Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
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ich möchte mich nur noch auf Privatpatienten konzentrieren, weil ich zur Zeit aus privaten Gründen mich nicht in Vollzeit der Praxis witmen kann. Kann ich die Kassenzulassung ruhen lassen? Wenn ja, kann ich die Kassenzulassung später ohne nochmalige Prüfung wieder aufleben lassen?
Wo kann ich diesbezüglich nachschlagen?
Gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich möchte mich nur noch auf Privatpatienten konzentrieren, weil ich zur Zeit aus privaten Gründen mich nicht in Vollzeit der Praxis witmen kann. Kann ich die Kassenzulassung ruhen lassen? Wenn ja, kann ich die Kassenzulassung später ohne nochmalige Prüfung wieder aufleben lassen?
Wo kann ich diesbezüglich nachschlagen?
Gruß
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LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Ein Ruhen der Kassenzulassung ist nach meinem Wissensstand nicht möglich. Du mußt derzeit doch jede Veränderung (Fläche, MA,...) der GKV melden und dann wird darufhin neu entschieden ob die GKV-Zulassung weiterhin Bestand hat. Gibst du die Zulassung zurück wird bei einer neuen Zulassung wieder neu entschieden ob alle Voraussetzungen den dann aktuellen Zulassungsbestimmungen entsprechen. Ich gehe davon aus, das es dann auch keinen Bestandsschutz gibt. Dies ist wohl auch dein Beweggrund für diese Frage. Direkt bei der GKV anfragen weckt vielleicht "schlafende Hunde".
LG ergonosis
Tust du das nicht, weil du nur PKVler annimmst, passiert erst mal gar nichts.
Sollte dies aber den Kassen (vorrangig hier wohl der AOK) bekannt werden, durch Patienten, oder weil du auf einmal keine Rezepte mehr abrechnest, kann dies zu einer strafe und einem Entzug führen. Ob das dann wirklich soweit kommt, weiß ich nicht.
Sauberer wäre es, die GKV Zulassung zurückzugeben und bei Bedarf neu zu beantragen.
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FFGG schrieb:
Sobald du eine Kassenzulassung hast, bist du verpflichtet Kassenpatienten zu behandeln.
Tust du das nicht, weil du nur PKVler annimmst, passiert erst mal gar nichts.
Sollte dies aber den Kassen (vorrangig hier wohl der AOK) bekannt werden, durch Patienten, oder weil du auf einmal keine Rezepte mehr abrechnest, kann dies zu einer strafe und einem Entzug führen. Ob das dann wirklich soweit kommt, weiß ich nicht.
Sauberer wäre es, die GKV Zulassung zurückzugeben und bei Bedarf neu zu beantragen.
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Bernie schrieb:
Warum fragst Du nicht die, von denen Du die Zulassung hast? Also AOK usw. ......
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