Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
hatte jemand von euch schon mal eine Hygieneprüfung durch die Stadt? Uns steht das bevor und ich hab gar keine Ahnung auf was die eigentlich genau Wert legen?
Danke für eure Antworten
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Solie schrieb:
Hallo,
hatte jemand von euch schon mal eine Hygieneprüfung durch die Stadt? Uns steht das bevor und ich hab gar keine Ahnung auf was die eigentlich genau Wert legen?
Danke für eure Antworten
welches Amt macht das.denn Ostfriesland oder NBL ? Ist nicht diskrimnierend gemeint, daher kenn ich s vom Hörensagen.
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ali schrieb:
Du meinst durchs örtliche Gesundheitsamt ? Kenn ich nur vom Hörensagen. Würde sagen, die fahren auf einen feinen Hygieneplan mit quitierten Unterweisungen und Hinweise auf tatsächliche Umsetzung ab....
welches Amt macht das.denn Ostfriesland oder NBL ? Ist nicht diskrimnierend gemeint, daher kenn ich s vom Hörensagen.
Die große Frage: Gab es einen Hygiene-Zwischenfall, Beschwerden? Oder findet eine Routineprüfung statt?
Routineprüfung:
- Allgemeine Beschau der Räumlichkeiten: Sind die Einrichtungsgegenstände wasch- und desinfizierbar, ist erkennbar das wenigstens halbwegs regelmäßig geputzt wird, gibt der erste optische Eindruck eine ordentliche Praxis her oder sieht's so aus als wäre eine Kernsanierung nötig? Mein Lieblingsfundstück das ich dem Gesundheitsamt gerne präsentieren lasse: zwei(!) Handtücher die im hängenden Zustand einander berühren. Hygienische Katastrophe aber schnell&preiswert zu beheben [nimm halt den Rüffel entgegen, dann ein Handtuch vom Haken und steck's in die Schmutzwäsche. Kommt bestimmt nicht wieder vor, nächstes Jahr hast du einen vergleichbar einfach zu behebenden Verstoß zu präsentieren -- denk an die Prüfer: Finden sie nichts stellt man ihnen die Frage ob sie ihre Arbeit ordentlich gemacht haben...]
- Personalbefragung (v.a., aber nicht nur Chef-Aussagen): Wissen die Beschäftigten über die grundlegenden Dinge der Hygiene Bescheid? Können Sie aus dem Stegreif beantworten, wo die Reinigungs-/Desinfektionsmittel sind?
- technische Kontrollen: Trinkwasserqualität [Wassertemperatur: Legionellen!], etc; es können auch Proben genommen werden. Dann keine Panik: Werden routinemäßig Proben genommen gibt es ein paar Wochen später eine Analyse und einen Bescheid über zu treffende Maßnahmen. Für allgemein sinnvoll Maßnahmen bekommst du 2-10 Jahre Zeit, zum Schutz der allgemeinen Gesundheitslage können unverzügliche Maßnahmen angeordnet bzw. Anlagen stillgelegt werden [Legionellenfund in einem Schwimmbad, Herrenduschen: vorhanden aber minimal. Bitte binnen zwei Jahren beheben und Meldung erstatten ... vor allem die Behebung sollte man erledigen, vergisst man die Meldung wird definitiv nachgehakt. Dann sollte man zeitnah eine Handwerkerrechnung o.ä. präsentieren können. Unverzügliche Maßnahmen bzw. Stilllegungen kommen eigentlich nur wenn die Wartung systematisch verschlampt wurde...]
Hygiene-Zwischenfall:
Neben den Routinefragen wird gezielt nach dem Zwischenfall gefragt; wenn du weißt worum es geht hast du idealerweise eine Lösung parat bzw. den Mangel schon behoben und versprichst das es nicht wieder vorkommt. Je nachdem wie die zuständige Sachbearbeiterin oder ggf. die Amtsleiterin gestimmt ist kann es gut gehen oder eine Katastrophe werden.
Alle drei Szenarien aus unterschiedlichen Betrieben:
Szenario 1: Eine Mitarbeiterin hat über die Sommerferien einen Apfel im abgeschalteten Kühlschrank vergessen welcher prompt bei einer Routinekontrolle zum Ende der Ferien entdeckt wurde. Autsch, aber durch sofortige einwandfreie Maßnahme (Einweghandschuhe -> Tüte -> Müll, neue Handschuhe -> Kühlschrank reinigen&desinfizieren; Ankündigung ernsthafter Mitarbeitergespräche) folgenlos. Wurde nichtmal notiert.
Szenario 2: Routinekontrolle der Trinkwasserqualität durch einen Dienstleister der Stadt. Dieser schlägt beim Vor-Ort-Termin vor, die Wassertemperatur bis zur Armatur auf min. 65°C zu halten und dann durch einen Verbrühschutz zu verringern. Mitarbeiterin gibt Widerworte und stellt die vorgeschlagene Maßnahme in Frage. Eine Woche später Besuch vom Gesundheitsamt, zwei Stunden vorher telefonisch angekündigt (...zu diesem Zeitpunkt erfuhr ich von der Situation in der Vorwoche...); durch Zusage der Besserung vom Tisch gebracht und ich bin damit durchgekommen das es neun Monate gedauert hat.
Szenario 3: Ein Betrieb ist baulich verbunden auf den Gemarkungen zweier Landkreise errichtet, die Kreisgrenze verläuft durch eine Brandschutztür zu einem Seitenflügel -- pragmatische Übereinkunft der zuständigen Landratsämter mit dem Betriebsinhaber: Ein Landratsamt trifft verbindliche Entscheidungen für beide Gebäudeteile die vom anderen Landratsamt als verbindlich anerkannt werden. Es wird im anderen LRA eine neue Aufsichtsbehördenleitung eingesetzt die mangels persönlicher Kompetenz ihr Revier neu abstecken muss: Sie kündigt die Übereinkunft drei Tage nach Amtsantritt auf ("Die anderen sind zu lasch") und steht am vierten Tag mit zwanzig Mann in weißen Overalls vor der Tür. Aus Lager- und Archivräumen werden in den hintersten Ecken Proben genommen die, wenig verwunderlich, als gesundheitsgefährdend eingestuft werden...
...das Gröbste wurde mittlerweile vom OLG kraft Urteils eingedämmt, es ist aber jederzeit mit einem neuerlichen überraschenden Besuch zu rechnen ("Gefahr im Verzug", da kann eine Aufsichtsbehörde nicht einfach untätig bleiben...). Ärgerlich aber solange kein gegenteiliges Urteil vorliegt in Ordnung...
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Papa Alpaka schrieb:
Anderer Betrieb, andere Branche (nachdem eine der Angestellten so doof war und der Dienstleisterin Widerworte gegeben hat kam halt 'ne Woche später die Aufsichtsbehörde vorbei).
Die große Frage: Gab es einen Hygiene-Zwischenfall, Beschwerden? Oder findet eine Routineprüfung statt?
Routineprüfung:
- Allgemeine Beschau der Räumlichkeiten: Sind die Einrichtungsgegenstände wasch- und desinfizierbar, ist erkennbar das wenigstens halbwegs regelmäßig geputzt wird, gibt der erste optische Eindruck eine ordentliche Praxis her oder sieht's so aus als wäre eine Kernsanierung nötig? Mein Lieblingsfundstück das ich dem Gesundheitsamt gerne präsentieren lasse: zwei(!) Handtücher die im hängenden Zustand einander berühren. Hygienische Katastrophe aber schnell&preiswert zu beheben [nimm halt den Rüffel entgegen, dann ein Handtuch vom Haken und steck's in die Schmutzwäsche. Kommt bestimmt nicht wieder vor, nächstes Jahr hast du einen vergleichbar einfach zu behebenden Verstoß zu präsentieren -- denk an die Prüfer: Finden sie nichts stellt man ihnen die Frage ob sie ihre Arbeit ordentlich gemacht haben...]
- Personalbefragung (v.a., aber nicht nur Chef-Aussagen): Wissen die Beschäftigten über die grundlegenden Dinge der Hygiene Bescheid? Können Sie aus dem Stegreif beantworten, wo die Reinigungs-/Desinfektionsmittel sind?
- technische Kontrollen: Trinkwasserqualität [Wassertemperatur: Legionellen!], etc; es können auch Proben genommen werden. Dann keine Panik: Werden routinemäßig Proben genommen gibt es ein paar Wochen später eine Analyse und einen Bescheid über zu treffende Maßnahmen. Für allgemein sinnvoll Maßnahmen bekommst du 2-10 Jahre Zeit, zum Schutz der allgemeinen Gesundheitslage können unverzügliche Maßnahmen angeordnet bzw. Anlagen stillgelegt werden [Legionellenfund in einem Schwimmbad, Herrenduschen: vorhanden aber minimal. Bitte binnen zwei Jahren beheben und Meldung erstatten ... vor allem die Behebung sollte man erledigen, vergisst man die Meldung wird definitiv nachgehakt. Dann sollte man zeitnah eine Handwerkerrechnung o.ä. präsentieren können. Unverzügliche Maßnahmen bzw. Stilllegungen kommen eigentlich nur wenn die Wartung systematisch verschlampt wurde...]
Hygiene-Zwischenfall:
Neben den Routinefragen wird gezielt nach dem Zwischenfall gefragt; wenn du weißt worum es geht hast du idealerweise eine Lösung parat bzw. den Mangel schon behoben und versprichst das es nicht wieder vorkommt. Je nachdem wie die zuständige Sachbearbeiterin oder ggf. die Amtsleiterin gestimmt ist kann es gut gehen oder eine Katastrophe werden.
Alle drei Szenarien aus unterschiedlichen Betrieben:
Szenario 1: Eine Mitarbeiterin hat über die Sommerferien einen Apfel im abgeschalteten Kühlschrank vergessen welcher prompt bei einer Routinekontrolle zum Ende der Ferien entdeckt wurde. Autsch, aber durch sofortige einwandfreie Maßnahme (Einweghandschuhe -> Tüte -> Müll, neue Handschuhe -> Kühlschrank reinigen&desinfizieren; Ankündigung ernsthafter Mitarbeitergespräche) folgenlos. Wurde nichtmal notiert.
Szenario 2: Routinekontrolle der Trinkwasserqualität durch einen Dienstleister der Stadt. Dieser schlägt beim Vor-Ort-Termin vor, die Wassertemperatur bis zur Armatur auf min. 65°C zu halten und dann durch einen Verbrühschutz zu verringern. Mitarbeiterin gibt Widerworte und stellt die vorgeschlagene Maßnahme in Frage. Eine Woche später Besuch vom Gesundheitsamt, zwei Stunden vorher telefonisch angekündigt (...zu diesem Zeitpunkt erfuhr ich von der Situation in der Vorwoche...); durch Zusage der Besserung vom Tisch gebracht und ich bin damit durchgekommen das es neun Monate gedauert hat.
Szenario 3: Ein Betrieb ist baulich verbunden auf den Gemarkungen zweier Landkreise errichtet, die Kreisgrenze verläuft durch eine Brandschutztür zu einem Seitenflügel -- pragmatische Übereinkunft der zuständigen Landratsämter mit dem Betriebsinhaber: Ein Landratsamt trifft verbindliche Entscheidungen für beide Gebäudeteile die vom anderen Landratsamt als verbindlich anerkannt werden. Es wird im anderen LRA eine neue Aufsichtsbehördenleitung eingesetzt die mangels persönlicher Kompetenz ihr Revier neu abstecken muss: Sie kündigt die Übereinkunft drei Tage nach Amtsantritt auf ("Die anderen sind zu lasch") und steht am vierten Tag mit zwanzig Mann in weißen Overalls vor der Tür. Aus Lager- und Archivräumen werden in den hintersten Ecken Proben genommen die, wenig verwunderlich, als gesundheitsgefährdend eingestuft werden...
...das Gröbste wurde mittlerweile vom OLG kraft Urteils eingedämmt, es ist aber jederzeit mit einem neuerlichen überraschenden Besuch zu rechnen ("Gefahr im Verzug", da kann eine Aufsichtsbehörde nicht einfach untätig bleiben...). Ärgerlich aber solange kein gegenteiliges Urteil vorliegt in Ordnung...
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Tempelritter schrieb:
Hygieneplan bzw. Kenntnis der § und Umsetzung wollen die sehen.
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Vielen Dank für die Antworten - ist eine Routineprüfung ohne Zwischenfall.
...dann schau dir vorher nochmal deinen Hygieneplan und die -praxis deiner Mitarbeiter an. Und wenn soweit alles in Ordnung (Pläne sauber ausgearbeitet, Theorie sitzt bei allen und die Anwendung klappt auch) ist, überleg dir 1-2 Sachen die du der Prüferin als Futter vorwirfst falls sie zu lange guckt.
Lächeln, freundlich bleiben, Anregungen annehmen und froh sein wenn die Anregung nicht auf's Papier kommt (was im Prüfbericht steht ist dokumentiert und dann bei der nächsten Routineprüfung bekannt und sollte behoben sein ;))
Falls es dir schwer fällt die Kontrolle als positive Sache anzunehmen, denk daran das die Hygieneprüfer nicht per se Böses wollen sondern Gutes tun -- ohne sie wären wir in einem Zustand in dem die schäbige Pommesbude die schon immer an der Ecke stand die Arbeitsflächen nur einmal im Monat abwischt (bzw wenn der Ketchupfleck zu groß wird) und OP-Material erst sterilisiert wird wenn sich die Flecken nicht mehr mit einem Tuch abwischen lassen. Es geht darum, diejenigen rauszufiltern die sich nicht darum kümmern, nicht um Schikane. Nur kann man das vom Büro aus nicht sehen, deshalb muss ab und zu mal ein Außendienstler raus und sich die Betriebe der Stadt mal anschauen; erst danach wissen sie das du deinen Laden ordentlich führst :)
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Papa Alpaka schrieb:
Solie schrieb am 9.6.18 10:04:
Vielen Dank für die Antworten - ist eine Routineprüfung ohne Zwischenfall.
...dann schau dir vorher nochmal deinen Hygieneplan und die -praxis deiner Mitarbeiter an. Und wenn soweit alles in Ordnung (Pläne sauber ausgearbeitet, Theorie sitzt bei allen und die Anwendung klappt auch) ist, überleg dir 1-2 Sachen die du der Prüferin als Futter vorwirfst falls sie zu lange guckt.
Lächeln, freundlich bleiben, Anregungen annehmen und froh sein wenn die Anregung nicht auf's Papier kommt (was im Prüfbericht steht ist dokumentiert und dann bei der nächsten Routineprüfung bekannt und sollte behoben sein ;))
Falls es dir schwer fällt die Kontrolle als positive Sache anzunehmen, denk daran das die Hygieneprüfer nicht per se Böses wollen sondern Gutes tun -- ohne sie wären wir in einem Zustand in dem die schäbige Pommesbude die schon immer an der Ecke stand die Arbeitsflächen nur einmal im Monat abwischt (bzw wenn der Ketchupfleck zu groß wird) und OP-Material erst sterilisiert wird wenn sich die Flecken nicht mehr mit einem Tuch abwischen lassen. Es geht darum, diejenigen rauszufiltern die sich nicht darum kümmern, nicht um Schikane. Nur kann man das vom Büro aus nicht sehen, deshalb muss ab und zu mal ein Außendienstler raus und sich die Betriebe der Stadt mal anschauen; erst danach wissen sie das du deinen Laden ordentlich führst :)
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Solie schrieb:
Vielen Dank für die Antworten - ist eine Routineprüfung ohne Zwischenfall.
Ich habe mehrmals die Routineprüfung des Ges.amtes hinter mir.
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bettina464 schrieb:
Das Vorhandensein von ausreichend Handdesinfektionsmittel und Hautpflege in JEDEM Raum. Anbruchsdatum mit Filzstift auf den Flaschen geschrieben (darf nicht älter als 4 Wochen sein). Detaillierter Hygieneplan: welche Ausstattung wird mit welchem Mittel von wem gereinigt und in welchem Rhythmus. Befragung der MA: ob sie wissen, wie Hände vorschriftsmäßig desinfiziert werden? Was sie mit gebrauchten Handtüchern machen? Was, wenn ein Patient auf der Liege erbricht? Etc. pp..
Ich habe mehrmals die Routineprüfung des Ges.amtes hinter mir.
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