Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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hat jemand eine Klageschrift für nicht gezahlte Ausfallgebühr und würde mir diese als Vorlage zur Verfügung stellen?
Werde am WE also meine erste Klageschrift verfassen und eine Vorlage wäre natürlich sehr hilfreich.
Ich habe Urteile, die ich inhaltlich nutzen werde aber das Gerüst/die richtige Form fehlt mir.
Vielleicht beauftrage ich auch meinen Anwalt damit. Aber ich möchte mich vor allem auch mental erst einmal selber damit befassen.
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RoFo schrieb:
Liebe Kollegen,
hat jemand eine Klageschrift für nicht gezahlte Ausfallgebühr und würde mir diese als Vorlage zur Verfügung stellen?
Werde am WE also meine erste Klageschrift verfassen und eine Vorlage wäre natürlich sehr hilfreich.
Ich habe Urteile, die ich inhaltlich nutzen werde aber das Gerüst/die richtige Form fehlt mir.
Vielleicht beauftrage ich auch meinen Anwalt damit. Aber ich möchte mich vor allem auch mental erst einmal selber damit befassen.
Ist dir mit sowas gedient?
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RoFo schrieb:
Ja. Ich freue mich über jegliche Unterstützung!
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Meine Klageschrift macht morgen mein Anwalt. Meine Freunde mit Sitz in der Hansestadt bzw. deren Abrechnungsprofis haben es einfach übertrieben.
MfG :)
Meine Klageschrift macht morgen mein Anwalt. Meine Freunde mit Sitz in der Hansestadt bzw. deren Abrechnungsprofis haben es einfach übertrieben.
MfG :)
DAK oder TK :smile: Weswegen denn :hushed:
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ali schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 8.11.18 19:05:
Meine Klageschrift macht morgen mein Anwalt. Meine Freunde mit Sitz in der Hansestadt bzw. deren Abrechnungsprofis haben es einfach übertrieben.
MfG :)
DAK oder TK :smile: Weswegen denn :hushed:
Meine Klageschrift macht morgen mein Anwalt. Meine Freunde mit Sitz in der Hansestadt bzw. deren Abrechnungsprofis haben es einfach übertrieben.
MfG :)
DAK oder TK :smile: Weswegen denn :hushed:
DAK. Absetzen einer Verordnung, bei der nicht innerhalb von 14 Tagen begonnen wurde.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
ali schrieb am 8.11.18 20:28:
Ingo Friedrich schrieb am 8.11.18 19:05:
Meine Klageschrift macht morgen mein Anwalt. Meine Freunde mit Sitz in der Hansestadt bzw. deren Abrechnungsprofis haben es einfach übertrieben.
MfG :)
DAK oder TK :smile: Weswegen denn :hushed:
DAK. Absetzen einer Verordnung, bei der nicht innerhalb von 14 Tagen begonnen wurde.
MfG :)
[
DAK. Absetzen einer Verordnung, bei der nicht innerhalb von 14 Tagen begonnen wurde.
MfG :)
wie jetzt, die ignorieren den vereinbarten spät. Behandlungsbeginn ?
Nein, sie haben beim Doc angerufen und dort wurde es nicht vernünftig dokumentiert ?*
stimmts ? Oder noch schlimmer ?
:confused:
*sowas macht glaub ich nur die DAK....
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ali schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 8.11.18 20:59:
[
DAK. Absetzen einer Verordnung, bei der nicht innerhalb von 14 Tagen begonnen wurde.
MfG :)
wie jetzt, die ignorieren den vereinbarten spät. Behandlungsbeginn ?
Nein, sie haben beim Doc angerufen und dort wurde es nicht vernünftig dokumentiert ?*
stimmts ? Oder noch schlimmer ?
:confused:
*sowas macht glaub ich nur die DAK....
[
DAK. Absetzen einer Verordnung, bei der nicht innerhalb von 14 Tagen begonnen wurde.
MfG :)
wie jetzt, die ignorieren den vereinbarten spät. Behandlungsbeginn ?
Nein, sie haben beim Doc angerufen und dort wurde es nicht vernünftig dokumentiert ?*
stimmts ? Oder noch schlimmer ?
:confused:
*sowas macht glaub ich nur die DAK....
Am Rezept hing ein Änderungsfax. Mit dem Absetzungsschreiben wurde mir mitgeteilt, dass die 14 Tage Frist nicht eingehalten wurde. Mit dem Schreiben erhielt ich die Scans der VO sowie einen Scan vom Fax. Natürlich mit dem Logo der Davaso drauf. Behauptet wird: es liegt kein Fax vor - der Beweis dafür wurde gleich mitgeliefert.
MfG:)
@RoFo: Sorry, hatte deine Frage nicht korrekt gelesen. Verwechselte Ausfallgebühr mit Verzug.
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Ingo Friedrich schrieb:
ali schrieb am 8.11.18 21:02:
Ingo Friedrich schrieb am 8.11.18 20:59:
[
DAK. Absetzen einer Verordnung, bei der nicht innerhalb von 14 Tagen begonnen wurde.
MfG :)
wie jetzt, die ignorieren den vereinbarten spät. Behandlungsbeginn ?
Nein, sie haben beim Doc angerufen und dort wurde es nicht vernünftig dokumentiert ?*
stimmts ? Oder noch schlimmer ?
:confused:
*sowas macht glaub ich nur die DAK....
Am Rezept hing ein Änderungsfax. Mit dem Absetzungsschreiben wurde mir mitgeteilt, dass die 14 Tage Frist nicht eingehalten wurde. Mit dem Schreiben erhielt ich die Scans der VO sowie einen Scan vom Fax. Natürlich mit dem Logo der Davaso drauf. Behauptet wird: es liegt kein Fax vor - der Beweis dafür wurde gleich mitgeliefert.
MfG:)
@RoFo: Sorry, hatte deine Frage nicht korrekt gelesen. Verwechselte Ausfallgebühr mit Verzug.
Genau, gleich klagen, wieso widersprechen...
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ali schrieb:
:smile: geil
Genau, gleich klagen, wieso widersprechen...
:smile: geil
Genau, gleich klagen, wieso widersprechen...
Nein - ich habe vorher widersprochen.
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Ingo Friedrich schrieb:
ali schrieb am 8.11.18 21:19:
:smile: geil
Genau, gleich klagen, wieso widersprechen...
Nein - ich habe vorher widersprochen.
Am Rezept hing ein Änderungsfax. Mit dem Absetzungsschreiben wurde mir mitgeteilt, dass die 14 Tage Frist nicht eingehalten wurde. Mit dem Schreiben erhielt ich die Scans der VO sowie einen Scan vom Fax. Natürlich mit dem Logo der Davaso drauf. Behauptet wird: es liegt kein Fax vor - der Beweis dafür wurde gleich mitgeliefert.
MfG:)
:smile: :clap:
Richtig Klasse! Mein Abend ist gerettet. Hab gerade herzlichst gelacht. Dass die Guten trotz Widerspruch an der Sache festhalten ist filmreif. Wunderbar.
Mehr davon!
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Susulo schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 8.11.18 21:11:
Am Rezept hing ein Änderungsfax. Mit dem Absetzungsschreiben wurde mir mitgeteilt, dass die 14 Tage Frist nicht eingehalten wurde. Mit dem Schreiben erhielt ich die Scans der VO sowie einen Scan vom Fax. Natürlich mit dem Logo der Davaso drauf. Behauptet wird: es liegt kein Fax vor - der Beweis dafür wurde gleich mitgeliefert.
MfG:)
:smile: :clap:
Richtig Klasse! Mein Abend ist gerettet. Hab gerade herzlichst gelacht. Dass die Guten trotz Widerspruch an der Sache festhalten ist filmreif. Wunderbar.
Mehr davon!
Kann mir, außer mbone (vielen Dank nochmal), sonst noch jemand etwas hilfreiches mitteilen?
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RoFo schrieb:
Guten Morgen!
Kann mir, außer mbone (vielen Dank nochmal), sonst noch jemand etwas hilfreiches mitteilen?
Das Geld ist auf dem Konto....
Inclusive bitterbitterböser Email.
Ich will wenigstens einmal die Ausfallgebühr einklagen.
Es sind noch ein paar Rechnungen offen.
Ich setz mich trotzdem mal ran.
Also, eure Unterstützung ist weiterhin sehr willkommen!
:smile:
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RoFo schrieb:
Jetzt weiß ich, warum niemand "hier!!!!" schreit.
Das Geld ist auf dem Konto....
Inclusive bitterbitterböser Email.
Ich will wenigstens einmal die Ausfallgebühr einklagen.
Es sind noch ein paar Rechnungen offen.
Ich setz mich trotzdem mal ran.
Also, eure Unterstützung ist weiterhin sehr willkommen!
:smile:
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Susulo schrieb:
Ich hab das einmal über ein online Mahnverfahren gemacht - da musste ich nix selber entwerfen.
Ich hab das einmal über ein online Mahnverfahren gemacht - da musste ich nix selber entwerfen.
Beim gerichtlichen Mahnverfahren wird keine Rechtsgrundlage geprüft.
Das mache ich ich bei PP auch so, da ist die Sache ja für den Patienten eindeutig.
Die Richtigkeit der Ausfallgebühr wird meist sehr angezweifelt.
Da will ich dann gleich Klage erheben.
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RoFo schrieb:
Susulo schrieb am 10.11.18 08:17:
Ich hab das einmal über ein online Mahnverfahren gemacht - da musste ich nix selber entwerfen.
Beim gerichtlichen Mahnverfahren wird keine Rechtsgrundlage geprüft.
Das mache ich ich bei PP auch so, da ist die Sache ja für den Patienten eindeutig.
Die Richtigkeit der Ausfallgebühr wird meist sehr angezweifelt.
Da will ich dann gleich Klage erheben.
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mbone schrieb:
Ich habe einen Infotext (ganze DIN A4 Seite) der den Sachverhalt aufgrund des BGB §§ 611 ff darlegt.
Ist dir mit sowas gedient?
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C. DBO schrieb:
Ich regle das über meine Anwälte, kostet mich nix, der säumige Patient muss auch den Anwalt zahlen und alles ist korrekt und rechtssicher
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