprochen (ich wusste ja, dass man auch 2 bestimmen kann), aber beide Physio´s fühlen sich dem nicht gewachsen :frowning: habe auch mehr Geld geboten :tired_face: die anderen Kräfte sind Masseure und Sporttrainerin (können also nicht die Leitung übernehmen.
Eine Physio ist in der Elternzeit :unamused: :tired_face:
Es fällt mir sehr schwer diesen Schritt zu gehen, aber ich weiß nicht wie ich das alles aus dem Krankenhaus managen soll.
Die Idee mit dem Praxisverkauf hatte ich natürlich auch schon, aber es ist echt schwierig im Osten :anguished: bei uns hatte letztes Jahr auch schon eine Praxis wegen Rente versucht die gutgehende Praxis zu verkaufen...Schlussendlich haben Sie niemanden gefunden....
Ich habe diese Lösung halt in Anbetracht gezogen, weil ich jetzt noch fristgerecht aus so einigen Verträgen rauskommen würde, die sich in einem halben Jahr wieder verlängern :astonished:
Ach alles gar nicht so einfach wenn man physich und körperlich so angeschlagen ist :frowning: :frowning: :frowning:
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pt ani schrieb:
Ich kann Dir da leider gar nichts raten, aber ich wünsche Dir alles erdenklich Gute!!
Ist Beiden klar, daß du zusperrst? Wenn Ja, dann wundert mich das! Sie müssen die Leitung ja nicht bis ans Ende der Tage übernehmen, oder?
Die Kündigung kann ein dir nahe stehender Mensch auch übergeben. Am Besten mit Empfangsbestätigung. Du kannst die Kündigung auch jetzt schon machen.
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ptmensch schrieb:
Deine beiden PT´s lehnen es ab, ihren Arbeitsplatz zu erhalten?
Ist Beiden klar, daß du zusperrst? Wenn Ja, dann wundert mich das! Sie müssen die Leitung ja nicht bis ans Ende der Tage übernehmen, oder?
Die Kündigung kann ein dir nahe stehender Mensch auch übergeben. Am Besten mit Empfangsbestätigung. Du kannst die Kündigung auch jetzt schon machen.
Das ist ja wirklich verzwickt. Wo bist du denn? Ist es wirklich so aussichtslos, jemanden zu finden? Vielleicht ein ansässiger Kollege? Ich war noch nie auch nur in der Nähe einer solchen Situation und kann nicht beurteilen, ob das ginge ...
Alles Gute!
Gruß eska
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eska schrieb:
Ohjee - solche Sorgen solltest du dir momentan nicht machen müssen! Ist mit den beiden kein Kompromiss zu finden? Es wäre ja nur vorübergehend. Haben sie Angst vor der Arbeit an sich oder vor der Verantwortung? Da könnte man ja nochmal reden und ihnen die Angst nehmen. Du bleibst ja PI.
Das ist ja wirklich verzwickt. Wo bist du denn? Ist es wirklich so aussichtslos, jemanden zu finden? Vielleicht ein ansässiger Kollege? Ich war noch nie auch nur in der Nähe einer solchen Situation und kann nicht beurteilen, ob das ginge ...
Alles Gute!
Gruß eska
So egoistisch wäre ich, wenn mir keiner aus meinem Laden helfen will, dann müssen sie sich eben einen neune Job suchen.
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idefix- schrieb:
Ehrlich gesagt geht mir mein Hemd vor, wenn die MA´s nicht die Verantwortung übernehmen wollen, du keinen anderen Leiter findest und auch nicht verkaufen kannst. Ja dann würde ich den Laden einfach zum nächsten ersten aus schweren gesundheitlichen Gründen schließen, die Rezepte alle abrechnen und mich ganz meiner Genesung widmen.
So egoistisch wäre ich, wenn mir keiner aus meinem Laden helfen will, dann müssen sie sich eben einen neune Job suchen.
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Rolf Jungbluth schrieb:
Kleine Nachfrage abseits deiner konkreten Frage: Schon mal eine Anzeige geschaltet (hier oder in den Fachzeitschriften oder bei deinem Verband), um deine Praxis wenigstens noch zu verkaufen und ein paar Silberlinge mitzunehmen?!
Aber vor allem wünsch ich dir Gute Besserung, das ist erstmal das Wichtigste!!!
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Shakespeare schrieb:
Es gilt je nach Betriebszugehörigkeit eine Frist von 1 Monat zum Monatsende (!) oder wie du geschrieben hast 4 Wochen (28 Tage) zum Monatsende oder zum 15 eines Monats wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängert sich die KF. Du kannst die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein auch vor deinem Klinikaufenthalt oder durch eine Person deines Vertrauens während deines Krankenhausaufenthalts den Mitarbeitern zustellen. Alles Gute S.
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