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Gestalltungsspielraum?
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Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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ich möchte an der Stelle kurz die Situation schildern:
Ein MA hat gekündigt und tut jetzt fleißig schlecht über die Praxis reden, was natürlich der Ruf der Praxis schadet. Es wird den Patienten erzählt, dass ich als AG ihn auf der Arbeit gemobbt habe (was natürlich nicht stimmt u.v.m.) Höchstwahrscheinlich will er die Patienten auf eine neue Arbeitsstelle mitnehmen.
Was kann ich als AG unternehmen? Gibt es für den AN rechtliche Konsequenzen?
Danke für alle nützlichen Tipps.
Mit freundlichen Grüßen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich möchte an der Stelle kurz die Situation schildern:
Ein MA hat gekündigt und tut jetzt fleißig schlecht über die Praxis reden, was natürlich der Ruf der Praxis schadet. Es wird den Patienten erzählt, dass ich als AG ihn auf der Arbeit gemobbt habe (was natürlich nicht stimmt u.v.m.) Höchstwahrscheinlich will er die Patienten auf eine neue Arbeitsstelle mitnehmen.
Was kann ich als AG unternehmen? Gibt es für den AN rechtliche Konsequenzen?
Danke für alle nützlichen Tipps.
Mit freundlichen Grüßen
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tom1350 schrieb:
Sofortige Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub und Überstunden.
Eine gute Möglichkeit die Situation zu entschärfen, ist eine Freistellung bei Lohnfortzahlung.
Gruß W.
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C. DBO schrieb:
SOFORT !!! Schlüssel einfordern, bei Patientendaten jedweder Art Zugang sperren und freistellen unter Anrechnung des Resturlaubs und evt. Überstunden. Aber SOFORT ... mache ich im Übrigen grundsätzlich und nur in Ausnahmefällen nicht.
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Wojtek S. schrieb:
Was zwischen Euch vorgefallen ist sei dahingestellt.
Eine gute Möglichkeit die Situation zu entschärfen, ist eine Freistellung bei Lohnfortzahlung.
Gruß W.
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tom1350 schrieb:
Davon würde ich abraten. Wenn der Anwalt des AN auf Zack ist wird sich vielleicht herausstellen, dass die Kündigungsfrist zu kurz gewählt war. Auch in Kleinbetrieben gilt die gesetzliche Kündigungsfrist! Dann wird es richtig lustig.
Freistellung wurde allseits bereits genannt, auf Lohnfortzahlung besteht nur Anspruch, wenn AN keine andere Stelle in der Freistellung annimmt. Das darf er offiziell auch nicht, kommt aber immer wieder vor. Falls er stdw. anderswo arbeitet, kann das dann auf das Gehalt angerechnet werden, dafür aber Anwalt einschalten. Betriebsrechtschutz besteht hoffentlich.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Bei nachweisbarer - siehe MikeL - Rufschädigung bedarf es keiner Kündigungsfrist.
Freistellung wurde allseits bereits genannt, auf Lohnfortzahlung besteht nur Anspruch, wenn AN keine andere Stelle in der Freistellung annimmt. Das darf er offiziell auch nicht, kommt aber immer wieder vor. Falls er stdw. anderswo arbeitet, kann das dann auf das Gehalt angerechnet werden, dafür aber Anwalt einschalten. Betriebsrechtschutz besteht hoffentlich.
mfg hgb :wink:
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tom1350 schrieb:
Die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung nach einer vorangegangenen Kündigung durch den AN ( mit vielleicht falscher Kündigungsfrist ) ist schwer zu erwirken.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Deswegen der Hinweis auf die nachweisbaren Schädigungen, dazu braucht man die Hilfe eines Anwalts. Spart aber bei Erfolg die Lohnkosaten bis Ende der Kündigungsfrist der reg. AN-Kündigung.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
mfg hgb :wink:
Um welche Restarbeitszeit geht es? Bestimmt weniger als vier Wochen. Weil an die gesetzlichen Kündigungsfristen im Kleinbetrieb glaubt kaum einer. Also guckt man in den Vertrag und da steht dann sehr wahrscheinlich vier Wochen.
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tom1350 schrieb:
Nach einer Kündigung ist aber meist das Vertrauensverhältnis gestört. Wenn ein AG weiter beschäftigt geht er ein gewisses Risiko sehenden Auges ein. Besser in den sauren Apfel beißen und freistellen.
Um welche Restarbeitszeit geht es? Bestimmt weniger als vier Wochen. Weil an die gesetzlichen Kündigungsfristen im Kleinbetrieb glaubt kaum einer. Also guckt man in den Vertrag und da steht dann sehr wahrscheinlich vier Wochen.
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MikeL schrieb:
Steht in Deinem Arbeitsvertrag nicht eine Klausel, dass über praxisinterne Angelegenheiten gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren ist? Wenn sich der MA nachweislich (am besten schriftlich vom Patienten bestätigt!) rufschädigend gegen Dich verhält, SOFORT FRISTLOS kündigen, Schlüssel einziehen und dem MA von Deinem Anwalt ein Schreiben mit Bezifferung des hierdurch möglicherweise entstandenen Schadens zustellen lassen, das ihm das Blut in den Adern gefriert! Letzteres natürlich nur, wenn Du selbst keine "Leiche im Keller" hast!
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sgzd schrieb:
Freistellung
Erstmal abmahnen und bei weiterem Verstoss fristlos kündigen.
Bis dahin arbeitet diese Person an einer Stelle ohne Publikumsverkehr... z.B. Heiße Rollen rollen bis zum Kotzen.
Und ja... sowas steht in meinen Arbeitsverträgen...
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Professionell ist das natürlich nicht aber ich habe in so einigen Praxen genügend mitbekommen das der Patient gerne als Ohr der eigenen Probleme genommen wird.
Vielleicht wurde auch gemobbt von beiden Seiten warum sollte man das nicht sagen? Die Patienten werden sicherlich bleiben wenn die Qualität der Praxis nicht von dem einem gekündigten Mitarbeiter abhängt .
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gr00ver schrieb:
Kurze Frage ... ist das schlecht reden und Rufschädigend wenn man dem Patienten über seine Kollegen etwas erzählt ? Positives wie negatives ? Wie wir wissen es ist nicht immer alles Friede Freude Eierkuchen . Hat er vielleicht schon vor seiner Kündigung gemacht.
Professionell ist das natürlich nicht aber ich habe in so einigen Praxen genügend mitbekommen das der Patient gerne als Ohr der eigenen Probleme genommen wird.
Vielleicht wurde auch gemobbt von beiden Seiten warum sollte man das nicht sagen? Die Patienten werden sicherlich bleiben wenn die Qualität der Praxis nicht von dem einem gekündigten Mitarbeiter abhängt .
Bestimmt nicht freistellen. Das wollen diese Menschen damit erreichen.
Erstmal abmahnen und bei weiterem Verstoss fristlos kündigen.
Bis dahin arbeitet diese Person an einer Stelle ohne Publikumsverkehr... z.B. Heiße Rollen rollen bis zum Kotzen.
Und ja... sowas steht in meinen Arbeitsverträgen...
Ich schätze grundsätzlich deine Meinung.
Aber eine fristlose Kündigung wird auch nach vorheriger Abmahnung hier nicht funktionieren, leider...
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us11 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 3.9.17 22:52:
Bestimmt nicht freistellen. Das wollen diese Menschen damit erreichen.
Erstmal abmahnen und bei weiterem Verstoss fristlos kündigen.
Bis dahin arbeitet diese Person an einer Stelle ohne Publikumsverkehr... z.B. Heiße Rollen rollen bis zum Kotzen.
Und ja... sowas steht in meinen Arbeitsverträgen...
Ich schätze grundsätzlich deine Meinung.
Aber eine fristlose Kündigung wird auch nach vorheriger Abmahnung hier nicht funktionieren, leider...
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Wonderwoman schrieb:
Bestimmt nicht freistellen. Das wollen diese Menschen damit erreichen.
Erstmal abmahnen und bei weiterem Verstoss fristlos kündigen.
Bis dahin arbeitet diese Person an einer Stelle ohne Publikumsverkehr... z.B. Heiße Rollen rollen bis zum Kotzen.
Und ja... sowas steht in meinen Arbeitsverträgen...
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