WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
2011 ist (war gerade frisch selbstständig) habe ich einen Kollegen mit kurzfristiger Beschäftigung angestellt ( insgesamt über einen Zeitraum von 4 Monaten - alle Vorschriften wurden eingehalten. Bis auf das, dass ich aus Unwissenheit / oder nicht genügend informiert , keine Lohnsteuer ans Finanzamt abgeführt habe. Ich bin jetzt nur darauf gekommen, weil ich die nächsten Wochen eine Aushilfe benötige und mir die Bestimmungen nochmals durchgelesen habe. Und bin auf Lohnsteuer gestoßen, die pauschal bei 25% liegt.
Damals ist insg. ein Lohn von etwa 700€ auf 4 Monate angefallen, 25% davon hätte ich abführen müssen.
Wie soll ich vorgehen? Was könnte mir passieren?
Bei der regelmäßigen Überprüfung durch die RV war alles OK. Auch war letztes Jahr der Zoll in bei mir und die Jahre ab Beginn der Selbstständigkeit überprüft. Auch alles in Ordnung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie soll ich mich verhalten?
2011 ist (war gerade frisch selbstständig) habe ich einen Kollegen mit kurzfristiger Beschäftigung angestellt ( insgesamt über einen Zeitraum von 4 Monaten - alle Vorschriften wurden eingehalten. Bis auf das, dass ich aus Unwissenheit / oder nicht genügend informiert , keine Lohnsteuer ans Finanzamt abgeführt habe. Ich bin jetzt nur darauf gekommen, weil ich die nächsten Wochen eine Aushilfe benötige und mir die Bestimmungen nochmals durchgelesen habe. Und bin auf Lohnsteuer gestoßen, die pauschal bei 25% liegt.
Damals ist insg. ein Lohn von etwa 700€ auf 4 Monate angefallen, 25% davon hätte ich abführen müssen.
Wie soll ich vorgehen? Was könnte mir passieren?
Bei der regelmäßigen Überprüfung durch die RV war alles OK. Auch war letztes Jahr der Zoll in bei mir und die Jahre ab Beginn der Selbstständigkeit überprüft. Auch alles in Ordnung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ingo Friedrich schrieb:
Die Lohnsteuer liegt pauschal bei 2%.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kukdiehe schrieb:
Ich würde einfach nix unternehmen und meine Klappe halten. Du wurdest ja so wie so schon mal durchleuchtet und es gab anscheinend nix zu beanstanden und in 4 Jahren ist das ganze eh Verjährt. Also ich würde mir jetzt da keinen Kopf drum machen.
LG Sprewi
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sprewi schrieb:
Du brauchst dir bei den Beträgen keine Gedanken machen. Lohnsteuer ist bei Lohnsteuerklasse 1 erst ab einem Monatsbrutto von ca. 900€ fällig. Wo die Grenze 2011 war, weiß ich nicht genau. Aber bei 700 auf 4 Monate fällt noch keine Lohnsteuer an.
LG Sprewi
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nola schrieb:
Wo kein Kläger auch kein Richter
[...]
Wie soll ich vorgehen? Was könnte mir passieren?
Bei der regelmäßigen Überprüfung durch die RV war alles OK. Auch war letztes Jahr der Zoll in bei mir und die Jahre ab Beginn der Selbstständigkeit überprüft. Auch alles in Ordnung.
Wie du vorgehen sollst? Ganz klar: Gemäß BGB bist du gefordert die zuständigen Stellen auf den Fehler aufmerksam zu machen; damit erfüllst du die Bedingungen einer tätigen Reue (= du kümmerst dich selbstständig darum, den entstandenden Schaden zu beheben).
Was dir passieren könnte? Dein Betrieb wird durch höhere Dienstgrade nochmal durchleuchtet. Treten weitere Unregelmäßigkeiten zutage werden die weiterverfolgt, ist dein Betrieb außer diesem faux-pas sauber passiert nicht viel (da du selbst die nötige Kontrolle angestoßen hast). Eventuell rückständige Zahlungen werden explizit eingefordert.
Soweit so gut, ich bin übrigens nicht zu einer Rechtsberatung befugt und alles was ich schreibe spiegelt meine ganz persönliche Meinung wieder.
Du könntest aber auch die nächsten paar Jahre abwarten, nach zehn Jahren bist du nicht mehr verpflichtet steuerrelevante Unterlagen aufzuheben. Sind dann keine Unterlagen über deine Steuerhinterziehung mehr auffindbar hat sie vermutlich nie stattgefunden. Etwas was nie stattgefunden hat kann von einer eventuellen verfolgenden Behörde nicht verfolgt werden...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Chris12.73 schrieb:
Dein ehemaliger Mitarbeiter wird seine Einkünfte in seiner Steuererklärung sicherlich angegeben haben und so auch korrekt nach dem persönlichen Steuersatz versteuert haben. Der pauschale Abzug von 25% ist ja für den AN nicht grundsätzlich vorteilhaft ...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 30.4.17 22:18:
[...]
Wie soll ich vorgehen? Was könnte mir passieren?
Bei der regelmäßigen Überprüfung durch die RV war alles OK. Auch war letztes Jahr der Zoll in bei mir und die Jahre ab Beginn der Selbstständigkeit überprüft. Auch alles in Ordnung.
Wie du vorgehen sollst? Ganz klar: Gemäß BGB bist du gefordert die zuständigen Stellen auf den Fehler aufmerksam zu machen; damit erfüllst du die Bedingungen einer tätigen Reue (= du kümmerst dich selbstständig darum, den entstandenden Schaden zu beheben).
Was dir passieren könnte? Dein Betrieb wird durch höhere Dienstgrade nochmal durchleuchtet. Treten weitere Unregelmäßigkeiten zutage werden die weiterverfolgt, ist dein Betrieb außer diesem faux-pas sauber passiert nicht viel (da du selbst die nötige Kontrolle angestoßen hast). Eventuell rückständige Zahlungen werden explizit eingefordert.
Soweit so gut, ich bin übrigens nicht zu einer Rechtsberatung befugt und alles was ich schreibe spiegelt meine ganz persönliche Meinung wieder.
Du könntest aber auch die nächsten paar Jahre abwarten, nach zehn Jahren bist du nicht mehr verpflichtet steuerrelevante Unterlagen aufzuheben. Sind dann keine Unterlagen über deine Steuerhinterziehung mehr auffindbar hat sie vermutlich nie stattgefunden. Etwas was nie stattgefunden hat kann von einer eventuellen verfolgenden Behörde nicht verfolgt werden...
aber unabhängig davon würde ich mal sagen: keine Panik !! Die Beträge sind ja überschaubar. Und wenn dir sogar schon mal die DRV auf die Finger geschaut hat, ohne was zu monieren?
Bevor du aber hier im Forum 20 verschiedene Meinungen zum Thema hörst - hast du keine Steuerberater deines Vertrauens? Ich an deiner Stelle würde mal meine Unterlagen von damals jemanden anschauen lassen, der Ahnung hat und dann entscheiden, ob es wert ist, schlafende Hunde zu wecken und eine "Selbstanzeige" zu machen oder die Verjährung abwarten ... Du bist auf die Unregelmäßigkeit gestoßen "weil du dir was durchgelesen hast" - das wäre mir als "Rechtsinfo" zu wenig. Genau wie die Antworten im Forum.
Immer wieder schön, zu erleben, wie wir uns wegen Kleinstbeträgen zu "Betrügern der Nation" stilisieren, während andere Millionen am FA vorbei in ihre Taschen stecken und dabei gesellschaftsfähig bleiben...Nun ja, ist ein anderes Thema.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Und nicht vergessen :den neuen Angestellten anmelden bei Knappschaft wenn es Minijob ist ansonsten macht es ja ein STB wenn man einen hat
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Susulo schrieb:
Also, so ganz kapier ich es nicht - bei korrekter Anmeldung von Minijob ging bei mir immer alles relativ automatisch, auch die Pauschalabgabe ans Finanzamt ...
aber unabhängig davon würde ich mal sagen: keine Panik !! Die Beträge sind ja überschaubar. Und wenn dir sogar schon mal die DRV auf die Finger geschaut hat, ohne was zu monieren?
Bevor du aber hier im Forum 20 verschiedene Meinungen zum Thema hörst - hast du keine Steuerberater deines Vertrauens? Ich an deiner Stelle würde mal meine Unterlagen von damals jemanden anschauen lassen, der Ahnung hat und dann entscheiden, ob es wert ist, schlafende Hunde zu wecken und eine "Selbstanzeige" zu machen oder die Verjährung abwarten ... Du bist auf die Unregelmäßigkeit gestoßen "weil du dir was durchgelesen hast" - das wäre mir als "Rechtsinfo" zu wenig. Genau wie die Antworten im Forum.
Immer wieder schön, zu erleben, wie wir uns wegen Kleinstbeträgen zu "Betrügern der Nation" stilisieren, während andere Millionen am FA vorbei in ihre Taschen stecken und dabei gesellschaftsfähig bleiben...Nun ja, ist ein anderes Thema.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Wenn du durchgeprüft wurdest und du hast von allen Seiten die grüne Karte bekommen scheint doch alles ok zu sein . Was machst du dir dann für einen Kopf ? Stell eine Aushilfe ein und melde sie an . Hast du keinen Steuerberater der Löhne macht ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Schau einfach was Uli Hoenes passiert ist.
Mein Profilbild bearbeiten