Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
Vorschläge einbringen, dann
starten Sie mit uns durch!
Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
Vorschläge einbringen, dann
starten Sie mit uns durch!
Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
eine Frage an Euch, ob Ihr auch schon mal mit folgendem Problem zu tun hattet.
Ich habe in meiner Praxis in zwei Behandlungsräumen eine Klimaanlage installieren lassen. Das ist ein sogenanntes Duo-Splitgerät, wo das Innengerät zum Kühlen in den Praxisräumen ist und das dazugehörige Außengerät, das den Kühlkompressor beinhaltet, ist in der Tiefgarage vor fast 20 Jahren durch eine Fachfirma installiert worden. Auch der Architekt des Mehrfamilienhauses mit zwei Gewerbeeinheiten hat damals bei dem Einbau mitgewirkt und der Einbau wurde damals auch durch den Bauträger genehmigt.
Der Kühlkompressor ist in der Tiefgarage, bei meinem Doppelparkplatz, in einem abgetrennten Kellerabteil (nicht aus Holzlatten bestehehend, sondern aus "löchrigen" Metallplatten) an der Wand montiert worden. In dieses Kellerabteil kommt man nur mit einem Schlüssel.
Jetzt, nach 20 Jahren !!!!! ist nach einer Begehung der Tiefgarage, durch einem Beamten der Stadtverwaltung, meine Klimaanlage plötzlich als Brandlast beschrieben worden. Ich müßte diese mit feuerbeständigen Bauteilen (F90 nach DIN 4102) und Brandschutzklappen für die Zuluft anbringen.
Ich habe mir nur gedacht, da will irgendein Bürohengst und Sesselp….. auf der Hirarchieleiter weiter nach oben steigen und versucht viel Staub aufzuwirbeln. Irgendwie muß ja dem sein Posten auch irgendeine Existenzberechtigung haben. Im Corona-Homeoffice hatte er ja jetzt genügend Zeit sich solcher Dinge zu überlegen.
Weiß einer von Euch, ob es überhaupt eine Genehmigungspflicht für eine Klimaanlage bei der Baubehörde bedarf, außer natürlich bei der Eigentümergemeinschaft?
Im Internet habe ich diesbezüglich nicht so viel gefunden. Einer hat geschrieben, daß eine stationäre Klimaanlage auch keine größere Brandlast wäre wie die Klimaanlage in den Autos in der Tiefgarage.
Ein Hausmeister hat geschrieben, daß alle zwei Jahre eine Begehung der Tiefgarage seines Objektes stattfindet und daß sich bei der dazugehörigen Behörde ständig das Personal ändert und er dann jedesmal die Feuerlöscher ein paar Meter weiter an irgendeiner anderen Wand befestigen muß.
Vielen Dank für Eure AntwortenAchilles2
Gefällt mir
Wenn Sie in Deutschland sind, brauchen sie keine Baugenehmigung für eine Splitanlage. Auskunft über die brandschutzrechtlichen Vorschriften gibt Ihnen ein Sachverständiger für brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung.
Normalerweise kennen die Fachfirmen, die die Anlagen verkaufen und einbauen, die Vorschriften. Insofern würde ich ersteinmal bei einer solchen nachfragen, bevorzugt bei einer, die schon 20 Jahre am Markt ist und die damaligen Vorschriften kennt.
Freundlichen Gruß,
Nele
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
nele69 schrieb:
Hallo Achilles,
Wenn Sie in Deutschland sind, brauchen sie keine Baugenehmigung für eine Splitanlage. Auskunft über die brandschutzrechtlichen Vorschriften gibt Ihnen ein Sachverständiger für brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung.
Normalerweise kennen die Fachfirmen, die die Anlagen verkaufen und einbauen, die Vorschriften. Insofern würde ich ersteinmal bei einer solchen nachfragen, bevorzugt bei einer, die schon 20 Jahre am Markt ist und die damaligen Vorschriften kennt.
Freundlichen Gruß,
Nele
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Achilles2 schrieb:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine Frage an Euch, ob Ihr auch schon mal mit folgendem Problem zu tun hattet.
Ich habe in meiner Praxis in zwei Behandlungsräumen eine Klimaanlage installieren lassen. Das ist ein sogenanntes Duo-Splitgerät, wo das Innengerät zum Kühlen in den Praxisräumen ist und das dazugehörige Außengerät, das den Kühlkompressor beinhaltet, ist in der Tiefgarage vor fast 20 Jahren durch eine Fachfirma installiert worden. Auch der Architekt des Mehrfamilienhauses mit zwei Gewerbeeinheiten hat damals bei dem Einbau mitgewirkt und der Einbau wurde damals auch durch den Bauträger genehmigt.
Der Kühlkompressor ist in der Tiefgarage, bei meinem Doppelparkplatz, in einem abgetrennten Kellerabteil (nicht aus Holzlatten bestehehend, sondern aus "löchrigen" Metallplatten) an der Wand montiert worden. In dieses Kellerabteil kommt man nur mit einem Schlüssel.
Jetzt, nach 20 Jahren !!!!! ist nach einer Begehung der Tiefgarage, durch einem Beamten der Stadtverwaltung, meine Klimaanlage plötzlich als Brandlast beschrieben worden. Ich müßte diese mit feuerbeständigen Bauteilen (F90 nach DIN 4102) und Brandschutzklappen für die Zuluft anbringen.
Ich habe mir nur gedacht, da will irgendein Bürohengst und Sesselp….. auf der Hirarchieleiter weiter nach oben steigen und versucht viel Staub aufzuwirbeln. Irgendwie muß ja dem sein Posten auch irgendeine Existenzberechtigung haben. Im Corona-Homeoffice hatte er ja jetzt genügend Zeit sich solcher Dinge zu überlegen.
Weiß einer von Euch, ob es überhaupt eine Genehmigungspflicht für eine Klimaanlage bei der Baubehörde bedarf, außer natürlich bei der Eigentümergemeinschaft?
Im Internet habe ich diesbezüglich nicht so viel gefunden. Einer hat geschrieben, daß eine stationäre Klimaanlage auch keine größere Brandlast wäre wie die Klimaanlage in den Autos in der Tiefgarage.
Ein Hausmeister hat geschrieben, daß alle zwei Jahre eine Begehung der Tiefgarage seines Objektes stattfindet und daß sich bei der dazugehörigen Behörde ständig das Personal ändert und er dann jedesmal die Feuerlöscher ein paar Meter weiter an irgendeiner anderen Wand befestigen muß.
Vielen Dank für Eure AntwortenAchilles2
aber beim Einbau der Klimaanlage vor 20 Jahren hat dies eine alteingesessene Fachfirma durchgeführt. Ebenso der Architekt des Hauses, der die Einbauarbeiten mit überwacht hat. Für mich wäre interessant, ob sich jetzt irgendeine Neuerung ergeben hat, die auf einmal ganz andere Vorschriften beinhalten.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Achilles2 schrieb:
Danke Nele 69,
aber beim Einbau der Klimaanlage vor 20 Jahren hat dies eine alteingesessene Fachfirma durchgeführt. Ebenso der Architekt des Hauses, der die Einbauarbeiten mit überwacht hat. Für mich wäre interessant, ob sich jetzt irgendeine Neuerung ergeben hat, die auf einmal ganz andere Vorschriften beinhalten.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Mein Profilbild bearbeiten