Hallo,
Ich bin gelernte Masseurin und med. Bademeisterin + Physiotherapeutin und möchte ein Kleingewerbe anmelden. Ich bin aktuell in Elternzeit und möchte nebenzu etwas verdienen. Bis zu 17.000 Euro sind ja Steuerfrei? Darf ich med. Massage für Privatpatienten anbieten oder nur "Wellnessmassagen"? Gibt es räumliche Voraussetzungen für private Praxen?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
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Hallo,
Ich bin gelernte Masseurin und med. Bademeisterin + Physiotherapeutin und möchte ein Kleingewerbe anmelden. Ich bin aktuell in Elternzeit und möchte nebenzu etwas verdienen. Bis zu 17.000 Euro sind ja Steuerfrei? Darf ich med. Massage für Privatpatienten anbieten oder nur "Wellnessmassagen"? Gibt es räumliche Voraussetzungen für private Praxen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich bin gelernte Masseurin und med. Bademeisterin + Physiotherapeutin und möchte ein Kleingewerbe anmelden. Ich bin aktuell in Elternzeit und möchte nebenzu etwas verdienen. Bis zu 17.000 Euro sind ja Steuerfrei? Darf ich med. Massage für Privatpatienten anbieten oder nur "Wellnessmassagen"? Gibt es räumliche Voraussetzungen für private Praxen?
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Natürlich darfst Du Privatpatienten behandeln.
Die Räumlichkeiten müssen lediglich eine gewerbliche Nutzungsgenehmigung haben (dafür ist das Bauamt zuständig).
Ohne Rezept nur Wellness (google mal "Kleinunternehmerregelung").
Mit Rezept gehen auch med. Massagen.
Steuer ans Finanzamt muss (fast) immer gezahlt werden (google mal "Berechnung Einkommensteuer").
Ebenso möchte - je nach Verdienst- auch noch die Krankenkasse und die Rentenversicherung etwas von Deinem Verdienst haben.
Zwingend ist Meldung beim Gesundheitsamt (bei Arbeit über ärztlichen Verordnungen) und sowieso immer immer immer der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung!
Gruß von Monique
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• Angi089
Natürlich darfst Du Privatpatienten behandeln.
Die Räumlichkeiten müssen lediglich eine gewerbliche Nutzungsgenehmigung haben (dafür ist das Bauamt zuständig).
Ohne Rezept nur Wellness (google mal "Kleinunternehmerregelung").
Mit Rezept gehen auch med. Massagen.
Steuer ans Finanzamt muss (fast) immer gezahlt werden (google mal "Berechnung Einkommensteuer").
Ebenso möchte - je nach Verdienst- auch noch die Krankenkasse und die Rentenversicherung etwas von Deinem Verdienst haben.
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Da ich ca. 200 Euro (15 Std) pro Monat verdienen werde, bin ich unter der versteuernden Summe. Durch meinen Hauptarbeitgeber bin ich gesetzlich Krankenversichert. Die Berufshaftpflicht hab ich aufm Schirm.
Vielen Dank
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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Da ich ca. 200 Euro (15 Std) pro Monat verdienen werde, bin ich unter der versteuernden Summe. Durch meinen Hauptarbeitgeber bin ich gesetzlich Krankenversichert. Die Berufshaftpflicht hab ich aufm Schirm.
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Hmm,
vielleicht habe ich Dich falsch verstanden, oder Du hast Dich falsch ausgedrückt: 15 Stunden Wellnessmassagen oder Massagen/Privatpatienten für 200 Euro? Das wären keine 14 Euro pro Stunde und damit sehr, sehr weit unter dem üblichen Preis für solche Leistungen.
Gruß von Monique
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• Angi089
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vielleicht habe ich Dich falsch verstanden, oder Du hast Dich falsch ausgedrückt: 15 Stunden Wellnessmassagen oder Massagen/Privatpatienten für 200 Euro? Das wären keine 14 Euro pro Stunde und damit sehr, sehr weit unter dem üblichen Preis für solche Leistungen.
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M0nique schrieb:
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vielleicht habe ich Dich falsch verstanden, oder Du hast Dich falsch ausgedrückt: 15 Stunden Wellnessmassagen oder Massagen/Privatpatienten für 200 Euro? Das wären keine 14 Euro pro Stunde und damit sehr, sehr weit unter dem üblichen Preis für solche Leistungen.
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M0nique schrieb:
Natürlich darfst Du Privatpatienten behandeln.
Die Räumlichkeiten müssen lediglich eine gewerbliche Nutzungsgenehmigung haben (dafür ist das Bauamt zuständig).
Ohne Rezept nur Wellness (google mal "Kleinunternehmerregelung").
Mit Rezept gehen auch med. Massagen.
Steuer ans Finanzamt muss (fast) immer gezahlt werden (google mal "Berechnung Einkommensteuer").
Ebenso möchte - je nach Verdienst- auch noch die Krankenkasse und die Rentenversicherung etwas von Deinem Verdienst haben.
Zwingend ist Meldung beim Gesundheitsamt (bei Arbeit über ärztlichen Verordnungen) und sowieso immer immer immer der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung!
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Masseure und med. Bademeister haben, soweit mein letzter Kenntnisstand, den sog First Contact und dürfen somit ohnd VO ihre Tätigkeit ausüben.
Nicht so die PTs!
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• Angi089
• Harald Lindner
Masseure und med. Bademeister haben, soweit mein letzter Kenntnisstand, den sog First Contact und dürfen somit ohnd VO ihre Tätigkeit ausüben.
Nicht so die PTs!
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Danke für die schnelle Antwort. Ich finde es einfach schwer, wenn man beides gelernt hat und deswegen nicht weiß was jetzt rechtens ist.
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Danke für die schnelle Antwort. Ich finde es einfach schwer, wenn man beides gelernt hat und deswegen nicht weiß was jetzt rechtens ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die schnelle Antwort. Ich finde es einfach schwer, wenn man beides gelernt hat und deswegen nicht weiß was jetzt rechtens ist.
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RoFo schrieb:
Masseure und med. Bademeister haben, soweit mein letzter Kenntnisstand, den sog First Contact und dürfen somit ohnd VO ihre Tätigkeit ausüben.
Nicht so die PTs!
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Hi also Selbstständigkeit im Nebengewerbe mit der Kleinunteruehmerregelung bist du bis 22000€ UST frei aber Einkomenssteurpflichtig und würde in deinem fall bedeuten das es sich als Nebenjob im 450€ bereich bewegen sollte.Achtung DSGVO und Corons konformes handeln auch im Preis und in der Zeit einkallkulieren und höhr liegen als die Beihilfe
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• Angi089
Hi also Selbstständigkeit im Nebengewerbe mit der Kleinunteruehmerregelung bist du bis 22000€ UST frei aber Einkomenssteurpflichtig und würde in deinem fall bedeuten das es sich als Nebenjob im 450€ bereich bewegen sollte.Achtung DSGVO und Corons konformes handeln auch im Preis und in der Zeit einkallkulieren und höhr liegen als die Beihilfe
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Inche schrieb:
Hi also Selbstständigkeit im Nebengewerbe mit der Kleinunteruehmerregelung bist du bis 22000€ UST frei aber Einkomenssteurpflichtig und würde in deinem fall bedeuten das es sich als Nebenjob im 450€ bereich bewegen sollte.Achtung DSGVO und Corons konformes handeln auch im Preis und in der Zeit einkallkulieren und höhr liegen als die Beihilfe
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Ich bin gelernte Masseurin und med. Bademeisterin + Physiotherapeutin und möchte ein Kleingewerbe anmelden. Ich bin aktuell in Elternzeit und möchte nebenzu etwas verdienen. Bis zu 17.000 Euro sind ja Steuerfrei? Darf ich med. Massage für Privatpatienten anbieten oder nur "Wellnessmassagen"? Gibt es räumliche Voraussetzungen für private Praxen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich bin gelernte Masseurin und med. Bademeisterin + Physiotherapeutin und möchte ein Kleingewerbe anmelden. Ich bin aktuell in Elternzeit und möchte nebenzu etwas verdienen. Bis zu 17.000 Euro sind ja Steuerfrei? Darf ich med. Massage für Privatpatienten anbieten oder nur "Wellnessmassagen"? Gibt es räumliche Voraussetzungen für private Praxen?
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Die Räumlichkeiten müssen lediglich eine gewerbliche Nutzungsgenehmigung haben (dafür ist das Bauamt zuständig).
Ohne Rezept nur Wellness (google mal "Kleinunternehmerregelung").
Mit Rezept gehen auch med. Massagen.
Steuer ans Finanzamt muss (fast) immer gezahlt werden (google mal "Berechnung Einkommensteuer").
Ebenso möchte - je nach Verdienst- auch noch die Krankenkasse und die Rentenversicherung etwas von Deinem Verdienst haben.
Zwingend ist Meldung beim Gesundheitsamt (bei Arbeit über ärztlichen Verordnungen) und sowieso immer immer immer der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung!
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Da ich ca. 200 Euro (15 Std) pro Monat verdienen werde, bin ich unter der versteuernden Summe. Durch meinen Hauptarbeitgeber bin ich gesetzlich Krankenversichert. Die Berufshaftpflicht hab ich aufm Schirm.
Vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Da ich ca. 200 Euro (15 Std) pro Monat verdienen werde, bin ich unter der versteuernden Summe. Durch meinen Hauptarbeitgeber bin ich gesetzlich Krankenversichert. Die Berufshaftpflicht hab ich aufm Schirm.
Vielen Dank
vielleicht habe ich Dich falsch verstanden, oder Du hast Dich falsch ausgedrückt: 15 Stunden Wellnessmassagen oder Massagen/Privatpatienten für 200 Euro? Das wären keine 14 Euro pro Stunde und damit sehr, sehr weit unter dem üblichen Preis für solche Leistungen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hmm,
vielleicht habe ich Dich falsch verstanden, oder Du hast Dich falsch ausgedrückt: 15 Stunden Wellnessmassagen oder Massagen/Privatpatienten für 200 Euro? Das wären keine 14 Euro pro Stunde und damit sehr, sehr weit unter dem üblichen Preis für solche Leistungen.
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M0nique schrieb:
Natürlich darfst Du Privatpatienten behandeln.
Die Räumlichkeiten müssen lediglich eine gewerbliche Nutzungsgenehmigung haben (dafür ist das Bauamt zuständig).
Ohne Rezept nur Wellness (google mal "Kleinunternehmerregelung").
Mit Rezept gehen auch med. Massagen.
Steuer ans Finanzamt muss (fast) immer gezahlt werden (google mal "Berechnung Einkommensteuer").
Ebenso möchte - je nach Verdienst- auch noch die Krankenkasse und die Rentenversicherung etwas von Deinem Verdienst haben.
Zwingend ist Meldung beim Gesundheitsamt (bei Arbeit über ärztlichen Verordnungen) und sowieso immer immer immer der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung!
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Nicht so die PTs!
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Danke für die schnelle Antwort. Ich finde es einfach schwer, wenn man beides gelernt hat und deswegen nicht weiß was jetzt rechtens ist.
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RoFo schrieb:
Masseure und med. Bademeister haben, soweit mein letzter Kenntnisstand, den sog First Contact und dürfen somit ohnd VO ihre Tätigkeit ausüben.
Nicht so die PTs!
da haste absolut Recht!
Hatte ich nicht mehr auf'm Schirm, sorry!
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M0nique schrieb:
Ja RoFo,
da haste absolut Recht!
Hatte ich nicht mehr auf'm Schirm, sorry!
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Hi also Selbstständigkeit im Nebengewerbe mit der Kleinunteruehmerregelung bist du bis 22000€ UST frei aber Einkomenssteurpflichtig und würde in deinem fall bedeuten das es sich als Nebenjob im 450€ bereich bewegen sollte.Achtung DSGVO und Corons konformes handeln auch im Preis und in der Zeit einkallkulieren und höhr liegen als die Beihilfe
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