Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
ich stelle für eine Freundin folgendes Problem vor:
Angestellte Physio will nebenberuflich selbstständig tätig Wellnessmassagen in einem Hotel anbieten,die Aufträge dafür bekommt sie von einem bundesweit tätigen "Wellnessmassageunternehmen", dafür zahlt sie dem Unternehmen eine verabredete Summe, dieser ist auch ihr Auftraggeber Meines Wissens muss sie sich haftpflicht- und unfallversichern.
Besagter "Unternehmer" meint dieses sei bei "nur Wellnessmassagen" nicht nötig, sie sei über ihn versichert, sie müsse nur ein Kleingewerbe anmelden. ...das ist doch Quatsch ,oder? Rein theoretisch kann ja "jeder" Wellnessmassagen anbieten und auch die müssen ihre selbstständiges Arbeiten in einer Form versichern,oder?
Danke für Antworten und schönen Abend
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Problem beschreiben
fey schrieb:
Liebe Kollegen,
ich stelle für eine Freundin folgendes Problem vor:
Angestellte Physio will nebenberuflich selbstständig tätig Wellnessmassagen in einem Hotel anbieten,die Aufträge dafür bekommt sie von einem bundesweit tätigen "Wellnessmassageunternehmen", dafür zahlt sie dem Unternehmen eine verabredete Summe, dieser ist auch ihr Auftraggeber Meines Wissens muss sie sich haftpflicht- und unfallversichern.
Besagter "Unternehmer" meint dieses sei bei "nur Wellnessmassagen" nicht nötig, sie sei über ihn versichert, sie müsse nur ein Kleingewerbe anmelden. ...das ist doch Quatsch ,oder? Rein theoretisch kann ja "jeder" Wellnessmassagen anbieten und auch die müssen ihre selbstständiges Arbeiten in einer Form versichern,oder?
Danke für Antworten und schönen Abend
(1) bei nur einem Auftraggeber wird es früher oder später Ärger mit der DRV geben
(2) der Markt ist OK, nur sind die Margen nicht mehr so hoch das man problemlos an einen Vermittler Provisionen abdrücken kann
(3) auch bei "nur Wellnessmassagen" kann man Sachen kaputt machen oder Arbeitsunfälle erleiden. Auf Haftpflicht- oder Unfallversicherung zu verzichten ist vorsätzliches Schaffen von Bezugsgründen der Grundsicherung und kann zu Sperrzeiten bei eben jener führen (von den gesparten Versicherungsbeiträge kann man drei Monate leben)
...aber gerne mal den Vermittler nach einer schriftlichen (d.h. auf Papier, mit namentlich genannt Ansprechpartner und Unterschrift) Stellungnahme fragen ;)
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fey schrieb:
Vielen Dank, Papa Alpaka
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
...ach wie ich das "ich frag für eine Freundin" liebe ;)
(1) bei nur einem Auftraggeber wird es früher oder später Ärger mit der DRV geben
(2) der Markt ist OK, nur sind die Margen nicht mehr so hoch das man problemlos an einen Vermittler Provisionen abdrücken kann
(3) auch bei "nur Wellnessmassagen" kann man Sachen kaputt machen oder Arbeitsunfälle erleiden. Auf Haftpflicht- oder Unfallversicherung zu verzichten ist vorsätzliches Schaffen von Bezugsgründen der Grundsicherung und kann zu Sperrzeiten bei eben jener führen (von den gesparten Versicherungsbeiträge kann man drei Monate leben)
...aber gerne mal den Vermittler nach einer schriftlichen (d.h. auf Papier, mit namentlich genannt Ansprechpartner und Unterschrift) Stellungnahme fragen ;)
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