Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
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Physiotherapeut/in
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Patientenorientiertheit
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ich möchte ein Kleingewerbe jedoch keine richtige Praxis anmelden. Ich werde Massage von Wellness bis zur klassischen medizinischen Massage in privat anbieten. Ausserdem wollte ich auch Lymphdrainage privat anbieten. Meine Frage ist ob ich das einfach so darf oder ob ich irgendetwas beachten sollte da ja auch medizinische Massagen mit dabei sind.
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ksks schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich möchte ein Kleingewerbe jedoch keine richtige Praxis anmelden. Ich werde Massage von Wellness bis zur klassischen medizinischen Massage in privat anbieten. Ausserdem wollte ich auch Lymphdrainage privat anbieten. Meine Frage ist ob ich das einfach so darf oder ob ich irgendetwas beachten sollte da ja auch medizinische Massagen mit dabei sind.
Gruß Manfred
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manfred schrieb:
Wenn Du den Lehrgang Heilpraktiker (Physiotherapie) hast, kannst Du es.
Gruß Manfred
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Und nun schreibst Du, dass ksks die MDL mit Zertifikat und mit ärztl. Verordnung in einer Privatpraxis durchführen darf.
Was denn nun?
Mit Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Eberhard schrieb am 30.10.17 16:45: ...jedoch ist Man. Lymphdrainage eine Zertifikatsleistung, die du ohne Kassenzulassung nicht anbieten darfst.
Und nun schreibst Du, dass ksks die MDL mit Zertifikat und mit ärztl. Verordnung in einer Privatpraxis durchführen darf.
Was denn nun?
Mit Gruß von Monique
Diese von mir verfasste Mitteilung ist natürlich grottenfalsch. Natürlich darf man verordnete Manuelle Lymphdrainage abgeben. Das hat mit einer Kassenzulassung nichts zu tun.
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Eberhard schrieb:
...Eberhard schrieb am 30.10.17 16:45: ...jedoch ist Man. Lymphdrainage eine Zertifikatsleistung, die du ohne Kassenzulassung nicht anbieten darfst. ....
Diese von mir verfasste Mitteilung ist natürlich grottenfalsch. Natürlich darf man verordnete Manuelle Lymphdrainage abgeben. Das hat mit einer Kassenzulassung nichts zu tun.
"Und als Heilpraktiker mit eigener Heilpraktikerpraxis kann ich dann als Physiotherapeut noch physiotherapeutische Privatrezepte in der Heilpraktikerpraxis annehmen. "
Nein, das geht nicht, das sind dann 2 Praxen!
In der Lebensrealität wird dies aber häufig so praktiziert, ist aber rechtlich falsch.
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Bernie schrieb:
@redvine
"Und als Heilpraktiker mit eigener Heilpraktikerpraxis kann ich dann als Physiotherapeut noch physiotherapeutische Privatrezepte in der Heilpraktikerpraxis annehmen. "
Nein, das geht nicht, das sind dann 2 Praxen!
In der Lebensrealität wird dies aber häufig so praktiziert, ist aber rechtlich falsch.
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Eberhard schrieb:
Wenn du staat. gepr. MasseurIn bist, kannst du natürlich Massagen mit all seinen von dir in der Schule erlernten und geprüften Therapien machen, jedoch ist Man. Lymphdrainage eine Zertifikatsleistung, die du ohne Kassenzulassung nicht anbieten darfst.
warum sollte man MDL nur mit einer Kassenzulassung anbieten dürfen? Das wäre ja eine ganz, ganz neue Regelung!
Hallo ksks,
möchtest Du Deine Leistung in eigenes dafür gemieteten Räumlichkeiten oder bei Dir Zuhause anbieten?
Mit Gruß von Monique
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eim schrieb:
Für MLD brauchst du jedoch ein Rezept (privat)
Das stimmt, hat aber mit einer Kassenzulassung nichts zu tun.
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M0nique schrieb:
eim schrieb am 30.10.17 21:38: Für MLD brauchst du jedoch ein Rezept (privat)
Das stimmt, hat aber mit einer Kassenzulassung nichts zu tun.
Natürlich nur Selbstzahler und keine Abrechnung über private Kassen.
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christine81 schrieb:
Also ich denke wenn man alles als Prävention bzw. Wellness anbietet (MLD z.B. zur Unterstützung beim Abnehmen/Entschlacken/Entgiften) und auch im Angebot (Visitenkarten, Flyer usw.) explizit darauf hinweist, dass die Behandlungen keine Therapien sind, dürfte es keine Probleme geben.
Natürlich nur Selbstzahler und keine Abrechnung über private Kassen.
Nur die Privatpatienten selbst können mit ihren privaten Kassen abrechnen.
Ob die Patienten ihre Behandlung erstattet bekommen ist nicht das Problem des Therapeuten! Es besteht von Seiten des Therapeuten lediglich eine Infomationspflicht.
Bevor es hier jetzt kunterbunt durcheinandergeht:
Wellnessmassagen darf jeder Hinz und Kunz ohne irgendeine Ausbildung machen (es gibt da inzwischen auch so interessante Dinge wie Wellnesstherapeut, Massagetherapeut, Fachmasseur – alles ohne einem staatl. Examen). Wellnessmassagen darf natürlich auch jeder staatl. anerk. Masseur, Physio, Ergo, Logo durchführen.
Solche Massagen sind immer Privatvergnügen und werden von keiner KV – weder GKV noch PKV – übernommen.
Medizinische Massagen dürfen – sie heißen mediz. Massagen, da eine Erkrankung vorliegt – nur durchgeführt werden von:
1. Staatl. anerk. Masseuren bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung
2. Staatl. anerk. Physios bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung
3. Ärzten
4. HPs
Erstattet bekommen Privatpatienten mediz. Massagen in der Regel nur:
1. Wenn der Rechnung eines staatl. anerk. Masseurs oder Physios eine ärztliche Verordnung beiliegt.
2. Bei einer Rechnung von einem Arzt oder einem HP.
Gruß von Monique
Da ksks uns als "Kollegen" anspricht, dürfen wir getrost davon ausgehen, dass er/sie Physio ist. Damit hat sich schon mal viel Diskussion (s.o.) erübrigt.
Wir warten aber immer darauf, was ksks denn nun vorhat? Umherziehen? Eigene Räumlichkeiten anmieten? Zuhause arbeiten?
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M0nique schrieb:
manfred schrieb am 30.10.17 16:12: Wenn Du den Lehrgang Heilpraktiker (Physiotherapie) hast, kannst Du es. Gruß Manfred
redvine schrieb am 31.10.17 10:56: Für Heilbehandlungen („medizinisch“; gegen Krankheiten, Leiden, Gebrechen, …) musst Du Heilpraktiker sein und eine Heilpraktiker-Praxis eröffnen. Gruß redvine Nö, bei medizinischen Massagen mit ärztlicher Verordnung geht das auch ohne HP!
christine81 schrieb am 31.10.17 09:52: Also ich denke wenn man alles als Prävention bzw. Wellness anbietet... dürfte es keine Probleme geben. Natürlich nur Selbstzahler und keine Abrechnung über private Kassen. Kein Therapeut rechnet mit privaten Kassen ab!
Nur die Privatpatienten selbst können mit ihren privaten Kassen abrechnen.
Ob die Patienten ihre Behandlung erstattet bekommen ist nicht das Problem des Therapeuten! Es besteht von Seiten des Therapeuten lediglich eine Infomationspflicht.
Bevor es hier jetzt kunterbunt durcheinandergeht:
Wellnessmassagen darf jeder Hinz und Kunz ohne irgendeine Ausbildung machen (es gibt da inzwischen auch so interessante Dinge wie Wellnesstherapeut, Massagetherapeut, Fachmasseur – alles ohne einem staatl. Examen). Wellnessmassagen darf natürlich auch jeder staatl. anerk. Masseur, Physio, Ergo, Logo durchführen.
Solche Massagen sind immer Privatvergnügen und werden von keiner KV – weder GKV noch PKV – übernommen.
Medizinische Massagen dürfen – sie heißen mediz. Massagen, da eine Erkrankung vorliegt – nur durchgeführt werden von:
1. Staatl. anerk. Masseuren bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung
2. Staatl. anerk. Physios bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung
3. Ärzten
4. HPs
Erstattet bekommen Privatpatienten mediz. Massagen in der Regel nur:
1. Wenn der Rechnung eines staatl. anerk. Masseurs oder Physios eine ärztliche Verordnung beiliegt.
2. Bei einer Rechnung von einem Arzt oder einem HP.
Gruß von Monique
Da ksks uns als "Kollegen" anspricht, dürfen wir getrost davon ausgehen, dass er/sie Physio ist. Damit hat sich schon mal viel Diskussion (s.o.) erübrigt.
Wir warten aber immer darauf, was ksks denn nun vorhat? Umherziehen? Eigene Räumlichkeiten anmieten? Zuhause arbeiten?
Schönen Feiertag noch.
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christine81 schrieb:
Danke M0nique für deine detaillierte Darstellung. Genauso sehe ich das auch. Hab mich nur etwas kürzer und "schnodderiger" ausgedrückt.
Schönen Feiertag noch.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
„Ohne richtige Praxis anmelden“ aber nicht. Alles miteinander vermischen wird nicht gehen. Da muss sich „ksks“ entscheiden was er will. Einfaches Gewerbe = Wellness.
Gruß redvine
„Ohne richtige Praxis anmelden“ aber nicht. Alles miteinander vermischen wird nicht gehen. Da muss sich „ksks“ entscheiden was er will. Einfaches Gewerbe = Wellness. Gruß redvine
Du irrst! Ohne GKV-Zulassung gibt es nämlich keine einzige Stelle bei der man "eine richtige Praxis" anmelden kann!
ksks kann sehr wohl mediz. Massage machen, die die Privatpatienten dann auch von ihrer PKV erstattet bekommen - einzige Voraussetzung ist eine ärztl. Verordnung.
Und er kann selbstverständlich zusätzlich auch Wellnessmassagen machen. Und auch noch Fingernägel lackieren.
Wo sollte da ein Problem sein?
RV, KV, Finanzamt, BG, Gesundheitsamt, Berufshaftpflicht ist bei Arbeiten auf ärztl. Verordnung sowieso Pflic8ht, egal ob GKV, nur Privat, oder ein Mischmasch aus Privat und Wellness.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
redvine schrieb am 31.10.17 12:15:
„Ohne richtige Praxis anmelden“ aber nicht. Alles miteinander vermischen wird nicht gehen. Da muss sich „ksks“ entscheiden was er will. Einfaches Gewerbe = Wellness. Gruß redvine
Du irrst! Ohne GKV-Zulassung gibt es nämlich keine einzige Stelle bei der man "eine richtige Praxis" anmelden kann!
ksks kann sehr wohl mediz. Massage machen, die die Privatpatienten dann auch von ihrer PKV erstattet bekommen - einzige Voraussetzung ist eine ärztl. Verordnung.
Und er kann selbstverständlich zusätzlich auch Wellnessmassagen machen. Und auch noch Fingernägel lackieren.
Wo sollte da ein Problem sein?
RV, KV, Finanzamt, BG, Gesundheitsamt, Berufshaftpflicht ist bei Arbeiten auf ärztl. Verordnung sowieso Pflic8ht, egal ob GKV, nur Privat, oder ein Mischmasch aus Privat und Wellness.
Gruß von Monique
(...) Kein Therapeut rechnet mit privaten Kassen ab!
(...)
uhmm ... Die Kollegin mit der Praxis in Zentral-Stinkreichhausen probiert gerade aus wie gut es geht wenn sie den Abwicklungsservice macht. "So weit" braucht sie nur die üblichen Papiere, hat aber kein Geschiss mehr mit Leuten die vergessen zu überweisen. Und ist mit dem Honorar etwas hochgegangen weil Mehrservice geboten wird ;)
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Papa Alpaka schrieb:
M0nique schrieb am 31.10.17 11:15:
(...) Kein Therapeut rechnet mit privaten Kassen ab!
(...)
uhmm ... Die Kollegin mit der Praxis in Zentral-Stinkreichhausen probiert gerade aus wie gut es geht wenn sie den Abwicklungsservice macht. "So weit" braucht sie nur die üblichen Papiere, hat aber kein Geschiss mehr mit Leuten die vergessen zu überweisen. Und ist mit dem Honorar etwas hochgegangen weil Mehrservice geboten wird ;)
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Eberhard schrieb:
Ein Masseur u. med Bademeister darf im Gegensatz zum Physio im Rahmen seiner Ausbildung erlernten und geprüften Fächer, wie Massage, Thermobehandlungen, Elektrobehandlungen, med. Bäder, Bewegungstherapie usw. ohne ärztliche Verordnung und ohne Heilpraktiker zu sein durchführen. Manuelle Lymphdrainage ist eben nicht Gegenstand der Regelausbildung zum Masseur.
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ksks schrieb:
Ich möchte meine Leistungen vorerst zu hause anbieten.
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M0nique schrieb:
Hallo Eberhard,
warum sollte man MDL nur mit einer Kassenzulassung anbieten dürfen? Das wäre ja eine ganz, ganz neue Regelung!
Hallo ksks,
möchtest Du Deine Leistung in eigenes dafür gemieteten Räumlichkeiten oder bei Dir Zuhause anbieten?
Mit Gruß von Monique
Gruß redvine
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Und Eberhard hat völlig Recht, Masseure dürfen im Gegensatz zu PT's durchaus medizinische Massagen ohne VO durchführen. Das kratzt sicher am Ego von Physios, ist aber so.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das ist falsch. Mit einer ärztlichen VO darf jeder Therapeut in einer Privatpraxis Therapie durchführen. GKV natürlich nicht, aber daran hat der Inhaber einer Privatpraxis ohnehin kein Interesse. :yum:
Und Eberhard hat völlig Recht, Masseure dürfen im Gegensatz zu PT's durchaus medizinische Massagen ohne VO durchführen. Das kratzt sicher am Ego von Physios, ist aber so.
Gruß Britt
Für die Abrechnung mit einer PKV wird dann aber wohl wieder eine VO von Nöten sein?
@Eberhard,
Dein zweiter Beitrag bezieht sich auf ein ganz anderes Thema.
Sind wir uns also einig, dass Masseure mediz. Massagen auch ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen!
Und ebenfalls darüber einig, dass Zertifikatsleistungen rein gar nichts mit einer Kassenzulassung zu tun haben?
Und darüber, dass ein Masseur und ein Physio bei Vorliegen einer ärztl. Verordnung eine MLD eben auch ohne Kassenzulassung abgeben darf?
Ergo könnte ksks – wenn er/sie denn Masseur/in ist – medizinische Massagen und allen weiteren Welnesskram ganz problemlos zusammen in einer eigenen Privatpraxis durchführen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Britt schrieb am 31.10.17 18:14: Das ist falsch. Was ist falsch?
Britt schrieb am 31.10.17 18:14: Masseure dürfen im Gegensatz zu PT's durchaus medizinische Massagen ohne VO durchführen. Huch, sorry, das war mir als Nicht-Masseur völlig unbekannt. Danke für die Aufklärung! Wieder was dazugelernt.
Britt schrieb am 31.10.17 18:14: Das kratzt sicher am Ego von Physios, ist aber so. Gruß Britt Also an meinem Ego kratzt das nicht. Ist doch toll, dass die Masseure das dürfen!
Eberhard schrieb am 30.10.17 16:45: Wenn du staat. gepr. MasseurIn bist, kannst du natürlich Massagen mit all seinen von dir in der Schule erlernten und geprüften Therapien machen, jedoch ist Man. Lymphdrainage eine Zertifikatsleistung, die du ohne Kassenzulassung nicht anbieten darfst.
Eberhard schrieb am 31.10.17 17:24: Ein Masseur u. med Bademeister darf im Gegensatz zum Physio im Rahmen seiner Ausbildung erlernten und geprüften Fächer, wie Massage, Thermobehandlungen, Elektrobehandlungen, med. Bäder, Bewegungstherapie usw. ohne ärztliche Verordnung und ohne Heilpraktiker zu sein durchführen. Manuelle Lymphdrainage ist eben nicht Gegenstand der Regelausbildung zum Masseur.
Für die Abrechnung mit einer PKV wird dann aber wohl wieder eine VO von Nöten sein?
@Eberhard,
Dein zweiter Beitrag bezieht sich auf ein ganz anderes Thema.
Sind wir uns also einig, dass Masseure mediz. Massagen auch ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen!
Und ebenfalls darüber einig, dass Zertifikatsleistungen rein gar nichts mit einer Kassenzulassung zu tun haben?
Und darüber, dass ein Masseur und ein Physio bei Vorliegen einer ärztl. Verordnung eine MLD eben auch ohne Kassenzulassung abgeben darf?
Ergo könnte ksks – wenn er/sie denn Masseur/in ist – medizinische Massagen und allen weiteren Welnesskram ganz problemlos zusammen in einer eigenen Privatpraxis durchführen.
Gruß von Monique
Zur Abrechnung mit der PKV benötigt der Patient auf alle Fälle eine VO, sonst erstatten die nicht.
Auch der Hinweis auf das Ego der PT's war nicht an dich gerichtet. Ich bin selbst PT, aber mich stört immer wieder, wenn sich PT's oft den Masseuren gegenüber so überlegen fühlen. Habe ich oft auf Fobis oder im Gespräch mit Kollegen erlebt und darauf bezog sich das.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Hallo Monique, "das ist falsch" bezog sich auf die Aussage von redvine, dass man zum Erbringen von Heilbehandlungen eine HP Praxis eröffnen müsse. Jeder PT kann eine Privatpraxis eröffnen und auf ärztliche VO Therapie durchführen, dafür muss man kein HP sein. Du hast doch auch eine Privatpraxis oder sehe ich das falsch? Ich weiß nicht, ob du HP bist, aber notwendig ist das nicht. Das würde nur das Therapieren ohne VO betreffen.
Zur Abrechnung mit der PKV benötigt der Patient auf alle Fälle eine VO, sonst erstatten die nicht.
Auch der Hinweis auf das Ego der PT's war nicht an dich gerichtet. Ich bin selbst PT, aber mich stört immer wieder, wenn sich PT's oft den Masseuren gegenüber so überlegen fühlen. Habe ich oft auf Fobis oder im Gespräch mit Kollegen erlebt und darauf bezog sich das.
Gruß Britt
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Eberhard schrieb:
Wenn ksks als Masseurin usw. die Zertifikation Manuelle Lymphdrainage besitzt, kann sie diese in ihrer Privatpraxis mit ärztl. Verordnung durchführen. Alle anderen erlernten Masseurtätigkeiten, wie eben Massagen, Bewegungstherapie, med. Bäderheilkunde, Thermotherapie, Elektrotherapie usw. kann sie ohne ärztl. Verordnung ausführen.
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stefan 302 schrieb:
wenn sie in ihrer Ausbildung als Masseurin auch MLD als Ausbildungsfach hatte (so wie ich z.B.), kann sie diese Technik selbstverständlich auch OHNE Rezept abgeben, als "sekt.HP Masseurin"....
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redvine schrieb:
Für Heilbehandlungen („medizinisch“; gegen Krankheiten, Leiden, Gebrechen, …) musst Du Heilpraktiker sein und eine Heilpraktiker-Praxis eröffnen.
Gruß redvine
Wenn ich das hier alles richtig verstanden habe,
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Und als Heilpraktiker mit eigener Heilpraktikerpraxis kann ich dann als Physiotherapeut noch physiotherapeutische Privatrezepte in der Heilpraktikerpraxis annehmen. Die Rechnung muss ich dann natürlich als Physiotherapeut stellen.
Wenn ich das hier alles richtig verstanden habe,
Gruß redvine
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M0nique schrieb:
Ja
Ich bin eine Frau :)
Ich bin Physiotherapeutin mit MLD Fortbildung ich möchte zu Hause medizinische sowie klassische Massagen und Lymphdrainage anbieten. Da ich höchst wahrscheinlich keine Rezepte abrechnen darf da ich keine Praxis habe?? wollte ich mir das bar bezahlen lassen. Darf ich das rechtlich wenn es medizinische Massagen oder Lymphdrainagen sind?
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Sorry das ich jetzt erst schreibe
Ich bin eine Frau :)
Niemand drängelt hier, das Wochenende geht vor -- das du eine Frau bist bedeutet aber nicht, dank den Erfindern des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes, das du hier mit Samthandschuhen angefasst würdest. Sei froh wenn wir dir hier den rechtlichen Rahmen um die Ohren hauen, wenn's das Gesundheitsamt oder deine Mitbewerber tun wird das gleich eine teure Sache ;)
Als PT mit MLD-Zertifikat darfst du erstmal gar nichts ohne Verordnung behandeln; es streiten sich die Geister ob der PT die Tätigkeiten des Med. Masseurs ebenfalls ohne VO durchführen darf.
(1) Wohlfühlgedöns darfst du verkaufen soviel du willst, sofern das Bauamt und ggf. die Eigentümerversammlung einer gewerblichen Nutzung deiner Privaträume zustimmt.
(2) Kassenrezepte darfst du abrechnen sobald dir die Zulassung dafür erteilt wurde. Stehen dir 50m² oder mehr zur Verfügung könnte das klappen ("nebenbei" wird da aber kein Schuh daraus)
(3) Barzahlungen darfst du entgegennehmen soviel du willst solang das Kassenbuch stimmt. Es gibt noch keine Vorschrift die elektronische Buchung vorschreibt; wenn du sie nicht unbedingt brauchst würde ich mir auch die Investition in eine Registrierkasse sparen (bald werden dort die Vorschriften verschärft)
(4) Medizinisch-Therapeutisch darfst du gem. §1 Heilpraktikergesetz nur auf Grundlage einer ärztlichen VO oder als Heilpraktikerin tätig werden.
Alles klar soweit?
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Papa Alpaka schrieb:
ksks schrieb am 1.11.17 20:56:
Sorry das ich jetzt erst schreibe
Ich bin eine Frau :)
Niemand drängelt hier, das Wochenende geht vor -- das du eine Frau bist bedeutet aber nicht, dank den Erfindern des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes, das du hier mit Samthandschuhen angefasst würdest. Sei froh wenn wir dir hier den rechtlichen Rahmen um die Ohren hauen, wenn's das Gesundheitsamt oder deine Mitbewerber tun wird das gleich eine teure Sache ;)
Als PT mit MLD-Zertifikat darfst du erstmal gar nichts ohne Verordnung behandeln; es streiten sich die Geister ob der PT die Tätigkeiten des Med. Masseurs ebenfalls ohne VO durchführen darf.
(1) Wohlfühlgedöns darfst du verkaufen soviel du willst, sofern das Bauamt und ggf. die Eigentümerversammlung einer gewerblichen Nutzung deiner Privaträume zustimmt.
(2) Kassenrezepte darfst du abrechnen sobald dir die Zulassung dafür erteilt wurde. Stehen dir 50m² oder mehr zur Verfügung könnte das klappen ("nebenbei" wird da aber kein Schuh daraus)
(3) Barzahlungen darfst du entgegennehmen soviel du willst solang das Kassenbuch stimmt. Es gibt noch keine Vorschrift die elektronische Buchung vorschreibt; wenn du sie nicht unbedingt brauchst würde ich mir auch die Investition in eine Registrierkasse sparen (bald werden dort die Vorschriften verschärft)
(4) Medizinisch-Therapeutisch darfst du gem. §1 Heilpraktikergesetz nur auf Grundlage einer ärztlichen VO oder als Heilpraktikerin tätig werden.
Alles klar soweit?
Nein! völlig falsch verstanden ....ich sagte das ich eine Frau bin weil manchen in den Kommentaren "er" geschrieben haben als sie über mich geredet haben. :)
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ksks schrieb:
Niemand drängelt hier, das Wochenende geht vor -- das du eine Frau bist bedeutet aber nicht, dank den Erfindern des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes, das du hier mit Samthandschuhen angefasst würdest. Sei froh wenn wir dir hier den rechtlichen Rahmen um die Ohren hauen, wenn's das Gesundheitsamt oder deine Mitbewerber tun wird das gleich eine teure Sache ;)
Nein! völlig falsch verstanden ....ich sagte das ich eine Frau bin weil manchen in den Kommentaren "er" geschrieben haben als sie über mich geredet haben. :)
Warum bieten dann so viele Praxen medizinische Massagen privat an?(also nicht mit privat rezept sondern selbstzahler)
(2) Kassenrezepte darfst du abrechnen sobald dir die Zulassung dafür erteilt wurde. Stehen dir 50m² oder mehr zur Verfügung könnte das klappen ("nebenbei" wird da aber kein Schuh daraus)
Wo muss man denn so eine Zulassung beantragen?
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ksks schrieb:
Als PT mit MLD-Zertifikat darfst du erstmal gar nichts ohne Verordnung behandeln; es streiten sich die Geister ob der PT die Tätigkeiten des Med. Masseurs ebenfalls ohne VO durchführen darf.
Warum bieten dann so viele Praxen medizinische Massagen privat an?(also nicht mit privat rezept sondern selbstzahler)
(2) Kassenrezepte darfst du abrechnen sobald dir die Zulassung dafür erteilt wurde. Stehen dir 50m² oder mehr zur Verfügung könnte das klappen ("nebenbei" wird da aber kein Schuh daraus)
Wo muss man denn so eine Zulassung beantragen?
(...)
Warum bieten dann so viele Praxen medizinische Massagen privat an?(also nicht mit privat rezept sondern selbstzahler)
Warum bot eine PT in Bremen an, 3 Sitzungen Osteopathie zu leisten wenn 6x MT verordnet wurde? Warum fahre ich manchmal 130 wenn das lokale Limit bei 120 liegt?
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Papa Alpaka schrieb:
ksks schrieb am 2.11.17 14:52:
(...)
Warum bieten dann so viele Praxen medizinische Massagen privat an?(also nicht mit privat rezept sondern selbstzahler)
Warum bot eine PT in Bremen an, 3 Sitzungen Osteopathie zu leisten wenn 6x MT verordnet wurde? Warum fahre ich manchmal 130 wenn das lokale Limit bei 120 liegt?
Gesunde massieren darf jeder, kranke massieren halt nicht. Der Masseur darf ohne Verordnung auch kranke massieren, der PT halt nicht. So ist die Rechtsprechung.
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Bernie schrieb:
Kannst Du (ksks) bitte die Zitierfunktion verwenden, oder Zitate in Anführungszeichen setzen, sonst wirds echt schwer lesbar. Danke!
Gesunde massieren darf jeder, kranke massieren halt nicht. Der Masseur darf ohne Verordnung auch kranke massieren, der PT halt nicht. So ist die Rechtsprechung.
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Ich bin Physiotherapeutin mit MLD Fortbildung ich möchte zu Hause medizinische sowie klassische Massagen und Lymphdrainage anbieten. Da ich höchst wahrscheinlich keine Rezepte abrechnen darf da ich keine Praxis habe?? wollte ich mir das bar bezahlen lassen. Darf ich das rechtlich wenn es medizinische Massagen oder Lymphdrainagen sind?
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