Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
[bearbeitet am 30.06.14 12:12]
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michaela998 schrieb:
[bearbeitet am 30.06.14 12:12]
Einfach, gell?
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Wonderwoman schrieb:
"Hiermit kündige ich fristgerecht zum xx.yy.zz meinen Vertrag vom aa.bb.cc"
Einfach, gell?
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Bist du dir sicher, michaela, das "deine" Praxis auch ohne deine Eigenschaft als Berufsträgerin noch Verwendung für dich haben wird? Wenn ja, sprich mit der Chefin ob sie dich mit einem Änderungsvertrag (-> Übernahme von Rezeptionsdienst, Reinigungsservice, Abrechnung) davonkommen lässt. Ansonsten wirst du wohl nicht an wonderwomans Musterformulierung und einer erneuten Bewerbung vorbeikommen.
Cave: Musterformulierungen sollten vor Verwendung sorgfältig geprüft und ggf. den tatsächlichen Erfordernissen angepasst werden!
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Papa Alpaka schrieb:
Bei den gegenwärtigen Kassenvergütungen wie sie in vielen Praxen überdehnt werden (KG-Einzel: 15min Regelbehandlungszeit, das ermöglicht einen 16-Minuten-Takt! mit entsprechend höherem Umsatz und entsprechend vielfachen Gehaltsmöglichkeiten) ist es völlig legitim, dem Gedanken "Ich geb die Kassenzulassung zurück" zu verfallen.
Bist du dir sicher, michaela, das "deine" Praxis auch ohne deine Eigenschaft als Berufsträgerin noch Verwendung für dich haben wird? Wenn ja, sprich mit der Chefin ob sie dich mit einem Änderungsvertrag (-> Übernahme von Rezeptionsdienst, Reinigungsservice, Abrechnung) davonkommen lässt. Ansonsten wirst du wohl nicht an wonderwomans Musterformulierung und einer erneuten Bewerbung vorbeikommen.
Cave: Musterformulierungen sollten vor Verwendung sorgfältig geprüft und ggf. den tatsächlichen Erfordernissen angepasst werden!
> ist es völlig legitim, dem Gedanken \"Ich geb die Kassenzulassung
> zurück\" zu verfallen.
das liest du wo??
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saloia schrieb:
Papa Alpaka schrieb:
> ist es völlig legitim, dem Gedanken \"Ich geb die Kassenzulassung
> zurück\" zu verfallen.
das liest du wo??
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die neue schrieb:
meine Güte .... solche Fragen als Selbständige .... das ist soooooo peinlich .....
Für die Fristen gilt das was vertraglich vereinbart wurde oder wenn hier keine Vereinbarung vorliegt, das was für Dienstverträge im BGB geregelt ist.
Das hängt von der Honorarzahlung ab, also ob diese monatlich oder z.B. wöchentlich oder quartalsweise erfolgt. Man kann das prima googeln. Gruß S.
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Wahrscheinlich ist michaela nicht "freiberuflich" sondern sie ist Freie Mitarbeiterin. Dann sollte sie vielleicht mal in ihren Vertrag reinschauen, was da drin steht.
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Eberhard schrieb:
Wahrscheinlich ist michaela nicht "freiberuflich" sondern sie ist Freie Mitarbeiterin. Dann sollte sie vielleicht mal in ihren Vertrag reinschauen, was da drin steht.
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Shakespeare schrieb:
Eine Kündigung als Selbständiger muss schriftlich, kann aber formlos erfolgen.
Für die Fristen gilt das was vertraglich vereinbart wurde oder wenn hier keine Vereinbarung vorliegt, das was für Dienstverträge im BGB geregelt ist.
Das hängt von der Honorarzahlung ab, also ob diese monatlich oder z.B. wöchentlich oder quartalsweise erfolgt. Man kann das prima googeln. Gruß S.
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