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Bayern / Unterallgäu

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lianne660
29.10.2020 13:27
Hallo, ich bin seit 9 Jahren als freiberufliche Physiotherapeutin tätig, habe aber nie eine Statusfeststellung machen lassen oder machen müssen.Ich arbeite ca 15 Stunden pro Woche und möchte jetzt für 20 Stunden sozialversicherungspflichtig in einer Praxis anfangen. Ist dies möglich, oder gefährde ich dadurch meine Freiberuflichkeit?
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Hallo, ich bin seit 9 Jahren als freiberufliche Physiotherapeutin tätig, habe aber nie eine Statusfeststellung machen lassen oder machen müssen.Ich arbeite ca 15 Stunden pro Woche und möchte jetzt für 20 Stunden sozialversicherungspflichtig in einer Praxis anfangen. Ist dies möglich, oder gefährde ich dadurch meine Freiberuflichkeit?
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PT-Morris
29.10.2020 14:27
Das sind zwei paar Schuhe. Du kannst natürlich in deinem Fall dann hauptberuflich als Angestellte arbeiten. Aber auch für deine selbstständige Nebentätigkeit bist du als Physio rentenversicherungspflichtig und musst ab 5.400€ Jahresumsatz entsprechend bezahlen. Dazu gibt es drei Modelle.

Einen Unterschied macht es bei der Krankenversicherung, da nur die zeitliche und finanzielle Haupttätigkeit zählt. Die müssen das dann prüfen.

Zu den Problemen einer FM Tätigkeit in der Physiotherapie, besonders wenn man in der Praxis tätig ist, sage ich jetzt mal nichts.
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Das sind zwei paar Schuhe. Du kannst natürlich in deinem Fall dann hauptberuflich als Angestellte arbeiten. Aber auch für deine selbstständige Nebentätigkeit bist du als Physio rentenversicherungspflichtig und musst ab 5.400€ Jahresumsatz entsprechend bezahlen. Dazu gibt es drei Modelle. Einen Unterschied macht es bei der Krankenversicherung, da nur die zeitliche und finanzielle Haupttätigkeit zählt. Die müssen das dann prüfen. Zu den Problemen einer FM Tätigkeit in der Physiotherapie, besonders wenn man in der Praxis tätig ist, sage ich jetzt mal nichts.
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PT-Morris schrieb:

Das sind zwei paar Schuhe. Du kannst natürlich in deinem Fall dann hauptberuflich als Angestellte arbeiten. Aber auch für deine selbstständige Nebentätigkeit bist du als Physio rentenversicherungspflichtig und musst ab 5.400€ Jahresumsatz entsprechend bezahlen. Dazu gibt es drei Modelle.

Einen Unterschied macht es bei der Krankenversicherung, da nur die zeitliche und finanzielle Haupttätigkeit zählt. Die müssen das dann prüfen.

Zu den Problemen einer FM Tätigkeit in der Physiotherapie, besonders wenn man in der Praxis tätig ist, sage ich jetzt mal nichts.

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lianne660 schrieb:

Hallo, ich bin seit 9 Jahren als freiberufliche Physiotherapeutin tätig, habe aber nie eine Statusfeststellung machen lassen oder machen müssen.Ich arbeite ca 15 Stunden pro Woche und möchte jetzt für 20 Stunden sozialversicherungspflichtig in einer Praxis anfangen. Ist dies möglich, oder gefährde ich dadurch meine Freiberuflichkeit?

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Else2805
31.10.2020 00:30
Du kannst beides machen. Und ist finanziell sehr lukrativ. Solange alles rechtlich abgesichert ist. Wenn Du jetzt ein Statusverfahren machst, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass es als abhängig beschäftigt beurteilt wird. Und dann drohen dem PI Nachzahlungen, da Dein Honorar als Gehalt gewertet wird und es fehlen die AG Anteile.

Meine Empfehlung: 25h/Woche angestellt arbeiten. Damit ist dies Dein wirtschaftlicher Mittelpunkt. Für die FM die Praxis wechseln und dann Statusverfahren durchführen. Am besten viele Hausbesuche. Diese sind nicht in ein Team eingebunden, keine Raumbelegungspläne, etc. Dann bist Du safe und nach der alten FM kräht hoffentlich kein Hahn mehr.

Bei einer Prüfung siehst Du momentan wahrscheinlich alt aus, bzw. Dein PI.
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Du kannst beides machen. Und ist finanziell sehr lukrativ. Solange alles rechtlich abgesichert ist. Wenn Du jetzt ein Statusverfahren machst, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass es als abhängig beschäftigt beurteilt wird. Und dann drohen dem PI Nachzahlungen, da Dein Honorar als Gehalt gewertet wird und es fehlen die AG Anteile. Meine Empfehlung: 25h/Woche angestellt arbeiten. Damit ist dies Dein wirtschaftlicher Mittelpunkt. Für die FM die Praxis wechseln und dann Statusverfahren durchführen. Am besten viele Hausbesuche. Diese sind nicht in ein Team eingebunden, keine Raumbelegungspläne, etc. Dann bist Du safe und nach der alten FM kräht hoffentlich kein Hahn mehr. Bei einer Prüfung siehst Du momentan wahrscheinlich alt aus, bzw. Dein PI.
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PT-Morris
31.10.2020 11:27
Bei einem Bescheid einer festgestellten Scheinselbstständigkeit zahlt der PI alle Sozialversicherungsbeiträge für die gesamte Beschäftigungsdauer nach. Erstmal „nur" Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, wobei von der DRV häufig das Honorar als Nettolohn gesehen wird. Dazu können Zinsen kommen. Die DRV gibt den Bescheid aber an die Krankenkasse und an das Finanzamt weiter. Die Krankenkasse prüft dann die zeitliche und finanzielle Haupttätigkeit. Das Honorar ist hier dann in der Regel der Bruttolohn zur Berechnung der Beiträge. Die Zahlungsaufforderung geht an den PI ( § 28e Abs. 1 SGB IV). Auch bei den Lohnsteuern wird sich das Finanzamt an den PI wenden.
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Bei einem Bescheid einer festgestellten Scheinselbstständigkeit zahlt der PI alle Sozialversicherungsbeiträge für die gesamte Beschäftigungsdauer nach. Erstmal „nur" Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, wobei von der DRV häufig das Honorar als Nettolohn gesehen wird. Dazu können Zinsen kommen. Die DRV gibt den Bescheid aber an die Krankenkasse und an das Finanzamt weiter. Die Krankenkasse prüft dann die zeitliche und finanzielle Haupttätigkeit. Das Honorar ist hier dann in der Regel der Bruttolohn zur Berechnung der Beiträge. Die Zahlungsaufforderung geht an den PI ( § 28e Abs. 1 SGB IV). Auch bei den Lohnsteuern wird sich das Finanzamt an den PI wenden.
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PT-Morris schrieb:

Bei einem Bescheid einer festgestellten Scheinselbstständigkeit zahlt der PI alle Sozialversicherungsbeiträge für die gesamte Beschäftigungsdauer nach. Erstmal „nur" Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, wobei von der DRV häufig das Honorar als Nettolohn gesehen wird. Dazu können Zinsen kommen. Die DRV gibt den Bescheid aber an die Krankenkasse und an das Finanzamt weiter. Die Krankenkasse prüft dann die zeitliche und finanzielle Haupttätigkeit. Das Honorar ist hier dann in der Regel der Bruttolohn zur Berechnung der Beiträge. Die Zahlungsaufforderung geht an den PI ( § 28e Abs. 1 SGB IV). Auch bei den Lohnsteuern wird sich das Finanzamt an den PI wenden.

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Else2805 schrieb:

Du kannst beides machen. Und ist finanziell sehr lukrativ. Solange alles rechtlich abgesichert ist. Wenn Du jetzt ein Statusverfahren machst, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass es als abhängig beschäftigt beurteilt wird. Und dann drohen dem PI Nachzahlungen, da Dein Honorar als Gehalt gewertet wird und es fehlen die AG Anteile.

Meine Empfehlung: 25h/Woche angestellt arbeiten. Damit ist dies Dein wirtschaftlicher Mittelpunkt. Für die FM die Praxis wechseln und dann Statusverfahren durchführen. Am besten viele Hausbesuche. Diese sind nicht in ein Team eingebunden, keine Raumbelegungspläne, etc. Dann bist Du safe und nach der alten FM kräht hoffentlich kein Hahn mehr.

Bei einer Prüfung siehst Du momentan wahrscheinlich alt aus, bzw. Dein PI.

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Else2805
04.11.2020 23:58
Deshalb sollte man ein Statusverfahren schon zu Beginn einer Tätigkeit durchführen lassen. Ich habe als FM noch einen positiven Bescheid bekommen. Ich sehe es aber zukünftig als schwierig an.

Die Lohnsteuer würde man aus dem Bruttolohn berechnen und dann abgezogen.
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Else2805 schrieb:

Deshalb sollte man ein Statusverfahren schon zu Beginn einer Tätigkeit durchführen lassen. Ich habe als FM noch einen positiven Bescheid bekommen. Ich sehe es aber zukünftig als schwierig an.

Die Lohnsteuer würde man aus dem Bruttolohn berechnen und dann abgezogen.



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