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Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Wegen Probleme meiner Ehefrau möchte ich Sie kündigen.
Muss man da in die gesetzliche Rentenkasse selbst einzahlen?
Oder wie geht man da am besten vor?
Welche Vor und Nachteile habe ich?
Kenn mich leider da nicht so aus.
Über Antworten würde ich mich freuen..
Danke mfg
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Schippi schrieb:
Anwalt suchen,wir sind keine Rechtsberatung!
Als Ehefrau (Scheidung/Trennung) oder als Arbeitnehmerin?
- Als Ehefrau - siehe Kommentar Schippi
- Wenn als Arbeitnehmerin
regulär (also rentenbeitragspflichtig) oder als Geringverdienerin/Minijoberin (mit oder ohne Rentenbeitrag - siehe dazu Wahlrecht)?
falls regulär, Anspruch auf Alg bei Erfüllung der gesetzlichen Anwartschaftszeit und darüber rentenversichert.
Falls nicht regulär und als Minijoberin nicht pflichtversichert (siehe Wahlrecht), dürfte es nach der Kündigung mit einer freiwilligen Weiterversicherung schlecht aussehen.
Zu Fragen der möglichen freiwilligen Weiterversicherung in der Rentenkasse sollte sich Anonymus dort - i. d. R. von sehr kompetentem Personal - beraten lassen.
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GüSta schrieb:
"Kündigung"
Als Ehefrau (Scheidung/Trennung) oder als Arbeitnehmerin?
- Als Ehefrau - siehe Kommentar Schippi
- Wenn als Arbeitnehmerin
regulär (also rentenbeitragspflichtig) oder als Geringverdienerin/Minijoberin (mit oder ohne Rentenbeitrag - siehe dazu Wahlrecht)?
falls regulär, Anspruch auf Alg bei Erfüllung der gesetzlichen Anwartschaftszeit und darüber rentenversichert.
Falls nicht regulär und als Minijoberin nicht pflichtversichert (siehe Wahlrecht), dürfte es nach der Kündigung mit einer freiwilligen Weiterversicherung schlecht aussehen.
Zu Fragen der möglichen freiwilligen Weiterversicherung in der Rentenkasse sollte sich Anonymus dort - i. d. R. von sehr kompetentem Personal - beraten lassen.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo.
Wegen Probleme meiner Ehefrau möchte ich Sie kündigen.
Muss man da in die gesetzliche Rentenkasse selbst einzahlen?
Oder wie geht man da am besten vor?
Welche Vor und Nachteile habe ich?
Kenn mich leider da nicht so aus.
Über Antworten würde ich mich freuen..
Danke mfg
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