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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig kein Kinderkrankengeld für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige bei IKK

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Neues Thema
kein Kinderkrankengeld für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige bei IKK
Es gibt 9 Beiträge
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Neuling
04.02.2016 09:46
Hallo zusammen,


ich befinde mich grade in einer herzhaften Auseinandersetzung mit meiner KV (s.o.), die meinen Anspruch auf Kinderkrankengeld ablehnt.

Begründung: Mit wahl des Krankengeldes ab 43.Tag (für mich) bestünde aufgrund der Selbstständigkeit auch der Anspruch auf Kinderkrankengeld auch erst ab 43. Tag (= 7.Woche!!!). Damit würde eine Lücke von 5 Wochen (wenn der Papa seine 10 tage nimmt) privat zu überbrücken sein, bis die IKK zahlt. Und welches Kind ist 7 Wochen am Stück krank (wenn dann im KH)?

SGB V § 44+45 sieht keine eindeutige Defionition vor, daß ab 1.Tag zu zahlen ist, es begründet nur den Anspruch an sich. Interne Papiere der IKK (Rundschreiben etc) gibts es im Netz nicht dazu.

Andere Kassen (z.B. TK) zahlen aber ab 1.Tag.

Hat jemand ähnliches durch und sich erfolgreich gewehrt? Ich habe schon an die übergeordnete Stelle (Bundesversicherungsamt) geschrieben, aber die Antwort dauert. Bin sehr dankbar für hilfreiche Tips.

Wünsche euch allen einen angenhemen Arbeitstag mit freundlichen Patienten.
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Hallo zusammen, ich befinde mich grade in einer herzhaften Auseinandersetzung mit meiner KV (s.o.), die meinen Anspruch auf Kinderkrankengeld ablehnt. Begründung: Mit wahl des Krankengeldes ab 43.Tag (für mich) bestünde aufgrund der Selbstständigkeit auch der Anspruch auf Kinderkrankengeld auch erst ab 43. Tag (= 7.Woche!!!). Damit würde eine Lücke von 5 Wochen (wenn der Papa seine 10 tage nimmt) privat zu überbrücken sein, bis die IKK zahlt. Und welches Kind ist 7 Wochen am Stück krank (wenn dann im KH)? SGB V § 44+45 sieht keine eindeutige Defionition vor, daß ab 1.Tag zu zahlen ist, es begründet nur den Anspruch an sich. Interne Papiere der IKK (Rundschreiben etc) gibts es im Netz nicht dazu. Andere Kassen (z.B. TK) zahlen aber ab 1.Tag. Hat jemand ähnliches durch und sich erfolgreich gewehrt? Ich habe schon an die übergeordnete Stelle (Bundesversicherungsamt) geschrieben, aber die Antwort dauert. Bin sehr dankbar für hilfreiche Tips. Wünsche euch allen einen angenhemen Arbeitstag mit freundlichen Patienten.
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Neuling schrieb:

Hallo zusammen,


ich befinde mich grade in einer herzhaften Auseinandersetzung mit meiner KV (s.o.), die meinen Anspruch auf Kinderkrankengeld ablehnt.

Begründung: Mit wahl des Krankengeldes ab 43.Tag (für mich) bestünde aufgrund der Selbstständigkeit auch der Anspruch auf Kinderkrankengeld auch erst ab 43. Tag (= 7.Woche!!!). Damit würde eine Lücke von 5 Wochen (wenn der Papa seine 10 tage nimmt) privat zu überbrücken sein, bis die IKK zahlt. Und welches Kind ist 7 Wochen am Stück krank (wenn dann im KH)?

SGB V § 44+45 sieht keine eindeutige Defionition vor, daß ab 1.Tag zu zahlen ist, es begründet nur den Anspruch an sich. Interne Papiere der IKK (Rundschreiben etc) gibts es im Netz nicht dazu.

Andere Kassen (z.B. TK) zahlen aber ab 1.Tag.

Hat jemand ähnliches durch und sich erfolgreich gewehrt? Ich habe schon an die übergeordnete Stelle (Bundesversicherungsamt) geschrieben, aber die Antwort dauert. Bin sehr dankbar für hilfreiche Tips.

Wünsche euch allen einen angenhemen Arbeitstag mit freundlichen Patienten.

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schlumpi22
04.02.2016 18:27
Hallo,

Tk zahlt ab ersten Tag? Bei mir nicht. ..
Und warum sollte eine andere Regelung gelten bei Kind krank und du krank?
Dann würden sich ja die freiwillig Versicherten aufs Kind krank schreiben lassen, wenn man da ab 1. Tag Geld bekommt. Wäre für die Kasse ja ein Verlust. ...
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Hallo, Tk zahlt ab ersten Tag? Bei mir nicht. .. Und warum sollte eine andere Regelung gelten bei Kind krank und du krank? Dann würden sich ja die freiwillig Versicherten aufs Kind krank schreiben lassen, wenn man da ab 1. Tag Geld bekommt. Wäre für die Kasse ja ein Verlust. ...
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Neuling
05.02.2016 15:22
Habe es schriftlich von TK. Nach bisherigen Recherchen zahlen alle IKK (auch BIG gesúndheit) ab 43.Tag kindkrank, AOK hält sich bedeckt, nur TK macht belastbare Aussagen.

Ich sehe es einfach im Vergleich mit den Angestellten (wir sind ja alle gesetzlich versichert): wenn AN krank greift LFZ durch AG für 6 Wochen -> Umkehrschluß: ich muß für MEINE Krankheit selbst aufkommen/vorsorgen 6Wo. lang

wenn Kind krank, zahlt AG nix (es seie denn vertraglich anders geregelt)-AN hat Anspruch auf unbezahlte Freistellung und bekommt Geld von KK -> Umkehrschluß: ich bekomme auch Geld von Kasse bei Kind krank. Auf die Idee mein Kind bei eigner Krh. "vorzuschieben" wäre ich ja niemals gekommen, aber nachvollziehbarer Gedankengang...wäre mir aber zuviel gedöns, wenn ich krank bin, sodaß ich nicht arbeiten kann, erst noch zum Kinderarzt zu rennen und dort noch mind.3h zuzubringen für den Schein.
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Habe es schriftlich von TK. Nach bisherigen Recherchen zahlen alle IKK (auch BIG gesúndheit) ab 43.Tag kindkrank, AOK hält sich bedeckt, nur TK macht belastbare Aussagen. Ich sehe es einfach im Vergleich mit den Angestellten (wir sind ja alle gesetzlich versichert): wenn AN krank greift LFZ durch AG für 6 Wochen -> Umkehrschluß: ich muß für MEINE Krankheit selbst aufkommen/vorsorgen 6Wo. lang wenn Kind krank, zahlt AG nix (es seie denn vertraglich anders geregelt)-AN hat Anspruch auf unbezahlte Freistellung und bekommt Geld von KK -> Umkehrschluß: ich bekomme auch Geld von Kasse bei Kind krank. Auf die Idee mein Kind bei eigner Krh. "vorzuschieben" wäre ich ja niemals gekommen, aber nachvollziehbarer Gedankengang...wäre mir aber zuviel gedöns, wenn ich krank bin, sodaß ich nicht arbeiten kann, erst noch zum Kinderarzt zu rennen und dort noch mind.3h zuzubringen für den Schein.
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Neuling schrieb:

Habe es schriftlich von TK. Nach bisherigen Recherchen zahlen alle IKK (auch BIG gesúndheit) ab 43.Tag kindkrank, AOK hält sich bedeckt, nur TK macht belastbare Aussagen.

Ich sehe es einfach im Vergleich mit den Angestellten (wir sind ja alle gesetzlich versichert): wenn AN krank greift LFZ durch AG für 6 Wochen -> Umkehrschluß: ich muß für MEINE Krankheit selbst aufkommen/vorsorgen 6Wo. lang

wenn Kind krank, zahlt AG nix (es seie denn vertraglich anders geregelt)-AN hat Anspruch auf unbezahlte Freistellung und bekommt Geld von KK -> Umkehrschluß: ich bekomme auch Geld von Kasse bei Kind krank. Auf die Idee mein Kind bei eigner Krh. "vorzuschieben" wäre ich ja niemals gekommen, aber nachvollziehbarer Gedankengang...wäre mir aber zuviel gedöns, wenn ich krank bin, sodaß ich nicht arbeiten kann, erst noch zum Kinderarzt zu rennen und dort noch mind.3h zuzubringen für den Schein.

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Heike Nissel
05.02.2016 18:24
Wenn du noch Kind/er unter 12 J. hast,wechsle zur TK.
Ich habe (Kinder sind groß) das KG ab 22. Tag gewählt,ist o.k., wenn du es betriebswirtschaftlich "ganzheitlich"siehst.
Mich hat die Familienanamnese zu diesem Schritt gebracht.
Vor 4 Jahren hatte ich eine subcapitale Humerusfraktur mit Abriß des Tub. majus.12 Wo au.-ich musste nicht mal meine Rücklage einsetzen.Liebe Grüße , Maxi :blush:
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Wenn du noch Kind/er unter 12 J. hast,wechsle zur TK. Ich habe (Kinder sind groß) das KG ab 22. Tag gewählt,ist o.k., wenn du es betriebswirtschaftlich "ganzheitlich"siehst. Mich hat die Familienanamnese zu diesem Schritt gebracht. Vor 4 Jahren hatte ich eine subcapitale Humerusfraktur mit Abriß des Tub. majus.12 Wo au.-ich musste nicht mal meine Rücklage einsetzen.Liebe Grüße , Maxi :blush:
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Heike Nissel schrieb:

Wenn du noch Kind/er unter 12 J. hast,wechsle zur TK.
Ich habe (Kinder sind groß) das KG ab 22. Tag gewählt,ist o.k., wenn du es betriebswirtschaftlich "ganzheitlich"siehst.
Mich hat die Familienanamnese zu diesem Schritt gebracht.
Vor 4 Jahren hatte ich eine subcapitale Humerusfraktur mit Abriß des Tub. majus.12 Wo au.-ich musste nicht mal meine Rücklage einsetzen.Liebe Grüße , Maxi :blush:

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schlumpi22 schrieb:

Hallo,

Tk zahlt ab ersten Tag? Bei mir nicht. ..
Und warum sollte eine andere Regelung gelten bei Kind krank und du krank?
Dann würden sich ja die freiwillig Versicherten aufs Kind krank schreiben lassen, wenn man da ab 1. Tag Geld bekommt. Wäre für die Kasse ja ein Verlust. ...

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krause32
08.02.2016 14:44
Bin freiwillig als Selbstständiger bei der TK versichert. Sie hat schon mehrfach für Krankheit der Kinder ab dem ersten Tag gezahlt, ohne Probleme.
Beste Grüße
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Bin freiwillig als Selbstständiger bei der TK versichert. Sie hat schon mehrfach für Krankheit der Kinder ab dem ersten Tag gezahlt, ohne Probleme. Beste Grüße
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Neuling
09.02.2016 10:19
Ja, das wußte ich. Mir will nur immer noch nicht in den Kopf daß die KK trotz gesetzl Rahmenregelungen machen können wie sie wollen.
Es wird wohl darauf hinauslaufen, daß ich (nach Absitzen meiner 18Monate Pflichtzugehörigkeit) wieder zur TK zurückwechsle.
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Ja, das wußte ich. Mir will nur immer noch nicht in den Kopf daß die KK trotz gesetzl Rahmenregelungen machen können wie sie wollen. Es wird wohl darauf hinauslaufen, daß ich (nach Absitzen meiner 18Monate Pflichtzugehörigkeit) wieder zur TK zurückwechsle.
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Neuling schrieb:

Ja, das wußte ich. Mir will nur immer noch nicht in den Kopf daß die KK trotz gesetzl Rahmenregelungen machen können wie sie wollen.
Es wird wohl darauf hinauslaufen, daß ich (nach Absitzen meiner 18Monate Pflichtzugehörigkeit) wieder zur TK zurückwechsle.

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erna09
26.03.2016 21:59
Gibt´s etwas neues von der IKK oder vom Bundesversicherungsamt? Bin momentan ebenfalls mit der IKK im Streit wegen der Kind-Krank-Tage. Die wollen ebenfalls erst ab 43.Tag einen Anspruch gewähren.
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erna09 schrieb:

Gibt´s etwas neues von der IKK oder vom Bundesversicherungsamt? Bin momentan ebenfalls mit der IKK im Streit wegen der Kind-Krank-Tage. Die wollen ebenfalls erst ab 43.Tag einen Anspruch gewähren.

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Neuling
28.03.2016 12:08
ja, BVA hat nach 4 wochen mitgeteilt, daß aufgrund der gesetzl. Lücke im SGB V die KK das selbst entscheiden können, daß aber einen gesetzl. Regelung dafür in Arbeit ist. Da momentan nur die TK das KKG ab 1.Tag zahlt, denke ich daß die regelung zu Ungunsten der Selbstständigen ausfallen wird und uns eine Vertragerweiterung angeboten werden werden muß (Zusatzversicherung?).
Ich wechsle zum nächsten Zeitpunkt wieder zur TK um es dann wenigstens noch solange mitnehmen zu können, bis das Gesetz durch ist.
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ja, BVA hat nach 4 wochen mitgeteilt, daß aufgrund der gesetzl. Lücke im SGB V die KK das selbst entscheiden können, daß aber einen gesetzl. Regelung dafür in Arbeit ist. Da momentan nur die TK das KKG ab 1.Tag zahlt, denke ich daß die regelung zu Ungunsten der Selbstständigen ausfallen wird und uns eine Vertragerweiterung angeboten werden werden muß (Zusatzversicherung?). Ich wechsle zum nächsten Zeitpunkt wieder zur TK um es dann wenigstens noch solange mitnehmen zu können, bis das Gesetz durch ist.
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Neuling schrieb:

ja, BVA hat nach 4 wochen mitgeteilt, daß aufgrund der gesetzl. Lücke im SGB V die KK das selbst entscheiden können, daß aber einen gesetzl. Regelung dafür in Arbeit ist. Da momentan nur die TK das KKG ab 1.Tag zahlt, denke ich daß die regelung zu Ungunsten der Selbstständigen ausfallen wird und uns eine Vertragerweiterung angeboten werden werden muß (Zusatzversicherung?).
Ich wechsle zum nächsten Zeitpunkt wieder zur TK um es dann wenigstens noch solange mitnehmen zu können, bis das Gesetz durch ist.

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RoFo
28.03.2016 12:25
Warum bist du rausgegangen aus der TK?
Ich habe vor einem Jahr von DAK zur TK gewechselt.
Hatte bei nur persönliche Gründe, keine sachlichen.
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Warum bist du rausgegangen aus der TK? Ich habe vor einem Jahr von DAK zur TK gewechselt. Hatte bei nur persönliche Gründe, keine sachlichen.
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RoFo schrieb:

Warum bist du rausgegangen aus der TK?
Ich habe vor einem Jahr von DAK zur TK gewechselt.
Hatte bei nur persönliche Gründe, keine sachlichen.

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krause32 schrieb:

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Beste Grüße



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