Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
Nun habe ich gerade im Rahmenvertrag gelesen, dass bei Praxisverlegung eine neue IK erteilt/beantragt werden muss.
Was stimmt jetzt? Ist beides möglich? Wenn ich meinen Fall betrachte sollte beides möglich sein. Ich hoffe jetzt nur, dass bei der Abrechnung dadurch keine Probleme auftreten . Ich hätte wahrscheinlich keine Zulassung bekommen, wenn das nur mit neuer IK möglich wäre.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe zum Jahreswechsel meinen Praxissitz verlegt. Habe weiterhin die selbe IK wie vorher. Das war auch der Vorschlag der Mitarbeiterin der zuständigen AOK , dass IK beizubehalten . Sowohl bei der Zulassung der Primärkassen, als auch der Ersatzkassen gabs mit dem selben IK keine Probleme - d.h. Zulassung wurde erteilt.
Nun habe ich gerade im Rahmenvertrag gelesen, dass bei Praxisverlegung eine neue IK erteilt/beantragt werden muss.
Was stimmt jetzt? Ist beides möglich? Wenn ich meinen Fall betrachte sollte beides möglich sein. Ich hoffe jetzt nur, dass bei der Abrechnung dadurch keine Probleme auftreten . Ich hätte wahrscheinlich keine Zulassung bekommen, wenn das nur mit neuer IK möglich wäre.
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Sabine Rabbel schrieb:
Habe noch nie erlebt, daß bei Umzug das IK geändert werden mußte; betrifft möglicherweise nur Fälle, in denen von einem Tarifgebiet in ein anderes umgezogen wird, z.B. Berlin->Brandenburg. Wichtig ist bloß, daß Du die neue Adresse (genau wie neues Konto oder Namensänderung) der IK-Stelle meldest.
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morpheus-06 schrieb:
Das IK hat eigentlich nichts mit der Zulassung zu tun, sondern dient nur zur Abrechnung mit der GKV.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Es gibt da eine ganz einfache Lösung: In St. Augustin anrufen und dort direkt nachfragen! Schon einmal daran gedacht?
Grüße...Gerry
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