Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Hallo Kollegen, habe schon die Suchfunktion benutzt aber keine Antwort gefunden.
Also was bringt mir als PT der sektorale Heilpraktiker. OK ich habe den first contact und kann ohne Rezept Selbszahler behandeln. Aber lohnt sich das Ganze, nur um das zu dürfen? Denn mehr is ja wohl nicht erlaubt, nur das was in meinerm Beruf zulässig ist.
Also welche Vorteile habe ich dann? Keine! oder seht ihr das anders?
Bitte jetzt nicht schon wieder dumm daherreden, ist einfach eine Frage, ob sich der Kurs lohnt und dann auch noch vor der Kommission eine Prüfung abzulegen am GA. Mit Ausnahme von Bayern, da geht ja die Aktenlage.
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Hallo Kollegen, habe schon die Suchfunktion benutzt aber keine Antwort gefunden.
Also was bringt mir als PT der sektorale Heilpraktiker. OK ich habe den first contact und kann ohne Rezept Selbszahler behandeln. Aber lohnt sich das Ganze, nur um das zu dürfen? Denn mehr is ja wohl nicht erlaubt, nur das was in meinerm Beruf zulässig ist.
Also welche Vorteile habe ich dann? Keine! oder seht ihr das anders?
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idefix- schrieb:
Hallo Kollegen, habe schon die Suchfunktion benutzt aber keine Antwort gefunden.
Also was bringt mir als PT der sektorale Heilpraktiker. OK ich habe den first contact und kann ohne Rezept Selbszahler behandeln. Aber lohnt sich das Ganze, nur um das zu dürfen? Denn mehr is ja wohl nicht erlaubt, nur das was in meinerm Beruf zulässig ist.
Also welche Vorteile habe ich dann? Keine! oder seht ihr das anders?
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idefix- schrieb am 19.9.18 15:14:
Hallo Kollegen, habe schon die Suchfunktion benutzt aber keine Antwort gefunden.
Also was bringt mir als PT der sektorale Heilpraktiker. OK ich habe den first contact und kann ohne Rezept Selbszahler behandeln. Aber lohnt sich das Ganze, nur um das zu dürfen? Denn mehr is ja wohl nicht erlaubt, nur das was in meinerm Beruf zulässig ist.
Also welche Vorteile habe ich dann? Keine! oder seht ihr das anders?
Bitte jetzt nicht schon wieder dumm daherreden, ist einfach eine Frage, ob sich der Kurs lohnt und dann auch noch vor der Kommission eine Prüfung abzulegen am GA. Mit Ausnahme von Bayern, da geht ja die Aktenlage.
Ja es lohnt sich, mein sHP Selbtzahleranteil nimmt zu.
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[zitat]idefix- schrieb am 19.9.18 15:14:
Hallo Kollegen, habe schon die Suchfunktion benutzt aber keine Antwort gefunden.
Also was bringt mir als PT der sektorale Heilpraktiker. OK ich habe den first contact und kann ohne Rezept Selbszahler behandeln. Aber lohnt sich das Ganze, nur um das zu dürfen? Denn mehr is ja wohl nicht erlaubt, nur das was in meinerm Beruf zulässig ist.
Also welche Vorteile habe ich dann? Keine! oder seht ihr das anders?
Bitte jetzt nicht schon wieder dumm daherreden, ist einfach eine Frage, ob sich der Kurs lohnt und dann auch noch vor der Kommission eine Prüfung abzulegen am GA. Mit Ausnahme von Bayern, da geht ja die Aktenlage. [/zitat]
Ja es lohnt sich, mein sHP Selbtzahleranteil nimmt zu.
Was es mir bringt?
Freie Berufsausübung in allen (!) Bereichen. Die Patienten sind sehr erstaunt und erfreut mal mehr oder anderes zu bekommen als nur KG/Ma/MT.
Vor allem für mich selbst ist es eine hervorragende Abwechslung in der täglichen Therapie.
Außerdem brauche ich niemanden mehr wegschicken, der kein Rezept hat.
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Was es mir bringt?
Freie Berufsausübung in allen (!) Bereichen. Die Patienten sind sehr erstaunt und erfreut mal mehr oder anderes zu bekommen als nur KG/Ma/MT.
Vor allem für mich selbst ist es eine hervorragende Abwechslung in der täglichen Therapie.
Außerdem brauche ich niemanden mehr wegschicken, der kein Rezept hat.
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RoFo schrieb:
Was es mir bringt?
Freie Berufsausübung in allen (!) Bereichen. Die Patienten sind sehr erstaunt und erfreut mal mehr oder anderes zu bekommen als nur KG/Ma/MT.
Vor allem für mich selbst ist es eine hervorragende Abwechslung in der täglichen Therapie.
Außerdem brauche ich niemanden mehr wegschicken, der kein Rezept hat.
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Und nicht vergessen, es gibt viele gesetzlich Versicherte die eine private Zusatzversicherung haben, diese enthalten oft Heilpraktikerkosten, auch die SHP Leistungen werden erstattet... Wichtig ist nur man muss die Ziffern auf der Rechnung angeben, hat bis jetzt super geklappt.
Liebe Grüße
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Und nicht vergessen, es gibt viele gesetzlich Versicherte die eine private Zusatzversicherung haben, diese enthalten oft Heilpraktikerkosten, auch die SHP Leistungen werden erstattet... Wichtig ist nur man muss die Ziffern auf der Rechnung angeben, hat bis jetzt super geklappt.
Liebe Grüße
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Mrs.confident schrieb:
Und nicht vergessen, es gibt viele gesetzlich Versicherte die eine private Zusatzversicherung haben, diese enthalten oft Heilpraktikerkosten, auch die SHP Leistungen werden erstattet... Wichtig ist nur man muss die Ziffern auf der Rechnung angeben, hat bis jetzt super geklappt.
Liebe Grüße
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Mrs.confident schrieb am 19.9.18 18:43:
Und nicht vergessen, es gibt viele gesetzlich Versicherte die eine private Zusatzversicherung haben, diese enthalten oft Heilpraktikerkosten, auch die SHP Leistungen werden erstattet... Wichtig ist nur man muss die Ziffern auf der Rechnung angeben, hat bis jetzt super geklappt.
Liebe Grüße
Hi! Welche Ziffern nimmst du denn für z.B. Manuelle Therapie oder KG?
Hab bislang ohne Ziffern gearbeitet aber da ist es mit der Erstattung problematisch.
Ist leider auf unserem Kurs nicht drauf eingegangen worden.
Beste Grüße
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[zitat]Mrs.confident schrieb am 19.9.18 18:43:
Und nicht vergessen, es gibt viele gesetzlich Versicherte die eine private Zusatzversicherung haben, diese enthalten oft Heilpraktikerkosten, auch die SHP Leistungen werden erstattet... Wichtig ist nur man muss die Ziffern auf der Rechnung angeben, hat bis jetzt super geklappt.
Liebe Grüße [/zitat]
Hi! Welche Ziffern nimmst du denn für z.B. Manuelle Therapie oder KG?
Hab bislang ohne Ziffern gearbeitet aber da ist es mit der Erstattung problematisch.
Ist leider auf unserem Kurs nicht drauf eingegangen worden.
Beste Grüße
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Simon1904 schrieb:
Mrs.confident schrieb am 19.9.18 18:43:
Und nicht vergessen, es gibt viele gesetzlich Versicherte die eine private Zusatzversicherung haben, diese enthalten oft Heilpraktikerkosten, auch die SHP Leistungen werden erstattet... Wichtig ist nur man muss die Ziffern auf der Rechnung angeben, hat bis jetzt super geklappt.
Liebe Grüße
Hi! Welche Ziffern nimmst du denn für z.B. Manuelle Therapie oder KG?
Hab bislang ohne Ziffern gearbeitet aber da ist es mit der Erstattung problematisch.
Ist leider auf unserem Kurs nicht drauf eingegangen worden.
Beste Grüße
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A 34.1 MT WS usw. hat immer funktioniert
A35.2 und A35.3 soll wohl auch gehen, hat aber bei der Erstattung Schwierigkeiten gemacht :unamused:
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Wir stellen meist MT aus und verwenden:
A 34.1 MT WS usw. hat immer funktioniert
A35.2 und A35.3 soll wohl auch gehen, hat aber bei der Erstattung Schwierigkeiten gemacht :unamused:
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Mrs.confident schrieb:
Wir stellen meist MT aus und verwenden:
A 34.1 MT WS usw. hat immer funktioniert
A35.2 und A35.3 soll wohl auch gehen, hat aber bei der Erstattung Schwierigkeiten gemacht :unamused:
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"Freie Berufsausübung in allen (!) Bereichen. Die Patienten sind sehr erstaunt und erfreut mal mehr oder anderes zu bekommen als nur KG/Ma/MT."
Die von Dir genannten Behandlungsforeen sind das was wir gelernt haben, was hast Du sonst noch für "alle Bereiche"
damit Deine Patienten anderes bekommen, als das was wir in unserer Ausbildung oder Fortbildungen gelernt haben.
Osteopathie dürfen wir nicht.
Also fällt mir nichts anders ein, außer ich sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Und wenn ich mir die Preise in der Gebührenordnung ansehe, weis ich nicht , ob die Zusatzversicherung dann meine Preise erstattet, den zu den dort angegebenen geht es nicht.
Außerdem finde ich in der Gebührenordnung keine Position für KG oder MT
Und 34.1 ist Chiropraktik, dürfen wir auch nicht machen
und 35. ist Osteopathie, also auch nicht gestattet
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@ RoFo
was meinst Du mit
"Freie Berufsausübung in allen (!) Bereichen. Die Patienten sind sehr erstaunt und erfreut mal mehr oder anderes zu bekommen als nur KG/Ma/MT."
Die von Dir genannten Behandlungsforeen sind das was wir gelernt haben, was hast Du sonst noch für "alle Bereiche"
damit Deine Patienten anderes bekommen, als das was wir in unserer Ausbildung oder Fortbildungen gelernt haben.
Osteopathie dürfen wir nicht.
Also fällt mir nichts anders ein, außer ich sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Und wenn ich mir die Preise in der Gebührenordnung ansehe, weis ich nicht , ob die Zusatzversicherung dann meine Preise erstattet, den zu den dort angegebenen geht es nicht.
Außerdem finde ich in der Gebührenordnung keine Position für KG oder MT
Und 34.1 ist Chiropraktik, dürfen wir auch nicht machen
und 35. ist Osteopathie, also auch nicht gestattet
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idefix- schrieb:
@ RoFo
was meinst Du mit
"Freie Berufsausübung in allen (!) Bereichen. Die Patienten sind sehr erstaunt und erfreut mal mehr oder anderes zu bekommen als nur KG/Ma/MT."
Die von Dir genannten Behandlungsforeen sind das was wir gelernt haben, was hast Du sonst noch für "alle Bereiche"
damit Deine Patienten anderes bekommen, als das was wir in unserer Ausbildung oder Fortbildungen gelernt haben.
Osteopathie dürfen wir nicht.
Also fällt mir nichts anders ein, außer ich sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Und wenn ich mir die Preise in der Gebührenordnung ansehe, weis ich nicht , ob die Zusatzversicherung dann meine Preise erstattet, den zu den dort angegebenen geht es nicht.
Außerdem finde ich in der Gebührenordnung keine Position für KG oder MT
Und 34.1 ist Chiropraktik, dürfen wir auch nicht machen
und 35. ist Osteopathie, also auch nicht gestattet
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Und wenn ich mir die Preise in der Gebührenordnung ansehe, weis ich nicht , ob die Zusatzversicherung dann meine Preise erstattet, den zu den dort angegebenen geht es nicht.
Außerdem finde ich in der Gebührenordnung keine Position für KG oder MT
Und 34.1 ist Chiropraktik, dürfen wir auch nicht machen
und 35. ist Osteopathie, also auch nicht gestattet
Preise sind frei wählbar, für KG und MT werden analoge Ziffern verwendet. Z. B. A34.1 oder A35.1, das sollte man im Kurs lernen.
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[zitat]idefix- schrieb am 20.9.18 07:37:
Und wenn ich mir die Preise in der Gebührenordnung ansehe, weis ich nicht , ob die Zusatzversicherung dann meine Preise erstattet, den zu den dort angegebenen geht es nicht.
Außerdem finde ich in der Gebührenordnung keine Position für KG oder MT
Und 34.1 ist Chiropraktik, dürfen wir auch nicht machen
und 35. ist Osteopathie, also auch nicht gestattet [/zitat]
Preise sind frei wählbar, für KG und MT werden analoge Ziffern verwendet. Z. B. A34.1 oder A35.1, das sollte man im Kurs lernen.
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Tempelritter schrieb:
idefix- schrieb am 20.9.18 07:37:
Und wenn ich mir die Preise in der Gebührenordnung ansehe, weis ich nicht , ob die Zusatzversicherung dann meine Preise erstattet, den zu den dort angegebenen geht es nicht.
Außerdem finde ich in der Gebührenordnung keine Position für KG oder MT
Und 34.1 ist Chiropraktik, dürfen wir auch nicht machen
und 35. ist Osteopathie, also auch nicht gestattet
Preise sind frei wählbar, für KG und MT werden analoge Ziffern verwendet. Z. B. A34.1 oder A35.1, das sollte man im Kurs lernen.
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Und zu den Behandlungen, bleibe ich selbstverständlich bei Physiotherapie.
Wenn du Inspiration brauchst, dann schau doch mal ins Berufsgesetz und streich die Rahmenverträge und HMR aus deinem Kopf. Dann fällt dir vielleicht wieder ein, was du alles gelernt hast. Jedenfalls ging es mir so. Und ich werde bei jeder Behandlung neu motiviert, altes Wissen vorzukramen und neu aufzubereiten.
Ein Beispiel daraus: ich habe vor dem Physio HP noch niemals einen Heublumensack verabreicht.
Ich habe auch die Anwendung eines subaqualen Darmbades erlernt. Da bin ich in der Erkundigungsphase, ob ich das wirklich will und ob das erlaubt ist.
Vielleicht weiß das jmd anders?
Außerdem biete ich Atemtherapie an, die dann im Park durchgeführt wird.
Mit normalen Privatpatienten mache ich ja auch schon mehr und anderes, da ich hier keine Leistungsbeschreibung vorgesetzt bekomme.
Es muss ja auch nicht jeder Physio nen HP sein. Bin 30 Jahre ohne ausgekommen.
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Für die Abrechnung habe ich einen Kurs besucht.
Und zu den Behandlungen, bleibe ich selbstverständlich bei Physiotherapie.
Wenn du Inspiration brauchst, dann schau doch mal ins Berufsgesetz und streich die Rahmenverträge und HMR aus deinem Kopf. Dann fällt dir vielleicht wieder ein, was du alles gelernt hast. Jedenfalls ging es mir so. Und ich werde bei jeder Behandlung neu motiviert, altes Wissen vorzukramen und neu aufzubereiten.
Ein Beispiel daraus: ich habe vor dem Physio HP noch niemals einen Heublumensack verabreicht.
Ich habe auch die Anwendung eines subaqualen Darmbades erlernt. Da bin ich in der Erkundigungsphase, ob ich das wirklich will und ob das erlaubt ist.
Vielleicht weiß das jmd anders?
Außerdem biete ich Atemtherapie an, die dann im Park durchgeführt wird.
Mit normalen Privatpatienten mache ich ja auch schon mehr und anderes, da ich hier keine Leistungsbeschreibung vorgesetzt bekomme.
Es muss ja auch nicht jeder Physio nen HP sein. Bin 30 Jahre ohne ausgekommen.
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RoFo schrieb:
Für die Abrechnung habe ich einen Kurs besucht.
Und zu den Behandlungen, bleibe ich selbstverständlich bei Physiotherapie.
Wenn du Inspiration brauchst, dann schau doch mal ins Berufsgesetz und streich die Rahmenverträge und HMR aus deinem Kopf. Dann fällt dir vielleicht wieder ein, was du alles gelernt hast. Jedenfalls ging es mir so. Und ich werde bei jeder Behandlung neu motiviert, altes Wissen vorzukramen und neu aufzubereiten.
Ein Beispiel daraus: ich habe vor dem Physio HP noch niemals einen Heublumensack verabreicht.
Ich habe auch die Anwendung eines subaqualen Darmbades erlernt. Da bin ich in der Erkundigungsphase, ob ich das wirklich will und ob das erlaubt ist.
Vielleicht weiß das jmd anders?
Außerdem biete ich Atemtherapie an, die dann im Park durchgeführt wird.
Mit normalen Privatpatienten mache ich ja auch schon mehr und anderes, da ich hier keine Leistungsbeschreibung vorgesetzt bekomme.
Es muss ja auch nicht jeder Physio nen HP sein. Bin 30 Jahre ohne ausgekommen.
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Danke :thumbsdown: :clap: RoFo, ja den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen :stuck_out_tongue:. Stimmt wir haben ja viel mehr gelernt.
Jetzt sehe ich besser.
zum Sudabad, kannst Du jederzeit machen, ist in der Ausbildung in der Hydro- und Balneologie im Lehrplan bei den Masseuren wie auch bei der KG.
Du brauchst dann nur die Ausstattung für die Badewanne und kannst loslegen.
Haben wir vor 34 Jahren in einer Klinik gemacht, war sehr interessant, dann die Ergebnisse vom Arzt zu bekomme, was alles imStuhl und wie die Wirkung für dern Patienten danach war.
Danke :thumbsdown: :clap: RoFo, ja den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen :stuck_out_tongue:. Stimmt wir haben ja viel mehr gelernt.
Jetzt sehe ich besser.
zum Sudabad, kannst Du jederzeit machen, ist in der Ausbildung in der Hydro- und Balneologie im Lehrplan bei den Masseuren wie auch bei der KG.
Du brauchst dann nur die Ausstattung für die Badewanne und kannst loslegen.
Haben wir vor 34 Jahren in einer Klinik gemacht, war sehr interessant, dann die Ergebnisse vom Arzt zu bekomme, was alles imStuhl und wie die Wirkung für dern Patienten danach war.
Schau mal hier für die Ausstattung
http://humares.de/
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idefix- schrieb:
Danke :thumbsdown: :clap: RoFo, ja den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen :stuck_out_tongue:. Stimmt wir haben ja viel mehr gelernt.
Jetzt sehe ich besser.
zum Sudabad, kannst Du jederzeit machen, ist in der Ausbildung in der Hydro- und Balneologie im Lehrplan bei den Masseuren wie auch bei der KG.
Du brauchst dann nur die Ausstattung für die Badewanne und kannst loslegen.
Haben wir vor 34 Jahren in einer Klinik gemacht, war sehr interessant, dann die Ergebnisse vom Arzt zu bekomme, was alles imStuhl und wie die Wirkung für dern Patienten danach war.
Freut mich, wenn ich einen Denkanstoss geben konnte.
Und danke für deinen link!!
Falls ich das wirklich machen will, muss ich noch mal nachschulen.
Aber in Verbindung mit ner Colonmassage eine tolle Behandlung!
Noch ein Beispiel: ich nutze, wie umfassend gelernt, Kälte und Wärme in einer Therapiesitzung :smile:
Mir ist sogar das Klappsche Kriechen wieder eingefallen....
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Freut mich, wenn ich einen Denkanstoss geben konnte.
Und danke für deinen link!!
Falls ich das wirklich machen will, muss ich noch mal nachschulen.
Aber in Verbindung mit ner Colonmassage eine tolle Behandlung!
Noch ein Beispiel: ich nutze, wie umfassend gelernt, Kälte und Wärme in einer Therapiesitzung :smile:
Mir ist sogar das Klappsche Kriechen wieder eingefallen....
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RoFo schrieb:
Freut mich, wenn ich einen Denkanstoss geben konnte.
Und danke für deinen link!!
Falls ich das wirklich machen will, muss ich noch mal nachschulen.
Aber in Verbindung mit ner Colonmassage eine tolle Behandlung!
Noch ein Beispiel: ich nutze, wie umfassend gelernt, Kälte und Wärme in einer Therapiesitzung :smile:
Mir ist sogar das Klappsche Kriechen wieder eingefallen....
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Tempelritter schrieb:
idefix- schrieb am 19.9.18 15:14:
Hallo Kollegen, habe schon die Suchfunktion benutzt aber keine Antwort gefunden.
Also was bringt mir als PT der sektorale Heilpraktiker. OK ich habe den first contact und kann ohne Rezept Selbszahler behandeln. Aber lohnt sich das Ganze, nur um das zu dürfen? Denn mehr is ja wohl nicht erlaubt, nur das was in meinerm Beruf zulässig ist.
Also welche Vorteile habe ich dann? Keine! oder seht ihr das anders?
Bitte jetzt nicht schon wieder dumm daherreden, ist einfach eine Frage, ob sich der Kurs lohnt und dann auch noch vor der Kommission eine Prüfung abzulegen am GA. Mit Ausnahme von Bayern, da geht ja die Aktenlage.
Ja es lohnt sich, mein sHP Selbtzahleranteil nimmt zu.
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Mir bringt er neue Patienten, Weiterbehandlungen bei Patienten, welche kein Rezept mehr bekommen oder die nicht 2 Monate auf einen Termin beim Orthopäden warten wollen. Und so wie Mrs. confident schreibt, es gibt genug GKV-Patienten, die über ihre Zusatzversicherung die Kosten erstattet bekommen.
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in NRW geht auch die Aktenlage ...
Mir bringt er neue Patienten, Weiterbehandlungen bei Patienten, welche kein Rezept mehr bekommen oder die nicht 2 Monate auf einen Termin beim Orthopäden warten wollen. Und so wie Mrs. confident schreibt, es gibt genug GKV-Patienten, die über ihre Zusatzversicherung die Kosten erstattet bekommen.
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die neue schrieb:
in NRW geht auch die Aktenlage ...
Mir bringt er neue Patienten, Weiterbehandlungen bei Patienten, welche kein Rezept mehr bekommen oder die nicht 2 Monate auf einen Termin beim Orthopäden warten wollen. Und so wie Mrs. confident schreibt, es gibt genug GKV-Patienten, die über ihre Zusatzversicherung die Kosten erstattet bekommen.
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FFGG schrieb am 20.9.18 16:36:
Mal ehrlich, der sekt. HP bringt folgendes:
damit lässt sich einfach verdammt gutes Geld verdienen als PT.
Blödsinn!
Zum Kohle machen braucht man keinen HP.
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[zitat]FFGG schrieb am 20.9.18 16:36:
Mal ehrlich, der sekt. HP bringt folgendes:
damit lässt sich einfach verdammt gutes Geld verdienen als PT. [/zitat]
Blödsinn!
Zum Kohle machen braucht man keinen HP.
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RoFo schrieb:
FFGG schrieb am 20.9.18 16:36:
Mal ehrlich, der sekt. HP bringt folgendes:
damit lässt sich einfach verdammt gutes Geld verdienen als PT.
Blödsinn!
Zum Kohle machen braucht man keinen HP.
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FFGG schrieb:
Mal ehrlich, der sekt. HP bringt folgendes:
damit lässt sich einfach verdammt gutes Geld verdienen als PT.
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Ich habe jetzt schon viel gesucht, bin aber noch nicht ganz schlau draus geworden.
Es gibt ja eine Fortbildung zum sek. Heilpraktiker, die mehrere hundert Euro kostet und einige Tage geht. Mein Chef ist zum Gesundheitsamt gegangen, hat seine Zertifikate etc. abgegeben , 80€ bezahlt und den Schein bekommen. Wie kann da so ein Unterschied bestehen? Mein Chef wollte den Schein für die „Absicherung „ gegenüber Patienten ohne ärztliches Rezept. Heißt das, er kann jeden Patienten annehmen, ohne Rezept, und stellt die Therapie privat in Rechnung? Im Internet findet man so viel und doch nur durcheinander ????
Viele Grüße
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Hallo,
Ich habe jetzt schon viel gesucht, bin aber noch nicht ganz schlau draus geworden.
Es gibt ja eine Fortbildung zum sek. Heilpraktiker, die mehrere hundert Euro kostet und einige Tage geht. Mein Chef ist zum Gesundheitsamt gegangen, hat seine Zertifikate etc. abgegeben , 80€ bezahlt und den Schein bekommen. Wie kann da so ein Unterschied bestehen? Mein Chef wollte den Schein für die „Absicherung „ gegenüber Patienten ohne ärztliches Rezept. Heißt das, er kann jeden Patienten annehmen, ohne Rezept, und stellt die Therapie privat in Rechnung? Im Internet findet man so viel und doch nur durcheinander ????
Viele Grüße
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So wie dein Chef, hab ich das auch gemacht. Und ein 1-Tag Seminar vorher, damit ich auch ja die richtigen Unterlagen einreiche :smile:
Geht nicht bei jedem GA.
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So wie dein Chef, hab ich das auch gemacht. Und ein 1-Tag Seminar vorher, damit ich auch ja die richtigen Unterlagen einreiche :smile:
Geht nicht bei jedem GA.
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RoFo schrieb:
So wie dein Chef, hab ich das auch gemacht. Und ein 1-Tag Seminar vorher, damit ich auch ja die richtigen Unterlagen einreiche :smile:
Geht nicht bei jedem GA.
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Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert, da in Niedersachsen keine Prüfung vor dem GA, sondern 2 Fobi WE, aber auch mit mündlicher und schriftlicher Überprüfung, die im Physiobereich immer so gefummelt werden, dass jeder besteht. Fobi Kosten 660 Euro, Kosten Zulassung GA 240 Euro + Fahrkosten. Alles steuerlich absetzbar. Teuer, aber sinnvoller als noch ein Faszienmodul oder CMD Modul für 440 Euro im X.ten Level.
Bringt aber alles nix, wenn man sich nicht selbst vermarkten darf oder kann. Ansonsten schätzen es Patienten sehr, wenn man auch ohne Arztrezept behandelt wird, sowie Diagnose und Rezept mit Rechnung für die Versicherung ausstellen darf. Das ist ja nicht der Regelfall.
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Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert, da in Niedersachsen keine Prüfung vor dem GA, sondern 2 Fobi WE, aber auch mit mündlicher und schriftlicher Überprüfung, die im Physiobereich immer so gefummelt werden, dass jeder besteht. Fobi Kosten 660 Euro, Kosten Zulassung GA 240 Euro + Fahrkosten. Alles steuerlich absetzbar. Teuer, aber sinnvoller als noch ein Faszienmodul oder CMD Modul für 440 Euro im X.ten Level.
Bringt aber alles nix, wenn man sich nicht selbst vermarkten darf oder kann. Ansonsten schätzen es Patienten sehr, wenn man auch ohne Arztrezept behandelt wird, sowie Diagnose und Rezept mit Rechnung für die Versicherung ausstellen darf. Das ist ja nicht der Regelfall.
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JRK schrieb:
Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert, da in Niedersachsen keine Prüfung vor dem GA, sondern 2 Fobi WE, aber auch mit mündlicher und schriftlicher Überprüfung, die im Physiobereich immer so gefummelt werden, dass jeder besteht. Fobi Kosten 660 Euro, Kosten Zulassung GA 240 Euro + Fahrkosten. Alles steuerlich absetzbar. Teuer, aber sinnvoller als noch ein Faszienmodul oder CMD Modul für 440 Euro im X.ten Level.
Bringt aber alles nix, wenn man sich nicht selbst vermarkten darf oder kann. Ansonsten schätzen es Patienten sehr, wenn man auch ohne Arztrezept behandelt wird, sowie Diagnose und Rezept mit Rechnung für die Versicherung ausstellen darf. Das ist ja nicht der Regelfall.
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"Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert"
Versteh ich das richtig? Du wohnst in Niedersachsen, hast Deine Praxis in Niedersachsen und hast die Überprüfung zum PTHP (sekt. HP Physiotherapie) in BW gemacht?
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"Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert"
Versteh ich das richtig? Du wohnst in Niedersachsen, hast Deine Praxis in Niedersachsen und hast die Überprüfung zum PTHP (sekt. HP Physiotherapie) in BW gemacht?
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Bernie schrieb:
"Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert"
Versteh ich das richtig? Du wohnst in Niedersachsen, hast Deine Praxis in Niedersachsen und hast die Überprüfung zum PTHP (sekt. HP Physiotherapie) in BW gemacht?
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Bernie schrieb am 9.1.19 08:35:
"Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert"
Versteh ich das richtig? Du wohnst in Niedersachsen, hast Deine Praxis in Niedersachsen und hast die Überprüfung zum PTHP (sekt. HP Physiotherapie) in BW gemacht?
umgekehrt
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[zitat]Bernie schrieb am 9.1.19 08:35:
"Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert"
Versteh ich das richtig? Du wohnst in Niedersachsen, hast Deine Praxis in Niedersachsen und hast die Überprüfung zum PTHP (sekt. HP Physiotherapie) in BW gemacht? [/zitat]
umgekehrt
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mbone schrieb:
Bernie schrieb am 9.1.19 08:35:
"Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert"
Versteh ich das richtig? Du wohnst in Niedersachsen, hast Deine Praxis in Niedersachsen und hast die Überprüfung zum PTHP (sekt. HP Physiotherapie) in BW gemacht?
umgekehrt
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Ich habe jetzt schon viel gesucht, bin aber noch nicht ganz schlau draus geworden.
Es gibt ja eine Fortbildung zum sek. Heilpraktiker, die mehrere hundert Euro kostet und einige Tage geht. Mein Chef ist zum Gesundheitsamt gegangen, hat seine Zertifikate etc. abgegeben , 80€ bezahlt und den Schein bekommen. Wie kann da so ein Unterschied bestehen? Mein Chef wollte den Schein für die „Absicherung „ gegenüber Patienten ohne ärztliches Rezept. Heißt das, er kann jeden Patienten annehmen, ohne Rezept, und stellt die Therapie privat in Rechnung? Im Internet findet man so viel und doch nur durcheinander ????
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"Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert, da in Niedersachsen keine Prüfung vor dem GA, sondern 2 Fobi WE, aber auch mit mündlicher und schriftlicher Überprüfung, die im Physiobereich immer so gefummelt werden, dass jeder besteht. Fobi Kosten 660 Euro, Kosten Zulassung GA 240 Euro + Fahrkosten."
Kurze Frage: Musstest Du dafür Deinen Wohnsitz ummelden? Oder konntest Du den sekt. Heilpraktiker nach Aktenlage einfach in Niedersachsen machen und diesen dann in BW geltend machen?
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"Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert, da in Niedersachsen keine Prüfung vor dem GA, sondern 2 Fobi WE, aber auch mit mündlicher und schriftlicher Überprüfung, die im Physiobereich immer so gefummelt werden, dass jeder besteht. Fobi Kosten 660 Euro, Kosten Zulassung GA 240 Euro + Fahrkosten."
Kurze Frage: Musstest Du dafür Deinen Wohnsitz ummelden? Oder konntest Du den sekt. Heilpraktiker nach Aktenlage einfach in Niedersachsen machen und diesen dann in BW geltend machen?
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Ich bin BW selbständig und hab den sekt. HP in Niedersachsen gemacht, indem ich einen 2.Wohnsitz angemeldet hab.
Indem man die bestandene Fobi einreicht wird dann automatisch nach Aktenlage entschieden. Die Zulassung zum sekt. HP wird dann in allen BL wechselseitig anerkannt.
Ganz gleich einem Abiturienten, der in BW Abi macht, aber in einem anderen BL studiert, dort seinen Abschluss macht und berufsmäßig wieder nach BW zurückkehrt.
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• ella426
Ich bin BW selbständig und hab den sekt. HP in Niedersachsen gemacht, indem ich einen 2.Wohnsitz angemeldet hab.
Indem man die bestandene Fobi einreicht wird dann automatisch nach Aktenlage entschieden. Die Zulassung zum sekt. HP wird dann in allen BL wechselseitig anerkannt.
Ganz gleich einem Abiturienten, der in BW Abi macht, aber in einem anderen BL studiert, dort seinen Abschluss macht und berufsmäßig wieder nach BW zurückkehrt.
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JRK schrieb:
Ich bin BW selbständig und hab den sekt. HP in Niedersachsen gemacht, indem ich einen 2.Wohnsitz angemeldet hab.
Indem man die bestandene Fobi einreicht wird dann automatisch nach Aktenlage entschieden. Die Zulassung zum sekt. HP wird dann in allen BL wechselseitig anerkannt.
Ganz gleich einem Abiturienten, der in BW Abi macht, aber in einem anderen BL studiert, dort seinen Abschluss macht und berufsmäßig wieder nach BW zurückkehrt.
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"Ganz gleich einem Abiturienten, der in BW Abi macht, aber in einem anderen BL studiert, dort seinen Abschluss macht und berufsmäßig wieder nach BW zurückkehrt. "
--> Nein, da irrst Du Dich. Das ist was völlig anderes.
Mir ist wohl bekannt, dass das immer wieder so gemacht wird. Es ist aber rechtlich problematisch und kann zu Problemen führen (Wenn die Gesundheitsämter nicht so überlastet wären).
Der Wohnsitz ist ja bekanntermaßen irrelevant.
Man muss gegenüber der Behörde angeben, wo man beabsichtigt sich in einer Praxis niederzulassen. Dieser Standort entscheidet dann darüber, wo man seine Überprüfung machen muss (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG in Verbindung mit HeilprGDV1 und der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz des Landes Niedersachsen).[Zitat Richtlinie Niedersachsen: "Die örtliche Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HPG richtet sich gemäß § 1 Abs. 1 NVwVfG nach den Bestimmungen des VwVfG. Örtlich zuständig ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG somit die Behörde, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt wird oder werden soll." --> Ist aber in allen Bundesländern ähnlich oder gleich]
Wenn einem Antragssteller weiß, dass er im Ort XY nie eine Praxis eröffenen will, weil er z.B. in BW wohnt - aber angibt er möchte sich in NS niederlassen und er dennoch vorgibt (wieder besseren Wissens) dass er seine Praxis in NS betreiben möchte, so ist das gesamte Verwaltungsverfahren als rechtsfehlerhaft anzusehen.
In der Regel merkt das nur keiner, da es auch schwer sein wird so einem Antragssteller nachzuweisen, dass er die Absicht nie hatte (außer er schreibt es in der Öffentlichkeit oder so :tired_face: ), denn wechseln des Praxissitzes ist ja erlaubt (das ist aber dann ein ganz anderer, unabhängiger Schritt)
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"Ganz gleich einem Abiturienten, der in BW Abi macht, aber in einem anderen BL studiert, dort seinen Abschluss macht und berufsmäßig wieder nach BW zurückkehrt. "
--> Nein, da irrst Du Dich. Das ist was völlig anderes.
Mir ist wohl bekannt, dass das immer wieder so gemacht wird. Es ist aber rechtlich problematisch und kann zu Problemen führen (Wenn die Gesundheitsämter nicht so überlastet wären).
Der Wohnsitz ist ja bekanntermaßen irrelevant.
Man muss gegenüber der Behörde angeben, wo man beabsichtigt sich in einer Praxis niederzulassen. Dieser Standort entscheidet dann darüber, wo man seine Überprüfung machen muss (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG in Verbindung mit HeilprGDV1 und der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz des Landes Niedersachsen).[Zitat Richtlinie Niedersachsen: "Die örtliche Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HPG richtet sich gemäß § 1 Abs. 1 NVwVfG nach den Bestimmungen des VwVfG. Örtlich zuständig ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG somit die Behörde, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt wird oder werden soll." --> Ist aber in allen Bundesländern ähnlich oder gleich]
Wenn einem Antragssteller weiß, dass er im Ort XY nie eine Praxis eröffenen will, weil er z.B. in BW wohnt - aber angibt er möchte sich in NS niederlassen und er dennoch vorgibt (wieder besseren Wissens) dass er seine Praxis in NS betreiben möchte, so ist das gesamte Verwaltungsverfahren als rechtsfehlerhaft anzusehen.
In der Regel merkt das nur keiner, da es auch schwer sein wird so einem Antragssteller nachzuweisen, dass er die Absicht nie hatte (außer er schreibt es in der Öffentlichkeit oder so :tired_face: ), denn wechseln des Praxissitzes ist ja erlaubt (das ist aber dann ein ganz anderer, unabhängiger Schritt)
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Bernie schrieb:
"Ganz gleich einem Abiturienten, der in BW Abi macht, aber in einem anderen BL studiert, dort seinen Abschluss macht und berufsmäßig wieder nach BW zurückkehrt. "
--> Nein, da irrst Du Dich. Das ist was völlig anderes.
Mir ist wohl bekannt, dass das immer wieder so gemacht wird. Es ist aber rechtlich problematisch und kann zu Problemen führen (Wenn die Gesundheitsämter nicht so überlastet wären).
Der Wohnsitz ist ja bekanntermaßen irrelevant.
Man muss gegenüber der Behörde angeben, wo man beabsichtigt sich in einer Praxis niederzulassen. Dieser Standort entscheidet dann darüber, wo man seine Überprüfung machen muss (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG in Verbindung mit HeilprGDV1 und der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz des Landes Niedersachsen).[Zitat Richtlinie Niedersachsen: "Die örtliche Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HPG richtet sich gemäß § 1 Abs. 1 NVwVfG nach den Bestimmungen des VwVfG. Örtlich zuständig ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG somit die Behörde, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt wird oder werden soll." --> Ist aber in allen Bundesländern ähnlich oder gleich]
Wenn einem Antragssteller weiß, dass er im Ort XY nie eine Praxis eröffenen will, weil er z.B. in BW wohnt - aber angibt er möchte sich in NS niederlassen und er dennoch vorgibt (wieder besseren Wissens) dass er seine Praxis in NS betreiben möchte, so ist das gesamte Verwaltungsverfahren als rechtsfehlerhaft anzusehen.
In der Regel merkt das nur keiner, da es auch schwer sein wird so einem Antragssteller nachzuweisen, dass er die Absicht nie hatte (außer er schreibt es in der Öffentlichkeit oder so :tired_face: ), denn wechseln des Praxissitzes ist ja erlaubt (das ist aber dann ein ganz anderer, unabhängiger Schritt)
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ella426 schrieb:
"Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert, da in Niedersachsen keine Prüfung vor dem GA, sondern 2 Fobi WE, aber auch mit mündlicher und schriftlicher Überprüfung, die im Physiobereich immer so gefummelt werden, dass jeder besteht. Fobi Kosten 660 Euro, Kosten Zulassung GA 240 Euro + Fahrkosten."
Kurze Frage: Musstest Du dafür Deinen Wohnsitz ummelden? Oder konntest Du den sekt. Heilpraktiker nach Aktenlage einfach in Niedersachsen machen und diesen dann in BW geltend machen?
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Im Grunde ist beides möglich, bei der Variante mit fobi hatvman wahrscheinlich mehr Ahnung von der Marterie. Anders spart man sich viel Geld ????
Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp, für meine Situation geben.
Immer häufiger erreichen mich Hilferufe besorgter Mütter, das Köpfchen ihres Kindes ist schief, oder es dreht sich noch nicht mit 6 Monaten, etc. pp. Der Kinderarzt möchte aber lieber abwarten, es verwächst sich schon. Bei uns leider im Moment ein ganz aktives Verfahren. ????
Die Mütter sind oft bereit, die kg privat zu zahlen, sie waren ja auch alle schließlich schon vorher x-mal beim Osteopathen( es gibt kaum Säuglinge in der Therapie, die nicht hingehen, oft wird schon in der Schwangerschaft Termin gemacht)
Nur muss ich Ihnen immer sagen, das ich nur nach ärztlicher Verordnung behandeln darf. Könnte ich mit dem hp die Sache vereinfachen oder wäre es schlauer, der Kinderarzt würde, wenn er kein Kassenrezept ausstellen möchte, ein privatrezept ausstellen? Geht das überhaupt?
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Zurück zu meiner Frage ????
Im Grunde ist beides möglich, bei der Variante mit fobi hatvman wahrscheinlich mehr Ahnung von der Marterie. Anders spart man sich viel Geld ????
Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp, für meine Situation geben.
Immer häufiger erreichen mich Hilferufe besorgter Mütter, das Köpfchen ihres Kindes ist schief, oder es dreht sich noch nicht mit 6 Monaten, etc. pp. Der Kinderarzt möchte aber lieber abwarten, es verwächst sich schon. Bei uns leider im Moment ein ganz aktives Verfahren. ????
Die Mütter sind oft bereit, die kg privat zu zahlen, sie waren ja auch alle schließlich schon vorher x-mal beim Osteopathen( es gibt kaum Säuglinge in der Therapie, die nicht hingehen, oft wird schon in der Schwangerschaft Termin gemacht)
Nur muss ich Ihnen immer sagen, das ich nur nach ärztlicher Verordnung behandeln darf. Könnte ich mit dem hp die Sache vereinfachen oder wäre es schlauer, der Kinderarzt würde, wenn er kein Kassenrezept ausstellen möchte, ein privatrezept ausstellen? Geht das überhaupt?
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Turnschwester17 schrieb am 11.1.19 08:15:
.............die kg privat zu zahlen, sie waren ja auch alle schließlich schon vorher x-mal beim Osteopathen...........
Nur muss ich Ihnen immer sagen, das ich nur nach ärztlicher Verordnung behandeln darf. Könnte ich mit dem hp die Sache vereinfachen oder wäre es schlauer, der Kinderarzt würde, wenn er kein Kassenrezept ausstellen möchte, ein privatrezept ausstellen? Geht das überhaupt?
Ja, mit dem HP könntest Du "die Sache" vereinfachen und würdest legal behandeln im Rahmen Deiner Kompetenzen.
Nein, der Kinderarzt kann kein Privatrezept ausstellen, weil er damit die Notwendigkeit einer Therapie bestätigt und somit ein Kassenrezept nötig ist. (also "kann" er schon, begibt sich damit aber auf ganz dünnes Eis, da in dem Moment ein Kassenrezept eingefordert werden kann)
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[zitat]Turnschwester17 schrieb am 11.1.19 08:15:
.............die kg privat zu zahlen, sie waren ja auch alle schließlich schon vorher x-mal beim Osteopathen...........
Nur muss ich Ihnen immer sagen, das ich nur nach ärztlicher Verordnung behandeln darf. Könnte ich mit dem hp die Sache vereinfachen oder wäre es schlauer, der Kinderarzt würde, wenn er kein Kassenrezept ausstellen möchte, ein privatrezept ausstellen? Geht das überhaupt? [/zitat]
Ja, mit dem HP könntest Du "die Sache" vereinfachen und würdest legal behandeln im Rahmen Deiner Kompetenzen.
Nein, der Kinderarzt kann kein Privatrezept ausstellen, weil er damit die Notwendigkeit einer Therapie bestätigt und somit ein Kassenrezept nötig ist. (also "kann" er schon, begibt sich damit aber auf [b]ganz[/b] dünnes Eis, da in dem Moment ein Kassenrezept eingefordert werden kann)
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die neue schrieb:
Turnschwester17 schrieb am 11.1.19 08:15:
.............die kg privat zu zahlen, sie waren ja auch alle schließlich schon vorher x-mal beim Osteopathen...........
Nur muss ich Ihnen immer sagen, das ich nur nach ärztlicher Verordnung behandeln darf. Könnte ich mit dem hp die Sache vereinfachen oder wäre es schlauer, der Kinderarzt würde, wenn er kein Kassenrezept ausstellen möchte, ein privatrezept ausstellen? Geht das überhaupt?
Ja, mit dem HP könntest Du "die Sache" vereinfachen und würdest legal behandeln im Rahmen Deiner Kompetenzen.
Nein, der Kinderarzt kann kein Privatrezept ausstellen, weil er damit die Notwendigkeit einer Therapie bestätigt und somit ein Kassenrezept nötig ist. (also "kann" er schon, begibt sich damit aber auf ganz dünnes Eis, da in dem Moment ein Kassenrezept eingefordert werden kann)
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"Könnte ich mit dem hp die Sache vereinfachen oder wäre es schlauer, der Kinderarzt würde, wenn er kein Kassenrezept ausstellen möchte, ein privatrezept ausstellen? Geht das überhaupt?"
Mit dem Physio HP darfst du ohne ärztl VO Diagnosen stellen und im Rahmen deines Berufes therapieren.
Nur zur Verdeutlichung: Keine Osteo, keine Nadeln, kein Hokuspokus.
Andere Möglichkeit:
Die grüne VO als WunschVO vom Patienten. Diese ist nicht bei der gesetzl Kasse einreichbar und muss voll privat gezahlt werden.
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• Bernie
"Könnte ich mit dem hp die Sache vereinfachen oder wäre es schlauer, der Kinderarzt würde, wenn er kein Kassenrezept ausstellen möchte, ein privatrezept ausstellen? Geht das überhaupt?"
Mit dem Physio HP darfst du ohne ärztl VO Diagnosen stellen und im Rahmen deines Berufes therapieren.
Nur zur Verdeutlichung: Keine Osteo, keine Nadeln, kein Hokuspokus.
Andere Möglichkeit:
Die grüne VO als WunschVO vom Patienten. Diese ist nicht bei der gesetzl Kasse einreichbar und muss voll privat gezahlt werden.
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RoFo schrieb:
"Könnte ich mit dem hp die Sache vereinfachen oder wäre es schlauer, der Kinderarzt würde, wenn er kein Kassenrezept ausstellen möchte, ein privatrezept ausstellen? Geht das überhaupt?"
Mit dem Physio HP darfst du ohne ärztl VO Diagnosen stellen und im Rahmen deines Berufes therapieren.
Nur zur Verdeutlichung: Keine Osteo, keine Nadeln, kein Hokuspokus.
Andere Möglichkeit:
Die grüne VO als WunschVO vom Patienten. Diese ist nicht bei der gesetzl Kasse einreichbar und muss voll privat gezahlt werden.
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Turnschwester17 schrieb:
Zurück zu meiner Frage ????
Im Grunde ist beides möglich, bei der Variante mit fobi hatvman wahrscheinlich mehr Ahnung von der Marterie. Anders spart man sich viel Geld ????
Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp, für meine Situation geben.
Immer häufiger erreichen mich Hilferufe besorgter Mütter, das Köpfchen ihres Kindes ist schief, oder es dreht sich noch nicht mit 6 Monaten, etc. pp. Der Kinderarzt möchte aber lieber abwarten, es verwächst sich schon. Bei uns leider im Moment ein ganz aktives Verfahren. ????
Die Mütter sind oft bereit, die kg privat zu zahlen, sie waren ja auch alle schließlich schon vorher x-mal beim Osteopathen( es gibt kaum Säuglinge in der Therapie, die nicht hingehen, oft wird schon in der Schwangerschaft Termin gemacht)
Nur muss ich Ihnen immer sagen, das ich nur nach ärztlicher Verordnung behandeln darf. Könnte ich mit dem hp die Sache vereinfachen oder wäre es schlauer, der Kinderarzt würde, wenn er kein Kassenrezept ausstellen möchte, ein privatrezept ausstellen? Geht das überhaupt?
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Also was bringt mir als PT der sektorale Heilpraktiker. OK ich habe den first contact und kann ohne Rezept Selbszahler behandeln. Aber lohnt sich das Ganze, nur um das zu dürfen? Denn mehr is ja wohl nicht erlaubt, nur das was in meinerm Beruf zulässig ist.
Also welche Vorteile habe ich dann? Keine! oder seht ihr das anders?
Bitte jetzt nicht schon wieder dumm daherreden, ist einfach eine Frage, ob sich der Kurs lohnt und dann auch noch vor der Kommission eine Prüfung abzulegen am GA. Mit Ausnahme von Bayern, da geht ja die Aktenlage.
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idefix- schrieb:
Hallo Kollegen, habe schon die Suchfunktion benutzt aber keine Antwort gefunden.
Also was bringt mir als PT der sektorale Heilpraktiker. OK ich habe den first contact und kann ohne Rezept Selbszahler behandeln. Aber lohnt sich das Ganze, nur um das zu dürfen? Denn mehr is ja wohl nicht erlaubt, nur das was in meinerm Beruf zulässig ist.
Also welche Vorteile habe ich dann? Keine! oder seht ihr das anders?
Bitte jetzt nicht schon wieder dumm daherreden, ist einfach eine Frage, ob sich der Kurs lohnt und dann auch noch vor der Kommission eine Prüfung abzulegen am GA. Mit Ausnahme von Bayern, da geht ja die Aktenlage.
Pat komnt direkt zu Dir...auch Therapie erweiterungen ,stichwort Ganzheitlich, sind möglich...
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ali schrieb:
Ohne Rezept, fc, ist das nichts ?
Pat komnt direkt zu Dir...auch Therapie erweiterungen ,stichwort Ganzheitlich, sind möglich...
Hallo Kollegen, habe schon die Suchfunktion benutzt aber keine Antwort gefunden.
Also was bringt mir als PT der sektorale Heilpraktiker. OK ich habe den first contact und kann ohne Rezept Selbszahler behandeln. Aber lohnt sich das Ganze, nur um das zu dürfen? Denn mehr is ja wohl nicht erlaubt, nur das was in meinerm Beruf zulässig ist.
Also welche Vorteile habe ich dann? Keine! oder seht ihr das anders?
Bitte jetzt nicht schon wieder dumm daherreden, ist einfach eine Frage, ob sich der Kurs lohnt und dann auch noch vor der Kommission eine Prüfung abzulegen am GA. Mit Ausnahme von Bayern, da geht ja die Aktenlage.
Ja es lohnt sich, mein sHP Selbtzahleranteil nimmt zu.
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Freie Berufsausübung in allen (!) Bereichen. Die Patienten sind sehr erstaunt und erfreut mal mehr oder anderes zu bekommen als nur KG/Ma/MT.
Vor allem für mich selbst ist es eine hervorragende Abwechslung in der täglichen Therapie.
Außerdem brauche ich niemanden mehr wegschicken, der kein Rezept hat.
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RoFo schrieb:
Was es mir bringt?
Freie Berufsausübung in allen (!) Bereichen. Die Patienten sind sehr erstaunt und erfreut mal mehr oder anderes zu bekommen als nur KG/Ma/MT.
Vor allem für mich selbst ist es eine hervorragende Abwechslung in der täglichen Therapie.
Außerdem brauche ich niemanden mehr wegschicken, der kein Rezept hat.
Liebe Grüße
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Mrs.confident schrieb:
Und nicht vergessen, es gibt viele gesetzlich Versicherte die eine private Zusatzversicherung haben, diese enthalten oft Heilpraktikerkosten, auch die SHP Leistungen werden erstattet... Wichtig ist nur man muss die Ziffern auf der Rechnung angeben, hat bis jetzt super geklappt.
Liebe Grüße
Und nicht vergessen, es gibt viele gesetzlich Versicherte die eine private Zusatzversicherung haben, diese enthalten oft Heilpraktikerkosten, auch die SHP Leistungen werden erstattet... Wichtig ist nur man muss die Ziffern auf der Rechnung angeben, hat bis jetzt super geklappt.
Liebe Grüße
Hi! Welche Ziffern nimmst du denn für z.B. Manuelle Therapie oder KG?
Hab bislang ohne Ziffern gearbeitet aber da ist es mit der Erstattung problematisch.
Ist leider auf unserem Kurs nicht drauf eingegangen worden.
Beste Grüße
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Simon1904 schrieb:
Mrs.confident schrieb am 19.9.18 18:43:
Und nicht vergessen, es gibt viele gesetzlich Versicherte die eine private Zusatzversicherung haben, diese enthalten oft Heilpraktikerkosten, auch die SHP Leistungen werden erstattet... Wichtig ist nur man muss die Ziffern auf der Rechnung angeben, hat bis jetzt super geklappt.
Liebe Grüße
Hi! Welche Ziffern nimmst du denn für z.B. Manuelle Therapie oder KG?
Hab bislang ohne Ziffern gearbeitet aber da ist es mit der Erstattung problematisch.
Ist leider auf unserem Kurs nicht drauf eingegangen worden.
Beste Grüße
A 34.1 MT WS usw. hat immer funktioniert
A35.2 und A35.3 soll wohl auch gehen, hat aber bei der Erstattung Schwierigkeiten gemacht :unamused:
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Mrs.confident schrieb:
Wir stellen meist MT aus und verwenden:
A 34.1 MT WS usw. hat immer funktioniert
A35.2 und A35.3 soll wohl auch gehen, hat aber bei der Erstattung Schwierigkeiten gemacht :unamused:
was meinst Du mit
"Freie Berufsausübung in allen (!) Bereichen. Die Patienten sind sehr erstaunt und erfreut mal mehr oder anderes zu bekommen als nur KG/Ma/MT."
Die von Dir genannten Behandlungsforeen sind das was wir gelernt haben, was hast Du sonst noch für "alle Bereiche"
damit Deine Patienten anderes bekommen, als das was wir in unserer Ausbildung oder Fortbildungen gelernt haben.
Osteopathie dürfen wir nicht.
Also fällt mir nichts anders ein, außer ich sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Und wenn ich mir die Preise in der Gebührenordnung ansehe, weis ich nicht , ob die Zusatzversicherung dann meine Preise erstattet, den zu den dort angegebenen geht es nicht.
Außerdem finde ich in der Gebührenordnung keine Position für KG oder MT
Und 34.1 ist Chiropraktik, dürfen wir auch nicht machen
und 35. ist Osteopathie, also auch nicht gestattet
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idefix- schrieb:
@ RoFo
was meinst Du mit
"Freie Berufsausübung in allen (!) Bereichen. Die Patienten sind sehr erstaunt und erfreut mal mehr oder anderes zu bekommen als nur KG/Ma/MT."
Die von Dir genannten Behandlungsforeen sind das was wir gelernt haben, was hast Du sonst noch für "alle Bereiche"
damit Deine Patienten anderes bekommen, als das was wir in unserer Ausbildung oder Fortbildungen gelernt haben.
Osteopathie dürfen wir nicht.
Also fällt mir nichts anders ein, außer ich sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Und wenn ich mir die Preise in der Gebührenordnung ansehe, weis ich nicht , ob die Zusatzversicherung dann meine Preise erstattet, den zu den dort angegebenen geht es nicht.
Außerdem finde ich in der Gebührenordnung keine Position für KG oder MT
Und 34.1 ist Chiropraktik, dürfen wir auch nicht machen
und 35. ist Osteopathie, also auch nicht gestattet
Und wenn ich mir die Preise in der Gebührenordnung ansehe, weis ich nicht , ob die Zusatzversicherung dann meine Preise erstattet, den zu den dort angegebenen geht es nicht.
Außerdem finde ich in der Gebührenordnung keine Position für KG oder MT
Und 34.1 ist Chiropraktik, dürfen wir auch nicht machen
und 35. ist Osteopathie, also auch nicht gestattet
Preise sind frei wählbar, für KG und MT werden analoge Ziffern verwendet. Z. B. A34.1 oder A35.1, das sollte man im Kurs lernen.
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Tempelritter schrieb:
idefix- schrieb am 20.9.18 07:37:
Und wenn ich mir die Preise in der Gebührenordnung ansehe, weis ich nicht , ob die Zusatzversicherung dann meine Preise erstattet, den zu den dort angegebenen geht es nicht.
Außerdem finde ich in der Gebührenordnung keine Position für KG oder MT
Und 34.1 ist Chiropraktik, dürfen wir auch nicht machen
und 35. ist Osteopathie, also auch nicht gestattet
Preise sind frei wählbar, für KG und MT werden analoge Ziffern verwendet. Z. B. A34.1 oder A35.1, das sollte man im Kurs lernen.
Und zu den Behandlungen, bleibe ich selbstverständlich bei Physiotherapie.
Wenn du Inspiration brauchst, dann schau doch mal ins Berufsgesetz und streich die Rahmenverträge und HMR aus deinem Kopf. Dann fällt dir vielleicht wieder ein, was du alles gelernt hast. Jedenfalls ging es mir so. Und ich werde bei jeder Behandlung neu motiviert, altes Wissen vorzukramen und neu aufzubereiten.
Ein Beispiel daraus: ich habe vor dem Physio HP noch niemals einen Heublumensack verabreicht.
Ich habe auch die Anwendung eines subaqualen Darmbades erlernt. Da bin ich in der Erkundigungsphase, ob ich das wirklich will und ob das erlaubt ist.
Vielleicht weiß das jmd anders?
Außerdem biete ich Atemtherapie an, die dann im Park durchgeführt wird.
Mit normalen Privatpatienten mache ich ja auch schon mehr und anderes, da ich hier keine Leistungsbeschreibung vorgesetzt bekomme.
Es muss ja auch nicht jeder Physio nen HP sein. Bin 30 Jahre ohne ausgekommen.
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RoFo schrieb:
Für die Abrechnung habe ich einen Kurs besucht.
Und zu den Behandlungen, bleibe ich selbstverständlich bei Physiotherapie.
Wenn du Inspiration brauchst, dann schau doch mal ins Berufsgesetz und streich die Rahmenverträge und HMR aus deinem Kopf. Dann fällt dir vielleicht wieder ein, was du alles gelernt hast. Jedenfalls ging es mir so. Und ich werde bei jeder Behandlung neu motiviert, altes Wissen vorzukramen und neu aufzubereiten.
Ein Beispiel daraus: ich habe vor dem Physio HP noch niemals einen Heublumensack verabreicht.
Ich habe auch die Anwendung eines subaqualen Darmbades erlernt. Da bin ich in der Erkundigungsphase, ob ich das wirklich will und ob das erlaubt ist.
Vielleicht weiß das jmd anders?
Außerdem biete ich Atemtherapie an, die dann im Park durchgeführt wird.
Mit normalen Privatpatienten mache ich ja auch schon mehr und anderes, da ich hier keine Leistungsbeschreibung vorgesetzt bekomme.
Es muss ja auch nicht jeder Physio nen HP sein. Bin 30 Jahre ohne ausgekommen.
Jetzt sehe ich besser.
zum Sudabad, kannst Du jederzeit machen, ist in der Ausbildung in der Hydro- und Balneologie im Lehrplan bei den Masseuren wie auch bei der KG.
Du brauchst dann nur die Ausstattung für die Badewanne und kannst loslegen.
Haben wir vor 34 Jahren in einer Klinik gemacht, war sehr interessant, dann die Ergebnisse vom Arzt zu bekomme, was alles imStuhl und wie die Wirkung für dern Patienten danach war.
Schau mal hier für die Ausstattung
HUMARES GMBH – Made in Germany
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idefix- schrieb:
Danke :thumbsdown: :clap: RoFo, ja den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen :stuck_out_tongue:. Stimmt wir haben ja viel mehr gelernt.
Jetzt sehe ich besser.
zum Sudabad, kannst Du jederzeit machen, ist in der Ausbildung in der Hydro- und Balneologie im Lehrplan bei den Masseuren wie auch bei der KG.
Du brauchst dann nur die Ausstattung für die Badewanne und kannst loslegen.
Haben wir vor 34 Jahren in einer Klinik gemacht, war sehr interessant, dann die Ergebnisse vom Arzt zu bekomme, was alles imStuhl und wie die Wirkung für dern Patienten danach war.
Schau mal hier für die Ausstattung
HUMARES GMBH – Made in Germany
Und danke für deinen link!!
Falls ich das wirklich machen will, muss ich noch mal nachschulen.
Aber in Verbindung mit ner Colonmassage eine tolle Behandlung!
Noch ein Beispiel: ich nutze, wie umfassend gelernt, Kälte und Wärme in einer Therapiesitzung :smile:
Mir ist sogar das Klappsche Kriechen wieder eingefallen....
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RoFo schrieb:
Freut mich, wenn ich einen Denkanstoss geben konnte.
Und danke für deinen link!!
Falls ich das wirklich machen will, muss ich noch mal nachschulen.
Aber in Verbindung mit ner Colonmassage eine tolle Behandlung!
Noch ein Beispiel: ich nutze, wie umfassend gelernt, Kälte und Wärme in einer Therapiesitzung :smile:
Mir ist sogar das Klappsche Kriechen wieder eingefallen....
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Tempelritter schrieb:
idefix- schrieb am 19.9.18 15:14:
Hallo Kollegen, habe schon die Suchfunktion benutzt aber keine Antwort gefunden.
Also was bringt mir als PT der sektorale Heilpraktiker. OK ich habe den first contact und kann ohne Rezept Selbszahler behandeln. Aber lohnt sich das Ganze, nur um das zu dürfen? Denn mehr is ja wohl nicht erlaubt, nur das was in meinerm Beruf zulässig ist.
Also welche Vorteile habe ich dann? Keine! oder seht ihr das anders?
Bitte jetzt nicht schon wieder dumm daherreden, ist einfach eine Frage, ob sich der Kurs lohnt und dann auch noch vor der Kommission eine Prüfung abzulegen am GA. Mit Ausnahme von Bayern, da geht ja die Aktenlage.
Ja es lohnt sich, mein sHP Selbtzahleranteil nimmt zu.
Mir bringt er neue Patienten, Weiterbehandlungen bei Patienten, welche kein Rezept mehr bekommen oder die nicht 2 Monate auf einen Termin beim Orthopäden warten wollen. Und so wie Mrs. confident schreibt, es gibt genug GKV-Patienten, die über ihre Zusatzversicherung die Kosten erstattet bekommen.
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die neue schrieb:
in NRW geht auch die Aktenlage ...
Mir bringt er neue Patienten, Weiterbehandlungen bei Patienten, welche kein Rezept mehr bekommen oder die nicht 2 Monate auf einen Termin beim Orthopäden warten wollen. Und so wie Mrs. confident schreibt, es gibt genug GKV-Patienten, die über ihre Zusatzversicherung die Kosten erstattet bekommen.
damit lässt sich einfach verdammt gutes Geld verdienen als PT.
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Mal ehrlich, der sekt. HP bringt folgendes:
damit lässt sich einfach verdammt gutes Geld verdienen als PT.
Blödsinn!
Zum Kohle machen braucht man keinen HP.
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RoFo schrieb:
FFGG schrieb am 20.9.18 16:36:
Mal ehrlich, der sekt. HP bringt folgendes:
damit lässt sich einfach verdammt gutes Geld verdienen als PT.
Blödsinn!
Zum Kohle machen braucht man keinen HP.
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FFGG schrieb:
Mal ehrlich, der sekt. HP bringt folgendes:
damit lässt sich einfach verdammt gutes Geld verdienen als PT.
Ich habe jetzt schon viel gesucht, bin aber noch nicht ganz schlau draus geworden.
Es gibt ja eine Fortbildung zum sek. Heilpraktiker, die mehrere hundert Euro kostet und einige Tage geht. Mein Chef ist zum Gesundheitsamt gegangen, hat seine Zertifikate etc. abgegeben , 80€ bezahlt und den Schein bekommen. Wie kann da so ein Unterschied bestehen? Mein Chef wollte den Schein für die „Absicherung „ gegenüber Patienten ohne ärztliches Rezept. Heißt das, er kann jeden Patienten annehmen, ohne Rezept, und stellt die Therapie privat in Rechnung? Im Internet findet man so viel und doch nur durcheinander ????
Viele Grüße
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Geht nicht bei jedem GA.
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RoFo schrieb:
So wie dein Chef, hab ich das auch gemacht. Und ein 1-Tag Seminar vorher, damit ich auch ja die richtigen Unterlagen einreiche :smile:
Geht nicht bei jedem GA.
Bringt aber alles nix, wenn man sich nicht selbst vermarkten darf oder kann. Ansonsten schätzen es Patienten sehr, wenn man auch ohne Arztrezept behandelt wird, sowie Diagnose und Rezept mit Rechnung für die Versicherung ausstellen darf. Das ist ja nicht der Regelfall.
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JRK schrieb:
Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert, da in Niedersachsen keine Prüfung vor dem GA, sondern 2 Fobi WE, aber auch mit mündlicher und schriftlicher Überprüfung, die im Physiobereich immer so gefummelt werden, dass jeder besteht. Fobi Kosten 660 Euro, Kosten Zulassung GA 240 Euro + Fahrkosten. Alles steuerlich absetzbar. Teuer, aber sinnvoller als noch ein Faszienmodul oder CMD Modul für 440 Euro im X.ten Level.
Bringt aber alles nix, wenn man sich nicht selbst vermarkten darf oder kann. Ansonsten schätzen es Patienten sehr, wenn man auch ohne Arztrezept behandelt wird, sowie Diagnose und Rezept mit Rechnung für die Versicherung ausstellen darf. Das ist ja nicht der Regelfall.
Versteh ich das richtig? Du wohnst in Niedersachsen, hast Deine Praxis in Niedersachsen und hast die Überprüfung zum PTHP (sekt. HP Physiotherapie) in BW gemacht?
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Bernie schrieb:
"Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert"
Versteh ich das richtig? Du wohnst in Niedersachsen, hast Deine Praxis in Niedersachsen und hast die Überprüfung zum PTHP (sekt. HP Physiotherapie) in BW gemacht?
"Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert"
Versteh ich das richtig? Du wohnst in Niedersachsen, hast Deine Praxis in Niedersachsen und hast die Überprüfung zum PTHP (sekt. HP Physiotherapie) in BW gemacht?
umgekehrt
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mbone schrieb:
Bernie schrieb am 9.1.19 08:35:
"Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert"
Versteh ich das richtig? Du wohnst in Niedersachsen, hast Deine Praxis in Niedersachsen und hast die Überprüfung zum PTHP (sekt. HP Physiotherapie) in BW gemacht?
umgekehrt
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mia 554 schrieb:
Gibt es eine GebüTh von 2019? Ich finde im Netz nur eine von 2017...
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Barbara2 schrieb:
In welchem Bundesland seid ihr?
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Turnschwester17 schrieb:
Hallo,
Ich habe jetzt schon viel gesucht, bin aber noch nicht ganz schlau draus geworden.
Es gibt ja eine Fortbildung zum sek. Heilpraktiker, die mehrere hundert Euro kostet und einige Tage geht. Mein Chef ist zum Gesundheitsamt gegangen, hat seine Zertifikate etc. abgegeben , 80€ bezahlt und den Schein bekommen. Wie kann da so ein Unterschied bestehen? Mein Chef wollte den Schein für die „Absicherung „ gegenüber Patienten ohne ärztliches Rezept. Heißt das, er kann jeden Patienten annehmen, ohne Rezept, und stellt die Therapie privat in Rechnung? Im Internet findet man so viel und doch nur durcheinander ????
Viele Grüße
Dennoch: Frage bleibt sinngemäß bestehen. :kissing_closed_eyes:
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Bernie schrieb:
Sorry, falsche Reihenfolge. Danke!
Dennoch: Frage bleibt sinngemäß bestehen. :kissing_closed_eyes:
Kurze Frage: Musstest Du dafür Deinen Wohnsitz ummelden? Oder konntest Du den sekt. Heilpraktiker nach Aktenlage einfach in Niedersachsen machen und diesen dann in BW geltend machen?
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Indem man die bestandene Fobi einreicht wird dann automatisch nach Aktenlage entschieden. Die Zulassung zum sekt. HP wird dann in allen BL wechselseitig anerkannt.
Ganz gleich einem Abiturienten, der in BW Abi macht, aber in einem anderen BL studiert, dort seinen Abschluss macht und berufsmäßig wieder nach BW zurückkehrt.
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JRK schrieb:
Ich bin BW selbständig und hab den sekt. HP in Niedersachsen gemacht, indem ich einen 2.Wohnsitz angemeldet hab.
Indem man die bestandene Fobi einreicht wird dann automatisch nach Aktenlage entschieden. Die Zulassung zum sekt. HP wird dann in allen BL wechselseitig anerkannt.
Ganz gleich einem Abiturienten, der in BW Abi macht, aber in einem anderen BL studiert, dort seinen Abschluss macht und berufsmäßig wieder nach BW zurückkehrt.
--> Nein, da irrst Du Dich. Das ist was völlig anderes.
Mir ist wohl bekannt, dass das immer wieder so gemacht wird. Es ist aber rechtlich problematisch und kann zu Problemen führen (Wenn die Gesundheitsämter nicht so überlastet wären).
Der Wohnsitz ist ja bekanntermaßen irrelevant.
Man muss gegenüber der Behörde angeben, wo man beabsichtigt sich in einer Praxis niederzulassen. Dieser Standort entscheidet dann darüber, wo man seine Überprüfung machen muss (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG in Verbindung mit HeilprGDV1 und der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz des Landes Niedersachsen).[Zitat Richtlinie Niedersachsen: "Die örtliche Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HPG richtet sich gemäß § 1 Abs. 1 NVwVfG nach den Bestimmungen des VwVfG. Örtlich zuständig ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG somit die Behörde, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt wird oder werden soll." --> Ist aber in allen Bundesländern ähnlich oder gleich]
Wenn einem Antragssteller weiß, dass er im Ort XY nie eine Praxis eröffenen will, weil er z.B. in BW wohnt - aber angibt er möchte sich in NS niederlassen und er dennoch vorgibt (wieder besseren Wissens) dass er seine Praxis in NS betreiben möchte, so ist das gesamte Verwaltungsverfahren als rechtsfehlerhaft anzusehen.
In der Regel merkt das nur keiner, da es auch schwer sein wird so einem Antragssteller nachzuweisen, dass er die Absicht nie hatte (außer er schreibt es in der Öffentlichkeit oder so :tired_face: ), denn wechseln des Praxissitzes ist ja erlaubt (das ist aber dann ein ganz anderer, unabhängiger Schritt)
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Bernie schrieb:
"Ganz gleich einem Abiturienten, der in BW Abi macht, aber in einem anderen BL studiert, dort seinen Abschluss macht und berufsmäßig wieder nach BW zurückkehrt. "
--> Nein, da irrst Du Dich. Das ist was völlig anderes.
Mir ist wohl bekannt, dass das immer wieder so gemacht wird. Es ist aber rechtlich problematisch und kann zu Problemen führen (Wenn die Gesundheitsämter nicht so überlastet wären).
Der Wohnsitz ist ja bekanntermaßen irrelevant.
Man muss gegenüber der Behörde angeben, wo man beabsichtigt sich in einer Praxis niederzulassen. Dieser Standort entscheidet dann darüber, wo man seine Überprüfung machen muss (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG in Verbindung mit HeilprGDV1 und der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz des Landes Niedersachsen).[Zitat Richtlinie Niedersachsen: "Die örtliche Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HPG richtet sich gemäß § 1 Abs. 1 NVwVfG nach den Bestimmungen des VwVfG. Örtlich zuständig ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG somit die Behörde, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt wird oder werden soll." --> Ist aber in allen Bundesländern ähnlich oder gleich]
Wenn einem Antragssteller weiß, dass er im Ort XY nie eine Praxis eröffenen will, weil er z.B. in BW wohnt - aber angibt er möchte sich in NS niederlassen und er dennoch vorgibt (wieder besseren Wissens) dass er seine Praxis in NS betreiben möchte, so ist das gesamte Verwaltungsverfahren als rechtsfehlerhaft anzusehen.
In der Regel merkt das nur keiner, da es auch schwer sein wird so einem Antragssteller nachzuweisen, dass er die Absicht nie hatte (außer er schreibt es in der Öffentlichkeit oder so :tired_face: ), denn wechseln des Praxissitzes ist ja erlaubt (das ist aber dann ein ganz anderer, unabhängiger Schritt)
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ella426 schrieb:
"Ich bin von BW nach Niedersachsen gepilgert, da in Niedersachsen keine Prüfung vor dem GA, sondern 2 Fobi WE, aber auch mit mündlicher und schriftlicher Überprüfung, die im Physiobereich immer so gefummelt werden, dass jeder besteht. Fobi Kosten 660 Euro, Kosten Zulassung GA 240 Euro + Fahrkosten."
Kurze Frage: Musstest Du dafür Deinen Wohnsitz ummelden? Oder konntest Du den sekt. Heilpraktiker nach Aktenlage einfach in Niedersachsen machen und diesen dann in BW geltend machen?
Im Grunde ist beides möglich, bei der Variante mit fobi hatvman wahrscheinlich mehr Ahnung von der Marterie. Anders spart man sich viel Geld ????
Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp, für meine Situation geben.
Immer häufiger erreichen mich Hilferufe besorgter Mütter, das Köpfchen ihres Kindes ist schief, oder es dreht sich noch nicht mit 6 Monaten, etc. pp. Der Kinderarzt möchte aber lieber abwarten, es verwächst sich schon. Bei uns leider im Moment ein ganz aktives Verfahren. ????
Die Mütter sind oft bereit, die kg privat zu zahlen, sie waren ja auch alle schließlich schon vorher x-mal beim Osteopathen( es gibt kaum Säuglinge in der Therapie, die nicht hingehen, oft wird schon in der Schwangerschaft Termin gemacht)
Nur muss ich Ihnen immer sagen, das ich nur nach ärztlicher Verordnung behandeln darf. Könnte ich mit dem hp die Sache vereinfachen oder wäre es schlauer, der Kinderarzt würde, wenn er kein Kassenrezept ausstellen möchte, ein privatrezept ausstellen? Geht das überhaupt?
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.............die kg privat zu zahlen, sie waren ja auch alle schließlich schon vorher x-mal beim Osteopathen...........
Nur muss ich Ihnen immer sagen, das ich nur nach ärztlicher Verordnung behandeln darf. Könnte ich mit dem hp die Sache vereinfachen oder wäre es schlauer, der Kinderarzt würde, wenn er kein Kassenrezept ausstellen möchte, ein privatrezept ausstellen? Geht das überhaupt?
Ja, mit dem HP könntest Du "die Sache" vereinfachen und würdest legal behandeln im Rahmen Deiner Kompetenzen.
Nein, der Kinderarzt kann kein Privatrezept ausstellen, weil er damit die Notwendigkeit einer Therapie bestätigt und somit ein Kassenrezept nötig ist. (also "kann" er schon, begibt sich damit aber auf ganz dünnes Eis, da in dem Moment ein Kassenrezept eingefordert werden kann)
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die neue schrieb:
Turnschwester17 schrieb am 11.1.19 08:15:
.............die kg privat zu zahlen, sie waren ja auch alle schließlich schon vorher x-mal beim Osteopathen...........
Nur muss ich Ihnen immer sagen, das ich nur nach ärztlicher Verordnung behandeln darf. Könnte ich mit dem hp die Sache vereinfachen oder wäre es schlauer, der Kinderarzt würde, wenn er kein Kassenrezept ausstellen möchte, ein privatrezept ausstellen? Geht das überhaupt?
Ja, mit dem HP könntest Du "die Sache" vereinfachen und würdest legal behandeln im Rahmen Deiner Kompetenzen.
Nein, der Kinderarzt kann kein Privatrezept ausstellen, weil er damit die Notwendigkeit einer Therapie bestätigt und somit ein Kassenrezept nötig ist. (also "kann" er schon, begibt sich damit aber auf ganz dünnes Eis, da in dem Moment ein Kassenrezept eingefordert werden kann)
Mit dem Physio HP darfst du ohne ärztl VO Diagnosen stellen und im Rahmen deines Berufes therapieren.
Nur zur Verdeutlichung: Keine Osteo, keine Nadeln, kein Hokuspokus.
Andere Möglichkeit:
Die grüne VO als WunschVO vom Patienten. Diese ist nicht bei der gesetzl Kasse einreichbar und muss voll privat gezahlt werden.
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RoFo schrieb:
"Könnte ich mit dem hp die Sache vereinfachen oder wäre es schlauer, der Kinderarzt würde, wenn er kein Kassenrezept ausstellen möchte, ein privatrezept ausstellen? Geht das überhaupt?"
Mit dem Physio HP darfst du ohne ärztl VO Diagnosen stellen und im Rahmen deines Berufes therapieren.
Nur zur Verdeutlichung: Keine Osteo, keine Nadeln, kein Hokuspokus.
Andere Möglichkeit:
Die grüne VO als WunschVO vom Patienten. Diese ist nicht bei der gesetzl Kasse einreichbar und muss voll privat gezahlt werden.
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Problem beschreiben
Turnschwester17 schrieb:
Zurück zu meiner Frage ????
Im Grunde ist beides möglich, bei der Variante mit fobi hatvman wahrscheinlich mehr Ahnung von der Marterie. Anders spart man sich viel Geld ????
Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp, für meine Situation geben.
Immer häufiger erreichen mich Hilferufe besorgter Mütter, das Köpfchen ihres Kindes ist schief, oder es dreht sich noch nicht mit 6 Monaten, etc. pp. Der Kinderarzt möchte aber lieber abwarten, es verwächst sich schon. Bei uns leider im Moment ein ganz aktives Verfahren. ????
Die Mütter sind oft bereit, die kg privat zu zahlen, sie waren ja auch alle schließlich schon vorher x-mal beim Osteopathen( es gibt kaum Säuglinge in der Therapie, die nicht hingehen, oft wird schon in der Schwangerschaft Termin gemacht)
Nur muss ich Ihnen immer sagen, das ich nur nach ärztlicher Verordnung behandeln darf. Könnte ich mit dem hp die Sache vereinfachen oder wäre es schlauer, der Kinderarzt würde, wenn er kein Kassenrezept ausstellen möchte, ein privatrezept ausstellen? Geht das überhaupt?
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