Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
Sachlage:
Als selbstständiger Physiotherapeut, möchte ich meine ebenfalls selbständige Kollegin in meiner Praxis
arbeiten lassen. z.B. Als Urlaubsvertretung.
Ich möchte die Rezepte aber selbst abrechnen und sie stellt mir eine Rechnung über die erbrachte Arbeit. Da meine Kollegin die Zulassung für PNF hat, habe ich den Zulassungsantrag der Zertifikatsposition bei den KKen eingereicht.
Ergänzend muss man sagen das unsere Praxen unter einer Praxisgemeinschaft bzw. einer Adresse geführt werden.
Rücklauf
1. Kasse Zulassung sofort.
2. Kasse Zulassung erst nicht möglich, dann auf Erklärung z.B. Urlaubsvertretung, oder Aufbesserung des Einkommens...
doch eine Zulassung
3. Kasse Verweigerung auch auf Nachfrage, Begründung bei Praxisgleicher Adresse keine Zulassung möglich, sie soll die Rezepte auf Ihre Zulassung abrechnen.
Wie schätzt Ihr den Sachverhalt ein ?
Soll ich jetzt auf die Zulassung pochen ?
Kann man als selbstständiger in anderen Praxen tätig sein ?
oder hat jmd. einen Vorschlag zur Lösung des Problems?
Danke für Ratschläge.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Knifflige Frage mit interessanter Antwort der Krankenkassen!
Sachlage:
Als selbstständiger Physiotherapeut, möchte ich meine ebenfalls selbständige Kollegin in meiner Praxis
arbeiten lassen. z.B. Als Urlaubsvertretung.
Ich möchte die Rezepte aber selbst abrechnen und sie stellt mir eine Rechnung über die erbrachte Arbeit. Da meine Kollegin die Zulassung für PNF hat, habe ich den Zulassungsantrag der Zertifikatsposition bei den KKen eingereicht.
Ergänzend muss man sagen das unsere Praxen unter einer Praxisgemeinschaft bzw. einer Adresse geführt werden.
Rücklauf
1. Kasse Zulassung sofort.
2. Kasse Zulassung erst nicht möglich, dann auf Erklärung z.B. Urlaubsvertretung, oder Aufbesserung des Einkommens...
doch eine Zulassung
3. Kasse Verweigerung auch auf Nachfrage, Begründung bei Praxisgleicher Adresse keine Zulassung möglich, sie soll die Rezepte auf Ihre Zulassung abrechnen.
Wie schätzt Ihr den Sachverhalt ein ?
Soll ich jetzt auf die Zulassung pochen ?
Kann man als selbstständiger in anderen Praxen tätig sein ?
oder hat jmd. einen Vorschlag zur Lösung des Problems?
Danke für Ratschläge.
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MikeL trifft es ziemlich genau.
Die Logik der Aktion begreife ich nicht - für mich würde es so aussehen, als ob Sie versuchten eine Abrechnungsposition zu erlangen, deren Ausbildung Sie nicht besitzen.
Von daher würde ich das Vertretungskonzept der Praxisgemeinschaft überdenken. Und mal mit dem Steuerberater sprechen, ob es für die Finanzbehörden nicht ein Geschmäckle hat, wenn Sie Einnahmen der VO verbuchen und gleichzeitig über die Rechnungsstellung Ihrer Kollegin einkommensmindernde Unkosten generieren... sieht für mich so aus, als ob sie das Konzept der Gemeinschaftspraxis nur auf dem Papier als Praxisgemeinschaft laufen ließen.
Nur nett als Anstoß gemeint, um Schwierigkeiten zu vermeiden...
m.
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michael933 schrieb:
Bei mir als Kassenmitarbeiter würde jetzt eine rote Alarmlampe angehen...
MikeL trifft es ziemlich genau.
Die Logik der Aktion begreife ich nicht - für mich würde es so aussehen, als ob Sie versuchten eine Abrechnungsposition zu erlangen, deren Ausbildung Sie nicht besitzen.
Von daher würde ich das Vertretungskonzept der Praxisgemeinschaft überdenken. Und mal mit dem Steuerberater sprechen, ob es für die Finanzbehörden nicht ein Geschmäckle hat, wenn Sie Einnahmen der VO verbuchen und gleichzeitig über die Rechnungsstellung Ihrer Kollegin einkommensmindernde Unkosten generieren... sieht für mich so aus, als ob sie das Konzept der Gemeinschaftspraxis nur auf dem Papier als Praxisgemeinschaft laufen ließen.
Nur nett als Anstoß gemeint, um Schwierigkeiten zu vermeiden...
m.
Es geht darum Patienten die ich nicht behandeln darf, von meiner Kollegin behandeln zu lassen, die dafür die Zulassung hat, es bleiben aber meine Patienten, die ich auch bei der Kasse als Rezept abrechne. So hat jeder seinen Patientenstamm.
Es werden Patienten natürlich nur von jemand behandelt der auch eine Zulassung dafür hat.
Zu Steuerrechtlichen Situation, würde meine Kollegin ja das erhaltene Entgelt als Einnahmen versteuern also werden Steuern, KV und RV ganz normal dafür bezahlt, wie bei einem anderen freien Mitarbeiter auch.
Kann man als selbstständiger Leistungen in anderen Praxen erbringen um sein Einkommen aufzubessern ?
und über den eigentlichen Praxisinhaber die Rezepte dann abrechnen?
Kann es sein das nur aufgrund der Praxennähe die Zulassung verweigert werden kann? und wenn die Praxen 30 km auseinander wären es grundsätzlich möglich wäre?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die Praxiseinnahmen werden ganz normal als Einnahmen versteuert.
Es geht darum Patienten die ich nicht behandeln darf, von meiner Kollegin behandeln zu lassen, die dafür die Zulassung hat, es bleiben aber meine Patienten, die ich auch bei der Kasse als Rezept abrechne. So hat jeder seinen Patientenstamm.
Es werden Patienten natürlich nur von jemand behandelt der auch eine Zulassung dafür hat.
Zu Steuerrechtlichen Situation, würde meine Kollegin ja das erhaltene Entgelt als Einnahmen versteuern also werden Steuern, KV und RV ganz normal dafür bezahlt, wie bei einem anderen freien Mitarbeiter auch.
Kann man als selbstständiger Leistungen in anderen Praxen erbringen um sein Einkommen aufzubessern ?
und über den eigentlichen Praxisinhaber die Rezepte dann abrechnen?
Kann es sein das nur aufgrund der Praxennähe die Zulassung verweigert werden kann? und wenn die Praxen 30 km auseinander wären es grundsätzlich möglich wäre?
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Leni C. schrieb:
Ich habe das vor Jahren gemacht mit einer Kollegin die das ML - Zertifikat hatte und bei uns noch keiner ( mittlerweile alle AN ) . Sie hatte damals ihre Praxis neu und ich hatte meine Freundin nach Brustop , die nicht bis in die Stadt wollte und diese Kollegin aber kannte . Hab die Zulassungserweiterung beantragt und auch bekommen , natürlich beschränkt auf den Namen der Kollegin . Sie kam 2 mal die Woche für 2 Stunden und hatte noch ein paar ML - Patienten . Das hörte dann auf als sie in ihrer Praxis mehr zu tun hatte , da hatte der erste meiner MA aber dann auch schon das Zertifikat .
Du darfst sie nicht behandeln und demzufolge kann es auch keine zu vertretenden Patienten mit PNF geben. Und neue Patienten die in eure Praxisgemeinschaft kommen, darf sowieso nur deine Kollegin behandeln, ergo wird sie diese Patienten in ihren Stamm aufnehmen...
Das ganze klingt doch sehr komisch
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Break schrieb:
Wenn du deine "Kollegin" nur als Urlaubsvertretung anstellen willst, wie kommst du den dann an Patienten die mit PNF behandelt werden?
Du darfst sie nicht behandeln und demzufolge kann es auch keine zu vertretenden Patienten mit PNF geben. Und neue Patienten die in eure Praxisgemeinschaft kommen, darf sowieso nur deine Kollegin behandeln, ergo wird sie diese Patienten in ihren Stamm aufnehmen...
Das ganze klingt doch sehr komisch
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Eberhard schrieb:
Der Vorschlag von AT würde auch mich als KK stutzig machen. ML´s Idee halte ich als die praktikabelste.
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Problem beschreiben
MikeL schrieb:
Warum willst Du für Deine Praxis die Zulassung für ein Zertifikat, dass strenggenommen Deine Praxis überhaupt nicht hat? Wenn die Kollegin Urlaubsvertretung für Dich macht, Ihre Praxis aber unter der gleichen Anschrift als Praxisgemeinschaft führt, soll sie doch die Rezepte über ihre eigene Praxis abrechnen. Wenn sie dann in Urlaub ist, macht ihr es dann umgekehrt.
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