Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
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ich bin im Dschungel des Netzes nicht ganz schlau geworden bei dieser Konstellation. Vielleicht könnt Ihr mir etwas helfen..
Wie ist es, wenn eine Heilpraktikerpraxis noch Physiotherapie (Kasse) dazunimmt; müssen der Warte- und der Anmeldebereich getrennt sein? Müssen die Behandlungen zeitlich getrennt sein? Wobei HP nur HP macht und Physio nur Physio..?
Was ich finden konnte, waren immer Physio-Praxen, die einen HP oder Osteopathen beherbergten. Aber so??
Ach, wenn das jemand wüsste.. :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich bin im Dschungel des Netzes nicht ganz schlau geworden bei dieser Konstellation. Vielleicht könnt Ihr mir etwas helfen..
Wie ist es, wenn eine Heilpraktikerpraxis noch Physiotherapie (Kasse) dazunimmt; müssen der Warte- und der Anmeldebereich getrennt sein? Müssen die Behandlungen zeitlich getrennt sein? Wobei HP nur HP macht und Physio nur Physio..?
Was ich finden konnte, waren immer Physio-Praxen, die einen HP oder Osteopathen beherbergten. Aber so??
Ach, wenn das jemand wüsste.. :blush:
Das ist eine Frage, die ein HP mit seinem Berufsverband klären sollte. Sollte der HP aber auch Physio sein und dann die Physio mit den KK abrechnen wollen, muß er beide Praxen weitgehend voneinander getrennt halten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ah ok, nein der HP ist kein Physio. Dann brauchen die Räumlichkeiten also nicht getrennt zu sein.. Danke :blush:
Wenn der HP zusätzlich Physiotherapie anbieten will, ist die PT eben Bestandteil seiner HP-Praxis. Natürlich können diese Leistungen nicht mit den GKV abgerechnet werden. Der HP kann eigentlich fast alles machen, was er für richtig hält, auch Physiotherapie oder Physikalische Therapie. Leider, möchte ich sagen, leider.
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Eberhard schrieb:
Wenn der HP zusätzlich Physiotherapie anbieten will, ist die PT eben Bestandteil seiner HP-Praxis. Natürlich können diese Leistungen nicht mit den GKV abgerechnet werden. Der HP kann eigentlich fast alles machen, was er für richtig hält, auch Physiotherapie oder Physikalische Therapie. Leider, möchte ich sagen, leider.
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eim schrieb:
Der HP kann einen PT einstellen und wenn er die entsprechenden Räumlichkeiten hat dann auch selbstverständlich eine Zulassung für die Physiopraxis beantragen.Er ist dann der Inhaber und der PT der fachlich tätige Angestellte bzw. Leiter.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, jetzt ist es mir klar.
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Eberhard schrieb:
Das ist eine Frage, die ein HP mit seinem Berufsverband klären sollte. Sollte der HP aber auch Physio sein und dann die Physio mit den KK abrechnen wollen, muß er beide Praxen weitgehend voneinander getrennt halten.
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