Die Physio Company in Tegel sucht
umgehend eine/n neue/n
Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
Vollzeit. Sie finden bei uns ein
junges, freundliches und
hochmotiviertes Team und gute
Möglichkeiten Ihr fachliches
Können bei uns auszuleben. Sie
arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
umgehend eine/n neue/n
Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
Vollzeit. Sie finden bei uns ein
junges, freundliches und
hochmotiviertes Team und gute
Möglichkeiten Ihr fachliches
Können bei uns auszuleben. Sie
arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
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Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
ich befinde mich momentan noch in der Elternzeit und plane meinen Wiedereinstieg in den Beruf.
Vor meiner Elternzeit war ich selbstständig mit eigener Praxis, aufgrund eines Umzugs weiter weg habe ich diese aufgegeben.
Nun würde ich mich gerne aufgrund meiner neuen Aufgabe als Mama nicht Vollzeit beschäftigen lassen und eine neue Praxisgründung in größerem Stil lohnt sich wegen der Tatsache (noch) nicht, dass wir uns im Laufe der nächsten Jahre noch gerne ein weiteres Kind wünschen.
Ich überlege gerade, wie es wäre, auf 450 Euro zur Absicherung angestellt zu sein und abends, wenn mein Mann zuhause wäre, mit dem Arbeitgeber abgestimmt im Sinne einer Privatpraxis im Haus (räuml. Voraussetzungen klar) zu arbeiten, nur wenige Stunden flexibel in der Woche.Wäre dann ein sog. Kleinstunternehmen.
Hat diese Kombi von Euch schon mal jmd. versucht und wenn ja, mit welcher Erfahrung?
Gibt es Tipps, steuerlich/rechltich?
Ist meine Info richtig, dass man nicht rentenversicherungspflichtig ist, solange man als Selbstständiger nicht mehr als 450 € Gewinn (oder war es Umsatz... :tired_face:) macht ?
Anmeldung muss nur beim Finanzamt stattfinden, oder?
Kann ich weiterhin bei meinem Mann mit krankenversichert sein?
Vielen Dank schon jetzt,
liebe Grüße
Juphy
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Problem beschreiben
Juphy schrieb:
Hallo,
ich befinde mich momentan noch in der Elternzeit und plane meinen Wiedereinstieg in den Beruf.
Vor meiner Elternzeit war ich selbstständig mit eigener Praxis, aufgrund eines Umzugs weiter weg habe ich diese aufgegeben.
Nun würde ich mich gerne aufgrund meiner neuen Aufgabe als Mama nicht Vollzeit beschäftigen lassen und eine neue Praxisgründung in größerem Stil lohnt sich wegen der Tatsache (noch) nicht, dass wir uns im Laufe der nächsten Jahre noch gerne ein weiteres Kind wünschen.
Ich überlege gerade, wie es wäre, auf 450 Euro zur Absicherung angestellt zu sein und abends, wenn mein Mann zuhause wäre, mit dem Arbeitgeber abgestimmt im Sinne einer Privatpraxis im Haus (räuml. Voraussetzungen klar) zu arbeiten, nur wenige Stunden flexibel in der Woche.Wäre dann ein sog. Kleinstunternehmen.
Hat diese Kombi von Euch schon mal jmd. versucht und wenn ja, mit welcher Erfahrung?
Gibt es Tipps, steuerlich/rechltich?
Ist meine Info richtig, dass man nicht rentenversicherungspflichtig ist, solange man als Selbstständiger nicht mehr als 450 € Gewinn (oder war es Umsatz... :tired_face:) macht ?
Anmeldung muss nur beim Finanzamt stattfinden, oder?
Kann ich weiterhin bei meinem Mann mit krankenversichert sein?
Vielen Dank schon jetzt,
liebe Grüße
Juphy
Ehepartner: 425 Euro monatlich / 450 Euro monatlich bei einem Mini-Job*
Kinder: Bis 23 Jahre, sofern sie nicht selbst arbeiten, bis 25 Jahre bei Studium/Ausbildung
Kinder in Ausbildung: 450 Euro monatlich
Die Grenze beim Ehepartner in Höhe von 425 Euro monatlich wird regelmäßig angepasst. Sie richtet sich nach der festgelegten "monatlichen Bezugsgröße". Bis zu zweimal im Jahr darf die Hinzuverdienstgrenze überschritten werden, ohne das die Familienversicherung verloren geht.
Neben der Einkommensgrenze gibt es noch einige weitere Voraussetzungen:
Der Ehepartner darf nicht hauptberuflich selbstständig sein (Mehr als 18 Stunden selbstständiger Arbeit pro Woche)
Der Ehepartner darf nicht selbst versicherungspflichtig sein
Das Familienmitglied muss in Deutschland wohnen
Der Partner darf nicht versicherungsfrei sein, zum Beispiel als Beamter."
* heißt hier aber entweder oder.
"Ermittlung der Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit:
Zunächst wird der Umsatz errechnet. Das geschieht für einen Zeitraum von zwölf Monaten, um einen Durchschnitt berechnen zu können. Wenn die selbstständige Tätigkeit gerade beginnt, wird auf eine Schätzung zurückgegriffen.Vom Umsatz werden anschließend die Werbungskosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit stehen, abgezogen."
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eim schrieb:
BG und Berufshaftpflicht auf jeden Fall auch wenn du geringfügig arbeitest.
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tom1350 schrieb:
"Die Einkommensgrenzen der Familienangehörigen sehen für 2017 wie folgt aus:
Ehepartner: 425 Euro monatlich / 450 Euro monatlich bei einem Mini-Job*
Kinder: Bis 23 Jahre, sofern sie nicht selbst arbeiten, bis 25 Jahre bei Studium/Ausbildung
Kinder in Ausbildung: 450 Euro monatlich
Die Grenze beim Ehepartner in Höhe von 425 Euro monatlich wird regelmäßig angepasst. Sie richtet sich nach der festgelegten "monatlichen Bezugsgröße". Bis zu zweimal im Jahr darf die Hinzuverdienstgrenze überschritten werden, ohne das die Familienversicherung verloren geht.
Neben der Einkommensgrenze gibt es noch einige weitere Voraussetzungen:
Der Ehepartner darf nicht hauptberuflich selbstständig sein (Mehr als 18 Stunden selbstständiger Arbeit pro Woche)
Der Ehepartner darf nicht selbst versicherungspflichtig sein
Das Familienmitglied muss in Deutschland wohnen
Der Partner darf nicht versicherungsfrei sein, zum Beispiel als Beamter."
* heißt hier aber entweder oder.
"Ermittlung der Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit:
Zunächst wird der Umsatz errechnet. Das geschieht für einen Zeitraum von zwölf Monaten, um einen Durchschnitt berechnen zu können. Wenn die selbstständige Tätigkeit gerade beginnt, wird auf eine Schätzung zurückgegriffen.Vom Umsatz werden anschließend die Werbungskosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit stehen, abgezogen."
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