Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
Habe in den letzten Wochen viel über die neunen Richtlinien usw. gelesen, hier - Physio.de - wird immer wieder davon geredet, dass wir den ICD 10 Code prüfen sollen/müssen. Ist dem wirklich so? Bin momentan etwas neben der Spur.Danke für Eure Hilfe.
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idefix- schrieb:
Hallo Kolleginnen und Kollegen, ein gutes neues 2021 wünsche ich Allen-
Habe in den letzten Wochen viel über die neunen Richtlinien usw. gelesen, hier - Physio.de - wird immer wieder davon geredet, dass wir den ICD 10 Code prüfen sollen/müssen. Ist dem wirklich so? Bin momentan etwas neben der Spur.Danke für Eure Hilfe.
1. Die Therapierelevanz muss bestehen, damit der Therapeut weiß, was er konkret behandeln soll
2. Für Überschreitungen der Höchstmenge an Behandlungseinheiten (meist 6x/VO) muss geklärt werden, ob der ICD-10-Code zusammen mit der Diagnosegruppe (WS, EX, etc.) zu den Sonderregeln für einen langfristigen Heilmittelbedarf oder einen besonderen Verordnungsbedarf passt. Ansonsten darf nur die jeweilige Höchstmenge je Verordnung abgegeben werden.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
So lange der für die neuen Heilmittel-Richtlinien passende neue Rahmenvertrag nichts anderes sagt, gibt es nur zwei Gründe, sich den ICD-10-Code anzusehen:
1. Die Therapierelevanz muss bestehen, damit der Therapeut weiß, was er konkret behandeln soll
2. Für Überschreitungen der Höchstmenge an Behandlungseinheiten (meist 6x/VO) muss geklärt werden, ob der ICD-10-Code zusammen mit der Diagnosegruppe (WS, EX, etc.) zu den Sonderregeln für einen langfristigen Heilmittelbedarf oder einen besonderen Verordnungsbedarf passt. Ansonsten darf nur die jeweilige Höchstmenge je Verordnung abgegeben werden.
Gruß
Nora
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