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ich habe die Möglichkeit eine bestehende Praxis zu kaufen. Macht es eurer Meinung nach Sinn die bisherigen Mitarbeiter zu übernehmen? Der bisherige Praxisinhaber möchte altersbedingt aufhören und auch nach der Übergabe nicht weiterhin arbeiten.
Falls ich die Mitarbeiter nicht weiter beschäftigen will, kann der jetzige Inhaber ihnen " ohne weiteres" kündigen? Oder laufen die Arbeitsverträge mit meiner Übernahme automatisch aus?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe die Möglichkeit eine bestehende Praxis zu kaufen. Macht es eurer Meinung nach Sinn die bisherigen Mitarbeiter zu übernehmen? Der bisherige Praxisinhaber möchte altersbedingt aufhören und auch nach der Übergabe nicht weiterhin arbeiten.
Falls ich die Mitarbeiter nicht weiter beschäftigen will, kann der jetzige Inhaber ihnen " ohne weiteres" kündigen? Oder laufen die Arbeitsverträge mit meiner Übernahme automatisch aus?
Alles andere macht auch keinen Sinn. Diese sind uU das wertvollste einer Praxis.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es ist aber leider so, dass der jetzige Inhaber nur ca. 10-15 Stunden noch selbst am Patienten arbeitet. Da ich aber ja mindestens 30 Stunden am Patienten arbeiten könnte, wäre ja mindestens eine Teilzeitkraft dann "überflüssig". Dann müsste dieser ja vor meiner Übernahme gekündigt werden...oder?
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C. DBO schrieb:
Du kannst die Stunden für Dich doch gemütlich aufstocken. Geht relativ schnell.
Wenn allerdings nur ein Teil der Einrichtung und der "Goodwill" übernommen werden, aber keiner der Mitarbeiter, liegt kein o.g. Betriebsübergang vor (siehe: Link).
Die Entscheidung lautet also: entweder alle Mitarbeiter übernehmen, oder keinen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die Frage ist, ob ein Betriebsübergang nach §613a BGB vorliegt: in einem solchen Fall müssen die Arbeitsverhältnisse für die Dauer von einem Jahr mit übernommen werden.
Wenn allerdings nur ein Teil der Einrichtung und der "Goodwill" übernommen werden, aber keiner der Mitarbeiter, liegt kein o.g. Betriebsübergang vor (siehe: Link).
Die Entscheidung lautet also: entweder alle Mitarbeiter übernehmen, oder keinen.
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Da ich einen Bekannten anstellen will, möchte ich die jetzigen Mitarbeiter nicht übernehmen. Also erlischt deren Arbeitsverhältnis automatisch bei Praxisverkauf?
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RoFo schrieb:
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Alexander Fischer schrieb:
Du kaufst die Praxis mit allen Rechten und Pflichten. Auch Angestellte die in Mutterschutz sind .
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Kitane schrieb:
Ich würde es mir überlegen, die MA zu entlassen, sie sind mit den Modalitäten der Praxis vertraut, Sie kennen die Patienten, es wirft kein gutes Licht auf dich, wenn du sie alle entläßt. Um wieviel MA handelt es sich denn ? Sie sind wichtig für eine Praxis . Mit ihnen steht und " fällt" eine Praxis . Einige Pat würde die. Praxis sicher verlieren , weil sie mit den Therapeuten mitgehen würden
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C. DBO schrieb:
Ist keine gute Idee,- im Übrigen auch die nicht, Bekannte einzustellen.
Du kaufst die Praxis mit allen Rechten und Pflichten. Auch Angestellte die in Mutterschutz sind .
Aber eben nur, wenn ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt - also nur, wenn die "wirtschaftliche Einheit" übernommen wird.
Wenn dagegen eine sog. "Funktionsnachfolge" angetreten wird, indem lediglich die Tätigkeit fortgeführt wird, ohne eben die "wirtschaftliche Einheit" im Wesentlichen zu übernehmen, gelten diese Schutzregelungen für Angestellte eben nicht!
Das ist wieder so ein Fall, wo es ratsam wird, korrekten fachlichen Rat hinzuzuziehen und nicht auf die juristische Beratung eines Forums zurückzugreifen!
Gruß
Nora
P.S. Ansonsten stimme ich den Äußerungen gerne zu: Mitarbeiter können gerade den großen Wert einer Praxisübernahme ausmachen - und auch der Rat, bei Bekannten vorsichtig zu sein, hat seine Berechtigung!
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Nora Weber schrieb:
Alexander Fischer schrieb am 27.3.16 10:45:
Du kaufst die Praxis mit allen Rechten und Pflichten. Auch Angestellte die in Mutterschutz sind .
Aber eben nur, wenn ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt - also nur, wenn die "wirtschaftliche Einheit" übernommen wird.
Wenn dagegen eine sog. "Funktionsnachfolge" angetreten wird, indem lediglich die Tätigkeit fortgeführt wird, ohne eben die "wirtschaftliche Einheit" im Wesentlichen zu übernehmen, gelten diese Schutzregelungen für Angestellte eben nicht!
Das ist wieder so ein Fall, wo es ratsam wird, korrekten fachlichen Rat hinzuzuziehen und nicht auf die juristische Beratung eines Forums zurückzugreifen!
Gruß
Nora
P.S. Ansonsten stimme ich den Äußerungen gerne zu: Mitarbeiter können gerade den großen Wert einer Praxisübernahme ausmachen - und auch der Rat, bei Bekannten vorsichtig zu sein, hat seine Berechtigung!
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lang schrieb:
Oh, ich würde auf keinen Fall den jetzigen AN kündigen, lieber etwas Werbung machen um deine Stunden zu erhöhen und ggf. dann den Bekannten noch dazu zunehmen. Allerdings kann so eine Bekanntschaft - AN ganz gewaltig schief gehen.
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RoFo schrieb:
Mitarbeiter müssen bei Praxiskauf übernommen werden.
Alles andere macht auch keinen Sinn. Diese sind uU das wertvollste einer Praxis.
Ich würde an deiner Stelle prüfen, wie gut die Arbeitsleistung der MA zu deinen Ansprüchen passen und ob deren Gehälter zu deren erziehlten Umsatz passt.
Ist beides in Ordnung, unbedingt halten.
Bei Bekannten wäre ich auch äußerst vorsichtig.
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Niniveh schrieb:
Wenn es weniger als, ich glaube, 10 Mitarbeiter sind, kannst du nach einem Betriebsübergang mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen oder der Frist die in den Arbeitsverträgen steht.
Ich würde an deiner Stelle prüfen, wie gut die Arbeitsleistung der MA zu deinen Ansprüchen passen und ob deren Gehälter zu deren erziehlten Umsatz passt.
Ist beides in Ordnung, unbedingt halten.
Bei Bekannten wäre ich auch äußerst vorsichtig.
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