Wir suchen ab Mai 2026 eine
motivierte, kompetente Verstärkung
in Vollzeit (30-40h).
Kurz über uns:
Unsere zwei Praxen liegt im
schönen Eimsbüttel und in der
lebhaften Sternschanze. Wir haben
jeweils fünf Behandlungsräume und
einen KGG-Raum. Unser Team ist jung
und sehr beständig, worüber wir
sehr dankbar sind. Ein Platz im
Team ist noch frei und wir würden
uns über einen aufgeschlossenen,
engagierten Kollegen/-in freuen.
Unser Therapieschwerpunkt liegt in
der Behandlung von o...
motivierte, kompetente Verstärkung
in Vollzeit (30-40h).
Kurz über uns:
Unsere zwei Praxen liegt im
schönen Eimsbüttel und in der
lebhaften Sternschanze. Wir haben
jeweils fünf Behandlungsräume und
einen KGG-Raum. Unser Team ist jung
und sehr beständig, worüber wir
sehr dankbar sind. Ein Platz im
Team ist noch frei und wir würden
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engagierten Kollegen/-in freuen.
Unser Therapieschwerpunkt liegt in
der Behandlung von o...
hat jemand Infos ,wie es mit dem Kassenbon -Gesetz 2020 für uns in der Physiotherapie ausschaut?
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mario471 schrieb:
Guten Morgen,
hat jemand Infos ,wie es mit dem Kassenbon -Gesetz 2020 für uns in der Physiotherapie ausschaut?
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(Aussage meiner Steuerberaterin)
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Minza schrieb:
Gilt nur für elektronische Kassensysteme. (Registrierkassen), also solche die nur aufgehen wenn man was eintippt oder die mit PC verbunden sind und aufgehen, wenn man was buchen möchte.
(Aussage meiner Steuerberaterin)
So heißt es in § 1 Satz 1 KassenSichV:
Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker, elektronische Buchhaltungsprogramme, (...)
Oder anders formuliert: Alles, was nicht mit Zettel, Stift und Taschenrechner bewerkstelligt wird, nutzt "elektronische Aufzeichnungssysteme".
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mechanicus schrieb:
Glaube nie einem Steuerberater. :wink:
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So heißt es in § 1 Satz 1 KassenSichV:
Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker, elektronische Buchhaltungsprogramme, (...)
Oder anders formuliert: Alles, was nicht mit Zettel, Stift und Taschenrechner bewerkstelligt wird, nutzt "elektronische Aufzeichnungssysteme".
Registrierkassen. Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker, elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten [...] gehören nicht dazu.
Es betrifft also tatsächlich nur elektronische Kassen oder computergestützte Kassensysteme. Die Nutzung eines Computers, sofern dieser nicht eine Kasse "bedient", stellt also kein Problem dar!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Du hast das Zitat etwas unglücklich abgekürzt:
Elektronische Aufzeichnungssysteme [...] sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder
Registrierkassen. Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker, elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten [...] gehören nicht dazu.
Es betrifft also tatsächlich nur elektronische Kassen oder computergestützte Kassensysteme. Die Nutzung eines Computers, sofern dieser nicht eine Kasse "bedient", stellt also kein Problem dar!
Gruß
Nora
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mechanicus schrieb:
Stimmt, das kommt davon, wenn man die Lesebrille nicht gleich zu Hand hat. :kissing_closed_eyes:
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RoFo schrieb:
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/bonpflicht/16/184481/184767#msg-184767
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