Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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zahlt jemand von Euch seinen AN die Kinderbetreuungskosten?
Wie läuft das, zahlt man die an den AN oder die Einrichtung, was kann man steuerlich geltend machen?
Gibt es Höchstsätze?
Danke für Eure Infos!
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FSchulze schrieb:
hallo,
zahlt jemand von Euch seinen AN die Kinderbetreuungskosten?
Wie läuft das, zahlt man die an den AN oder die Einrichtung, was kann man steuerlich geltend machen?
Gibt es Höchstsätze?
Danke für Eure Infos!
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und hast es in Deiner Buchführung als Betriebsausgaben bzw. Personalkosten gekennzeichnet?
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FSchulze schrieb:
@ Leni C.
und hast es in Deiner Buchführung als Betriebsausgaben bzw. Personalkosten gekennzeichnet?
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Leni C. schrieb:
Ja . Ist gesetzlich so zulässig . Aber wie gesagt nur Kindergartenzeit , hinterher in der Schulbetreung geht es nicht mehr auf diesem Weg . Obwohl es da genau so wichtig ist .
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Leni C. schrieb:
Habe ich mal gemacht . Geht allerdings nur im Kindergartenalter , nicht mehr in der Grundschule . Die AN hat mir nachgewiesen , was die Kita kostete und ich habe ihr den Betrag steuerfrei und Sozialabgabenfrei überwiesen .
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Wird als Netto Zuschlag gezahlt, fällt unter die freiwilligen sozialen Aufwendungen (Lohnsteuerfrei)
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TheStonie schrieb:
Nennt sich Kindergartenzuschlag. Ist wie gesagt nur für nicht schulpflichtige Kinder möglich.
Wird als Netto Zuschlag gezahlt, fällt unter die freiwilligen sozialen Aufwendungen (Lohnsteuerfrei)
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ptheike schrieb:
Mache ich bei allen Mitarbeiterinnen, deren Kinder im Kindergarten sind.....gute Lösung für beide (AG und AN)
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