Physiotherapeut/-in (m/w/d)
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Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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Der Beruf deiner Frau gehört zu den freiberuflichen Berufe und nicht zu den gewerblichen Berufe. Zumindest solange wie sie als Therapeutin arbeitet. Sollte sie sich überlegen Wellness anzubieten, dann wäre das eine gewerbliche Tätigkeit (was auch noch andere steuerlichen Konsequenzen hat).
Ich empfehle euch erstmal ein Gespräch mit einem Steuerberater. Das könnte für mehr Klarheit sorgen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Marcel Manasse Gewerbe oder Freiberufler ist eine Steuerbegriff. Ein Freiberufler ist nicht gewerbesteuerpflichtig.
Der Beruf deiner Frau gehört zu den freiberuflichen Berufe und nicht zu den gewerblichen Berufe. Zumindest solange wie sie als Therapeutin arbeitet. Sollte sie sich überlegen Wellness anzubieten, dann wäre das eine gewerbliche Tätigkeit (was auch noch andere steuerlichen Konsequenzen hat).
Ich empfehle euch erstmal ein Gespräch mit einem Steuerberater. Das könnte für mehr Klarheit sorgen.
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Bernie schrieb:
Was wollt Ihr denn anbieten (Tätigkeiten)? Wie Lars schon geschrieben hat, solltet Ihr erst mal die richtige Terminologie anschauen. Wenn ich es richtig versteh, geht es ja um einen selbstständige Tätigkeit .........
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Wonderwoman schrieb:
Und daran denken... Kassenpatienten dürfen ohne Zulassung nicht behandelt werden
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Marcel Manasse schrieb:
@Wonderwoman das ist uns bewusst. Dafür fehlen uns jegliche bauliche Gegebenheiten
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Marcel Manasse schrieb:
@Bernie es sollen Sachen wie Lymphdrainage, massage, Kinesiotape, heiße rolle, krankengymnastik und was halt alles so im Rahmen der Möglichkeiten liegt, angeboten werden
Auf jedem Fall reden wir dann zwangsläufig von freiberufliche Tätigkeiten.
Allerdings hat dann das Gesundheitsamt auch noch etwas zu sagen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Marcel Manasse Bitte bedenke, dass dann entweder Privatverordnungen oder der kleine (sektorale) HP-Zulassung vorliegen müssen. Ansonsten ist das Angebot zu begrenzen auf der Ausbildung als Masseurin.
Auf jedem Fall reden wir dann zwangsläufig von freiberufliche Tätigkeiten.
Allerdings hat dann das Gesundheitsamt auch noch etwas zu sagen.
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Marcel Manasse schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij außer Selbstzahler und privatverordnungen kann meine Frau ja auch nichts anderes behandeln. Wir wollen ja keine vollausgestattete Praxis eröffnen, sondern quasi etwas im Stile einer Thaimassage. Was ist mit einem Behandlungsvertrag? Gesundheitsamt - sowas ist bisher von unserer Seite eher erstmal auf die lange Bank geschoben worden aber du hast Recht, gewisse Auflagen müssen umgesetzt werden.
Möchte deine Frau Beschwerden behandeln? Dann braucht sie zwingend mindestens den sekt. HP, zumindest wenn sie das ohne ärztliche VO machen möchte. Sonst macht sie sich strafbar.
Möchte sie Wellness/Prävention machen, dann sollte man das tunlichst nicht mit eine Therapie-Praxis verknüpfen. Dazu solltet ihr das unbedingt mit ein Steuerberater klären. Da gibt es sonst erhebliche steuerlichen Stolperfälle.
Und bedenke, dass sie ggf. in Konkurrenz zu ihrem AG geht. Auch das kann u. U. problematisch sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Marcel Manasse Mmm, ich glaube ihr solltet euch noch mal genau überlegen, was das Angebot werden soll. Es klingt noch ein wenig unausgereift. Mit den Begriffe gibt es auch noch so ein durcheinander: Privatpatienten z. B. sind auch Selbstzahler.
Möchte deine Frau Beschwerden behandeln? Dann braucht sie zwingend mindestens den sekt. HP, zumindest wenn sie das ohne ärztliche VO machen möchte. Sonst macht sie sich strafbar.
Möchte sie Wellness/Prävention machen, dann sollte man das tunlichst nicht mit eine Therapie-Praxis verknüpfen. Dazu solltet ihr das unbedingt mit ein Steuerberater klären. Da gibt es sonst erhebliche steuerlichen Stolperfälle.
Und bedenke, dass sie ggf. in Konkurrenz zu ihrem AG geht. Auch das kann u. U. problematisch sein.
Seh ich das richtig, dass sie mit ärztlicher VO behandeln dürfte? Das kann aber nur teilweise funktionieren weil sie keine GKV sondern PKV behandeln darf? Leute die präventiv zu ihr kommen wollen wären auch potentielle Kunden? Wäre das auch machbar mit Patienten die einfach nur aus eigener Tasche ihre vorherige ärztliche VO fortführen wollen? Was meinst du mit "nicht mit Therapie-Praxis verknüpfen"? Was ist mit Leuten die einfach so zu ihr kommen wollen? Ich bin nicht vom Fach, ich muss mich hier in eine Welt einlesen mit der ich überhaupt nix zu tun habe.
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Marcel Manasse schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij der AG sieht das relativ entspannt. Da sind bereits andere Kollegen nebenbei tätig. Jetzt mal für ganz doofe: was dürfte sie mit ihrer jetzigen Qualifikation und unseren Begebenheiten vor Ort (kleiner Behandlungsraum) machen und wen darf sie behandeln?
Seh ich das richtig, dass sie mit ärztlicher VO behandeln dürfte? Das kann aber nur teilweise funktionieren weil sie keine GKV sondern PKV behandeln darf? Leute die präventiv zu ihr kommen wollen wären auch potentielle Kunden? Wäre das auch machbar mit Patienten die einfach nur aus eigener Tasche ihre vorherige ärztliche VO fortführen wollen? Was meinst du mit "nicht mit Therapie-Praxis verknüpfen"? Was ist mit Leuten die einfach so zu ihr kommen wollen? Ich bin nicht vom Fach, ich muss mich hier in eine Welt einlesen mit der ich überhaupt nix zu tun habe.
1) Im Moment, dass deine Frau selbständig Patienten behandelt, muss sie das dem zuständigen GA melden (auch wenn sie "nur" Privatpatienten behandelt).
2) Sie braucht eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.
Und jetzt zum rechtlichen (und hier wird es kompliziert da deine Frau eine Doppelqualifikation hat):
1) sämtliche Behandlungen zur Heilung/Linderung von Beschwerden aufgrund einer ärztlichen Privatverordnung sind kein Problem.
2) für sämtliche Behandlungen zur Heilung/Linderung von Beschwerden ohne ärztlichen Privatverordnung muss sie zwingend Heilprakterin sein. Sie kann sich nicht auf eine vorherigen ärztlichen VO berufen. Hierzu reicht der sektorale HP-Zulassung solange sie auf dem Gebiet der Physiotherapie bleibt. Ansonsten den großen HP.
Aber... es gibt eine, m. E. zweifelhaften, Rechtssprechung aus Bayern, dass ein Masseur kein HP sein muss um Behandlungen durchzuführen, die im Bereich der schulischen(!) Ausbildungsinhalte eines Masseurs liegen. Das schließt die, darüber hinaus gehenden, Inhalte der PT-Ausbildung (wie KG, KG-ZNS, Manuelle Therapie usw.) ausdrücklich aus. Aber es gibt durch die Doppelqualifikation ein graue Zone, die ggf. von den Gesundheitsbehörden auch anders gesehen werden kann.
3) Solange sie auf dem o. g. Gebiete bleibt, ist es eine freiberuflichen Tätigkeit, die Gewerbe- und Umsatzsteuerfrei ist.
4) Bitte sie daneben auch noch Prävention, Wellness und ähnliches an, so ist das eine gewerbliche Tätigkeit. Nach ständiger Rechtssprechung des BFH ist diese Tätigkeit dann sehr wohl Gewerbe- und Umsatzsteuerpflichtig. Und, durch die Vermischung werden auch die freiberufliche Tätigkeitsanteile mit der Gewerbesteuerpflicht "infiziert". Das sollte mit dem Steuerberater unbedingt vorab geklärt werden.
Meine Empfehlung ist dann auch: entweder sie arbeitet ausschließlich gewerblich (also ohne zu behandeln). Oder sie arbeitet ausschließlich auf ärztliche Privat-VO. Oder sie macht den sektoralen HP, dann hat sie sozusagen Narrenfreiheit und braucht auch keine krumme Wellness-Krücke. Ich würde immer zu diese 3. Variante raten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Marcel Manasse So, jetzt mal von Vorne:
1) Im Moment, dass deine Frau selbständig Patienten behandelt, muss sie das dem zuständigen GA melden (auch wenn sie "nur" Privatpatienten behandelt).
2) Sie braucht eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.
Und jetzt zum rechtlichen (und hier wird es kompliziert da deine Frau eine Doppelqualifikation hat):
1) sämtliche Behandlungen zur Heilung/Linderung von Beschwerden aufgrund einer ärztlichen Privatverordnung sind kein Problem.
2) für sämtliche Behandlungen zur Heilung/Linderung von Beschwerden ohne ärztlichen Privatverordnung muss sie zwingend Heilprakterin sein. Sie kann sich nicht auf eine vorherigen ärztlichen VO berufen. Hierzu reicht der sektorale HP-Zulassung solange sie auf dem Gebiet der Physiotherapie bleibt. Ansonsten den großen HP.
Aber... es gibt eine, m. E. zweifelhaften, Rechtssprechung aus Bayern, dass ein Masseur kein HP sein muss um Behandlungen durchzuführen, die im Bereich der schulischen(!) Ausbildungsinhalte eines Masseurs liegen. Das schließt die, darüber hinaus gehenden, Inhalte der PT-Ausbildung (wie KG, KG-ZNS, Manuelle Therapie usw.) ausdrücklich aus. Aber es gibt durch die Doppelqualifikation ein graue Zone, die ggf. von den Gesundheitsbehörden auch anders gesehen werden kann.
3) Solange sie auf dem o. g. Gebiete bleibt, ist es eine freiberuflichen Tätigkeit, die Gewerbe- und Umsatzsteuerfrei ist.
4) Bitte sie daneben auch noch Prävention, Wellness und ähnliches an, so ist das eine gewerbliche Tätigkeit. Nach ständiger Rechtssprechung des BFH ist diese Tätigkeit dann sehr wohl Gewerbe- und Umsatzsteuerpflichtig. Und, durch die Vermischung werden auch die freiberufliche Tätigkeitsanteile mit der Gewerbesteuerpflicht "infiziert". Das sollte mit dem Steuerberater unbedingt vorab geklärt werden.
Meine Empfehlung ist dann auch: entweder sie arbeitet ausschließlich gewerblich (also ohne zu behandeln). Oder sie arbeitet ausschließlich auf ärztliche Privat-VO. Oder sie macht den sektoralen HP, dann hat sie sozusagen Narrenfreiheit und braucht auch keine krumme Wellness-Krücke. Ich würde immer zu diese 3. Variante raten.
Oder hat sich da was geändert?
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Wonderwoman schrieb:
@Marcel Manasse Privatverordnungen? Achtung... manche private Krankenkassen erstatten nun, wenn in GKV-zugelassenen Praxen behandelt wird.
Oder hat sich da was geändert?
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Problem beschreiben
Marcel Manasse schrieb:
Hallo. Ich habe mich hier mehr oder weniger für meine Frau angemeldet, weil sie nicht so der Forenmensch ist. Meine Frau ist gelernte Masseurin/med. Bademeisterin und Physiotherapeutin. Bis Ende des Jahres ist sie in Elternzeit, arbeitet bis Ende des Jahres Teilzeit, danach wieder Vollzeit und hat aktuell noch 10,5h über in denen sie arbeiten darf. Wir haben ein Haus, dass im Erdgeschoss ein Zimmer mit Nebeneingang hat. Dieses Zimmer wollten wir als Behandlungsraum nutzen. Das Bauamt hat laut eigener Aussage nix dagegen, weil es unter genehmigungsfreie Nutzungsänderung fällt. Jetzt war natürlich der Gedanke, das wir ein Kleingewerbe anmelden und dann "loslegen". Ich habe nun im Laufe unserer Recherche gelesen das viele auch als Freiberufler arbeiten. Was ist denn jetzt nun der bessere Weg?
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