Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
wie handhabt Ihr es mit der Internet-Nutzung in der Praxis durch MA (z.B. Smartphone)?
Einerseits kann ich über das Routermenü sog. Positiv- oder Negativlisten für das jeweilige Gerät anlegen. Aber keine Ahnung, wie das gehen soll bei unzähligen Seiten
Andererseits muss doch im Falle einer Beanstandung der Beanstandende nachweisen, welche (kriminellen) Seiten von welchem Gerät aus über meine IP aufgerufen wurden.
Wer wäre denn letztlich verantwortlich? Ich als Router-Besitzer oder der Gerätebesitzer?
Danke vorab für hilfreiche Tipps.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
WinnieE schrieb:
Hallo liebe PI´s,
wie handhabt Ihr es mit der Internet-Nutzung in der Praxis durch MA (z.B. Smartphone)?
Einerseits kann ich über das Routermenü sog. Positiv- oder Negativlisten für das jeweilige Gerät anlegen. Aber keine Ahnung, wie das gehen soll bei unzähligen Seiten
Andererseits muss doch im Falle einer Beanstandung der Beanstandende nachweisen, welche (kriminellen) Seiten von welchem Gerät aus über meine IP aufgerufen wurden.
Wer wäre denn letztlich verantwortlich? Ich als Router-Besitzer oder der Gerätebesitzer?
Danke vorab für hilfreiche Tipps.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
WinnieE schrieb:
Das Problem könnten illegale Aktionen über meine IP sein. Und die können durchaus teuer werden.
LG ergonosis
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ergonosis schrieb:
Du kannst doch jedem MA einen eigenen (Gast)Zugang zuweisen. Was er dann machen darf und wie er damit umzugehen hat kannst du vertraglich mit jedem einzelnen vereinbaren. Der Nachweis über "krimminelle Machenschaften" läßt sich dann über die Zuordnung MA-Zugang leicht führen und dem jeweiligen Mitarbeiter zuordnen. Du solltest den Mitarbeitern jedoch vorab schriftlich mitteilen, dass du über die Nutzung der Zugänge automatisch Protokoll führst.
LG ergonosis
Du kannst doch jedem MA einen eigenen (Gast)Zugang zuweisen. Was er dann machen darf und wie er damit umzugehen hat kannst du vertraglich mit jedem einzelnen vereinbaren. Der Nachweis über "krimminelle Machenschaften" läßt sich dann über die Zuordnung MA-Zugang leicht führen und dem jeweiligen Mitarbeiter zuordnen. Du solltest den Mitarbeitern jedoch vorab schriftlich mitteilen, dass du über die Nutzung der Zugänge automatisch Protokoll führst.
LG ergonosis
Danke für Deine Antwort!
Also bin ich mit meiner Annahme nicht falsch, dass dann im Fall eines Falles nicht der Inhaber des Routers/der IP-Adresse haftet, sondern der Besitzer des Endgerätes.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
WinnieE schrieb:
ergonosis schrieb am 13.12.19 14:29:
Du kannst doch jedem MA einen eigenen (Gast)Zugang zuweisen. Was er dann machen darf und wie er damit umzugehen hat kannst du vertraglich mit jedem einzelnen vereinbaren. Der Nachweis über "krimminelle Machenschaften" läßt sich dann über die Zuordnung MA-Zugang leicht führen und dem jeweiligen Mitarbeiter zuordnen. Du solltest den Mitarbeitern jedoch vorab schriftlich mitteilen, dass du über die Nutzung der Zugänge automatisch Protokoll führst.
LG ergonosis
Danke für Deine Antwort!
Also bin ich mit meiner Annahme nicht falsch, dass dann im Fall eines Falles nicht der Inhaber des Routers/der IP-Adresse haftet, sondern der Besitzer des Endgerätes.
Das Problem könnten illegale Aktionen über meine IP sein. Und die können durchaus teuer werden.
1. Hab ich (diesbezüglich) ein absolutes Vertauensverhältnis zu meinen Mitarbeitern 2. siehe Papa
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
WinnieE schrieb am 13.12.19 13:46:
Das Problem könnten illegale Aktionen über meine IP sein. Und die können durchaus teuer werden.
1. Hab ich (diesbezüglich) ein absolutes Vertauensverhältnis zu meinen Mitarbeitern 2. siehe Papa
Das Problem könnten illegale Aktionen über meine IP sein. Und die können durchaus teuer werden.
1. Hab ich (diesbezüglich) ein absolutes Vertauensverhältnis zu meinen Mitarbeitern 2. siehe Papa
Vertrauensverhältnisse in der Praxis sind genial. Ist bei uns auch so.
Leider hat man keine Garantie, dass das auf unbegrenzte Zeit gültig ist (Erfahrungen im allgemeinen sowie auch im beruflichen zwischenmenschlichen Bereich ;---))
Dazu kommt, dass es sinnvoll ist, die rechtlichen Hintergründe zu kennen. (in dem Zusammenhang Danke an Papa)
Allerdings zeigt sich aus Papa´s Links auch, dass geltende Rechtsformen heute mehr denn je ständigen Veränderungen unterliegen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
WinnieE schrieb:
ali schrieb am 14.12.19 00:41:
WinnieE schrieb am 13.12.19 13:46:
Das Problem könnten illegale Aktionen über meine IP sein. Und die können durchaus teuer werden.
1. Hab ich (diesbezüglich) ein absolutes Vertauensverhältnis zu meinen Mitarbeitern 2. siehe Papa
Vertrauensverhältnisse in der Praxis sind genial. Ist bei uns auch so.
Leider hat man keine Garantie, dass das auf unbegrenzte Zeit gültig ist (Erfahrungen im allgemeinen sowie auch im beruflichen zwischenmenschlichen Bereich ;---))
Dazu kommt, dass es sinnvoll ist, die rechtlichen Hintergründe zu kennen. (in dem Zusammenhang Danke an Papa)
Allerdings zeigt sich aus Papa´s Links auch, dass geltende Rechtsformen heute mehr denn je ständigen Veränderungen unterliegen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
Wo ist jetzt Dein Problem ? JedeR Mitarbeiter hat WLAN Zugang. Theoretisch, wird seltenst angeboten, haben wir für Patienten noch einen Gastzugang...
Gefällt mir
Wozu benötigt ein Mitarbeiter ein Smartphone in der Praxis?
da gibt es zahlreiche Gründe. Wofür willst Du das wissen?
Hast Du keine Antwort auf meine Frage?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
WinnieE schrieb:
Olaf Seifert schrieb am 13.12.19 15:29:
Wozu benötigt ein Mitarbeiter ein Smartphone in der Praxis?
da gibt es zahlreiche Gründe. Wofür willst Du das wissen?
Hast Du keine Antwort auf meine Frage?
Wozu benötigt ein Mitarbeiter ein Smartphone in der Praxis?
da gibt es zahlreiche Gründe. Wofür willst Du das wissen?
Hast Du keine Antwort auf meine Frage?
Die Frage finde ich auch sehr wichtig.
Vor allem, ob dieser Zugang auch privat genutzt werden darf?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
WinnieE schrieb am 13.12.19 15:47:
Olaf Seifert schrieb am 13.12.19 15:29:
Wozu benötigt ein Mitarbeiter ein Smartphone in der Praxis?
da gibt es zahlreiche Gründe. Wofür willst Du das wissen?
Hast Du keine Antwort auf meine Frage?
Die Frage finde ich auch sehr wichtig.
Vor allem, ob dieser Zugang auch privat genutzt werden darf?
-> Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte
Interessant ist auch dieser Artikel, von obiger Seite aus verlinkt: Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Unabhängig von einer zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderung ("Abschaffung der Störerhaftung") hat der BGH im März 2018 [Az. I ZR 53/18] geurteilt das der gewerbliche Betreiber eines WLANs von einem möglichen Geschädigten erst auf von seinem Internetzugang ausgehende Rechtsverletzungen hingewiesen werden muss bevor es zu einer Abmahnung/Berechnung von Anwaltskosten/Schadenersatzforderungen kommen kann.
-> Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte
Interessant ist auch dieser Artikel, von obiger Seite aus verlinkt: Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
c.h. schrieb:
z.B. für die Dokumentation bei Terminheld !!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Olaf Seifert schrieb:
Wozu benötigt ein Mitarbeiter ein Smartphone in der Praxis?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Zoe.H schrieb:
Ich würde weder meinen Patienten noch meinen Mitarbeitern mein Internet zur Verfügung stellen. Wie sind deren Handys , Zugänge gesichert.???? Wie gehen die mit ihren Mails und Website um ??? Nicht wenige Hacker erpressen über die Medizinischen Daten Lösegeld. Altbekannt. Fast jeder hat doch heutzutage eine Flatrate.
Mein Profilbild bearbeiten