Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
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Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich arbeite in einer KG-Praxis und wollte fragen,ob ich diese ,noch mit Vorhängen in den Behandlungsräumen,so übernehmen könnte ,als zukünftiger Chef.Oder muss ich, laut den neuen Richtlinien, jetzt Trockenbauwände einbauen lassen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
okay danke
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RoFo schrieb:
Kommt auf den Zweck der Vorhänge an.
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alobar schrieb:
ist es nicht so, dass alte Praxen einen Bestandsschutz haben?!?
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Leni C. schrieb:
Ja , aber nur für den aktuellen PI . Neuer PI , neue Abnahme nach geltenden Bestimmungen .
ist es nicht so, dass alte Praxen einen Bestandsschutz haben?!?
Ja, s. hier https://www.physio.de/php/meldung.php?id=9651
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tom1350 schrieb:
alobar schrieb am 17.9.18 06:41:
ist es nicht so, dass alte Praxen einen Bestandsschutz haben?!?
Ja, s. hier https://www.physio.de/php/meldung.php?id=9651
ist es nicht so, dass alte Praxen einen Bestandsschutz haben?!?
Nicht mit Vorhängen als Kabinenabtrennungen, da diese auch in den alten Einrichtungsrichtlinien nicht mehr zulässig waren.
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Tempelritter schrieb:
alobar schrieb am 17.9.18 06:41:
ist es nicht so, dass alte Praxen einen Bestandsschutz haben?!?
Nicht mit Vorhängen als Kabinenabtrennungen, da diese auch in den alten Einrichtungsrichtlinien nicht mehr zulässig waren.
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PTP schrieb:
Bei Neuzulassung gelten die neuen Zulassungsvoraussetzungen, also keine Vorhänge mehr
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