physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Unterschleißheim bei München - Bayern

München/Unterschleissheim


Hallo Kolleg(innen)!


Wir suchen Dich ab sofort oder
später als Verstärkung für unser
Team in unserer sehr gut
ausgestatteten Praxis.

Unsere Philosophie ist: Miteinander
ans Ziel!

Patienten, Therapeuten,
Kolleg(innen), Ärzte. Zusammen
wollen wir den Menschen auf ihrem
Weg zu ihrer Gesundheit, ihrer
Selbstständigkeit, ihrer
Lebensqualität begleiten.
Dafür wurden wir ausgebildet,
dafür sind wir da.
Wir arbeiten ganzheitlich in den
verschiedenst...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Kleingewerbe mit mobiler Massage und Einsätze in anderen Praxen

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Kleingewerbe mit mobiler Massage und Einsätze in anderen Praxen
Es gibt 8 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
11.10.2022 15:43
Leider habe ich keine passenden Antworten auf meinen Frage gefunden und stelle diese nun hier:

Wenn ich ein Kleingewerbe mit mobiler (Wellness)massage angemeldet habe, und dementsprechend keine eigenen Räume habe, kann ich dann trotzdem teilweise quasi als Hausbesuch in anderen Praxen tätig sein?

Ich freue mich auf Antworten!
1

Gefällt mir

Leider habe ich keine passenden Antworten auf meinen Frage gefunden und stelle diese nun hier: Wenn ich ein Kleingewerbe mit mobiler (Wellness)massage angemeldet habe, und dementsprechend keine eigenen Räume habe, kann ich dann trotzdem teilweise quasi als Hausbesuch in anderen Praxen tätig sein? Ich freue mich auf Antworten!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Leider habe ich keine passenden Antworten auf meinen Frage gefunden und stelle diese nun hier:

Wenn ich ein Kleingewerbe mit mobiler (Wellness)massage angemeldet habe, und dementsprechend keine eigenen Räume habe, kann ich dann trotzdem teilweise quasi als Hausbesuch in anderen Praxen tätig sein?

Ich freue mich auf Antworten!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Lars van Ravenzwaaij
11.10.2022 16:49
"Quasi tätig sein" ist ein Widerspruch in sich. 🙈 Entweder bist du für anderen Praxen tätig oder nicht. 😂😂

Aber gut, natürlich kannst du sowohl als Freier Mitarbeiter (oder angestellt) therapeutische Leistungen anbieten, als auch gewerblich Tätig sein. Du musst lediglich die steuerliche Konsequenzen daraus bedenken. Das wurde in diesen Foren schon mehrfach diskutiert und solltest du ggf. mit ein versierter Steuerberater klären.
1

Gefällt mir

"Quasi tätig sein" ist ein Widerspruch in sich. 🙈 Entweder bist du für anderen Praxen tätig oder nicht. 😂😂 Aber gut, natürlich kannst du sowohl als Freier Mitarbeiter (oder angestellt) therapeutische Leistungen anbieten, als auch gewerblich Tätig sein. Du musst lediglich die steuerliche Konsequenzen daraus bedenken. Das wurde in diesen Foren schon mehrfach diskutiert und solltest du ggf. mit ein versierter Steuerberater klären.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Lars van Ravenzwaaij schrieb:

"Quasi tätig sein" ist ein Widerspruch in sich. 🙈 Entweder bist du für anderen Praxen tätig oder nicht. 😂😂

Aber gut, natürlich kannst du sowohl als Freier Mitarbeiter (oder angestellt) therapeutische Leistungen anbieten, als auch gewerblich Tätig sein. Du musst lediglich die steuerliche Konsequenzen daraus bedenken. Das wurde in diesen Foren schon mehrfach diskutiert und solltest du ggf. mit ein versierter Steuerberater klären.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
12.10.2022 18:03
Ja, die Unterschiede zwischen Freier Mitarbeit und Gewerbe hab ich verstanden und der Termin beim Steuerberater ist in Planung :)

Meine Frage bezog sich eher darauf, ob ich in einer anderen Praxis stundenweise einen Raum anmieten/buchen könnte und die Terminplanung selber mache, obwohl ich ein Mobiles Gewerbe anmelde und somit auch teilweise unterwegs bin?!
Oder widerspricht sich "mobil" und Gewerberaum?

Oder macht es mehr Sinn, ein Gewerbe mit Wellnessmassage anzumelden, dafür einen Raum in einer anderen Praxis zu mieten und Mobile Massagen dann noch zusätzlich anbiete, also als Hausbesuch/Bürobesuch?
1

Gefällt mir

Ja, die Unterschiede zwischen Freier Mitarbeit und Gewerbe hab ich verstanden und der Termin beim Steuerberater ist in Planung :) Meine Frage bezog sich eher darauf, ob ich in einer anderen Praxis stundenweise einen Raum anmieten/buchen könnte und die Terminplanung selber mache, obwohl ich ein Mobiles Gewerbe anmelde und somit auch teilweise unterwegs bin?! Oder widerspricht sich "mobil" und Gewerberaum? Oder macht es mehr Sinn, ein Gewerbe mit Wellnessmassage anzumelden, dafür einen Raum in einer anderen Praxis zu mieten und Mobile Massagen dann noch zusätzlich anbiete, also als Hausbesuch/Bürobesuch?
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
12.10.2022 18:11
Du machst dir aber Gedanken. 🙈 Du bist selbständig, also kannst du Alles machen und Verträge schließen wie du lustig bist. 🙄 Hauptsache, du machst nichts Strafbares. 🤣🤣

Ja, du musst ein Gewerbe anmelden für alles gewerbliche. Und für deine therapeutische Leistungen schließt du entweder Dienstleistungs- oder Raummietverträge mit Praxisinhabern. Das ist alles nur Verhandlungs-/Gestaltungssache. 🤷‍♂️
1

Gefällt mir

• Bernie
Du machst dir aber Gedanken. 🙈 Du bist selbständig, also kannst du Alles machen und Verträge schließen wie du lustig bist. 🙄 Hauptsache, du machst nichts Strafbares. 🤣🤣 Ja, du musst ein Gewerbe anmelden für alles gewerbliche. Und für deine therapeutische Leistungen schließt du entweder Dienstleistungs- oder Raummietverträge mit Praxisinhabern. Das ist alles nur Verhandlungs-/Gestaltungssache. 🤷‍♂️
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Du machst dir aber Gedanken. 🙈 Du bist selbständig, also kannst du Alles machen und Verträge schließen wie du lustig bist. 🙄 Hauptsache, du machst nichts Strafbares. 🤣🤣

Ja, du musst ein Gewerbe anmelden für alles gewerbliche. Und für deine therapeutische Leistungen schließt du entweder Dienstleistungs- oder Raummietverträge mit Praxisinhabern. Das ist alles nur Verhandlungs-/Gestaltungssache. 🤷‍♂️

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
12.10.2022 18:39
Ich habe leider nicht verstanden, was genau AN möchte...
Mobile Massage als Gewerbe, dann noch einen gewerblichen Raum in einer Praxis stundenweise anmieten, plus mobile Massage als Hausbesuch/Bürobesuch?
🙄
1

Gefällt mir

Ich habe leider nicht verstanden, was genau AN möchte... Mobile Massage als Gewerbe, dann noch einen gewerblichen Raum in einer Praxis stundenweise anmieten, plus mobile Massage als Hausbesuch/Bürobesuch? 🙄
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



M0nique schrieb:

Ich habe leider nicht verstanden, was genau AN möchte...
Mobile Massage als Gewerbe, dann noch einen gewerblichen Raum in einer Praxis stundenweise anmieten, plus mobile Massage als Hausbesuch/Bürobesuch?
🙄

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
12.10.2022 22:54
@M0nique Entweder ein mobiles (Klein)Gewerbe plus zusätzlich einige Stunden in einer bestehenden Praxis oder ein (Klein)Gewerbe in einem angemieteten Raum plus wenige Büromassagen/Hausbesuche. Alles ohne therapeutischen Hintergrund; nur Wellness!
1

Gefällt mir

[mention]M0nique[/mention] Entweder ein mobiles (Klein)Gewerbe plus zusätzlich einige Stunden in einer bestehenden Praxis oder ein (Klein)Gewerbe in einem angemieteten Raum plus wenige Büromassagen/Hausbesuche. Alles ohne therapeutischen Hintergrund; nur Wellness!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

@M0nique Entweder ein mobiles (Klein)Gewerbe plus zusätzlich einige Stunden in einer bestehenden Praxis oder ein (Klein)Gewerbe in einem angemieteten Raum plus wenige Büromassagen/Hausbesuche. Alles ohne therapeutischen Hintergrund; nur Wellness!

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
12.10.2022 23:02
@Anonymer Teilnehmer
Anonymer Teilnehmer schrieb am 12.10.2022 22:54 Uhr:@M0nique Entweder ein mobiles (Klein)Gewerbe plus zusätzlich einige Stunden in einer bestehenden Praxis oder ein (Klein)Gewerbe in einem angemieteten Raum plus wenige Büromassagen/Hausbesuche. Alles ohne therapeutischen Hintergrund; nur Wellness!
M.a.W., alles gewerblich. Wie gesagt, du kannst es in jegliche (Misch/-) Form gestalten. Diesbezüglich existieren keine besondere Vorschriften, welche dir irgend etwas vorschreiben oder verbieten.
1

Gefällt mir

[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] [zitat][b]Anonymer Teilnehmer schrieb am 12.10.2022 22:54 Uhr:[/b][mention]M0nique[/mention] Entweder ein mobiles (Klein)Gewerbe plus zusätzlich einige Stunden in einer bestehenden Praxis oder ein (Klein)Gewerbe in einem angemieteten Raum plus wenige Büromassagen/Hausbesuche. Alles ohne therapeutischen Hintergrund; nur Wellness![/zitat]M.a.W., alles gewerblich. Wie gesagt, du kannst es in jegliche (Misch/-) Form gestalten. Diesbezüglich existieren keine besondere Vorschriften, welche dir irgend etwas vorschreiben oder verbieten.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
Anonymer Teilnehmer schrieb am 12.10.2022 22:54 Uhr:@M0nique Entweder ein mobiles (Klein)Gewerbe plus zusätzlich einige Stunden in einer bestehenden Praxis oder ein (Klein)Gewerbe in einem angemieteten Raum plus wenige Büromassagen/Hausbesuche. Alles ohne therapeutischen Hintergrund; nur Wellness!
M.a.W., alles gewerblich. Wie gesagt, du kannst es in jegliche (Misch/-) Form gestalten. Diesbezüglich existieren keine besondere Vorschriften, welche dir irgend etwas vorschreiben oder verbieten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
13.10.2022 19:43
@Lars van Ravenzwaaij Ok, Danke euch!
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Ok, Danke euch!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Ok, Danke euch!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ja, die Unterschiede zwischen Freier Mitarbeit und Gewerbe hab ich verstanden und der Termin beim Steuerberater ist in Planung :)

Meine Frage bezog sich eher darauf, ob ich in einer anderen Praxis stundenweise einen Raum anmieten/buchen könnte und die Terminplanung selber mache, obwohl ich ein Mobiles Gewerbe anmelde und somit auch teilweise unterwegs bin?!
Oder widerspricht sich "mobil" und Gewerberaum?

Oder macht es mehr Sinn, ein Gewerbe mit Wellnessmassage anzumelden, dafür einen Raum in einer anderen Praxis zu mieten und Mobile Massagen dann noch zusätzlich anbiete, also als Hausbesuch/Bürobesuch?



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Kleingewerbe mit mobiler Massage und Einsätze in anderen Praxen

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns