Hallo, ich bin auf dem Weg in die Selbstständigkeit .. ( in Niedersachsen )
Nun habe ich alles auf den Weg gebracht bezüglich Zulassung VDEK.
Jetzt meine Frage die bestimmt schon 100 mal gestellt wurde..
An wen müssen die Unterlagen noch bezogen auf Krankenkassen.
Darüber findet man leider nicht so viel .
Vielen Dank im voraus !
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Hallo, ich bin auf dem Weg in die Selbstständigkeit .. ( in Niedersachsen )
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Darüber findet man leider nicht so viel .
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frauke2302 schrieb:
Hallo, ich bin auf dem Weg in die Selbstständigkeit .. ( in Niedersachsen )
Nun habe ich alles auf den Weg gebracht bezüglich Zulassung VDEK.
Jetzt meine Frage die bestimmt schon 100 mal gestellt wurde..
An wen müssen die Unterlagen noch bezogen auf Krankenkassen.
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Und ich muss mich mit einer Anerkenntniserklärung zu einem Vertrag erklären.
Vergütungsvereinbarung § 125 Abs. 2 SGB V
entweder von:
Juni 2005
Oktober 2005
August 2013
dachte immer das aktuelle würde zählen..
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Das habe ich nun erfragt..
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frauke2302 schrieb:
Das habe ich nun erfragt..
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Das Vergleichen kannst Du Dir nach meinem Kenntnisstand schenken. Die KK wird eine Erklärung für den aktuellsten RV haben wollen. Bei älteren RV wirst Du wahrscheinlich gesagt bekommen, dass die Vergütung dann auch nur nach dem Stand des alten RV bezahlt wird - so z.B. bei der AOK plus, und auf Grundlage des neuen RV beschlossene Preislisten für Dich sonst nicht gelten. Wenn Du einmal die Zustimmungserklärung unterschrieben hast und in einem Berufsverband Mitglied bist, hat bisher bei RV-Änderungen von mir keiner eine erneute Zustimmung verlangt. Falls Du kein Mitglied bist - Kasse fragen!
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phys84 schrieb am 8.9.18 18:14:
Das Vergleichen kannst Du Dir nach meinem Kenntnisstand schenken. Die KK wird eine Erklärung für den aktuellsten RV haben wollen. Bei älteren RV wirst Du wahrscheinlich gesagt bekommen, dass die Vergütung dann auch nur nach dem Stand des alten RV bezahlt wird - so z.B. bei der AOK plus, und auf Grundlage des neuen RV beschlossene Preislisten für Dich sonst nicht gelten. Wenn Du einmal die Zustimmungserklärung unterschrieben hast und in einem Berufsverband Mitglied bist, hat bisher bei RV-Änderungen von mir keiner eine erneute Zustimmung verlangt. Falls Du kein Mitglied bist - Kasse fragen!
Nicht unbedingt, es kann in einem BL unterschiedlich RV je nach Verband geben. Diese können dann auch ein unterschiedliches Datum haben.
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[zitat]phys84 schrieb am 8.9.18 18:14:
Das Vergleichen kannst Du Dir nach meinem Kenntnisstand schenken. Die KK wird eine Erklärung für den aktuellsten RV haben wollen. Bei älteren RV wirst Du wahrscheinlich gesagt bekommen, dass die Vergütung dann auch nur nach dem Stand des alten RV bezahlt wird - so z.B. bei der AOK plus, und auf Grundlage des neuen RV beschlossene Preislisten für Dich sonst nicht gelten. Wenn Du einmal die Zustimmungserklärung unterschrieben hast und in einem Berufsverband Mitglied bist, hat bisher bei RV-Änderungen von mir keiner eine erneute Zustimmung verlangt. Falls Du kein Mitglied bist - Kasse fragen! [/zitat]
Nicht unbedingt, es kann in einem BL unterschiedlich RV je nach Verband geben. Diese können dann auch ein unterschiedliches Datum haben.
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morpheus-06 schrieb:
phys84 schrieb am 8.9.18 18:14:
Das Vergleichen kannst Du Dir nach meinem Kenntnisstand schenken. Die KK wird eine Erklärung für den aktuellsten RV haben wollen. Bei älteren RV wirst Du wahrscheinlich gesagt bekommen, dass die Vergütung dann auch nur nach dem Stand des alten RV bezahlt wird - so z.B. bei der AOK plus, und auf Grundlage des neuen RV beschlossene Preislisten für Dich sonst nicht gelten. Wenn Du einmal die Zustimmungserklärung unterschrieben hast und in einem Berufsverband Mitglied bist, hat bisher bei RV-Änderungen von mir keiner eine erneute Zustimmung verlangt. Falls Du kein Mitglied bist - Kasse fragen!
Nicht unbedingt, es kann in einem BL unterschiedlich RV je nach Verband geben. Diese können dann auch ein unterschiedliches Datum haben.
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phys84 schrieb:
Das Vergleichen kannst Du Dir nach meinem Kenntnisstand schenken. Die KK wird eine Erklärung für den aktuellsten RV haben wollen. Bei älteren RV wirst Du wahrscheinlich gesagt bekommen, dass die Vergütung dann auch nur nach dem Stand des alten RV bezahlt wird - so z.B. bei der AOK plus, und auf Grundlage des neuen RV beschlossene Preislisten für Dich sonst nicht gelten. Wenn Du einmal die Zustimmungserklärung unterschrieben hast und in einem Berufsverband Mitglied bist, hat bisher bei RV-Änderungen von mir keiner eine erneute Zustimmung verlangt. Falls Du kein Mitglied bist - Kasse fragen!
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frauke2302 schrieb:
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morpheus-06 schrieb:
In BaWü an die AOK, Knappschaft und BKK-IKK.
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frauke2302 schrieb:
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Und ich muss mich mit einer Anerkenntniserklärung zu einem Vertrag erklären.
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Oktober 2005
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ali schrieb:
das sind unterschiedliche Rahmen verträge....
Also alle vergleichen..
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frauke2302 schrieb:
Okay...
Also alle vergleichen..
hat jemand schon verglichen..
Denn leider findet man nicht alle im Netz
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frauke2302 schrieb:
Frage..
hat jemand schon verglichen..
Denn leider findet man nicht alle im Netz
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ali schrieb:
frag einfach bei vdek nach, die wissen das..in HH z.B. machen die das für alle und Du bekommst zwei Bestätigungen. In jedem BL anders.
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morpheus-06 schrieb:
phys84 schrieb am 8.9.18 18:14:
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phys84 schrieb:
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