Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
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Noch eine Frage zur EÜR: müssen alles Einnahmen und auch Ausgaben chronologisch in einer Tabelle aufgeführt sein oder genügt es, einfach alle Ausgaben/Belege insgesamt zu "sammeln" und den gesamten Einnahmen im Jahr gegenüberzustellen.
Ich habe jetzt ein wenig im Netz gelesen und bin unsicher. Mache schon alles über den Steuerberater und der hat nie irgendetwas gesagt. Ich habe ihm am Jahresende meine gesamten Einnahmen und Ausgaben ( hier schon unterteilt in den nötigen Kategorien) übermittelt und er hat darauf die EÜR erstellt.
Ich habe jedoch nie genau festgehalten , z.B: dass ich am 13.07.2017 Einnahmen x hatte du am selben Tag Ausgaben y und dies alles einer Tabelle aufgeführt.
Ich habe alles anhand meiner Kontoauszüge überprüft und hatte dadurch natürlich einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben.
Theoretisch ist ja alles über den Kontoauszug nachprüfbar. Auch auf den Belegen bei Barkäufen ist das Datum ersichtlich
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bin ich als Physiotherapeut (Einmannpraxis) verpflichtet ein Kassen buch zu führen? Ich nutze Theorg - hier werden ja alle Bareinnahmen chronologisch aufgelistet und verbucht. Jedoch habe ich bisher nie buchgeführt wann und wie viel Geld ich aus der Kasse genommen habe ( meist habe ich Ende der Woche das Geld herausgenommen und etwas Wechselgeld zurückgelassen),
Noch eine Frage zur EÜR: müssen alles Einnahmen und auch Ausgaben chronologisch in einer Tabelle aufgeführt sein oder genügt es, einfach alle Ausgaben/Belege insgesamt zu "sammeln" und den gesamten Einnahmen im Jahr gegenüberzustellen.
Ich habe jetzt ein wenig im Netz gelesen und bin unsicher. Mache schon alles über den Steuerberater und der hat nie irgendetwas gesagt. Ich habe ihm am Jahresende meine gesamten Einnahmen und Ausgaben ( hier schon unterteilt in den nötigen Kategorien) übermittelt und er hat darauf die EÜR erstellt.
Ich habe jedoch nie genau festgehalten , z.B: dass ich am 13.07.2017 Einnahmen x hatte du am selben Tag Ausgaben y und dies alles einer Tabelle aufgeführt.
Ich habe alles anhand meiner Kontoauszüge überprüft und hatte dadurch natürlich einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben.
Theoretisch ist ja alles über den Kontoauszug nachprüfbar. Auch auf den Belegen bei Barkäufen ist das Datum ersichtlich
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ali schrieb:
Klär das bitte mit Deinem StBe....
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Wenn z. B. alle Barein- und auszahlungen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Zuzahlungsverpflichtungen kassentechnisch über THEORG laufen, kannst du dir dazu über beliebige Zeiträume (wir machen es monatlich) Ausdrucke mit allen Einzelpositionen erstellen, diese in deine Papierbelege zur Buchführung einordnen und den/die sich ergebenden Beträge verbuchen (bei monatlichen Ausdruck z. B. am letzten Tag des Monats). THEORG erfüllt mittlerweile die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung, aber das müsstest du als THEORG-Kunde auch wissen.
Walli :hushed:
Hoffe das wir nie eine Registrierkasse einführen müssen.
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Führst du eine Kasse (auch Buchhalterisch) dann musst du alle einnahme und ausgaben zeitnah (d.h. umgehend) aufzeichnen. Die Kasse muss jederzeit Sturzfähig sein, also Kassen Ist und Kassen Soll müssen übereinstimmen.
Mauscheleien sind nicht machbar und vorallem darf das Kassenkonto nicht negativ werden.
Leichter, da Freiberufler nicht Buchführungspflichtig i.S. des HGBs sind, also Bilanzieren, ist die möglichkeit der Privatkonten.
Also alle Einnahmen, die Bar hereinkommen wandern in deine Private tasche als Privatentnahme, alle Ausgaben, die Bar laufen aus der Privaten Tasche als Privateinlage, so hättest du dann keine Kassenbuchpflicht etc.
Problem hierbei ist natürlich das Überblicken. Solange du es allein machst, ist das kein Problem. Wenn du Mitarbeiter hast, wirds schwierig, dann ist Variante 1 die sicherere.
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TheStonie schrieb:
Also formell fragst du natürlich den StB.
Führst du eine Kasse (auch Buchhalterisch) dann musst du alle einnahme und ausgaben zeitnah (d.h. umgehend) aufzeichnen. Die Kasse muss jederzeit Sturzfähig sein, also Kassen Ist und Kassen Soll müssen übereinstimmen.
Mauscheleien sind nicht machbar und vorallem darf das Kassenkonto nicht negativ werden.
Leichter, da Freiberufler nicht Buchführungspflichtig i.S. des HGBs sind, also Bilanzieren, ist die möglichkeit der Privatkonten.
Also alle Einnahmen, die Bar hereinkommen wandern in deine Private tasche als Privatentnahme, alle Ausgaben, die Bar laufen aus der Privaten Tasche als Privateinlage, so hättest du dann keine Kassenbuchpflicht etc.
Problem hierbei ist natürlich das Überblicken. Solange du es allein machst, ist das kein Problem. Wenn du Mitarbeiter hast, wirds schwierig, dann ist Variante 1 die sicherere.
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idefix- schrieb:
Wir haben eine Kasse in der Schublade, da werden alle Einnahmen reingeworfen und wenn ich was brauche rausgenommen. Am Jahresende drück ich bei THEORG auf den Knopf und erstelle einen Ausdruck wo die Gesamtsumme alle Praxiseinnahmen und Privatpatienteneinnahmen draufstehen, also zwei Zeilen, die gehen mit zum Steuerberater und fertig.
Hoffe das wir nie eine Registrierkasse einführen müssen.
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