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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Kassenzulassung ruhen lassen

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Neues Thema
Kassenzulassung ruhen lassen
Es gibt 5 Beiträge
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AV2010
23.06.2014 12:29
hallo,

bei uns kommt im dezember unser 3. kind und nun stehe ich vor der frage was wird aus meiner praxis (1 angestellte 18 stunden, ich mit ca. 15 stunden und eine FM mit 6 stunden).
momentan kann ich mir nicht vorstellen wie ich "chef spielen soll" mit 3 kleinen kids.
kann man die zulassung ruhen lassen? z.b. für 2 jahre?
schon die letzte schwangerschaft und die nachfolgende zeit war von der orga und finanziel ein deaster.

LG
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hallo, bei uns kommt im dezember unser 3. kind und nun stehe ich vor der frage was wird aus meiner praxis (1 angestellte 18 stunden, ich mit ca. 15 stunden und eine FM mit 6 stunden). momentan kann ich mir nicht vorstellen wie ich "chef spielen soll" mit 3 kleinen kids. kann man die zulassung ruhen lassen? z.b. für 2 jahre? schon die letzte schwangerschaft und die nachfolgende zeit war von der orga und finanziel ein deaster. LG
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AV2010 schrieb:

hallo,

bei uns kommt im dezember unser 3. kind und nun stehe ich vor der frage was wird aus meiner praxis (1 angestellte 18 stunden, ich mit ca. 15 stunden und eine FM mit 6 stunden).
momentan kann ich mir nicht vorstellen wie ich "chef spielen soll" mit 3 kleinen kids.
kann man die zulassung ruhen lassen? z.b. für 2 jahre?
schon die letzte schwangerschaft und die nachfolgende zeit war von der orga und finanziel ein deaster.

LG

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morpheus-06
23.06.2014 12:36
das geht eigentlich nicht.

RV VdEK
Der Zugelassene/fachliche Leiter kann bis zur Dauer von sechs Monaten bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie bei Schwangerschaft/ Mutterschaft entsprechend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz/Bundeserziehungsgeldgesetz oder entsprechenden ergänzenden Regelungen in einzelnen Bundesländern in seiner Praxis vertreten werden. Der Vertreter muss persönlich die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) erfüllen. Die zuständige Landesvertretung des vdek (im folgenden LV genannt) ist über die Vertretung und den voraussichtlichen Zeitraum zuvor schriftlich zu informieren; die Nachweise über die Qualifikation des Vertreters sind der Mitteilung an die LV beizufügen.

Du kannst allerdings mit allen Kassen die in deinem BL die Zulassung aussprechen versuchen eine Sonderregelung zu finden. Allerdings werden die Kassen keinen Präzedenzfall schaffen wollen.
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das geht eigentlich nicht. RV VdEK Der Zugelassene/fachliche Leiter kann bis zur Dauer von sechs Monaten bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie bei Schwangerschaft/ Mutterschaft entsprechend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz/Bundeserziehungsgeldgesetz oder entsprechenden ergänzenden Regelungen in einzelnen Bundesländern in seiner Praxis vertreten werden. Der Vertreter muss persönlich die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) erfüllen. Die zuständige Landesvertretung des vdek (im folgenden LV genannt) ist über die Vertretung und den voraussichtlichen Zeitraum zuvor schriftlich zu informieren; die Nachweise über die Qualifikation des Vertreters sind der Mitteilung an die LV beizufügen. Du kannst allerdings mit allen Kassen die in deinem BL die Zulassung aussprechen versuchen eine Sonderregelung zu finden. Allerdings werden die Kassen keinen Präzedenzfall schaffen wollen.
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morpheus-06 schrieb:

das geht eigentlich nicht.

RV VdEK
Der Zugelassene/fachliche Leiter kann bis zur Dauer von sechs Monaten bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie bei Schwangerschaft/ Mutterschaft entsprechend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz/Bundeserziehungsgeldgesetz oder entsprechenden ergänzenden Regelungen in einzelnen Bundesländern in seiner Praxis vertreten werden. Der Vertreter muss persönlich die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) erfüllen. Die zuständige Landesvertretung des vdek (im folgenden LV genannt) ist über die Vertretung und den voraussichtlichen Zeitraum zuvor schriftlich zu informieren; die Nachweise über die Qualifikation des Vertreters sind der Mitteilung an die LV beizufügen.

Du kannst allerdings mit allen Kassen die in deinem BL die Zulassung aussprechen versuchen eine Sonderregelung zu finden. Allerdings werden die Kassen keinen Präzedenzfall schaffen wollen.

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Shakespeare
23.06.2014 15:40
Bei der Beschreibung erfüllst du jetzt schon die Zulassungskriterien nicht mehr und man könnte dir die Zulassung entziehen. Als PI (ersatzweise fachliche Leitung) soll man Vollzeit zu Verfügung stehen. Bisher hieß das mind. 32 Wochenstunden. 2 oder noch mehr 3 Kinder voll zu betreuen (also nicht an Kitas, Krippen Omas delegieren) ist für sich genommen schon ein Vollzeitjob. Dann noch eine Praxis fachlich und organisatorisch auf Kurs zu halten ist fast unmöglich (es sei denn man heißt Ursula und ist Berufspolitikerin...). Versuch doch noch jemanden ins Boot zu holen (Beteiligung) oder eine fachliche Leitung (VZ) zu install. wenn das Patienten-aufkommen das hergibt. Du wirst dich wohl entscheiden müssen: Vollzeit Mutti oder VZ- Unternehmerin. Viel Glück und Kraft Gruß S.

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Bei der Beschreibung erfüllst du jetzt schon die Zulassungskriterien nicht mehr und man könnte dir die Zulassung entziehen. Als PI (ersatzweise fachliche Leitung) soll man Vollzeit zu Verfügung stehen. Bisher hieß das mind. 32 Wochenstunden. 2 oder noch mehr 3 Kinder voll zu betreuen (also nicht an Kitas, Krippen Omas delegieren) ist für sich genommen schon ein Vollzeitjob. Dann noch eine Praxis fachlich und organisatorisch auf Kurs zu halten ist fast unmöglich (es sei denn man heißt Ursula und ist Berufspolitikerin...). Versuch doch noch jemanden ins Boot zu holen (Beteiligung) oder eine fachliche Leitung (VZ) zu install. wenn das Patienten-aufkommen das hergibt. Du wirst dich wohl entscheiden müssen: Vollzeit Mutti oder VZ- Unternehmerin. Viel Glück und Kraft Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Bei der Beschreibung erfüllst du jetzt schon die Zulassungskriterien nicht mehr und man könnte dir die Zulassung entziehen. Als PI (ersatzweise fachliche Leitung) soll man Vollzeit zu Verfügung stehen. Bisher hieß das mind. 32 Wochenstunden. 2 oder noch mehr 3 Kinder voll zu betreuen (also nicht an Kitas, Krippen Omas delegieren) ist für sich genommen schon ein Vollzeitjob. Dann noch eine Praxis fachlich und organisatorisch auf Kurs zu halten ist fast unmöglich (es sei denn man heißt Ursula und ist Berufspolitikerin...). Versuch doch noch jemanden ins Boot zu holen (Beteiligung) oder eine fachliche Leitung (VZ) zu install. wenn das Patienten-aufkommen das hergibt. Du wirst dich wohl entscheiden müssen: Vollzeit Mutti oder VZ- Unternehmerin. Viel Glück und Kraft Gruß S.

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Ramona Völlkopf
28.06.2014 13:40
Vielleicht könnte deine Angestellte für diesen Zeitraum mit mindest. 32 Std die sogenannte "fachliche Leitung" übernehmen?
Rede doch mal mit ihr.

Andererseits kann so eine Praxis zur drückenden Belastung werden.
Du weißt doch, wie es ist, wenn deine AN vielleicht im Urlaub sind, dein Plan voll ist und eines deiner Kleinen fiebert....

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Vielleicht könnte deine Angestellte für diesen Zeitraum mit mindest. 32 Std die sogenannte "fachliche Leitung" übernehmen? Rede doch mal mit ihr. Andererseits kann so eine Praxis zur drückenden Belastung werden. Du weißt doch, wie es ist, wenn deine AN vielleicht im Urlaub sind, dein Plan voll ist und eines deiner Kleinen fiebert....
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Ramona Völlkopf schrieb:

Vielleicht könnte deine Angestellte für diesen Zeitraum mit mindest. 32 Std die sogenannte "fachliche Leitung" übernehmen?
Rede doch mal mit ihr.

Andererseits kann so eine Praxis zur drückenden Belastung werden.
Du weißt doch, wie es ist, wenn deine AN vielleicht im Urlaub sind, dein Plan voll ist und eines deiner Kleinen fiebert....

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therapeutin
28.06.2014 15:27
verstehe nicht wie du damit geld machen konntest,ist praktisch gerade mal ein vollzeitmitarbeiter...
war es von anfang an ,als Hobbypraxis gedacht?
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• morpheus-06
verstehe nicht wie du damit geld machen konntest,ist praktisch gerade mal ein vollzeitmitarbeiter... war es von anfang an ,als Hobbypraxis gedacht?
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therapeutin schrieb:

verstehe nicht wie du damit geld machen konntest,ist praktisch gerade mal ein vollzeitmitarbeiter...
war es von anfang an ,als Hobbypraxis gedacht?



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