WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
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wie seht ihr die Situation, wenn ich als Selbständiger Physio mich in eine zugelassene Praxis einmiete. d.h. ich würde beispielsweise einen Raum für X Stunden/Tage mieten und dort dann Pat. behandeln, die ich mitbringe, bzw. aquiriert habe (Privat als auch GKV).
Wäre das ein Unterschied zum Status des FM, oder wie ist da die Unterscheidung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wie seht ihr die Situation, wenn ich als Selbständiger Physio mich in eine zugelassene Praxis einmiete. d.h. ich würde beispielsweise einen Raum für X Stunden/Tage mieten und dort dann Pat. behandeln, die ich mitbringe, bzw. aquiriert habe (Privat als auch GKV).
Wäre das ein Unterschied zum Status des FM, oder wie ist da die Unterscheidung?
Es sind also u.a. Mindestflächen vorzuweisen.
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Wonderwoman schrieb:
Sowas geht nicht. Du mußt eine eigene abgenommene Praxis vorweisen, wenn Du GKV behandeln willst.
Es sind also u.a. Mindestflächen vorzuweisen.
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Papa Alpaka schrieb:
Die Grundidee ist nicht verkehrt, schau mal in den Zulassungsempfehlungen ob du fündig wirst: http://www.physio.de/zulassung/AllgemeineZulassungsempfehlungen.htm
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Die Abnahme wird für die gesamten Praxisräumlichkeiten gemacht die man sich gemeinsam teilt. Kostenverteilung nach Absprache (Vertrag),
Praxisgemeinschaft bedeutet du hast eigene Abrechnung mit GKV , eigene IK Nummer , eigene Versicherungen, Berufsgenossenschaft usw
Zulassung bei Krankenkassen kriegst du nur wenn Du nachweisen kannst, unter anderem, dass sprossenwand, Elektro, mind. drei therapiebänke usw..usf... zur Verfügung stehen
Wenn du nur einen Raum mietest, geht das nicht, das heißt du bist in derselben Schublade wie freier Mitarbeiter, so verstehe ich es
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Buddie schrieb:
Wenn du in dieser Form eine praxisgemeinschaft machen willst, bezweifle ich, das das nur mit einem Raum funktioniert.
Die Abnahme wird für die gesamten Praxisräumlichkeiten gemacht die man sich gemeinsam teilt. Kostenverteilung nach Absprache (Vertrag),
Praxisgemeinschaft bedeutet du hast eigene Abrechnung mit GKV , eigene IK Nummer , eigene Versicherungen, Berufsgenossenschaft usw
Zulassung bei Krankenkassen kriegst du nur wenn Du nachweisen kannst, unter anderem, dass sprossenwand, Elektro, mind. drei therapiebänke usw..usf... zur Verfügung stehen
Wenn du nur einen Raum mietest, geht das nicht, das heißt du bist in derselben Schublade wie freier Mitarbeiter, so verstehe ich es
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Stefan Beck schrieb:
Laut den Zulassungsempfehlungen ist dies in Form einer Praxisgemeinschaft wohl zulässig.
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