Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
hat jemand Infos ,wie es mit dem Kassenbon -Gesetz 2020 für uns in der Physiotherapie ausschaut?
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mario471 schrieb:
Guten Morgen,
hat jemand Infos ,wie es mit dem Kassenbon -Gesetz 2020 für uns in der Physiotherapie ausschaut?
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(Aussage meiner Steuerberaterin)
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Minza schrieb:
Gilt nur für elektronische Kassensysteme. (Registrierkassen), also solche die nur aufgehen wenn man was eintippt oder die mit PC verbunden sind und aufgehen, wenn man was buchen möchte.
(Aussage meiner Steuerberaterin)
So heißt es in § 1 Satz 1 KassenSichV:
Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker, elektronische Buchhaltungsprogramme, (...)
Oder anders formuliert: Alles, was nicht mit Zettel, Stift und Taschenrechner bewerkstelligt wird, nutzt "elektronische Aufzeichnungssysteme".
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mechanicus schrieb:
Glaube nie einem Steuerberater. :wink:
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So heißt es in § 1 Satz 1 KassenSichV:
Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker, elektronische Buchhaltungsprogramme, (...)
Oder anders formuliert: Alles, was nicht mit Zettel, Stift und Taschenrechner bewerkstelligt wird, nutzt "elektronische Aufzeichnungssysteme".
Registrierkassen. Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker, elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten [...] gehören nicht dazu.
Es betrifft also tatsächlich nur elektronische Kassen oder computergestützte Kassensysteme. Die Nutzung eines Computers, sofern dieser nicht eine Kasse "bedient", stellt also kein Problem dar!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Du hast das Zitat etwas unglücklich abgekürzt:
Elektronische Aufzeichnungssysteme [...] sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder
Registrierkassen. Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker, elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten [...] gehören nicht dazu.
Es betrifft also tatsächlich nur elektronische Kassen oder computergestützte Kassensysteme. Die Nutzung eines Computers, sofern dieser nicht eine Kasse "bedient", stellt also kein Problem dar!
Gruß
Nora
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mechanicus schrieb:
Stimmt, das kommt davon, wenn man die Lesebrille nicht gleich zu Hand hat. :kissing_closed_eyes:
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RoFo schrieb:
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/bonpflicht/16/184481/184767#msg-184767
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