Wir suchen für unsere Praxis in
Hattingen und Umgebung Therapeuten
(m/w/d) für Hausbesuche.
Ein Dienstwagen wird gestellt.
Dieser kann auch für den Weg zur
Arbeit und nach Hause genutzt
werden.
in der Regel mindestens 30min
Takt pro Behandlung
ausreichende ruhige Fahrtzeit
zum nächsten Patienten
30 Tage Urlaub / Jahr - können
mit Brückentagen kombiniert
werden!!!! So noch mal mehr aus den
30 Urlaubstagen machen!
Administrative Aufgaben werden
im Hintergrund überno...
Hattingen und Umgebung Therapeuten
(m/w/d) für Hausbesuche.
Ein Dienstwagen wird gestellt.
Dieser kann auch für den Weg zur
Arbeit und nach Hause genutzt
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in der Regel mindestens 30min
Takt pro Behandlung
ausreichende ruhige Fahrtzeit
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30 Tage Urlaub / Jahr - können
mit Brückentagen kombiniert
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im Hintergrund überno...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
bei einer Kur krankgeschrieben sein? Oder geht es zur volle Belastung des Arbeitgebers(damit ist die Entgeldfortzahlung gemeint)? Danke im Voraus!
Die Ansprüche Ihres Mitarbeiters beschränken sich nicht nur auf dessen Arbeitsunfähigkeit: Auch bei medizinisch notwendigen Vorsorge- und Reha-Maßnahmen sind Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, selbst wenn der krankhafte Gesundheitszustand noch nicht zur Arbeitsunfähigkeit führt. Voraussetzungen sind, dass die Maßnahme von einem Sozialleistungsträger (gesetzliche Unfall-, Renten- oder Krankenversicherung) bewilligt wurde und ambulant, teilstationär bzw. stationär erfolgt. Dabei ist unerheblich, ob die Kosten voll übernommen werden; schon die Bezuschussung reicht, um einen sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung auszulösen. Liegt der medizinischen Maßnahme und einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit allerdings dieselbe Krankheit zugrunde, kann sich dadurch der Anspruch während der Kurmaßnahme verkürzen. (IKK gesund plus · Arbeitgeberservice Entgeltfortzahlung IHRE KRANKENKASSE)
[bearbeitet am 21.01.14 18:16]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bei dem Krankschreiben wird U1/U2 erstattet. Ist es bei einer Kur möglich?
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SGBV schrieb:
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen das weitergezahlte Arbeitsentgelt sowie die auf das Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung im Fall der Krankheit oder der Teilnahme an einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. (gefunden hier: Lohnfortzahlungsversicherung und Umlageverfahren bei Krankheit und Mutterschaft - IHK Darmstadt)
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SGBV schrieb:
Entgeltfortzahlung bei Vorsorge- und Rehamaßnahmen
Die Ansprüche Ihres Mitarbeiters beschränken sich nicht nur auf dessen Arbeitsunfähigkeit: Auch bei medizinisch notwendigen Vorsorge- und Reha-Maßnahmen sind Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, selbst wenn der krankhafte Gesundheitszustand noch nicht zur Arbeitsunfähigkeit führt. Voraussetzungen sind, dass die Maßnahme von einem Sozialleistungsträger (gesetzliche Unfall-, Renten- oder Krankenversicherung) bewilligt wurde und ambulant, teilstationär bzw. stationär erfolgt. Dabei ist unerheblich, ob die Kosten voll übernommen werden; schon die Bezuschussung reicht, um einen sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung auszulösen. Liegt der medizinischen Maßnahme und einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit allerdings dieselbe Krankheit zugrunde, kann sich dadurch der Anspruch während der Kurmaßnahme verkürzen. (IKK gesund plus · Arbeitgeberservice Entgeltfortzahlung IHRE KRANKENKASSE)
[bearbeitet am 21.01.14 18:16]
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